Gunter Frank / 25.07.2024 / 06:05 / Foto: Luke Fildes / 93 / Seite ausdrucken

Artikeltyp:Meinung

Die unentrinnbaren Kreise des Wahnsinns

Zwischen 20.000 und 40.000 Menschen mussten in Deutschland mutmaßlich sterben, weil die Bundesregierung während der Corona-Zeit ihre Fachleute instrumentalisierte, antstatt um Rat zu fragen. Was diese willig geschehen ließen. Und sie wollen so weitermachen. Reue? Keine Spur.

Stellen Sie sich einmal vor, die Regierung weist eine Wasser-Fachbehörde an, zu verkünden, dass das Trinkwasser extrem gefährlich sei. Die Fachbehörde informiert die Regierung daraufhin, dass es dafür gar keine Hinweise gibt, alles sei normal wie immer. Trotzdem setzt die Regierung die Behörde unter Druck, die Bevölkerung vor giftigem Wasser zu warnen und dringend zu empfehlen, den Verbrauch zu reduzieren. Indem es zum Beispiel verboten wird, an offenen Gewässern spazieren zu gehen. Alles im vollen Bewusstsein, dass dies immense ökonomische und gesundheitliche Schäden nach sich zieht. In den Pflegeheimen verdursten als Folge sogar alte Menschen.

Und das ist noch nicht alles. Die Regierung und ihre Institutionen verbreiten zusätzlich: Wer weiter normal Wasser trinke, sei eine Gefahr für die Gesellschaft und wird bestraft. Und selbst jetzt sind wir noch nicht am Ende der Willkür angelangt. Es gibt ja das Bundesverfassungsgericht, welches verpflichtet ist, die Verhältnismäßigkeit bei der Aussetzung von Grundrechten seitens der Regierung zu überprüfen. Doch was machen die Richter? Sie beziehen sich ausschließlich auf die Warnungen der Wasser-Schutzbehörde, anstatt unabhängige Experten zu hören. So schließt sich der Kreis des Wahnsinns, aus dem es kein Entrinnen gibt.

Vor fünf Jahren hätte man so etwas maximal als Drehbuch eines dystopischen Science Fiction Films durchgehen lassen. Doch seit Corona wissen wir, es ist die Beschreibung des aktuellen Regierungshandelns. Dazu muss man nur das Wort Wasser durch Virus ersetzen. Gestern wurden die immer noch teil-geschwärzten Protokolle des Corona-Expertenrates des Robert-Koch-Instituts (RKI) durch eine mutige ehemalige Mitarbeiterin nun komplett der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Die Adressatin der zugespielten Protokolle, die freie Journalistin Aya Velázquez, schlussfolgert völlig zu Recht: „Die Corona-Politik basierte nicht auf rationalen, wissenschaftlichen Abwägungen. Zahlreiche politische Entscheidungen, wie etwa 2G, die einrichtungsbezogene und geplante allgemeine Impfpflicht oder die breitflächige Impfung von Kindern waren rein politische Entscheidungen, für die das RKI als weisungsgebundene Behörde eine vermeintlich wissenschaftliche Legitimation geliefert hat.“ Einige Kostproben:

Sinusthrombosen, Tests und Maskenpflicht

„Am Wochenende wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden.“ (Protokoll vom 16.03.2020) Antwort des RKI-Anwaltes auf welcher Grundlage hochskaliert wurde „Nach Abschluss dieser Prüfung bleibt es dabei, dass keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von mäßig auf hoch befassen. (…) Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben.“ Im Klartext: die damalige Hochskalierung, die Grundlage des gesamten Lockdowns war, hatte keine fachliche Grundlage.

„Das Hauptrisiko an Covid-19 zu sterben ist das Alter (…9 Covid-19 sollte nicht mit Influenza verglichen werden, bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute… (Protokoll vom 19.03.2021)“

„Keine fachliche Grundlage zur Empfehlung FFP2 Maske für die Bevölkerung vorhanden, daher Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen“ (Protokoll 18.01.2021)

„Maskenpflicht ist nach Impfung definitiv beizubehalten, da weiterhin Übertragungsrisiko. (Protokoll 08.01.2021)

„Sinusthrombosen als Nebenwirkung bei Männern: … eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz im Vergleich zur Hintergrundinzidenz“ (Also im Vergleich zu Ungeimpften. Protokoll vom 09.04.2021)

„Schulen sind eher nicht die treibenden Quellen und Schulschließungen würden die Lage wohl noch eher verschärfen, …“ (Protokoll 30.11.2020)

„Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst, Darstellung der Ideen und Einschätzung (Folien hier). Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (Protokoll vom 29.07.2020)

„Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung für Kinder nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm.“ (Protokoll vom 19.05.2021)

„Zurzeit ist auch eine Booster-Impfung von Kindern aus ministerieller Seite angedacht, obwohl dazu keine Empfehlung und teils keine Zulassung besteht.“ (Protokoll vom 15.12.2021)

„Die Testung sollte in eine bestimmte Richtung gelenkt werden. Wie kann dem politischen Wunsch nach verstärkter Testung entgegengekommen werden?“ (Protokoll vom 29.06.2020)

„Zielgruppe jüngere Menschen & Impfung: Z.B. Influencer-Vaccination Challenge auf YouTube (…) Viele Aspekte des Themas könnten mit mehr Humor angegangen werden (z.B. Angst vor Impfnachwirkung thematisieren). Z.B. hat elhotzo bei seiner Impfung seine Impfreaktion thematisiert.“ (Protokoll vom 14.07.2021)

„BMG möchte vermutlich Ausnahmen für Geboosterte für 3 Monate. Geimpfte müssen irgendwelche Privilegien erhalten, dies muss in Einreiseregelung enthalten sein." (Protokoll vom 07.01.2022)

„Am Donnerstag erfolgte vor Veröffentlichung der Aktualisierung des Kontaktnachverfolgungsmanagement-Papiers eine ministerielle Weisung zur Ergänzung. (…) Eine derartige Einflussnahme seitens des BMG in RKI-Dokumente ist ungewöhnlich. Die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI wird derzeit von L1 rechtlich geprüft. Aktuelle Einschätzung der RKI-Leitung ist, dass die Empfehlungen durch das RKI in der Rolle einer Bundesbehörde ausgesprochen werden, und einer ministeriellen Weisung zur Ergänzung dieser Empfehlung nachgekommen werden muss, da das BMG die Fachaufsicht über das RKI hat und sich als Institut nicht auf Freiheit der Wissenschaft berufen kann. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“ (Protokoll vom 10.09.2021)

Weitere Verbrechen werden folgen

Infolge dieser behördlichen Willkür auf Anweisung der Regierung wurden allein in Deutschland Millionen Bürger geschädigt: körperlich, psychisch und wirtschaftlich. 20.000 bis 40.000 Menschen, man fasst diese Zahlen kaum, mussten mutmaßlich ihr Leben lassen und würden noch leben, wenn die Regierung ihre Amtspflichten nicht auf das Gröbste verletzt hätte. Da scheinen die Kosten schon fast unwichtig, es sind bisher geschätzt 440 Milliarden.

Was ist das anderes als ein Verbrechen? Und weitere werden folgen. Diesmal über die neuen internationalen Pandemieverträge auf Befehl der WHO, ohne dass es irgendeine Kontrollinstanz gibt. Außer dem Grundgesetz, aber dazu siehe oben. Wie sollen wir jemals wieder rechtsstaatliche Verhältnisse erlangen, ohne dass die Verantwortlichen sich für ihr Versagen vor Gericht verantworten müssen?

Die gesamten Protokolle können hier heruntergeladen werden. 

 

Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er ist Autor mehrerer erfolgreicher Bücher wie: Unternehmensressource Gesundheit, Lizenz zum Essen, Die Mañana-Kompetenz, Schlechte Medizin oder zuletzt Karotten lieben Butter. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert, den relevanten Nutzen für den Patienten.

 

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Foto: Luke Fildes - Unknown source, Public Domain, via Wikimedia Commons

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Leserpost

netiquette:

Peter Holschke / 25.07.2024

Die Leute “mussten nicht sterben”, sie wurden schlichtweg umgebracht. Wäre das eine korrekte Formulierung, Millionen Juden mussten im Gas sterben? Sicherlich nicht, wenn sie doch heimtückisch und niederträchtig ermordet wurden. Beides ist schlecht vergleichbar, die Formulierungen aber schon.

G. Kramler / 25.07.2024

Wieso Verbrecher? In welchem Gesetz steht, dass die Regierung nicht lügen darf?

Ilona Grimm / 25.07.2024

@Ingo Minos: „Mit den Clowns kamen die Tränen“ – Auf die gestrige Empfehlung hin habe ich mir diesen 3-teiligen TV-Film auf 2 DVDs am Amazonas bestellt (€15,84). Simmels Buch bzw. der Film, könnte die Blaupause für die C-Plandemie gewesen sein. Irgendjemand war von der Idee begeistert, hat sie im Hinterkopf gespeichert und zum günstigsten Zeitpunkt (Kairós – Καιρός ) umgesetzt.

A. Quesseleit / 25.07.2024

Addendum: taucht in den Leaks der Name Angela Merkel auf?

A. Quesseleit / 25.07.2024

Für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind wahrscheinlich (a) die Zahlen nicht hoch genug und (b) es wurde ja von Deutschen auch „nur“ an Deutschen begangen. Würde ich jemanden wie Montgomery begegnen, na, dann würde ich meinem ungeimpften Tyrannentum mal freien Lauf lassen.

Christian Müller / 25.07.2024

@Lothar Wagner: WOLLEN oder KÖNNEN Sie es nicht verstehen?

Wilfried Cremer / 25.07.2024

Lieber Herr Frank, die Dekadenz, das Kranksein an der Lüge (letzten Endes: G°tt substituiert zu haben), hat sich mit Corona ein authentisches Exkret erlaubt. Und hält von Ähnlichem noch einiges im langen Darm bereit. Die Täter aber aalen sich frivol im Mehrheitsrecht. Das deutet mehr als vage auf die Götterdämmerung der demokratischen Epoche.

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