Das Landgericht Stuttgart sprach Michael Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei und verhängte hinsichtlich der Steuern eine sogenannte Verwarnung, aber keine Strafe. Die Leitmedien framen es anders.
Im Jahre 2022 wurde Michael Ballweg, der große Demonstrationen gegen die Lockdown- und Impfpolitik organisiert hatte, neun Monate lang inhaftiert, und zwar wegen Betrugs und Geldwäsche. Laut Staatsanwaltschaft hatte Ballweg tausende Spender um ihr Geld gebracht und seine Beute verschleiert und beiseitegeschafft.
Beide Vorwürfe erwiesen sich frühzeitig als unhaltbar und wurden sogar von der zuständigen Staatsanwältin Dr. Franziska Gräfe, die Ballweg mit Inbrunst verfolgte, fallen gelassen. Es gab offensichtlich weder einen Betrug noch eine Geldwäsche. Stattdessen erhob die Staatsanwältin zwei neuartige Vorwürfe, die im Rahmen der langen Untersuchungshaft keine Rolle gespielt hatten, nämlich Steuerhinterziehung und versuchten Betrug. Die Steuerhinterziehung sollte darin liegen, dass Michael Ballweg aus dem Gefängnis heraus Steuererklärungen teils verzögert, teils unrichtig abgegeben hatte, obwohl seine Steuerunterlagen beschlagnahmt waren, er auf dem Weg zur Schlussbesprechung mit seinem Steuerberater verhaftet worden war und der Steuerberater das Mandat zeitweise nicht länger betreuen wollte, da er um sein Honorar fürchtete.
Noch kurioser mutete der zweite Vorwurf an: Michael Ballweg soll geplant haben, Spender zu betrügen und war nur deshalb gescheitert, weil die Spender auf Nachfrage der Behörden versicherten, nicht betrogen worden zu sein. Es verwundert nicht, dass das zuständige Landgericht Stuttgart diese Anklage zunächst zurückwies und das Verfahren erst eröffnete, nachdem die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht erhoben hatte.
Vorsteuern von 11,42 Euro für eine Hundematte
Damit begann ein zäher und über weite Strecken abstruser Strafprozess, der heute, am sage und schreibe 44. Verhandlungstag, mit dem Urteil endete. Die Kammer sprach Michael Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei und verhängte hinsichtlich der Steuern eine sogenannte Verwarnung, aber keine Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis gefordert, was außer ihr niemand verstand.
Da zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Zeilen die mündliche Urteilsbegründung noch läuft, ist der Hintergrund der Verwarnung wegen Steuern unklar. Aus dem Verhandlungssaal hört man von Vorsteuern von 11,42 Euro für eine Hundematte oder 8,11 Euro für einen Parfümzerstäuber. Diese Beträge soll die Media Access GmbH, deren Geschäftsführer Michael Ballweg war, zu Unrecht in Umsatzsteuer-Voranmeldungen angesetzt haben. Außerdem seien Gewerbe- und Körperschafsteuererklärungen in Höhe von jeweils rund 1.000 Euro verspätet eingegangen. Im steuerlichen Alltagsgeschäft der Betriebsprüfung und Veranlagung von Körperschaften hätte dies zu bloßen Korrekturen geführt, im Extremfall zu einem Mini-Bußgeld, nie und nimmer zu einem Strafverfahren.
Die fraglichen Spenden in Millionenhöhe aber, die Michael Ballweg persönlich erhalten hatte und die eigentlicher Gegenstand der Anklage waren, wertete das Gericht als nicht steuerbar. Außerdem überstiegen Ballwegs Aufwendungen für die Demonstrationen seine Spendeneinnahmen erheblich. Tatsächlich hat er also entgegen der Darstellung in fast allen Medien gar keinen Gewinn erzielt, sondern Verluste erlitten, und zwar in mittlerer fünfstelliger Höhe.
Die Essenz des Urteils absichtsvoll hinter der Bezahlschranke
Dem Urteil zufolge besteht nun ein Anspruch auf Haftentschädigung und vermutlich auch auf Schadensersatz. Allerdings können beide Seiten Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen; das Urteil ist also nicht rechtskräftig.
Leitmedien, die den Demoorganisator jahrelang vorverurteilen, reagieren auf den heutigen Freispruch in erwartbarer Weise: „Querdenken-Gründer Michael Ballweg wegen Steuerhinterziehung verurteilt“ titelt die FAZ, während die Essenz des Urteils absichtsvoll hinter der Bezahlschranke verborgen bleibt. Insofern kann die Politik das Verfahren trotz des Freispruchs als Erfolg verbuchen: Die Verfolgung durch Straf- und Finanzbehörden hat Ballwegs Ruf und Geschäft zerstört und für künftige Fälle jedem Aufmüpfigen unmissverständlich klargemacht, dass man im besten Deutschland aller Zeiten lieber nicht demonstriert.
Stefan Homburg ist Professor für Öffentliche Finanzen der Leibniz Universität Hannover i. R. Auf X folgen ihm unter @SHomburg über 200.000 Menschen, auf seinem YouTube-Kanal @StHomburg über 60.000.

Sehr geehrter Herr Homburg
Ich danke für Ihren Artikel. Ihm ist nichts hinzuzufügen. Nur eine Sache:
Sie schreiben – gleich vorneweg: „Die Leitmedien framen es anders.“
Was an diesen Medien ist aber heute noch leitend? Wäre ich Journalist dieser Medien, so würde ich selbst erstaunt feststellen: Ah, achgut hält uns doch noch für die Leitmedien.
Sie sind damit natürlich nicht allein. Andere Journalisten, die nicht zu den sogenannten Leitmedien gehören, schreiben von „etablierten Medien“. Aber was ist an diesen Medien noch etabliert? Ich meine, außer dass es sie „schon etwas länger“ hier gibt?
Ich bin überzeugt, die Zuschreibung „etabliert“ ist mitunter irreführend, mitunter falsch. Nicht erst seit gestern. Bereits seit Jahren. Das ist wohl mit ein wichtiger Grund, warum Leser achgut wählen.
Dasselbe gilt für das von Ihnen verwendete Wort „Leitmedien“. Es suggeriert etwas, was nicht ist. Sie sind es nicht mehr. Jedenfalls sind sie es nicht mehr so ohne weiteres.
Nun gut, wie diese Medien also nennen, ohne dass der Artikel umständlich beschwert wird?
Ich weiß es nicht: „Selbsternannte Leitmedien“? „Vormals etablierte Medien“? Ich weiß es nicht.
Aber denken Sie daran, wenn Sie nächstes Mal diese Worte wählen möchte. Ihrem Leser fallen diese Worte nämlich auf. Eben, weil ihm diese Medien nicht mehr etabliert erscheinen, weil sie für ihn nicht mehr Leitmedien sind, liest er bei Ihnen.
Wann bekommt die erste Ortschaft in (voraussichtlich: Ost-)Deutschland eine Ballwegstraße?
„verhängte hinsichtlich der Steuern eine sogenannte Verwarnung,“ -- damit noch irgendwas an ihm „hängen“ bleibt ? Denn bei ca. 200 000 Euronen Steuerschuld des Staates gegen Herrn Ballweg kann auch das nach normalem logischem Denken nicht sein. Was für eine Farce – oder -frei nach Dr. Frank- ein weiteres Staatsverbrechen im Zusammenhang mit der „Corona-Plandemie“.
Im nächsten Prozess geht es darum, was unter der Hundematte lag. Oder darum, was wirklich in dem Parfümzerstäuber war. Wie schaffen es diese Menschen der Staatsanwaltschaft, abends noch in den Spiegel zu schauen?
Wie viele bin auch ich auf die dreiste Hetze der von unseren Steuern und von unserem Vertrauen lebenden Behörden hereingefallen und habe geglaubt, dass der mutige und anständige Herr Ballweg seine Unterstützer betrogen hätte. Wer uns alle und vor allem ihn, einen aufrechten Demokraten und Kämpfer für die Freiheit, wer uns alle betrogen hat, das war dieser unsägliche schwarz-rot-grüne Machtapparat. Sicher ist Baden-Württemberg nur ein besonders schlimmer Fall von Staatsversagen und ideologisiertem Machtmissbrauch. Aber auch in anderen Bundesländern haben die Feinde der Freiheit wichtige Positionen in allen Schaltstellen übernommen. Die wenigsten von uns werden bereit sein, ähnliche Verfolgung wie Herr Ballweg hinzunehmen, für den Kampf um Freiheit und Demokratie. Trotzdem kann er uns allen Ansporn sein. Auch wenn die Gewalt meistens siegt, so können wir doch an vielen, vielen kleinen Stellen unseren Mitmenschen und uns selber ein bisschen Atemluft verschaffen bei der Verteidigung gegen ein übergriffiges schwarz-rot-grün.
Das Urteil zeigt, wie tief Politik und deren stiefelleckenden Behörden mittlerweile gesunken sind. Es ist eine kartellmäßig organisierte Bande, die mit Lügen und Einschüchterung agiert. Wie in einer Bananenrepublik.
Es ist wie 1945 – aber ohne Alliierte, die wenigstens die Nazi-Hauptverbrecher vor Gericht und hinter Gitter (oder an den Galgen) gebracht haben. Die Corona-Verbrecher in Politik, Medien, Wissenschaft, Medizin und Justiz sind weiter im Amt. Schlimmer noch: Sie verhindern eine Aufarbeitung der Corona-Verbrechen und verfolgen weiter die Opfer der grundrechtswidrigen Corona-Maßnahmen und der menschenverachtenden modRNA-Injektionen. Nach der NS-Zeit haben wir mit der Coronazeit einen neuen Zivilisationsbruch in Deutschland. Politiker, Journalisten, Ärzte, Wissenschaftler und Juristen haben in der Coronazeit durch ihr Tun oder Unterlassen einen Grad an Verkommenheit, Niederträchtigkeit und Bösartigkeit erreicht, der eine Spaltung der Gesellschaft zwingend notwendig macht. So wie mit den NS-Verbrechern kein neuer Staat zu machen war, so ist auch mit straffrei davongekommenen Corona-Tätern für dieses Land keine erstrebenswerte Zukunft möglich.