„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“, so lautet der als „Böckenförde-Diktum“ bekannte Satz des Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde.
Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass ein „großes Ganzes“ zwingend eine verbindende Ethik benötigt, um mehr als die Summe von Einzelteilen zu sein. Aus der Mathematik ist bekannt, dass Bruchteile eines gemeinsamen Nenners bedürfen, um sie zu einem Ganzen zusammenfügen zu können. Um einen solchen gemeinsamen Nenner geht es. Wie kann man aus den Menschen als „Bruchteilen“ ein Ganzes, also einen Staat formen? „Worin findet er die ihn tragende, homogenitätsverbürgende Kraft und die inneren Regulierungskräfte der Freiheit, deren er bedarf, nachdem die Bindungskraft der Religion für ihn nicht mehr essenziell ist und sein kann?“
Diese Frage stellt sich natürlich nur dann, wenn es sich um einen Staat handelt, bei dem die Religion als homogenitätsverbürgende Kraft fehlt, denn nur in diesem Fall ist ein Ersatz überhaupt nötig. Israel beispielsweise benötigt diesen nicht, denn es hat einen (religiösen) gemeinsamen Nenner. Adressat und Zweck staatlichen Handelns kommen im Grundgesetz, dem Nationalstaatsgesetz, zum Ausdruck. Im ersten Artikel heißt es:
1. Grundprinzipien
„Das Land Israel, in dem der Staat Israel gegründet wurde, ist die historische Heimat des jüdischen Volkes. Dieser Staat Israel ist der Nationalstaat des jüdischen Volkes, in dem es sein Recht auf nationale, kulturelle, historische und religiöse Selbstbestimmung ausübt. Das Recht auf nationale Selbstbestimmung ist im Staat Israel einzigartig für das jüdische Volk.“
Die homogenitätsverbürgende Kraft ist mithin das Judentum. Dieses belegt auch das Rückkehrgesetz, welches inhaltlich Art. 5 des Nationalstaatsgesetzes („Der Staat ist offen für jüdische Einwanderung und die „Einsammlung der Exilierten.“) umsetzt, indem es Menschen jüdischer Herkunft oder jüdischen Glaubens sowie deren Ehepartnern ein Recht auf Einwanderung und Staatsbürgerschaft einräumt. Andere haben diesen Rechtsanspruch nicht.
Das wesentliche Staatsziel ist ebenso eindeutig: „Es ist ein Staatsziel, die Sicherheit aller Mitglieder des jüdischen Volkes zu gewährleisten, die wegen ihres Judeseins oder wegen ihrer Staatsangehörigkeit in Gefahr oder in Gefangenschaft sind. Der Staat Israel vertieft die Beziehungen zur jüdischen Diaspora. Er bewahrt das kulturelle, historische und religiöse Erbe der Diaspora“ (Art. 6 Nationalstaatsgesetz).
Diese klare Bestimmtheit der Adressaten und des Zwecks des Handelns auf der Grundlage der homogenitätsverbürgenden Kraft, dem Judentum, bildet einen festen Rahmen. Dieser stabile Rahmen ermöglicht nach innen eine größtmögliches Maß an Freiheit: Israel hat eine der buntesten und tolerantesten Gesellschaften weltweit.
Aber was, wenn es keine verbindende Religion gibt? Wenn – wie bei uns – das Christentum nur für wenige überhaupt noch Bedeutung hat und die christlichen Kirchen abgewirtschaftet haben? Dann hat man ein erhebliches Problem, man benötigt dringend einen Ersatz für die Religion.
Religionsfreiheit ist das Kernelement der amerikanischen Freiheit
Der erste Staat, der ganz essenziell mit diesem Problem konfrontiert war, waren die USA. Deren erste Siedler waren angelsächsische Protestanten, die vor religiöser Verfolgung flohen. Daher ist Religionsfreiheit bis heute das Kernelement der amerikanischen Freiheit. Religion fällt somit als Bindeglied aus. Als Einwanderungsland kommt auch die kulturelle und historische Identität nicht zum Tragen. Es bleibt nur die Nation als verbindendes Element mit dem Motto des „land of the free“.
In Europa hat man verschiedene Ersatzreligionen erfunden, die gemäß der Aufklärung auf einem Naturrecht oder einem Gesellschaftsvertrag oder was auch immer gründen. Als erstes kamen materialistische Ersatzreligionen in Form des Wohlfahrtstaats unter dem Motto „soziale Gerechtigkeit“ in Mode, also der Staat als Versicherung gegen Armut. Diese Konzepte gibt es in verschiedenen Varianten, vom Kommunismus/Sozialismus als moderne Variante des Absolutismus bis hin zur etwas liberaleren Sozialstaatsvarianten. Aktuelle Ersatzreligionen sind die „Klimaideologie“ und der „Wokismus“ (die Erweckten).
Dass Kommunismus und Sozialismus phänomenologisch politische Religionen sind, ist seit Gustave Le Bons 1895 erschienenem Grundlagenwerk „Psychologie der Massen“ bekannt und wurde auch danach für Faschismus und Nationalsozialismus mehrfach festgestellt. Mittlerweile fällt selbst politischen Laien auf, dass die derzeitigen politischen Ideologien Religionen in verblüffender Weise ähneln. Wenig beachtet wird, dass bereits die Idee eines Vereinigten Europas in diesem Sinne religiös konnotiert war.
Europäisches Imperium – wenn andere die Rechnung bezahlen
Nach zwei verheerenden Weltkriegen wird die Idee des Zusammenwirkens europäischer Staaten als Mittel der Völkerverständigung verkauft. Dass diese Annahme tatsächlich absurd ist, wusste schon Sir Humphrey Appleby, der berühmteste beamtete Staatssekretär Großbritanniens in der legendären Fernsehserie „Yes, Minister“: Er führte aus, dass alle Staaten mit der EU-Mitgliedschaft sehr gezielt ihre eigenen Interessen verfolgen. Dies gelte auch für Deutschland, welches versuche, seine Verbrechen gegen die Menschlichkeit vergessen zu machen.
Boris Johnson verglich die EU mit einem Hummer, den sich die Mitgliedstaaten bestellen, in dem Wissen, dass andere die Rechnung bezahlen – „normally by the Germans“. Sir Humphrey wusste auch, dass die Briten nur Mitglied wurden, um die EU möglichst unschädlich zu machen, nachdem es von außen nicht funktioniert habe. Bekanntlich seien Institutionen umso impotenter, je größer sie seien, man sehe es an der UNO. Auf Vorhalt seines Ministers, dies sei eine sehr zynische Sichtweise, sagte er: „Yes… We call it diplomacy, minister.“
Tatsächlich geht es um mehr als eine wünschenswerte Zusammenarbeit europäischer Nationen, es geht um eine Einheit, eine Art imperium europaeum. Die Idee eines Imperiums ist seit den Zeiten des Römischen Reiches präsent, manifestierte sich z.B. im Frankenreich und dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Letztlich waren Hitlers Visionen mit seinen Beherrschungs- und Kolonisierungsplänen auch eine Spielart dieses Themas.
„Der Gedanke einer europäischen Einigung ist Jahrhunderte wenn nicht sogar Jahrtausende alt, doch größere Bedeutung erlangten diese Ideen erst nach der von John F. Kennan so genannten „Urkatastrophe Europas – dem Ersten Weltkrieg“, so heißt es auf der Homepage Konrad Adenauers. Dort wird Adenauer zitiert mit dem Satz: „Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für uns alle.“
Zu keinem Zeitpunkt war also ein mehr oder minder lockerer Zusammenschluss souveräner Staaten geplant, wie dies wohl die Vorstellung vieler deutscher Bürger ist und vor allem der mittelosteuropäischer Staaten. Tatsächlich ist die imperiale Ausrichtung ganz offen das Ziel der Europapolitik. Die EU will als Global Player eine Rolle neben den USA und China spielen, wird gerne als „Großmacht“ gesehen: „Die EU, USA und China – Drei Großmächte im Vergleich“. Oft wird behauptet, Europa würde ansonsten zwischen den Großmächten zerrieben, obgleich diese Behauptung bisher ohne Beleg, geschweige denn Beweis blieb. Ab einer gewissen Größe könnte es im Gegenteil von Vorteil sein, nicht an untergehende Teile eines größeren Ganzen gebunden zu sein.
Die homogenitätsverbürgende Kraft soll der Umstand sein, auf einem Kontinent zu leben. Komplett unterschiedliche geschichtliche Erfahrungen, Kulturen, Sprachen, Traditionen und religiöse Ausrichtungen werden entweder ausgeblendet oder par ordre de Brüssel eingeebnet. Um ein Minimum an Gemeinsamkeit herzustellen, wird auf „gemeinsame Werte“ rekurriert, also Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, obgleich diese in den Mitgliedstaaten völlig unterschiedlich interpretiert werden.
EU, Werte und Binnenmarkt
Für demokratische Werte steht die EU aber gerade nicht vorbildlich. Alles fing harmlos mit der Montanunion an, danach kam die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Grundlegende Pfeiler waren die vier Grundfreiheiten, also der freie Warenaustausch, der Personenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit und der freie Kapital- und Zahlungsverkehr. Diese wurden immer intensiver umgesetzt, ab 1993 war der Binnenmarkt vollendet.
Was heißt eigentlich Binnenmarkt? Eine einheitliche Wirtschaftszone kann auf zwei Arten erreicht werden:
Die eine, die außerhalb der EU genutzt wird, ist die Freihandelszone. Beispiele sind die weltweit größte Freihandelszone „Regional Comprehensive Economic Partnership“ (RCEP) bestehend aus den 10 ASEAN Staaten sowie Australien, China, Neuseeland und Südkorea. Die zweitgrößte, das „North American Free Trade Agreement“ (NAFTA), besteht aus den USA, Kanada und Mexico.
Derartige Freihandelsabkommen bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Parlamente. Dies gilt auch für alle Änderungen oder Ergänzungen. Ein eigenständiger bürokratischen Überbau ist nicht erforderlich. Anders ausgedrückt: Die wirtschaftliche Zusammenarbeit kann nach Belieben eng gestaltet werden, ansonsten sind die Staaten frei in ihren Entscheidungen.
Die andere Art ist, einen eigenen Überbau zu schaffen, der die nötigen Gesetze und Bestimmungen erlässt, die dann automatisch in den beteiligten Staaten gelten. Allenfalls ist noch eine formale Umsetzung nötig, aber inhaltlich ist das demokratisch gewählte Parlament des Mitgliedstaates insoweit abgemeldet. Das ist der Binnenmarkt, und den haben wir in der EU geschaffen. Mit diesem Schachzug wurden nicht nur die nationalstaatliche Verfasstheit, sondern auch die demokratischen Rechte der Bürger beschränkt.
Wer macht die Gesetze in der EU?
Über wesentliche Ziele und Inhalte entscheidet der Europäische Rat, der aus den Regierungschefs der Mitgliedstaaten besteht. Die EU-Bürger werden insoweit von 27 Regierungschefs regiert, von denen sie bestenfalls einen gewählt haben.
Der Ministerrat, der aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedstaaten besteht, die sämtlich nicht als Gesetzgebungsorgan gewählt wurden, und das Europäische Parlament entscheiden über Gesetze. Das Parlament wird nicht entsprechend den demokratischen Wahlgrundsätzen gewählt, denn die Stimmen der Bürger aus den einzelnen Staaten haben nicht das gleiche Gewicht. Den Staaten ist eine feste Zahl an Sitzen zugeordnet, welche die kleinen Länder überrepräsentiert.
Das Bundesverfassungsgericht hat anlässlich der Entscheidung über den Vertrag von Lissabon ganz ausdrücklich das Demokratiedefizit des Europäischen Parlaments bemängelt:
„Durch den Ausbau der Kompetenzen des Europäischen Parlaments kann die Lücke zwischen dem Umfang der Entscheidungsmacht der Unionsorgane und der demokratischen Wirkmacht der Bürger in den Mitgliedstaaten verringert, aber nicht geschlossen werden. Das Europäische Parlament ist weder in seiner Zusammensetzung noch im europäischen Kompetenzgefüge dafür hinreichend gerüstet, repräsentative und zurechenbare Mehrheitsentscheidungen als einheitliche politische Leitentscheidungen zu treffen. Es ist gemessen an staatlichen Demokratieanforderungen nicht gleichheitsgerecht gewählt und innerhalb des supranationalen Interessenausgleichs zwischen den Staaten nicht zu maßgeblichen politischen Leitentscheidungen berufen. Es kann deshalb auch nicht eine parlamentarische Regierung tragen und sich im Regierungs-Oppositions-Schema parteipolitisch so organisieren, dass eine Richtungsentscheidung europäischer Wähler politisch bestimmend zur Wirkung gelangen könnte. Angesichts dieses strukturellen, im Staatenverbund nicht auflösbaren Demokratiedefizits dürfen weitere Integrationsschritte über den bisherigen Stand hinaus weder die politische Gestaltungsfähigkeit der Staaten noch das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung aushöhlen.“
Das ausschließliche Initiativrecht für Gesetze liegt zudem bei der Kommission, d.h. nur sie kann Gesetzentwürfe einbringen. Der Kommission fehlt aber jede demokratische Legitimation.
Vertrag von Lissabon
Ein entscheidender Meilenstein hin zum Superstaat EU ist der Vertrag von Lissabon. Dieser entspricht dem EU-Verfassungsvertragsentwurf, der in Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war. Den Deutschen ließ man erst gar keine Wahl. Mit diesem Vertrag wurden nicht nur die Zuständigkeiten der EU erweitert (z.B. um Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik), sie erhielt auch erstmals eine eigene Rechtspersönlichkeit, womit die Eigenstaatlichkeit der EU deutlich wird. Es wurde zudem das Mehrheitsprinzip im Rat der Europäischen Union ausgeweitet. Dieses war der Auslöser des Brexits, denn die Briten konnten nicht erkennen, welchen Vorteil es haben sollte, wenn andere sie überstimmen können und sie das als Nettozahler finanzieren sollen.
Die Zuständigkeitsverteilung entspricht weitgehend der Regelung unseres Grundgesetzes bezüglich unserer bundestaatlichen Ordnung. Es gibt eine ausschließliche Zuständigkeit der EU z.B. im Bereich der Handels- und Zollpolitik, d.h. die Nationalstaaten dürfen nicht tätig werden. Die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis hat die EU in den Bereichen Binnenmarkt, Energie-, Verkehrs-, Agrar-, Umweltpolitik und Verbraucherschutz. Soweit die EU Gesetze erlässt, dürfen die Nationalstaaten nicht tätig werden. Darüber hinaus besteht eine unterstützende Zuständigkeit, d.h. die EU darf die Mitgliedstaaten unterstützen, aber keine eigenen Gesetze erlassen. Dazu zählen neben der Gesundheits- die Bildungs- und Industriepolitik.
Bedenkt man, dass Deutschland seinerseits vergleichbare Regelungen aufgrund seiner föderalen Struktur hat, wird erkennbar, dass die EU bereits jetzt sehr weitgehend zu einem Bundestaat mutiert ist. Die Nationalstaaten haben nur noch wenig zu vermelden.
Die Verflechtungsfalle
Dieses oben geschilderte Mehrebenen-System geteilter Zuständigkeiten hat beispielsweise bei der Migrationskrise zu erheblichen Problemen geführt. In Deutschland war das Verhältnis des deutschen Grundrechts auf Asyl nach Art. 16 a GG zur Dublin II-Verordnung streitig. Migration und Asyl fallen sowohl in die geteilte wie auch in die alleinige nationale Zuständigkeit. In Deutschland (sowie Österreich und Belgien) kommt das Mitentscheidungsrecht der föderalen Bundesländer hinzu.
„Die Initiative der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2011 zur Einführung eines automatisierten Grenzmanagements zeigt zum einen, dass schon lange bekannt ist, wie mangelhaft die EU-Außengrenzen geschützt sind. Zum anderen belegt sie, dass die Kommission mit ihren Reformvorschlägen vor allem eine Kompetenzübertragung auf die supranationale Ebene im Blick hat. Der damalige EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michel Barnier, sprach schon 2011 von der Vision einer »echten Föderation der Nationalstaaten«, zu der nach seiner Auffassung ein europäischer Außen- und Verteidigungsminister sowie ein eigener ‚europäischer Grenzschutz‘ gehören sollen.“, so heißt es in einer Studie der Stiftung Wissenschaft und Politik.
Allerdings führte der Versuch der EU, die europäische Grenzschutzagentur Frontex als Einrichtung der supranationalen Ebene auf Kosten der Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten zu stärken, nicht zum Erfolg. Die Studie wertet die Verflechtung als großes Problem der EU, wobei die Migration noch zusätzliches Konfliktpotenzial berge.
„Über die aktuellen Konfliktlinien hinaus verbirgt sich in der Migrationspolitik ein Konfliktpotenzial, das die EU als Ganzes gefährdet, denn die supranationale Ebene verstrickt sich in immer größere Widersprüche. So verklagte die Europäische Kommission die Länder der Visegrád-Gruppe nicht nur aufgrund nicht eingehaltener Flüchtlingsquoten, sondern auch wegen anderer Verstöße gegen EU-Recht… Gleichzeitig plädiert die Kommission dafür, die Westbalkanstaaten bald in die Union aufzunehmen, wohl wissend, dass ihre Justizsysteme noch weit unter den EU-Standards liegen, ganz abgesehen von ihrem ökonomischen und sozialen Krisenpotential“, führt die Stiftung aus. Als Lösung konkret vorgeschlagen wird eine Entkoppelung der Zuständigkeiten.
Das mag ein gangbarer Weg sein, es bleiben aber zwei Kernprobleme:
Erstens: Kein Imperium hat sich langfristig je bewährt. Es ist zu schwerfällig, um Wandel flexibel zu gestalten. Je größer ein solches Imperium und je unterschiedlicher seine Teile, desto weniger gibt es eine homogenitätsverbürgende Kraft, Fliehkräfte nehmen zu, als Reaktion darauf auch der Zwang. Dieser Zwang konterkariert nicht nur das Wertefundament der EU, sondern absorbiert Kraft, die für andere Bereiche fehlt.
Zweitens: Wirtschaftlich hat sich die EU negativ entwickelt, ihre Unternehmen wurden weniger innovativ und weniger resilient. Es wurde Konvergenz der Mitgliedstaaten angestrebt, aber Divergenz erreicht. Die Bürokratie, gefangen in der Verflechtungsfalle, hemmt alles.
Dieser Beitrag erschien zuerst in der Jüdischen Rundschau.