Auf Ursula von der Leyen ist Verlass. Unvergesslich, wie sie, noch in der Rolle der Ministerin für Verteidigung und Wartung von Segelschiffen, mit ihrer legendären Schminkspiegel-Offensive für die kosmetische Nachrüstung der Bundeswehr sorgte. Damals waren es die alten Hausdegen des Heeres, denen es die Sprache verschlug. Heute sind es die Juristen, die nicht fassen können, was die Frau drauf hat.
Hochgehievt auf den Posten der EU-Kommissionspräsidentin, prüft sie gerade die Einleitung eines „Vertragsverletzungsverfahrens“ gegen Deutschland. Den Grund dafür hat das Bundesverfassungsgericht geliefert. Weil es die milliardenschweren Ankäufe von Staatsanleihen durch die EZB, die Europäische Zentralbank, verurteilte und zugleich ihre Absegnung durch den EuGH, den Europäischen Gerichtshof, „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“ nannte, soll nun Klage gegen die Bundesrepublik erhoben werden.
Dies sei umso dringlicher, als das Karlsruher Urteil die „europäische Souveränität“ betreffe, insofern „das letzte Wort zum EU-Recht immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg“ habe.
Aus für die Wertegemeinschaft
Ganz abgesehen davon, dass es diese „Souveränität“ nicht gibt, da die EU kein Staat ist, der die Mitgliedsländer einheitlich vertreten könnte, würde mit der Klage die politische Unabhängigkeit der Justiz ad absurdum geführt. Die Demokratie wäre in ihren Grundfesten erschüttert, wenn der Staat für die Entscheidung seines obersten Gerichts geradestehen müsste. Die Justiz würde zum Erfüllungsgehilfen der Politik herabgestuft. Zeichnet sich die beschworene „Werte- und Rechtsgemeinschaft“ der EU doch gerade dadurch aus, dass die Richter frei entscheiden, unabhängig von dieser oder jener politischen Zielsetzung.
Weil es Anzeichen gab, die nationalkonservative Regierung Polens könne mit dem Erlass eines Gesetzes zur Disziplinierung der Justiz gegen diesen Grundsatz verstoßen, haben die Brüssler Behörden erst jüngst ein „Vertragsverletzungsverfahren“ gegen das Land eingeleitet. Wenn nun genauso gegen Deutschland vorgegangen würde, würde es sich genau umgekehrt verhalten. Der Staat säße auf der Anklagebank, weil er es versäumte, dem Bundesverfassungsgericht den Marsch zu blasen.
Dass sich die eingesetzte, nicht gewählt EU-Uschi darum wenig kümmert, wenn sie denn überhaupt mitbekommt, was da im Argen liegt, mag nicht weiter verwundern. Den Richtern in Karlsruhe aber dürften schon jetzt die Haare zu Berge stehen. Wie lange werden sie noch durchhalten?
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Sie werden nicht mehr lange in Karlsruhe durchhalten, denn das Stühlerücken steht schon an und neuer Präsident wird ein treuer Knappe der Kanzlerin. Sie wird spätestens mit der Übernahme des EU- Vorsitzes dafür sorgen, dass dieser Ausrutscher rückgängig gemacht wird. Und der scheidende BVerfG-Präsident kann sonstige Willfährigkeitsentscheidungen seiner Amtszeit mit dem EUGh-Urteil verrechnen.
Wie lange die Richter in Karlsruhe durchhalten? Längstens bis zum Ruhestand. Dann werden sie ersetzt durch Karrierejuristen, die keine Anstalten machen, die Grundrechte der Bürger gegen Staat und EU zu schützen.