Manfred Haferburg / 27.01.2023 / 11:00 / Foto: Achgut.com / 121 / Seite ausdrucken

Die „unverhältnismäßige“ Haft des Ibrahim A.

Der palästinensische Messer-Attentäter von Schleswig-Holstein hatte bereits eine ganze Reihe von Straftaten auf dem Kerbholz. Als Intensivtäter galt er trotzdem nicht. Kurz vor der Tat war er aus der „unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft“ entlassen worden.

In einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg kam es zu einem Amoklauf, der aber lieber „Messerangriff“ genannt wird. Ein palästinensischer Asylbewerber namens Ibrahim A. (mit subsidiärem Schutzstatus) stach und stach wahllos auf die arglosen Reisenden ein. Panik brach aus, alles war voller Blut. Er tötete ein blutjunges Pärchen und verletzte mehrere Menschen schwer. 

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang im besten Deutschland aller Zeiten.

Focus Online berichtet: „…Der 33-Jährige befand sich den Angaben zufolge wegen einer Körperverletzung bis vor kurzem in einer Hamburger Justizvollzugsanstalt. Von 20. Januar 2022 bis zum 19. Januar 2023, sechs Tage vor der Tat, saß der Mann in Untersuchungshaft. Das berichtet „Spiegel“ und beruft sich auf die Aussage eines Gerichtssprechers.

Demnach habe der Mann am 18. Januar 2022 vor einer Essensausgabe für Wohnungslose mehrfach auf einen anderen Mann eingestochen. Dabei habe er zuvor offenbar große Mengen Heroin, Kokain und Alkohol konsumiert. Dann fügte er dem anderen Mann „potenziell lebensgefährliche Verletzungen“ zu.

Weil das Urteil in diesem Fall noch nicht rechtskräftig sei, kam der Mann nicht in Strafhaft, sondern blieb in Untersuchungshaft. Weil die verhängte Strafe vor wenigen Tagen nahezu das verhängte Strafmaß erreicht hatte, habe eine Richterin am Landgericht am 19. Januar entschieden, den Mann noch am selben Tag freizulassen, da die Haft als „unverhältnismäßig“ bewertet wurde.“

Ab wann gilt Einmann als Intensivtäter?

Ibrahim wurden einem „Spiegel“-Bericht zufolge in der Vergangenheit mindestens zwölf Straftaten vorgeworfen. Darunter seien mindestens zweimal gefährliche Körperverletzung, ein sexueller Übergriff, Bedrohung und der Missbrauch von Scheckkarten. Offensichtlich sehen die deutschen Behörden diese Straftatenliste als Bagatellen an – Ibrahim A. hat wohl seinen Rundfunkbeitrag immer pünktlich bezahlt und nicht mit Reichsbürgern gechattet.

Oberstaatsanwalt Carsten Ohlrogge aus Schleswig-Holstein sagte: „Es handelte sich um den ersten Fall einer Inhaftierung, zudem ohne Bewährung“. Die Strafe sei wegen des Einspruchs seines Anwalts nicht rechtskräftig gewesen. Der Täter konnte nach seiner Freilassung von Hamburg nach Schleswig-Holstein wechseln und war dort offenbar wieder ein unbeschriebenes Blatt. Staatsanwalt Ohlrogge: „Aber wenn jemand aus der Untersuchungshaft entlassen wird, gibt es keine Pflicht für ihn, etwas bestimmtes zu tun, wenn er keine Auflagen bekommen hat…. Er gilt nach der Regelung in Schleswig-Holstein nicht als Intensivtäter.“ Als Intensivtäter gilt man in diesem Land wohl nur, wenn man falsch parkt oder mit der falschen politischen Richtung sympathisiert.

Ibrahim qualifizierte sich bei den deutschen Behörden auch nicht als „Gefährder“, weil er den Staat nicht delegitimierte und Herrn Lauterbach wohl nicht einmal kannte. Sonst wären natürlich 3.000 Polizisten ausgerückt und hätten ihn vor laufenden Kameras verhaftet.

Offenbar war man in Schleswig-Holstein nicht richtig über Ibrahim informiert. Straffällig ist der Täter nämlich in Nordrhein-Westfalen geworden. Und die Justiz in Hamburg ließ ihn wegen der „unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft“ laufen. Kleinstaaterei in Deutschland, und die Faxgeräte sind offenbar immer öfter kaputt.

Behördenmäßig alles gut gelaufen

Zwei junge Menschen sind ermordet worden, ein weiblicher Teenager von 17 Jahren und ein junger Mann von 19 Jahren. Feige griff der Messermann Ibrahim die friedlichen Wehrlosen in einem Regionalzug an. Sieben Menschen wurden teils schwer verletzt, zwei Personen lebensgefährlich. Sie wollten alle nur mit einem öffentlichen Verkehrsmittel von einem Ort zum anderen. Viele von ihnen gehen einer Arbeit nach und zahlen Steuern, um für Ibrahim das Geld zu erwirtschaften, von dem er lebt, von dem Ibrahim seine Drogen kauft.

Ibrahim hatte schon zweimal vorher Menschen mit einem Messer angegriffen, voll mit Koks, Heroin und Alkohol. „Woher hatte er das Geld für die Drogen?“ – stellt in der Justiz keiner mehr solche Fragen?

Der ohne Auflagen Freigelassene, dem keine lange Untersuchungshaft zugemutet werden konnte, hatte vor einem Jahr einen Obdachlosen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt und war zu einem Jahr und einer Woche Gefängnis verurteilt worden. Ein Jahr und eine Woche für die Beinahe-Tötung eines Menschen! Doch selbst diese läppische Strafe war dem Winkeladvokaten, der ihn verteidigte, zu viel, und er legte Berufung ein. Also war die Strafe nicht rechtskräftig. Wahrscheinlich haben die Opfer mit ihren Steuern diesen Anwalt auch noch bezahlt. 

Also ließ eine Richterin Ibrahim einfach wieder auf die Bürger los, noch vor Ablauf seines Strafmaßes. Ohne Auflagen, obwohl er diese mickrige Strafe noch nicht einmal abgesessen hatte und ganz offenbar nicht nur hochkriminell, sondern auch hochmobil war.

Nichts Neues unter der Sonne

Gibt es einen Austausch zwischen den Bundesländern bezüglich Straftätern?“, fragt ein Reporter auf der Pressekonferenz. Der Austausch sei völlig unproblematisch, sagt der Leiter der Polizeidirektion, Matthiesen. „Die Zusammenarbeit ist gut, aber die vorliegende Sache zeigt, dass man über bestimmte Abläufe nicht informiert war.“ Alles paletti gelaufen, kein Richter, kein Behördenmitarbeiter, kein Politiker hat irgendetwas falsch gemacht und muss sich womöglich für irgendetwas verantworten. 

Die Innenministerin twittert routiniert ihr Mitgefühl an die Angehörigen der Opfer: „All unsere Gedanken sind bei den Opfern dieser furchtbaren Tat und ihren Familien“. Als ein Mädchen im Alter von 14 Jahren vor mehr als einem Monat in Illerkirchberg von einem Asylbewerber getötet wurde, twitterte Nancy Faser: „… Meine Gedanken sind in diesen Stunden bei ihren Familien“.  

Der öffentlich-rechtliche NDR kann sich immer noch nicht durchringen, ein Wort zur Herkunft des Täters zu veröffentlichen: „Korrektheit ist uns sehr wichtig. Ebenso, wie unsere Seiten von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu befreien. Das ist keine Zensur, sondern Erhalt der Demokratie.“

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) warnte vor „Vermutungen und Spekulationen“. 

Die Hauptstrommedien deuten an, dass bei dem Täter psychologische Probleme bestehen und es sich um einen Einzelfall handelt: „Der Täter machte bei der Verhaftung einen verwirrten Eindruck“.

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Leo Hohensee / 27.01.2023

Angewandte Praxis ist ja, Täternamen nicht preiszugeben, wegen einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung. Allerdings spricht doch nichts dagegen, den Namen des “betreuenden Rechtsanwaltes” bekannt zu machen. Man sollte sich doch schließlich auskennen in der Riege solcher Verteidiger deren Honorare aus öffentlichen Kassen beglichen werden. Der Eingang des Geldes ist denen sicher. Sie müssen eben nur die Klientel entsprechend auswählen - so einfach ist das, dann ist der Eingang der Kohle bei jeder Qualität der Leistung nicht zu verhindern.

Eberhardt Feldhahn / 27.01.2023

Langsam bin ich verwirrt, verehrter Autor! Sind Sie rechtsradikaler Schwurbler, Reichsbürger mit Jagdgewehr, gar ein paar Goldmünzen gehortet? Ihre fortgesetzte Delegitimierung des Rechtsstaates wird Sie ins Teufelsküche bringen. Aber da ist es wenigstens warm, sie alter weißer Mann und auch noch Atomkraftlobbyist!

Andreas Rochow / 27.01.2023

Das Opferprofil ist politisch korrekt. Das Gedenken an Getötete, Verletzte und deren Angehörige wird von Linksgrün-CDU gern als “Instrumentalisierung” verdächtigt. Der Rechtsstaat ist intakt und augenscheinlich dank Artefizieller Intelligenz völlig verantwortungs- und gewissenlos geworden. Schon arbeitet man an der Legalisierung illegaler Drogen, damit Leuten wie Ibrahim A. künftig die Kriminalisierung erspart bleibe. Wer sammelt die Namen einheimischer - darf man das noch sagen? - Opfer für die opfergeile Genossin Anetta Kahane, deren Hetzstiftung der Name eines “richtigen” Opfers ziert?

Peter Petronius / 27.01.2023

Nach dem Palästinensischen Olympia-Attentat 1972 in München, gab es unter Hans-Dietrich Genscher (FDP, Bundesinnenminister von 1969 bis 1974) eine riesige Ausweisungswelle von Arabern, überwiegend Palästinensern, dabei ohne größere Untersuchungen. DAS! WAR! DIE! BRD unter der sozial-liberalen Koalition, da wurde noch durchgegriffen und die Bürger geschützt! (siehe Wikipedia: Münchner Olympia-Attentat, 4.5 Aufarbeitung in Deutschland)

Fred Burig / 27.01.2023

@Armin Reichert:”.....Es ist alles gesagt und das seit Jahren. Es gibt nur eine Lösung für dieses Problem: eine AfD-Regierung.” Dem stimme ich vorbehaltlos zu! Und ein abgewandeltes Sprichwort trifft es haargenau: “Warum in die “Ferne schauen”, wenn das “Gute” so nahe liegt?!.. MfG

Roland Engl / 27.01.2023

Sieht man sich die Polizeiliche Kriminalstatistik an, dann erkennt man, dass bei etlichen schweren Straftaten (Mord, Raub, Vergewaltigung) der Anteil von Nicht-Deutschen deutlich (tlw. 4-fach und mehr) überrepräsentiert ist. Wenn man sich die Meldungen dazu anschaut, dann wird schnell klar, dass es nicht Vietnamesen, Tschechen und Slowaken, Spanier oder Engländer sind, sondern Menschen mit überwiegend Westasiatischer oder (Nord-)Afrikanischer Provenienz. Politische Konsequenzen, d.h. letzten Endes Grenzkontrollen mit konsequenter Abweisung von Asylbewerbern, die über sichere Drittstaaten einreisen, sowie eine konsequente Abschiebung von Aslybewerbern bei Straftaten sind längst geboten. Das Asyl- und Aufenthaltsrecht muss entsprechend bereinigt / ausgedünnt werden. Das ist aber gegen die Ideologie der herrschenden Parteien und wahrscheinlich auch gegen die der zermerkelisierten Union derzeit. Das bedeutet letzten Endes, dass sich nur etwas ändert, wenn die AfD die absolute Mehrheit erreicht hat.

Michael Seeliger / 27.01.2023

Was mich zunehmend wundert, ist, daß “wir restlichen” (also diejenigen, welche noch ein Mindestmaß an Verstand&Vernunft; mitbringen und nicht völlig verpeilt / gehirngewaschen sind) uns “das” (die Aneinanderreihung von sog. “Einzelfällen” mit sowohl ansteigender Frequenz als auch Amplitude) seit langem gefallen lassen. Wohin die Entwicklung geht, ist -nicht nur in Schweden- offensichtlich.

Siegfried Etzkorn / 27.01.2023

§ 120 StPO sieht nun einmal vor, dass der Haftbefehl aufzuheben ist, wenn die Untersuchungshaft zu der Bedeutung der Sache und dem zu erwartenden Strafmaß außer Verhältnis steht. Hier war wohl fast das - nach Ansicht des Gerichts - zu erwartende Strafmaß erreicht, so dass die Entscheidung praktisch nur die Situation herbeigeführt hat, als sei der Täter rechtskräftig verurteilt worden und habe seine Strafe abgesessen. Sich an der Aufhebung der Untersuchungshaft aufzuhängen, liegt daher neben der Sache. So tragisch die Sache hier ausgegangen ist, so wenig kann jemand, dem der Rechtsstaat etwas bedeutet, wollen, dass jemand der nicht rechtskräftig verurteilt ist, länger einsitzt als jemand bei dem dies der Fall ist. Man kann sich natürlich fragen, ob bei dem früheren Messerangriff, bei dem das Opfer offenbar lebensgefährlich verletzt worden war, nur eine gefährliche Körperverletzung und nicht etwa ein versuchter Totschlag vorgelegen haben mag. In diesem Falle wäre im Vergleich zum Strafmaß eine Fortdauer der Untersuchungshaft wohl nicht unverhältnismäßig gewesen. Allerdings kenne ich den Sachverhalt zu wenig, um dies einschätzen zu können. Die eigentliche Frage ist, warum solche Straftäter nicht abgeschoben werden.

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