Letztes Jahr wurde ich in Köln wegen einer Parklücke von einem Araber - in Gegenwart zweier Polizeibeamter (beide Zeugen) mehrmals mit dem Tode bedroht. Ich habe noch vor Ort Anzeige erstattet. Doch von der Staatsanwaltschaft kam ein Brief zurück: “Liegt nicht im öffentlichen Interesse”. Offenbar verhält es sich umgekehrt bei einer kultursensiblen Muslimin ganz anders: Hier reicht schon der Vorwurf “hat einen an der Klatsche”. Ich bin einfach nur noch sprachlos.
@ Sabine Schönfeld; und heute passend, - wie aus dem Ärmel gezogen, - kommt Herr Seehofer daher mit einer Statistik - die Verbrechen kommen weit überwiegend von rechts was immer dieses “von rechts” bedeuten soll? Meine Interpretation: “sie” haben Schubladen, “sie” haben sich auf verschiedene Strategien vorbereitet; und jetzt ziehen “sie” die Schublade mit dieser seltsamen Statistik, die mit meinem Erkenntnisstand jedenfalls NICHT zusammen passt.
Lieber Herr Broder, gern lese und höre ich Sie. Aber jetzt so auf die Sitzungsvertreterin der StA einzudreschen, finde ich absolut unfair. Tatsächlich ist es so, dass man als Sitzungsvertreter die Handakten für die Sitzung erst wenige Tage vor der Sitzung bekommt. In der Handakte befinden sich außer der Anklage/ dem Strafbefehl nur noch Ihr Mesta—Auszug, sprich, eine Auflistung der Verfahren, die je gegen Sie geführt wurden. Egal wie ich zu dem Tatvorwurf stehe, wie sollte die Kollegin, die die Akte überhaupt nicht kennen kann, auf die Fragen Ihres Staranwaltes, der die Akte auswendig kennt, reagieren? Das war diesmal ziemlich billig. Trotzdem werde ich Sie gern weiterlesen—und hören. Freundliche Grüße
Presserechtlich ist klar erkennbar, daß “einen an der Klatsche haben” eine Schmähkritik ist. Soweit ich es verstanden habe, ist die gängige Rechtsauffassung wie folgt: Es sei für jedermann erkennbar, daß es sich nicht zuvorderst um eine Tatsachenfeststellung handele, sondern vielmehr um einen umgangssprachlichen Ausdruck, um eine Schmähkritik an einer Person, die _unter Umständen_ (!) gerechtfertigt sein könne und keineswegs ausschließlich herabsetzend gewertet werden solle. Schmähkritik hat das BVG schon vor vielen Jahren für zulässig erklärt; allerdings gibt es jede Menge Ausnahmen. Nicht gedeckt von der Meinungsfreiheit sind z.B. Äußerungen zu einer Person, die einzig und allein dem Ziel dienen, diese Person in ihrer Ehre zu verletzen bzw. dieser Person jegliche Wertschätzung eklatant zu versagen. Ich hoffe, ich habe das mit den richtigen Worten und allgemein verständlich zusammengefaßt; natürlich bin ich kein Anwalt, sondern nur ein Schreiberling ;-)
Die deutsche Justiz nähert sich in Siebenmeilenstiefeln der deutschen Regierung an. In der nach unten offenen Merkelskala gibt es offensichtlich keine Untergrenze. Wozu auch?
Wer ersetzt eigentlich das Flugticket und den entgangenen Urlaub, die Reise zum Gericht, die eventuelle Betreuung des Hundes und den sonstigen Aufwand? Wer bezahlt den Anwalt, falls der nicht ehrenamtlich oder aus reinem Spass an der Freud arbeitet? Wird diese absurde Show jetzt bei den anderen 119 Fällen ebenfalls aufgeführt? Die alle müssen da jetzt antanzen, einschließlich Richter, Justizbeamte und juristischer Anhang - alles für Frau Kaddors beleidigte Seele, die es aber selbst vorzieht, fernzubleiben? Zahlt das dann wieder der blöde der deutsche Steuerzahler? Ist das Frau Kaddors Rache? Soll dieses absurde öffentliche Kaschperle nicht vielmehr argumentative Schwäche und mangelnde Schlagfertigkeit auf Kosten der Allgemeinheit kompensieren - oder hab ich jetzt einen an der Klatsche?
@ Dr. Giesemann: Als Beschuldigter/Betroffener, der sich selbst verteidigt, haben Sie Anrecht auf Akteneinsicht. Aus der Akte können Sie leicht die angezeigt habende Person destillieren. Sofern Sie einen Anwalt angeheuert haben, kann der das für Sie erledigen. Das Recht auf Akteneinsicht und seine Entwicklung ist bei Wikipedia (googe: Akteneinsicht Özcalan, der hat das beim Europäischen Menschenrechtsgericht gegen die Türkei durchgesetzt) gut dargestellt; ich habe schon zwei widerstrebende Kreisverwaltungen einschlägig belehren können, einmal freilich nur mit verwaltungsgerichtlicher Unterstützung. Ihr Richter und Ihr Staatsanwalt können keine großen juristischen Leuchten sein. Da Sie auch - außer zB, wenn die Ermittlungen durch die Einsicht gefährdet werden könnten - Anrecht auf Auskunft aus den Akten haben, hätten sie Ihnen den Namen nennen können und müssen, wohl wissend, dass Sie ihn sowieso rauskriegen. Im Übrigen besorgt Ihnen jeder Rechtsanwalt die Akten in Kopie für kleines Geld; entsprechende Angebote sind im web zu finden.
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