Das Landgericht Stuttgart sprach Michael Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei und verhängte hinsichtlich der Steuern eine sogenannte Verwarnung, aber keine Strafe. Die Leitmedien framen es anders.
Im Jahre 2022 wurde Michael Ballweg, der große Demonstrationen gegen die Lockdown- und Impfpolitik organisiert hatte, neun Monate lang inhaftiert, und zwar wegen Betrugs und Geldwäsche. Laut Staatsanwaltschaft hatte Ballweg tausende Spender um ihr Geld gebracht und seine Beute verschleiert und beiseitegeschafft.
Beide Vorwürfe erwiesen sich frühzeitig als unhaltbar und wurden sogar von der zuständigen Staatsanwältin Dr. Franziska Gräfe, die Ballweg mit Inbrunst verfolgte, fallen gelassen. Es gab offensichtlich weder einen Betrug noch eine Geldwäsche. Stattdessen erhob die Staatsanwältin zwei neuartige Vorwürfe, die im Rahmen der langen Untersuchungshaft keine Rolle gespielt hatten, nämlich Steuerhinterziehung und versuchten Betrug. Die Steuerhinterziehung sollte darin liegen, dass Michael Ballweg aus dem Gefängnis heraus Steuererklärungen teils verzögert, teils unrichtig abgegeben hatte, obwohl seine Steuerunterlagen beschlagnahmt waren, er auf dem Weg zur Schlussbesprechung mit seinem Steuerberater verhaftet worden war und der Steuerberater das Mandat zeitweise nicht länger betreuen wollte, da er um sein Honorar fürchtete.
Noch kurioser mutete der zweite Vorwurf an: Michael Ballweg soll geplant haben, Spender zu betrügen und war nur deshalb gescheitert, weil die Spender auf Nachfrage der Behörden versicherten, nicht betrogen worden zu sein. Es verwundert nicht, dass das zuständige Landgericht Stuttgart diese Anklage zunächst zurückwies und das Verfahren erst eröffnete, nachdem die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht erhoben hatte.
Vorsteuern von 11,42 Euro für eine Hundematte
Damit begann ein zäher und über weite Strecken abstruser Strafprozess, der heute, am sage und schreibe 44. Verhandlungstag, mit dem Urteil endete. Die Kammer sprach Michael Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei und verhängte hinsichtlich der Steuern eine sogenannte Verwarnung, aber keine Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis gefordert, was außer ihr niemand verstand.
Da zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Zeilen die mündliche Urteilsbegründung noch läuft, ist der Hintergrund der Verwarnung wegen Steuern unklar. Aus dem Verhandlungssaal hört man von Vorsteuern von 11,42 Euro für eine Hundematte oder 8,11 Euro für einen Parfümzerstäuber. Diese Beträge soll die Media Access GmbH, deren Geschäftsführer Michael Ballweg war, zu Unrecht in Umsatzsteuer-Voranmeldungen angesetzt haben. Außerdem seien Gewerbe- und Körperschafsteuererklärungen in Höhe von jeweils rund 1.000 Euro verspätet eingegangen. Im steuerlichen Alltagsgeschäft der Betriebsprüfung und Veranlagung von Körperschaften hätte dies zu bloßen Korrekturen geführt, im Extremfall zu einem Mini-Bußgeld, nie und nimmer zu einem Strafverfahren.
Die fraglichen Spenden in Millionenhöhe aber, die Michael Ballweg persönlich erhalten hatte und die eigentlicher Gegenstand der Anklage waren, wertete das Gericht als nicht steuerbar. Außerdem überstiegen Ballwegs Aufwendungen für die Demonstrationen seine Spendeneinnahmen erheblich. Tatsächlich hat er also entgegen der Darstellung in fast allen Medien gar keinen Gewinn erzielt, sondern Verluste erlitten, und zwar in mittlerer fünfstelliger Höhe.
Die Essenz des Urteils absichtsvoll hinter der Bezahlschranke
Dem Urteil zufolge besteht nun ein Anspruch auf Haftentschädigung und vermutlich auch auf Schadensersatz. Allerdings können beide Seiten Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen; das Urteil ist also nicht rechtskräftig.
Leitmedien, die den Demoorganisator jahrelang vorverurteilen, reagieren auf den heutigen Freispruch in erwartbarer Weise: „Querdenken-Gründer Michael Ballweg wegen Steuerhinterziehung verurteilt“ titelt die FAZ, während die Essenz des Urteils absichtsvoll hinter der Bezahlschranke verborgen bleibt. Insofern kann die Politik das Verfahren trotz des Freispruchs als Erfolg verbuchen: Die Verfolgung durch Straf- und Finanzbehörden hat Ballwegs Ruf und Geschäft zerstört und für künftige Fälle jedem Aufmüpfigen unmissverständlich klargemacht, dass man im besten Deutschland aller Zeiten lieber nicht demonstriert.
Stefan Homburg ist Professor für Öffentliche Finanzen der Leibniz Universität Hannover i. R. Auf X folgen ihm unter @SHomburg über 200.000 Menschen, auf seinem YouTube-Kanal @StHomburg über 60.000.

Unsere Justiz.
Andernorts wird dem Täter noch die Adresse der Opfer zugespielt entgegen der Strafprozeßordnung.
Überall werden Zeichen gesetzt: wer die politische Klasse in ein schlechtes Licht rückt, dem kann alles passieren.
Die politisch gesteuerte Staatsanwaltschaft wird das nicht akzeptieren. Das wird sich weiter ziehen bis zum bitteren Ende. Wetten?
Eine humanistische Strafverfolgungsbehörde scheint nicht mehr en vogue zu sein. Eher hetzen und mit allen absonderlichen Werkzeugen zur Strecke bringen. Muss Herr Ballweg froh sein, dass „Auf der Flucht erschossen!“ noch nicht en vogue ist? Wieviel Steuergeld bezahlte Fahnder haben wie lange daran gesessen, um die 11,42 Euro und 8,11 Euro Vorsteuern zu finden? Wenn jetzt jemand behaupten würde, die sind dort dämlicher als eine Schüssel russischer Schrauben, hätte ich ad hoc Mühe, Argumente dagegen zu finden. Ich räume ein, das kann an mir liegen, denn so etwas macht mich mittlerweile denklos und ich sitze mit offenem Munde da. Es gibt aktuell allen Ernstes Menschen die fragen, wie konnte das damals passieren? semper idem
Quintessenz Reitschuster: „Das bedeutet im Klartext: Politiker können darüber mitentscheiden, gegen wen ermittelt wird und gegen welches Urteil Rechtsmittel eingelegt werden – und gegen wen nicht. Und sie tun es. Mit Ihrem Geld. Mit unserem Recht. Mit dem Ziel, Abweichler einzuschüchtern – und ein System zu schützen, das seine Kritiker nicht widerlegt, sondern verfolgt.“ So ist das… im BDaZ!
Eine Zeitung aus einer grösseren Stadt in Hessen, Jahrzehnte eines meiner Lieblingsmedien, weiss in der Headline zu berichten:
„Michael Ballweg wegen Steuerhinterziehung verurteilt“
– um dann in der Zwischenüberschrift sich der Wahrheit zu nähern:
„Das Landgericht Stuttgart hat den Gründer der sogenannten Querdenker-Bewegung vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Zugleich wurde Ballweg wegen Steuerhinterziehung in geringem Umfang verurteilt.“
Nur wer geduldig noch den eigentlichen Text liest, erfährt:
„Der Prozess gegen Michael Ballweg, den Gründer der sogenannten Querdenker-Bewegung, ist mit einem Freispruch in großen Teilen zu Ende gegangen. Das Landgericht Stuttgart sprach Ballweg am Donnerstagmittag vom Vorwurf des Betrugs frei. Zugleich verurteilte es ihn wegen Steuerhinterziehung in geringem Umfang.
Dabei ging es um zwei Fälle in Höhe von 11,42 Euro und 8,11 Euro, außerdem um einen Fall versuchter Steuerhinterziehung – nämlich der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung. Das Gericht verwarnte den Angeklagten lediglich und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu jeweils hundert Euro. Die Geldstrafe wird aber, sofern der Angeklagte keine weitere Steuerstraftat begeht, nicht vollstreckt. Die Richterin sagte, man bleibe am “unteren Rand„ der Strafzumessung, bei einem “sehr geringen Schuldgehalt„, auch um dem Rechtsempfinden der Bevölkerung gerecht zu werden.“
Und weiter im Text erfährt dann der besonders geduldige Leser, dass Ballweg deswegen 279 Tage in U-Haft war.
M.E. grottenschlechter „Journalismus“. Dem Blatt wünsche ich ein baldiges Ende.
Kann man die Staatsanwaltenden nicht wegen der Verfolgung Unschuldiger belangen? Ich frage für den Freund meines Tankwarts.
Daraus kann man nur eine Lehre ziehen.
Um parasitären Systemen ihre Nahrungsgrundlage zu entziehen, darf man sich nicht auf deren ausbeuterische Regeln einlassen. You know, whwat I mean..