Henryk M. Broder / 14.05.2019 / 06:38 / 108 / Seite ausdrucken

Die verlorene Ehre der Lamya Kaddor

Ich muss und will mich bei den Duisburgern und Duisburgerinnen entschuldigen, weil ich mich gelegentlich abfällig über ihre Stadt geäußert habe. Dabei ist Duisburg überhaupt nicht hässlich, ganz im Gegenteil, sehr grün und voller Architektur-Überraschungen vom Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts, die vor der Abrissbirne gerettet wurden. Zum Strafverfahren wegen der verlorenen Ehre der in und um Dinslaken weltberühmten "Islamwissenschaftlerin" Lamya Kaddor bin ich schon am Vortag angereist, habe mich im Hotel Duisburger Hof einquartiert und mir die Stadt angesehen.

Nach einem opulenten Früstück am nächsten Morgen sind Joachim Steinhöfel und ich gut gelaunt und voller Vorfreude zu Fuß in das schräg gegenüberliegende Justizgebäude gelaufen, in dem eines der drei Duisburger Amtsgerichte untergebracht ist, wo wir bereits erwartet wurden.

Wie es dann weiter ging, erfahren Sie hier, hier, hier und hier, wobei ich die Berichte an dieser Stelle nicht kommentieren will. Ich hole das ein andermal nach. Am besten hat mir die Reportage in der "Lokalzeit" des WDR gefallen, in der es hieß, Frau Kaddor habe nicht weniger als "120 beleidigende Kommentare angezeigt". Während also Majestätsbeleidigung als Straftatbestand abgeschafft wurde und "Gotteslästerung" nur verfolgt werden kann, wenn eine "Störung des öffentlichen Friedens" vorliegt, was auch für "weltanschauliche Bekenntnisse" gilt, könnte demnächst ein eigener Paragraf - "Beleidigung von Lamya Kaddor" - in das Strafgesetzbuch eingeführt werden. 

Steinhöfel und ich hatten uns jedenfalls sehr auf ein Treffen mit Lamya Kaddor gefreut, die wir einiges fragen wollten. Unter anderem, wie die Universität heißt, die ihr einen Doctor honoris causa verliehen hat, ob es tatsächlich stimmt, dass sie an einem einzigen Tag im Jahre 2016, püntlich zum Erscheinen ihres neuen Buches, 107 (in Worten einhundertundsieben) Strafanzeigen erstattet hat und ob sie daran denkt, sich bei Necla Kelek dafür zu entschuldigen, dass sie, Kaddor, jahrelang Lügen über Kelek verbreitet hat, bis sie, Kaddor, von einem Berliner Gericht gestoppt wurde.

Nachschub für den IS

Wir hätten auch gerne gewusst, warum sie, Kaddor, nicht im Wege einer Privatklage gegen mich vorgegangen ist, statt ein Strafverfahren zu initiieren, bei dem sie nun als Zeugin aussagen sollte. Ganz so, als hätte sie einen Ladendiebstahl beobachtet, den ich begangen hatte.

Bei dieser Gelegenheit hätten wir auch die Vetreterin der Anklage gefragt, warum sie Frau Kaddor nicht auf den Weg der Privatklage verwiesen hat, statt sich auf Kosten des Steuerzahlers der verlorenen Ehre einer an Selbstüberschätzung leidenden pädagogischen Aushilfskraft anzunehmen, die als Erzieherin vollumfänglich gescheitert ist, was fünf ihrer ehemaligen Schüler bezeugen, die zum IS übergelaufen sind.

So weit ist es nicht gekommen. Die Verhandlung wurde nach etwa 10 Minuten von der Richterin abgebrochen. Die Anklage hatte es schlicht versäumt, Beweismittel vorzulegen. Ob Frau Kaddor da war oder nicht – in einem der Berichte war die Rede davon, sie hätte in einem Zeugenraum auf ihren Auftritt gewartet – wissen wir nicht. Wir bekamen sie jedenfalls nicht zu Gesicht. 

Was macht man in einer solchen Situation? Wir beschlossen, uns etwas Gutes anzutun und sind in das Ristorante Villa Patrizia gefahren, um dort zu Mittag zu essen. Gerne hätten wir Frau Kaddor mitgenommen, aber sie hatte das Gerichtsgebäude bereits verlassen, zurück nach Dinslaken vermutlich. Zwischen dem ersten und dem zweiten Gang haben Joachim Steinhöfel und ich ein kurzes Video aufgenommen.

Und so wurde es doch noch ein schöner Tag. Kurzum: Ich kann Duisburg jedermann nur wärmstens empfehlen.

PS: Beinahe hätte ich es vergessen. Das hier sollten Sie sich auch ansehen.

Foto: achgut.com

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Leserpost

netiquette:

Karl Specht / 14.05.2019

Letztes Jahr wurde ich in Köln wegen einer Parklücke von einem Araber - in Gegenwart zweier Polizeibeamter (beide Zeugen) mehrmals mit dem Tode bedroht. Ich habe noch vor Ort Anzeige erstattet. Doch von der Staatsanwaltschaft kam ein Brief zurück: “Liegt nicht im öffentlichen Interesse”. Offenbar verhält es sich umgekehrt bei einer kultursensiblen Muslimin ganz anders: Hier reicht schon der Vorwurf “hat einen an der Klatsche”. Ich bin einfach nur noch sprachlos.

Leo Hohensee / 14.05.2019

@ Sabine Schönfeld; und heute passend, - wie aus dem Ärmel gezogen, - kommt Herr Seehofer daher mit einer Statistik - die Verbrechen kommen weit überwiegend von rechts was immer dieses “von rechts” bedeuten soll? Meine Interpretation: “sie” haben Schubladen, “sie” haben sich auf verschiedene Strategien vorbereitet; und jetzt ziehen “sie” die Schublade mit dieser seltsamen Statistik, die mit meinem Erkenntnisstand jedenfalls NICHT zusammen passt.

Karsten Galey / 14.05.2019

Lieber Herr Broder, gern lese und höre ich Sie. Aber jetzt so auf die Sitzungsvertreterin der StA einzudreschen, finde ich absolut unfair. Tatsächlich ist es so, dass man als Sitzungsvertreter die Handakten für die Sitzung erst wenige Tage vor der Sitzung bekommt. In der Handakte befinden sich außer der Anklage/ dem Strafbefehl nur noch Ihr Mesta—Auszug, sprich, eine Auflistung der Verfahren, die je gegen Sie geführt wurden. Egal wie ich zu dem Tatvorwurf stehe, wie sollte die Kollegin, die die Akte überhaupt nicht kennen kann, auf die Fragen Ihres Staranwaltes, der die Akte auswendig kennt, reagieren? Das war diesmal ziemlich billig. Trotzdem werde ich Sie gern weiterlesen—und hören. Freundliche Grüße

Thomas Dornheck / 14.05.2019

Presserechtlich ist klar erkennbar, daß “einen an der Klatsche haben” eine Schmähkritik ist. Soweit ich es verstanden habe, ist die gängige Rechtsauffassung wie folgt: Es sei für jedermann erkennbar, daß es sich nicht zuvorderst um eine Tatsachenfeststellung handele, sondern vielmehr um einen umgangssprachlichen Ausdruck, um eine Schmähkritik an einer Person, die _unter Umständen_ (!) gerechtfertigt sein könne und keineswegs ausschließlich herabsetzend gewertet werden solle. Schmähkritik hat das BVG schon vor vielen Jahren für zulässig erklärt; allerdings gibt es jede Menge Ausnahmen. Nicht gedeckt von der Meinungsfreiheit sind z.B. Äußerungen zu einer Person, die einzig und allein dem Ziel dienen, diese Person in ihrer Ehre zu verletzen bzw. dieser Person jegliche Wertschätzung eklatant zu versagen. Ich hoffe, ich habe das mit den richtigen Worten und allgemein verständlich zusammengefaßt; natürlich bin ich kein Anwalt, sondern nur ein Schreiberling ;-)

Wolfgang Lang / 14.05.2019

Die deutsche Justiz nähert sich in Siebenmeilenstiefeln der deutschen Regierung an. In der nach unten offenen Merkelskala gibt es offensichtlich keine Untergrenze.  Wozu auch?

Thomas Schmied / 14.05.2019

Wer ersetzt eigentlich das Flugticket und den entgangenen Urlaub, die Reise zum Gericht, die eventuelle Betreuung des Hundes und den sonstigen Aufwand? Wer bezahlt den Anwalt, falls der nicht ehrenamtlich oder aus reinem Spass an der Freud arbeitet? Wird diese absurde Show jetzt bei den anderen 119 Fällen ebenfalls aufgeführt? Die alle müssen da jetzt antanzen, einschließlich Richter, Justizbeamte und juristischer Anhang - alles für Frau Kaddors beleidigte Seele, die es aber selbst vorzieht, fernzubleiben? Zahlt das dann wieder der blöde der deutsche Steuerzahler? Ist das Frau Kaddors Rache? Soll dieses absurde öffentliche Kaschperle nicht vielmehr argumentative Schwäche und mangelnde Schlagfertigkeit auf Kosten der Allgemeinheit kompensieren - oder hab ich jetzt einen an der Klatsche?

Reimar Ohström / 14.05.2019

@ Dr. Giesemann:  Als Beschuldigter/Betroffener, der sich selbst verteidigt, haben Sie Anrecht auf Akteneinsicht.  Aus der Akte können Sie leicht die angezeigt habende Person destillieren. Sofern Sie einen Anwalt angeheuert haben, kann der das für Sie erledigen.  Das Recht auf Akteneinsicht und seine Entwicklung ist bei Wikipedia (googe: Akteneinsicht Özcalan, der hat das beim Europäischen Menschenrechtsgericht gegen die Türkei durchgesetzt)  gut dargestellt; ich habe schon zwei widerstrebende Kreisverwaltungen einschlägig belehren können, einmal freilich nur mit verwaltungsgerichtlicher Unterstützung. Ihr Richter und Ihr Staatsanwalt können keine großen juristischen Leuchten sein. Da Sie auch - außer zB, wenn die Ermittlungen durch die Einsicht gefährdet werden könnten - Anrecht auf Auskunft aus den Akten haben, hätten sie Ihnen den Namen nennen können und müssen, wohl wissend, dass Sie ihn sowieso rauskriegen.  Im Übrigen besorgt Ihnen jeder Rechtsanwalt die Akten in Kopie für kleines Geld; entsprechende Angebote sind im web zu finden.

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