Das Landgericht Stuttgart sprach Michael Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei und verhängte hinsichtlich der Steuern eine sogenannte Verwarnung, aber keine Strafe. Die Leitmedien framen es anders.
Im Jahre 2022 wurde Michael Ballweg, der große Demonstrationen gegen die Lockdown- und Impfpolitik organisiert hatte, neun Monate lang inhaftiert, und zwar wegen Betrugs und Geldwäsche. Laut Staatsanwaltschaft hatte Ballweg tausende Spender um ihr Geld gebracht und seine Beute verschleiert und beiseitegeschafft.
Beide Vorwürfe erwiesen sich frühzeitig als unhaltbar und wurden sogar von der zuständigen Staatsanwältin Dr. Franziska Gräfe, die Ballweg mit Inbrunst verfolgte, fallen gelassen. Es gab offensichtlich weder einen Betrug noch eine Geldwäsche. Stattdessen erhob die Staatsanwältin zwei neuartige Vorwürfe, die im Rahmen der langen Untersuchungshaft keine Rolle gespielt hatten, nämlich Steuerhinterziehung und versuchten Betrug. Die Steuerhinterziehung sollte darin liegen, dass Michael Ballweg aus dem Gefängnis heraus Steuererklärungen teils verzögert, teils unrichtig abgegeben hatte, obwohl seine Steuerunterlagen beschlagnahmt waren, er auf dem Weg zur Schlussbesprechung mit seinem Steuerberater verhaftet worden war und der Steuerberater das Mandat zeitweise nicht länger betreuen wollte, da er um sein Honorar fürchtete.
Noch kurioser mutete der zweite Vorwurf an: Michael Ballweg soll geplant haben, Spender zu betrügen und war nur deshalb gescheitert, weil die Spender auf Nachfrage der Behörden versicherten, nicht betrogen worden zu sein. Es verwundert nicht, dass das zuständige Landgericht Stuttgart diese Anklage zunächst zurückwies und das Verfahren erst eröffnete, nachdem die Staatsanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht erhoben hatte.
Vorsteuern von 11,42 Euro für eine Hundematte
Damit begann ein zäher und über weite Strecken abstruser Strafprozess, der heute, am sage und schreibe 44. Verhandlungstag, mit dem Urteil endete. Die Kammer sprach Michael Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs frei und verhängte hinsichtlich der Steuern eine sogenannte Verwarnung, aber keine Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis gefordert, was außer ihr niemand verstand.
Da zum Zeitpunkt der Niederschrift dieser Zeilen die mündliche Urteilsbegründung noch läuft, ist der Hintergrund der Verwarnung wegen Steuern unklar. Aus dem Verhandlungssaal hört man von Vorsteuern von 11,42 Euro für eine Hundematte oder 8,11 Euro für einen Parfümzerstäuber. Diese Beträge soll die Media Access GmbH, deren Geschäftsführer Michael Ballweg war, zu Unrecht in Umsatzsteuer-Voranmeldungen angesetzt haben. Außerdem seien Gewerbe- und Körperschafsteuererklärungen in Höhe von jeweils rund 1.000 Euro verspätet eingegangen. Im steuerlichen Alltagsgeschäft der Betriebsprüfung und Veranlagung von Körperschaften hätte dies zu bloßen Korrekturen geführt, im Extremfall zu einem Mini-Bußgeld, nie und nimmer zu einem Strafverfahren.
Die fraglichen Spenden in Millionenhöhe aber, die Michael Ballweg persönlich erhalten hatte und die eigentlicher Gegenstand der Anklage waren, wertete das Gericht als nicht steuerbar. Außerdem überstiegen Ballwegs Aufwendungen für die Demonstrationen seine Spendeneinnahmen erheblich. Tatsächlich hat er also entgegen der Darstellung in fast allen Medien gar keinen Gewinn erzielt, sondern Verluste erlitten, und zwar in mittlerer fünfstelliger Höhe.
Die Essenz des Urteils absichtsvoll hinter der Bezahlschranke
Dem Urteil zufolge besteht nun ein Anspruch auf Haftentschädigung und vermutlich auch auf Schadensersatz. Allerdings können beide Seiten Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen; das Urteil ist also nicht rechtskräftig.
Leitmedien, die den Demoorganisator jahrelang vorverurteilen, reagieren auf den heutigen Freispruch in erwartbarer Weise: „Querdenken-Gründer Michael Ballweg wegen Steuerhinterziehung verurteilt“ titelt die FAZ, während die Essenz des Urteils absichtsvoll hinter der Bezahlschranke verborgen bleibt. Insofern kann die Politik das Verfahren trotz des Freispruchs als Erfolg verbuchen: Die Verfolgung durch Straf- und Finanzbehörden hat Ballwegs Ruf und Geschäft zerstört und für künftige Fälle jedem Aufmüpfigen unmissverständlich klargemacht, dass man im besten Deutschland aller Zeiten lieber nicht demonstriert.
Stefan Homburg ist Professor für Öffentliche Finanzen der Leibniz Universität Hannover i. R. Auf X folgen ihm unter @SHomburg über 200.000 Menschen, auf seinem YouTube-Kanal @StHomburg über 60.000.

Nein Franz Klar, das Spendensammeln für Zeitgenossen, die israelische Kleinkinder bei lebendigem Leib in Streifen schneiden, ist nach wie vor unehrenhaft. Keine Ursache, ich habe Ihnen gerne die kleine Differenz „eingeordnet“. Differenziertes und analytisches Denken ist manchmal auch anstrengend.
20 € „Steuerhinterziehung“ mit Verwarnung geahndet. Das ist so lächerlich und oberpeinlich. Jedes Finanzamt hätte darüber hinweggesehen. Wegen Geringfügigkeit.
Das Verrennen der Staatsorgane in eine rotgrüne Gesinnungskratie zeigt sich auch hier wieder. Merkel mit ihrer sozialistischen Ausprägung war der Auslöser für das Elend in das wir unter ihrer Regierung geführt wurden. Leider haben ja fast alle nur zu bereitwillig mitgemacht. Der ganze mediale Mainstream ist eine Ausgeburt dieser Merkel-Elends-Ära. Die „Kampffront“ zur Normalisierung Deutschlands läuft entlang der Linie rotgrün und medialer Mainstream. Die müssen aufs Kreuz geworfen werden. Dazu gehört raus aus der CO2-Lebenslüge und Rückführung/Abschiebung der Migranten/Flüchtlinge in ihre Heimatländer oder in Arbeitsverhältnisse die einen Beitrag zur Entlastung unserer Sozialkassen bedeuten. Weiter so wie bisher führt in die sozialistische Selbstzerstörung, man schaue nur auf die weltweiten Beispiele oder ganz nah in Deutschland mit National-Sozialismus oder SED-Sozialismus.
Zur Einordnung der Journo-Leistung der FATZ sei auf die Norm nach Klonovsky verwiesen. Dieser differenziert in Lücken-, Lügen- und Lumpenpresse. Das vorliegende Traktat bedient sogar alle Kriterien simultan. Und wir Boomerdeppen mußten in der gymnasialen Mittelstufe Artikel aus dunkler Zeit analysieren, auf daß wir uns nicht von Propagandisten hinter die Walsterben-Fichte führen ließen. Wohl alles vergebens. Als Übersprungshandlung schäumen wir mit heiligem Geifer gegen das Höllenland von Trump und Vance, in dem ein Politiker, der die Justiz gegen Unschuldige einsetzt, mit 180 Jahren Knast bedroht wird.
Von den „Leitmedien“ (Die FAZ wird über digitale Dienste, die sie der Regierung liefert, massiv von der Regierung subventioniert… ÖRR Sprecher verdienen Geld durch Vorträge oder Moderation bei Regierungs- oder Grünen Veranstaltung: Also: „Es Brot ich ess’…“) war doch nichts Anderes zu erwarten, oder? Aber die verdammt gute Nachricht ist doch, dass den Leitmedien immer schneller das „Leiten“ abhanden kommt. Achgut, Tichys Einblick, Apollo News, NIUS, Kontrafunk etc. gewinnen doch zusehends an Einfluss. Und im Ernst, jetzt ohne Leidenhähme, bin selbst 65 Jahre alt. Aber ARD und ZDF wissen ganz genau, wer von ihnen noch was wissen „will“. Die platzieren doch selbst vor ihren „Die aktuelle Stunden 2.0) nur noch Werbung für nutzlose Rheumasalben, Treppenlifter und Prostatakapseln. Und sie ahnen vielleicht, dass viele ihrer “Zuschauer„ in den Gemeinschaftsräumen von Altersheimen sitzen, wo der Fernseher den ganzen Tag ohne Ton läuft. Oder dass der Messzuschauer den Kopf bedient, was er angeblich schaut und danach die Schnittchen macht oder in 3 Minuten weggedöst ist. Und genau deshalb werden sie doch jeden Tag wütender. Ich bitte um Entschuldigung für die eibe oder andere ironische Übertreibung… Jetzt geht’s den Leuten, die immer so brav den Oberlehrerinnen von heute und Tageschau geglaubt haben, an’s Geld. Und da hört bekanntlich jeder Spaß auf. Tja ist halt so, sage ich als AFD Wähler der ersten Stunde: “ Wer nicht hören, MUSS fühlen.„ Und das Abonnement der Zeit oder Süddeutsche, nur damit man die gut sichtbar für die woken Bekannten und Gäste demonstrativ auf den Wohnzimmertisch platzieren kann, um die Rechte, Quatsch: linksextreme Gesinnung zu beweisen, könnte in Konkurrenz zu immer teureren Schokoladen oder den explodierenden Kaffepreisen oder einem anständig geheizten Raum sehr bald den Kürzen ziehen…
p.s.: „Das StrEG sieht auch bestimmte Ausschlussgründe vor, bei denen eine Haftentschädigung nicht gewährt wird. Nach § 5 Absatz 2 StrEG ist eine Entschädigung unter anderem dann ausgeschlossen, wenn die beschuldigte Person die Strafverfolgungsmaßnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dies umfasst beispielsweise Fälle, in denen die Person falsche Angaben gemacht hat oder bewusst entlastende Umstände verschwiegen hat.“ Fertisch…
Wieviele Leute bekommen Haftentschädigung in Doitscheland? Wieviele Wiederaufnahmeverfahren gibt es? So ist das…