Thomas Rietzschel / 12.05.2020 / 16:00 / Foto: Pixabay / 37 / Seite ausdrucken

Die unheimlich souveräne Frau von der Leyen

Auf Ursula von der Leyen ist Verlass. Unvergesslich, wie sie, noch in der Rolle der Ministerin für Verteidigung und Wartung von Segelschiffen, mit ihrer legendären Schminkspiegel-Offensive für die kosmetische Nachrüstung der Bundeswehr sorgte. Damals waren es die alten Hausdegen des Heeres, denen es die Sprache verschlug. Heute sind es die Juristen, die nicht fassen können, was die Frau drauf hat.

Hochgehievt auf den Posten der EU-Kommissionspräsidentin, prüft sie gerade die Einleitung eines „Vertragsverletzungsverfahrens“ gegen Deutschland. Den Grund dafür hat das Bundesverfassungsgericht geliefert. Weil es die milliardenschweren Ankäufe von Staatsanleihen durch die EZB, die Europäische Zentralbank, verurteilte und zugleich ihre Absegnung durch den EuGH, den Europäischen Gerichtshof, „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“ nannte, soll nun Klage gegen die Bundesrepublik erhoben werden.

Dies sei umso dringlicher, als das Karlsruher Urteil die „europäische Souveränität“ betreffe, insofern „das letzte Wort zum EU-Recht immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg“ habe. 

Aus für die Wertegemeinschaft

Ganz abgesehen davon, dass es diese „Souveränität“ nicht gibt, da die EU kein Staat ist, der die Mitgliedsländer einheitlich vertreten könnte, würde mit der Klage die politische Unabhängigkeit der Justiz ad absurdum geführt. Die Demokratie wäre in ihren Grundfesten erschüttert, wenn der Staat für die Entscheidung seines obersten Gerichts geradestehen müsste. Die Justiz würde zum Erfüllungsgehilfen der Politik herabgestuft. Zeichnet sich die beschworene „Werte- und Rechtsgemeinschaft“ der EU doch gerade dadurch aus, dass die Richter frei entscheiden, unabhängig von dieser oder jener politischen Zielsetzung.

Weil es Anzeichen gab, die nationalkonservative Regierung Polens könne mit dem Erlass eines Gesetzes zur Disziplinierung der Justiz gegen diesen Grundsatz verstoßen, haben die Brüssler Behörden erst jüngst  ein „Vertragsverletzungsverfahren“  gegen das Land eingeleitet. Wenn nun genauso gegen Deutschland vorgegangen würde, würde es sich genau umgekehrt verhalten. Der Staat säße auf der Anklagebank, weil er es versäumte, dem Bundesverfassungsgericht den Marsch zu blasen. 

Dass sich die eingesetzte, nicht gewählt EU-Uschi darum wenig kümmert, wenn sie denn überhaupt mitbekommt, was da im Argen liegt, mag nicht weiter verwundern. Den Richtern in Karlsruhe aber dürften schon jetzt die Haare zu Berge stehen. Wie lange werden sie noch durchhalten?  

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Leserpost

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Wolfgang Kaufmann / 12.05.2020

Ach was, Gewaltenteilung ist doch Männergedöns. Bauch sticht Kopf. Gut ist, was sich gut anfühlt; jedenfalls im Frauen- und Kinderstaat. Und das Wahlvolk klatscht dazu im Takt der Einheitspresse.

A. Kaltenhauser / 12.05.2020

Inzwischen reagiert schon ein Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH), Peter Meier-Beck, mit deutlicher Kritik am Urteil des BVerfG (aus NZZ). “Das Urteil habe bei ihm «Entsetzen» ausgelöst und die Entscheidung sei ein «Angriff auf die EU als rechtlich verfasste Gemeinschaft europäischer Demokratien». Also Richterschelte von einem fach-/weltfremden BGH-Kollegen? Solche Schleimer, erst letztes Jahr mit neuen Aufgaben betraut (von wem wohl), lösen bei MIR Entsetzen aus. Aber im richtigen Moment ohne jedes Risiko, das übergroße Maul aufreißen und sich dem fast identischen Wortlaut der regierenden Verfassungs(ver)brecherbande anzuschließen, bringt natürlich immer etwas ein.

Claudius Pappe / 12.05.2020

Schwurbel-Angie ( die mit dem Mao-Blazer) auf dem Handelsblatt: ” Der aktuellen Situation müsse von allen Seiten mit Klugheit begegnet werden, forderte Merkel den dpa-Informationen zufolge. Sie habe damit sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union und die EZB gemeint, hieß es. Merkel habe betont, die Unabhängigkeit der EZB sei für Deutschland maßgeblich. Konkreter habe sich Merkel nicht geäußert.”

Claudius Pappe / 12.05.2020

auch schrieb ich früher………………... Uschi lässt uns Leiden………….

Claudius Pappe / 12.05.2020

Ich will mich ja nicht loben, aber vor ein paar Tagen schrieb ich zum EZB-Urteil………….dann wird ein Verfahren eingeleitet………..( ich habe Verfahren geschrieben)

Gudrun Dietzel / 12.05.2020

Selten so gelacht (in letzter Zeit). Aber ich bin mir sicher, EU-Uschi versteht nicht, was da vorgeht. Hauptsache, sie hat die Haare schön und phonetisch ist ihr ihr Englisch auch in Ordnung. Sich allein darauf zu konzentrieren, reicht doch.

Klaus U. Meyerhanns / 12.05.2020

Einfach nur erschreckend, das alles lieber Herr Rietzschel !!  Jetzt endlich, nachdem der Präsident des BVerfG Prof. Dr. Voßkuhle unmittelbar vor seinem Ruhestand die perfekte Amtsreife erreicht hatte und seine zuletzt gewachsene Unabhängigkeit durch ein für den politischen Mainstream ebenso unerwartetes wie zugleich allerdings völlig zutreffendes Urteil zum Schutz unseres Staates und unseres Grundgesetzes mit der überwältigenden Mehrheit seiner Senatskollegen (wohl 7:1) getragen hat, kommt die unter mehr als fragwürdigen Umständen ins Amt gehiefte Karrieristin von der Leyen daher und stiftet die EU zum Schaden unserer Bürger an, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, um das Bundesverfassungsgericht mundtot zu machen. So funktionieren Zentralismus und Undemokratie -  nur weiter so ... wozu brauchen wir hier eigentlich noch eine dritte Gewalt?!

Karl Meier / 12.05.2020

Solange, bis A. M. loyale und systemkonforme Richter eingestellt hat.

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