Peter Grimm / 16.02.2022 / 10:30 / Foto: Ohropax / 124 / Seite ausdrucken

Die Urteils-Flüsterer kommen

Ein staatlich finanziertes Institut schickt deutschen Verwaltungsgerichten unaufgefordert eine de facto Formulierungshilfe für eventuelle Urteile gegen Beamte, die wegen AfD-Mitgliedschaft aus dem Staatsdienst entfernt werden sollen.

Vor einigen Tagen bekamen deutsche Verwaltungsgerichte eine ganz besondere Postsendung. Im Anschreiben des Deutschen Instituts für Menschenrechte an die Verwaltungsrichter hieß es: „wir freuen uns, Ihnen anliegend unsere Publikation Rassistische und rechts-extreme Positionierungen im Dienste des Staates? Warum ein Eintreten für die AfD mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht nicht vereinbar ist‘ zu überreichen.

Hinter der Publikation verbirgt sich eine auch online abrufbare 58-seitige Broschüre, vom Institut als "Analyse" deklariert. Verfasser ist Dr. jur. Hendrik Cremer, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte vorgestellt wird. Hätte das Werk einen etwas unparteilicheren Titel, würde sich wahrscheinlich niemand daran stören, schließlich handelt es sich bei dem Absender ja auf den ersten Blick um eine seriöse Institution. So wie es sich selbst vorstellt, wird kein Zweifel daran geweckt:

"Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status).

Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert."

Hehre Aufgaben. Nur zu welchem der aufgezählten Aufgabenbereiche gehört es, wenn dieses vom deutschen Steuerzahler finanzierte Institut unaufgefordert an deutsche Verwaltungsrichter Handreichungen dazu verschickt, wie man das Engagement eines Beamten für die AfD zu einem Grund erklären kann, seine Laufbahn zu beenden und ihn zu entlassen? Ist das die „anwendungsorientierte Forschung", die das Institut betreibt? Offenbar hatten die adressierten Gerichte ja keine entsprechenden Gutachten bei Dr. Cremer angefordert.

Erinnerung an den Radikalenerlass

Aber statt zu viel in den Titel der Broschüre hineinzuinterpretieren, lohnt es sich, einen Blick in Dr. Cremers Werk zu werfen. Wenn es darum geht, Beamten wegen der Mitgliedschaft in einer vielleicht radikalen, aber legalen Partei den Beamtenstatus zu entziehen, dann erinnern sich Ältere vielleicht noch an den seinerzeit hochumstrittenen Radikalenerlass aus dem Jahre 1972. Ebenfalls begründet mit dem Ansinnen, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, wurden in den folgenden Jahren 3,5 Millionen Beamte, Anwärter und Bewerber überprüft und beispielsweise 1.250 überwiegend als linksextrem bewertete Lehrer und Hochschullehrer nicht eingestellt, sowie rund 260 Personen entlassen, heißt es dazu bei Wikipedia.

Es gab etliche Klagen gegen den Erlass, bis der Fall endgültig vom Europäischen Gerichtshof entschieden wurde. Daran erinnert natürlich auch Dr. Cremer:

"Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat 1995 in diesem Zusammenhang in einem Fall eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Deutschland festgestellt. Der EGMR hatte mit einer Mehrheit von zehn zu neun Stimmen entschieden, dass die Entfernung einer Beamtin aus dem Dienst  einer Lehrerin auf Lebenszeit, die der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) angehörte  gegen das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf Vereinigungsfreiheit verstoße.

Dabei betont die Entscheidung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung, dass der Beamtin weder im schulischen noch im außerschulischen Bereich verfassungsfeindliche Äußerungen oder verfassungsfeindliche Handlungen vorgeworfen werden konnten, und berücksichtigt unter anderem auch, dass die DKP nicht verboten war."

Soweit, so klar. Doch die Adressaten von Dr. Cremers Werk sollen nun nicht auf die Idee kommen, dass das, was einst für Linke galt, heute auch für Rechte gelten müsse.

"Für die in dieser Analyse zu beleuchtende Frage, ob Beamt*innen, die für eine nicht verbotene Partei eintreten, die sich durch rassistische und rechtsextreme Positionen auszeichnet, aus dem Staatsdienst zu entlassen sind, lassen sich aus der Entscheidung jedoch keine grundsätzlichen Schlüsse ziehen.

Der Gerichtshof stellt in seiner Entscheidung nicht in Frage, dass die Vertragsstaaten befugt sind, Beamt*innen eine Pflicht zur politischen Zurückhaltung aufzuerlegen und außerdem befugt sind, von ihren Beamt*innen die Treue zu den grundlegenden Verfassungsgrundsätzen zu verlangen. Aus der Entscheidung kann auch nicht geschlussfolgert werden, dass der Gerichtshof es für grundsätzlich unzulässig erachtet, aus der Mitgliedschaft in einer Partei die Verletzung der beamtenrechtlichen Verpflichtung zum Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuleiten, die mit der Entlassung aus dem Staatsdienst sanktioniert werden kann. Der Entscheidung lässt sich vielmehr entnehmen, dass Deutschland in dem Verfahren aus Sicht des EGMR nicht ausreichend darlegen konnte, warum die Klägerin durch ihre Mitgliedschaft und Tätigkeiten für die DKP gegen grundlegende Verfassungsgrundsätze verstoßen habe."

Selektiver Einsatz von Verfassungsschutz-Erkenntnissen?

Erwartungsgemäß beschreibt Cremer ausführlich, dass die AfD natürlich viel schlimmer ist: rechtsextrem, rassistisch, völkisch etc. 

Nun muss man die AfD nicht mögen, und in dieser Partei, wie in manch anderen auch, gibt es Menschen, die man sich nicht als Staatsdiener wünscht. Doch wenn hier Richtern eine Rechts-Argumentation anempfohlen wird, mit der sich Beamte wegen Verbindungen zur AfD aus dem Amt entfernen ließen, geht es anscheinend nicht so sehr um den Schutz des Staatsdienstes vor Verfassungsfeinden, sondern um die Vorbereitung einer Neuauflage eines anders einäugigen Radikalenerlasses. 

So sei "nicht etwa entscheidend darauf abzustellen ist, ob die verbeamtete Person für eine Partei eintritt, die vom Verfassungsschutz im Sinne der Verfassungsschutzgesetze als „extremistische Bestrebung“ und damit als verfassungsfeindliches Beobachtungsobjekt identifiziert wurde. Der Begriff der „extremistischen Bestrebung“ im Sinne der Verfassungsschutzgesetze ist kein Begriff des Disziplinarrechts. Das Disziplinarrecht sieht keine Verknüpfung mit den Verfassungsschutzgesetzen in Bund und Ländern und mit den Feststellungen des Verfassungsschutzes vor. Erkenntnisse des Verfassungsschutzes können zur Begründung eines Dienstvergehens herangezogen werden, rechtlich entscheidend sind sie aber nicht."

Das mag formal nicht falsch sein, ist doch aber auch so zu verstehen, dass Erkenntnisse des Verfassungsschutzes belastend eingesetzt werden, aber ignoriert werden können, wenn sie entlastend sein sollten.

Anstelle der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes sollten die Richter wohl lieber auf die seitenlangen Herleitungen von Dr. Cremer vertrauen (vielleicht auch verweisen), nach denen die AfD eine rassistische und rechtsextreme Partei ist. Als Postitionspapier eines engagierten Juristen wäre das ja vollkommen in Ordnung. Doch wenn ein bundesfinanziertes Institut mit seiner Reputation solches an Gerichte verschickt, dann soll damit die Urteilsfindung beeinflusst werden. Einige Absätze lesen sich sogar so, als wären sie ein Angebot, sie gegebenenfalls schnell in eine entsprechende Urteilsbegründung zu kopieren. Letzteres kann natürlich auch ganz unbeabsichtigt daran liegen, dass der Verfasser der Broschüre nun einmal Jurist ist.

Neue Einäugigkeit?

Allerdings spricht er Richter und Behördenleiter auch direkt an, um ihnen eventuelle Skrupel oder Argumente gegen eine Entlassung von AfD-affinen Beamten auszureden:

"Es mag möglicherweise bei den zuständigen Behördenleitungen oder Gerichten Auffassungen geben, die sich von der Überlegung leiten lassen, dass sich die AfD als Opfer inszenieren könnte, wenn Personen, die für sie eintreten, deswegen aus dem Staatsdienst entlassen würden. Solchen Überlegungen wäre nicht nur entgegenzuhalten, dass Parteien wie die AfD immer Gründe finden werden, sich als Opfer zu inszenieren. Dies ist Bestandteil ihrer Strategie und ihres Selbstverständnisses. Es sollte aber vor allem klar sein, dass solche Überlegungen zur Opfererzählung der AfD im Rahmen der Anwendung des Disziplinarrechts keinen Raum haben.

Unabhängig davon, wieviel Zuspruch und Wirkungsmacht die AfD hat, ist es wichtig, dass die jeweiligen Dienstvorgesetzten und zuständigen staatlichen Stellen aktiv werden und disziplinarrechtliche Maßnahmen einleiten, sofern sie von Beamt*innen erfahren, die für die AfD eintreten."

Nun muss sich die AfD an dieser Stelle nicht als Opfer inszenieren, denn wenn Beamte bei einem Engagement für die Partei ernste Probleme mit dem Dienstherrn bekommen können, dürfte das die Mitgliedschaft ausdünnen, denn gerade in Polizei und Bundeswehr, aber auch in der Justiz und einst unter Hochschulprofessoren hat die AfD ja so manches Mitglied gewinnen können. Deren kollektiver Abgang würde die Partei nicht nur personell schwächen, sondern auch inhaltlich verschieben. Die meisten beamteten AfD-Mitglieder dürften eher nicht zu den Radikalen in der Partei gehören. Schaffen es die interessierten Innenpolitiker, AfD-Mitglieder aus dem Beamtenstand zu entfernen, sorgen sie automatisch für ein größeres Gewicht der Radikalen in der Partei. Sie könnten dann deren Radikalisierung beklagen und mit selbiger ihr Vorgehen gegen die AfD legitimieren.

Doch zurück zur Broschüre aus dem Institut. Natürlich – Herr Dr. Cremer ist schließlich Jurist – fehlt es auch dort nicht an dem Hinweis, dass selbstverständlich immer im Einzelfall entschieden wird und der der AfD-Nähe beschuldigte Beamte auch angehört werden müsse. Im unwahrscheinlichen Fall, man hätte es mit einem AfD-Mitglied zu tun, das sich nachweislich aktiv für die Änderung des Parteiprogramms einsetze, könne das Dienstverhältnis ja auch erhalten bleiben, schreibt er.

Bei all solch relativierenden Zeilen, es bleibt der Eindruck, hier soll bei Gericht für Urteile in eine bestimmte Richtung geworben werden. Dabei ist derzeit von einer Verfahrenswelle gegen Beamte wegen AfD-Nähe noch gar nichts bekannt. Ist das also – wie schon erwähnt – die Vorbereitung auf eine Art neuen Radikalenerlass mit anderer Einäugigkeit? Zu den letzten Reden der Bundesinnenministerin würde das passen. 

Und wie sollen nun die angeschriebenen Gerichte auf die ungebetene Urteilsfindungs-Hilfe vom staatlich finanzierten Institut reagieren? Im Anschreiben der Sendung an die Gerichte schreibt Dr. Cremer: „Wir hoffen, dass die Publikation dazu beitragen kann, Sie in Ihrer Arbeit zu unterstützen". Es hat schon mehr als ein Geschmäckle, wenn Verwaltungsgerichte, die über staatliche Entscheidungen zu urteilen haben, von einem staatlich finanzierten Institut unaufgefordert Empfehlungen für künftige Urteile zugeschickt bekommen. Das ist – egal worum es geht und zurückhaltendst formuliert – eines Rechtsstaats unwürdig.

Achgut.com ist auch für Sie unerlässlich?
Spenden Sie Ihre Wertschätzung hier!

Hier via Paypal spenden Hier via Direktüberweisung spenden
Leserpost

netiquette:

Armin Reichert / 16.02.2022

Was für ein Drecksland.

Heiko Stadler / 16.02.2022

Gesinnungsjäger Joseph McCarthey war nur ein Praktikant im Vergleich zu Cremer. Damals gab es in den USA noch funktionierende Gerichte. Cremer macht den Frontalangriff gegen den Rechtsstaat.

Andreas Rühl / 16.02.2022

Verwendungsnachweis: Wir haben eine Studie erstellt, die es den Verwaltungsgerichten erleichtert, politische Gegner aus dem Beamtenstatus zu befördern.  Grüner Haken dahinter. So sieht die Bundesrepublik aus, die ihre Verfassung selbst nicht mehr Ernst nimmt. Das läutet das Ende ein. Auch ein Staat kann nicht ewig an dem Ast sägen, auf dem er sitzt. Ein handfester Skandal.

Reinhard Lange / 16.02.2022

Über einen Auftritt der Chefin dieses seltsamen Instituts auf der Bundespressekonferenz hat Reitschuster unter dem Titel “Impfpflicht welcome, „Corona-Leugner“ als Mörder - Menschenrechtler auf Abwegen” ein Video auf YouTube veröffentlicht. Achtung: nichts für zarte Seelen oder bei empfindlichem Magen..

Moritz Meier / 16.02.2022

Beim Hinweis auf das “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” würden die Gutmenschen in Hysterie verfallen?

Thomas Brox / 16.02.2022

@ Dirk Kern. “Wer denkt sich sowas aus und vor allem, wer finanziert das?” Laut Wikipedia ist das Deutsches Institut für Menschenrechte ein eingetragener Verein, der aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages - also vom Steuerzahler - finanziert wird. Es ist faktisch eine Behörde, die jedoch formal als privates Rechtssubjekt firmiert, und daher nicht beim Personalbestand des ÖD mitgezählt wird. Ein andere Form der Schein-Privatisierung besteht darin, eine Behörde als GmbH oder AG im Besitz des Staates formal auszulagern (bei einer AG genügt ein Teil der Aktien zur Kontrolle), z.B. DB, ENBW, Stadtwerke, Müllentsorger, Autobahn GmbH, Post, Pseudo-Forschung (z.B. Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung), ... . So wird der Steuerzahler hinter die Fichte geführt.

Dieter Kief / 16.02.2022

Andreas Rochow - die DIMR ist eine schwer emanzipatorisch orientierte Organisation. Was Sie aus Erfahrung schildern passt sehr genau in das dort gepflegte verpeilte Weltbild. Selbstgerechtigkeit paart sich mit intellektueller Selbstgenügsamkeit - und weiblicher All-Fürsorglichkeit. Eine juristsiche Fachstelle für Weltheilungen aller Art. Die Direktorin Professor Beate Rudolf vertritt die von Ihnen geschilderte Menschenrechts-Selbstgewissheit ebenfalls in Reinform und bringt unter anderem ohne jeden praktischen Sinn die These vor, psychiatrische Kliniken seien mit Folterregimen zu vergleichen. - Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist von ähnlich schlichter Denkungsart, die - in ein wenig rechtlich aufgeputzer Verkleidung, schlicht besagt: Wir (= die 85% Partien im Bundestag), und die Antifa und die FFF-Kids usw.) sind gut. Und die anderen sind schlecht.  Im Kern ist das ein irregeleiteter Universalismus mit Linksdrall, der sich da Bahn bricht. 

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Peter Grimm / 20.05.2025 / 06:00 / 40

Neue Asylpolitik macht schon schlapp

Kanzler Merz will, dass es in Deutschland wenigstens nach Asylwende aussieht. Die Bundespolizei scheint vom Grenzschutz überfordert. Für mehr Abschiebehaft muss die Justiz Pensionäre rekrutieren. Aber die…/ mehr

Peter Grimm / 16.05.2025 / 14:00 / 14

Klingbeils Traum von neuen Schuldenquellen

Der SPD-Bundesfinanzminister erklärte gestern im Bundestag seine Politik. Neben vielen schönen Worten stach sein Plan heraus, noch in diesem Jahr die Schuldenbremse weiter schleifen zu…/ mehr

Peter Grimm / 15.05.2025 / 06:25 / 100

Ein europäischer Führer mit der bald größten Armee?

Die Positionswechsel des Friedrich Merz sind weiterhin atemberaubend. In seiner gestrigen Regierungserklärung steht er treu und fest zu seinem speziellen inhaltlichen Wischiwaschi. Friedrich Merz ist inzwischen…/ mehr

Peter Grimm / 06.05.2025 / 06:25 / 51

Merz, Klingbeil und die Neuordnung der Textbausteine

Der Koalitionsvertrag wurde gestern unterschrieben, heute folgen Kanzlerwahl und Amtsübernahme der neuen Regierung. Und was ist neu? Die Textbausteine. Der „Wumms“ ist weg. Bundeskanzler Olaf Scholz…/ mehr

Peter Grimm / 03.05.2025 / 13:30 / 82

Noch mehr Demokratie-Abbau wagen?

Klar, auf die Rechtsextremismus-Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz folgt sofort die Verbots-Debatte. Das war erwartbar, die harsche Kritik aus der US-Regierung daran offenbar nicht.…/ mehr

Peter Grimm / 28.04.2025 / 06:00 / 109

Lehren aus einem Krieg, der nicht zu gewinnen ist

Der angestrebte Trump-Putin-„Deal“ zeigt, dass der Ukraine-Krieg wohl mit einem bitteren Frieden enden wird. Der Westen sollte sich dringend einiger Lehren aus dem Kalten Krieg…/ mehr

Peter Grimm / 25.04.2025 / 12:00 / 44

Durchsicht: Habecks letzte Null

Der scheidende Bundeswirtschaftsminister verkündete auf seiner letzten Pressekonferenz im Amt wieder einmal Nullwachstum und vermag dennoch keine Wirtschaftskrise zu erkennen, nur unbefriedigende Zahlen. Und es…/ mehr

Peter Grimm / 16.04.2025 / 06:15 / 67

Die SPD enthüllt: Die Wahrheit über die Koalition

Die SPD stimmt seit gestern in einer Mitgliederbefragung über die Koalition ab. Hier erklären ihre Parteiführer wie SPD-lastig der Koalitionsvertrag ist. Dabei sagen sie die Wahrheit. Und…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com