Titus Gebel / 21.11.2018 / 06:20 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 42 / Seite ausdrucken

Die Tage des Sozialstaats sind gezählt (2): Die Alternativen

Wie im ersten Teil gezeigt, führt der Sozialstaat mit seiner verfehlten Anreizstruktur letztlich in den Ruin, entmündigt die Bürger und verursacht unsoziales und unselbstständiges Verhalten. Die gute Nachricht ist: Es gibt funktionierende und erprobte Alternativen zum Sozialstaat. Und damit ist nicht die Verteilung von Almosen durch reiche Gönner gemeint.

Während des 19. und bis ins frühe 20. Jahrhundert waren die meisten Familie stolz darauf, sich selbst unterhalten zu können. Aber wenn der Hauptverdiener krank wurde oder starb, geriet die Familie in schwere Not. Die Antwort der Menschen, also des Marktes, auf diese harte Realität war die Schaffung kollektiver Selbsthilfeeinrichtungen.

In England waren das die „Friendly Societies“, in den USA die „Fraternal Societies“, in Deutschland die Gewerkvereine und Genossenschaften. Ihnen war gemeinsam, dass die Führer dieser Vereinigungen der paternalistische Wohlfahrt (Charity) sehr kritisch gegenüber standen. Sie betrachteten es als Bestandteil ihrer Würde, nicht von solchen Almosen abhängig zu sein, sondern sich untereinander selbst helfen zu können. Ziel war, die Arbeiter zu emanzipieren, anstatt sie in Abhängigkeit von Staat oder Kirche zu bringen.

Diese selbstverwalteten Gesellschaften waren von vielfältiger Erscheinung, funktionierten aber mehr oder weniger nach dem gleichen Muster: Wer regelmäßige Beiträge in einen gemeinsamen Fonds leistete oder Hilfeleistung für andere in Naturalien erbrachte, war berechtigt, im Notfall entsprechende Leistungen zu beziehen. So konnten Unterstützungen bei Bewerbungsreisen, Umzügen, Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit, außergewöhnlichen Notfällen und bei Sterbefällen gewährt werden. Die Unterstützungsleistungen waren stets nur als äußerste Nothilfe konzipiert. Jeder Missbrauch wurde aufmerksam verfolgt und in der Regel mit dem Ausschluss geahndet. Darin unterschieden sich übrigens diese Gesellschaften nicht von ihren Kollegen der sozialistischen Gewerkschaften, welche vergleichbare Hilfskassen eingerichtet hatten.

Aus vielen kleinen Kräfte eine Großkraft schaffen

In Deutschland sind vor allem die vom liberalen Amtsrichter Hermann Schulze aus Delitzsch initiierten Gewerkvereine und Genossenschaften zu nennen. Schulze-Delitzsch lehnte staatliche und andere „Hilfe von außen“ ab, weil sie unselbstständig und abhängig mache. Es sei eine deutsche Unsitte, immer nach dem Staat zu rufen, anstatt an Selbsthilfe zu denken. Sein Ansatz war, aus der Vereinigung vieler kleiner Kräfte eine so genannte Großkraft zu schaffen, wenn die persönliche Kraft eines Einzelnen nicht ausreicht. Denn die Gesetzmäßigkeiten der kapitalistischen Wirtschaft könne man nicht überwinden, darum müsse man sich ihrer zum eigenen Vorteil bedienen.

Er konzipierte unter anderem Vorschuss-, Kredit- und Darlehensvereine, Volksbanken, Rohstoff- und Konsumgenossenschaften, Krankenkosten-, Gesundheitspflege- und Magazinvereine. Volksbanken und Konsumgenossenschaften haben bis heute überlebt. Es ist bemerkenswert, dass Schulze-Delitzsch in den Diskussionen des 19. Jahrhunderts bereits nahezu sämtliche Probleme voraussah, die den heutigen Sozialstaat plagen und die im ersten Teil behandelt wurden. Der Mann hatte einfach recht und die Sozialdemokratie nicht. Bis heute versucht sie erfolglos, ökonomische Gesetzmäßigkeiten zu ändern.

Auch die amerikanischen Fraternal Societies umfassten zu ihren Hochzeiten (um 1920) etwa 18 Millionen Amerikaner, das waren etwa 30 Prozent aller männlichen Erwachsenen. Wie sah die Wirklichkeit der Menschen im Rentenalter damals aus? Einer 1930 durchgeführten Erhebung des Staates New York zufolge waren 43 Prozent der Alten aufgrund eigener Tätigkeiten, Ersparnisse oder Rentenansprüche (Versicherungen, Fraternal Societies) versorgt, während Familie und Freunde weitere 50 Prozent unterstützten. Weniger als 4 Prozent der Alten waren demnach abhängig von öffentlicher oder privater Fürsorge.

Zeitgenössische Erhebungen berichten, dass die Kombination aus Eigenverantwortung, familiärer Unterstützung und kollektiven Selbsthilfeeinrichtungen auch in sehr armen Wohngegenden verantwortliches Verhalten nach sich zog. Besonders populär waren die Fraternal Societies bei der schwarzen Bevölkerung der USA, die häufig im Niedriglohnbereich arbeitete. Sie hielten hergebrachte kulturelle und zivilisatorische Standards aufrecht, übernahmen Verantwortung für ihre eigenes Leben, zeigten Stolz, Unabhängigkeit und Stärke. 1919 ermittelte die Gesundheitskommission von Illinois, dass 93,5 Prozent der afroamerikanischen Familien in Chicago mindestens ein rentenversichertes Mitglied hatten. Sie waren damit die meistversicherte ethnische Gruppe in der Stadt. Für junge Schwarze war es in den 1920er Jahren, im Gegensatz zu heute, ebenso wahrscheinlich wie für Weiße, in Familien mit zwei Elternteilen aufzuwachsen. Auch das spricht dafür, dass der Sozialstaat die Übel, die er zu bekämpfen vorgibt, selbst verursacht hat.

Vom Staat durch seine Zwangsversicherung verdrängt

Bis Anfang des 20. Jahrhunderts waren auch die britischen Friendly Societies feste Bestandteile der Gesellschaft. Als die britische Regierung im Jahre 1911, dem Bismarck’schen Beispiel folgend, eine verpflichtende Sozialversicherung für 12 Millionen Menschen einführte, waren knapp 7 Millionen Mitglieder bereits in etwa 27.000 Friendly Societies versichert (mit stark steigender Tendenz), weitere 2 Millionen waren in unregistrierten Vereinen auf Gegenseitigkeit organisiert. Im Augenblick ihres größten Erfolges wurden diese auf freiwilligem Zusammenschluss beruhenden Gesellschaften also vom Staat durch seine Zwangsversicherung verdrängt. Für die entsprechenden deutschen und amerikanischen Gesellschaften gilt im Prinzip dasselbe. Scheitert der Sozialstaat endgültig, wird diese Idee wiederbelebt werden, erste Ansätze bestehen bereits.

Neben der Mitgliedschaft in kollektiven Selbsthilfeeinrichtungen, die praktisch Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit sind, besteht die Möglichkeit, sich über kommerzielle Versicherungen zu versichern. Das betrifft insbesondere Renten- und Krankenversicherung. Private Unternehmen können immer effizienter und effektiver arbeiten als Staatsbetriebe. Nicht weil sie klüger oder geschickter wären. Sie haben einfach die besseren Anreize: nach oben hin den Gewinn und nach unten hin das Risiko des Verschwindens. Im Ergebnis werden private Anbieter wesentlich mehr für dasselbe Geld leisten, sei es in der Altersversorgung, im Gesundheits- oder dem Bildungssystem.

Auch die Schweiz hat diese Erfahrung machen müssen. Erst 1996 wurde ein Krankenversicherungszwang eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren aber bereits 97 Prozent aller Schweizer freiwillig privat krankenversichert! Die gesetzlichen Vorgaben und Privilegien des neuen Zwangsversicherungsregimes setzen dieselben Fehlanreize, die an anderer Stelle bereits erörtert wurden. Die logische Folge: Seither haben sich die Gesundheitskosten knapp verdoppelt und sind dreimal schneller gewachsen als die realen Einkommen.

Woanders wurde der umgekehrte Weg beschritten: Chile hat trotz alternder Bevölkerung bereits 1980 geschafft, was in Europa vielerorts als unmöglich gilt. Die Rede ist vom Wechsel der gesetzlichen Rentenversicherung vom Umlagesystem zum Kapitaldeckungsverfahren. Finanziert wurde der Übergang durch Steuern und (vorübergehende) Schuldenaufnahme. Es besteht nur noch eine einzige Verpflichtung, nämlich 10 Prozent des Bruttoeinkommens auf ein Rentensparkonto einzuzahlen. Wer möchte, kann freiwillig mehr bezahlen.

Dafür gibt es zertifizierte private Rentenversicherungsanbieter, welche die entsprechenden Gelder anlegen und unter denen die Einzahler frei wählen können. Das Rentensparkonto ist das persönliche Eigentum des Arbeitnehmers. Ist die Altersrente von 65 Jahren erreicht, kann der Berechtigte seine Leistungen abrufen, aber auf Wunsch daneben trotzdem weiterarbeiten und zusätzlich verdienen. Umgekehrt kann altersunabhängig jeder, der Ansprüche angespart hat, die eine Rente in Höhe von mindestens 50 Prozent des Durchschnittseinkommens der letzten 10 Jahre ermöglichen, in den Ruhestand gehen.

Nach 30 Jahren lautet das Fazit: Die Leistungen des neuen Systems liegen heute bereits um 50 bis 100 Prozent über denen des alten Systems. Durchschnittlich werden Rentenquoten von ca. 80 Prozent des Durchschnittseinkommens der letzten zehn Jahre erreicht. Die Wachstumsrate der chilenischen Wirtschaft hatte sich aufgrund des dadurch neu gewonnenen Anlagekapitals über einen langen Zeitraum nahezu verdoppelt. Die Arbeitnehmer haben ein direktes Interesse an der Wirtschaft entwickelt, sind sie jetzt doch Anteilseigner der größten chilenischen Unternehmen. Demografische Probleme sind irrelevant.

"Kostspielige Ideen des Eurosozialismus"

Das von Chile etablierte System ist zwar immer noch eines, das tendenziell vom unmündigen Bürger ausgeht, der zu dumm ist, für sich selbst vorzusorgen und daher gezwungen werden muss. Es ist aber bereits ein Mischsystem, das weit überwiegend private Anteile und marktkonforme Anreize hat: etwa die Entscheidungsfreiheit zwischen mehreren Anbietern, die Selbstvorsorge und Übernahme von Eigenverantwortung. Die Illusion der Gratisleistung wird vermieden. Mehrere Staaten haben das chilenische Modell bereits übernommen, unter anderen Australien.

Derartige Systeme weisen den Weg ins 21. Jahrhundert. Sie zeigen überdies, dass der europäische Sozialstaat seinen Zenit als weltweit leuchtendes Ideal überschritten hat. Dazu eine Anekdote: Anfang der 1990er, während der letzten Jahre der britischen Herrschaft in Hong Kong, fegte der dortige Vertreter des nominell kommunistischen China den Plan des britischen Gouverneurs, in der Kolonie ein Rentensystem nach dem Umlageverfahren einzuführen, mit der Bemerkung beiseite, es gehe nicht an, dass ein britischer Konservativer die "kostspieligen Ideen des Eurosozialismus" nach Hongkong verpflanzen wolle.

Schließlich bleibt die älteste Form der Hilfe für die Schwachen: die Unterstützung durch Familie, Freunde und Bekannte. Ein guter Bekannter des Autors, ein Anhänger des Sozialstaates, gab sein eigenes Beispiel zu bedenken. Er habe vor einem halben Jahr überraschend die Diagnose Gehirntumor erhalten, und eine sehr teure – zum Glück erfolgreiche – Operation war die Folge. Ohne Sozialstaat, so seine Auffassung, wäre diese Operation nicht möglich gewesen. Aber stimmt das?

Nehmen wir an, ein Sozialstaat sei nicht existent und der Betroffene habe weder eine private Krankenversicherung noch wäre er Mitglied einer kollektiven Selbsthilfeeinrichtung. Was wäre dann geschehen? Zunächst einmal hätte seine Familie versucht, das Geld für diese Operation zusammen zu bringen. Wäre das nicht gelungen, dann hätte sich die Familie an nahestehende Freunde gewandt mit der Bitte zu helfen. Diese hätten die Angelegenheit voraussichtlich im weiteren Bekanntenkreis publik gemacht und um Unterstützung gebeten. Es wäre also eine Anteilnahme einer relativ großen Gruppe von Menschen am Schicksal des Bekannten erfolgt. In Wirklichkeit hat kaum jemand davon erfahren.

In echten existenzbedrohenden Situationen stehen Verwandte und Freunde zusammen, gerade weil sie sich und den Betroffenen kennen. Eine soziale Kontrolle zur Verhinderung von Missbrauch ist möglich und wirksam. Aber entscheidend an dem Beispiel ist, dass der gesamte Vorgang der Anteilnahme, der Suche nach Unterstützung und die echte, weil freiwillige Solidarität tatsächlich nicht stattgefunden haben. Und das liegt am Sozialstaat.

Karitative Einrichtungen

Nun gibt es unbestritten Fälle, in denen Familie oder Freundeskreis die notwendige Hilfe aus finanziellen Gründen nicht aufbringen können. Lediglich für solche Fälle, in denen daneben auch keine Versicherung oder Selbsthilfeeinrichtung eintritt, kommt eine mildtätige oder karitative Zuwendung in Frage. Das schließt etwa familien- und mittellose Alte, Schwerbehinderte oder chronisch Kranke mit sehr teuren Behandlungen ein, für die sich keine bezahlbare Versicherung finden lässt.

Daten hierzu zeigen, wie auch das obige Beispiel aus dem Staat New York, dass die Gruppe dieser Personen in entwickelten Ländern in der Regel nicht mehr als  fünf Prozent der Bevölkerung beträgt. Angesichts der Unsummen, die bereits heute im Bereich freiwilliger Wohltätigkeit aufgewendet werden, scheint es schwer vorstellbar, dass hierzu nicht genügend Mittel aufgebracht werden können. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass in einem solchen Szenario die exorbitanten Ausgaben für den Sozialstaat wegfallen würden, also jeder Beschäftigte erheblich höhere Netto-Einkünfte hätte.

Die beschriebenen Unterstützungsmöglichkeiten über

  • Kollektive Selbsthilfeeinrichtungen
  • Private Versicherungen
  • Familie und Freundeskreis
  • Karitative Einrichtungen              

sollten mithin ausreichend sein, um sämtliche Fälle von echter Bedürftigkeit in einer Gesellschaft aufzufangen. Doch möglicherweise bedarf es darüber hinaus noch einer Art Rückversicherung, um ruhiger schlafen zu können. Insofern könnte ergänzend eine (steuerfinanzierte) staatliche Mindestsicherung von Leib und Leben sozusagen als Überlebensgarantie erfolgen. Voraussetzung wäre der Nachweis der Bedürftigkeit und Nichtbestehen beziehungsweise Nichtleistung der anderen Sicherungssysteme. Prüfung und Leistung erfolgen ausschließlich auf kommunaler Ebene! Denn nur in der noch überschaubaren Struktur einer Gemeinde oder eines Stadtviertels kann eine soziale Kontrolle dergestalt stattfinden, dass Missbrauch vermieden oder doch weitgehend eingedämmt wird.

Die Folgen: Aufschwung und stabile soziale Verhältnisse

Im Ergebnis ist das aufgezeigte mehrstufige Modell wesentlich „sozialer“ als heutige Sozialstaaten. Denn es mobilisiert das Beste im Menschen. Dazu gehört die Übernahme von Verantwortung für sich und Andere, echte Anteilnahme, die Stärkung von Familie und kleinen Gemeinschaften, Ideen- und Erfindungsreichtum zur Überwindung von Schwierigkeiten, freiwillige Solidarität und im Gegenzug Dankbarkeit sowie nicht zuletzt Stolz und Zufriedenheit, sein Leben aus eigener Kraft zu meistern.

Es ist weiter geeignet, Mündigkeit und Selbstständigkeit zu fördern. Denn es trägt zum Verstehen wichtiger Prinzipien bei. Da ist zum einen das Prinzip do ut des, also die Erkenntnis, dass Leistung auf Gegenleistung beruht. Ferner die Goldene Regel: Behandle Andere so, wie Du selbst behandelt werden möchtest. Und schließlich das Nichtaggressionsprinzip, also der Vorrang von freiwilliger Kooperation gegenüber Zwang und Enteignung. Ständige Verteilungskämpfe und das Aufwiegeln gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander gehören der Vergangenheit an. Durch die Bildung von echten Kapitalrücklagen steigt die Investitionsquote. Weniger Kosten fallen an, bei gleichzeitig besserer sozialer Sicherung. Wirtschaftlicher Aufschwung und gesellschaftliche Stabilität sind die Folge.

Den ersten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

Literaturempfehlungen (dort auch Nachweise für aufgestellte Tatsachenbehauptungen):

Habermann, Gerd: Der Wohlfahrtsstaat – Ende einer Illusion, München 2013.

Christian Hoffmann, Pierre Bessard (Hrsg.), Sackgasse Sozialstaat – Alternativen zu einem Irrweg, Zürich 2012.

Palmer, Tom (Hrsg.), After the Welfare State, Ottawa 2012. (kostenlos zum Download hier.)

Titus Gebel ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er gründete unter anderem die Deutsche Rohstoff AG. Der Beitrag beruht auf seinem Buch Freie Privatstädte – Mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt, in dem er auch gesellschaftliche Grundsatzfragen untersucht.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Gudrun Meyer / 21.11.2018

D könnte das chilenische Modell übernehmen und dabei so variieren, dass die niedrige Geburtenrate auf der einen und die Massenzuwanderung durch unqualifizierte Erwachsene auf der anderen Seite berücksichtigt und damit die Folgen einigermaßen tragbar würden. Aber was meinen Sie wohl, was passiert, sobald die Steuereinnahmen stark sinken und damit eine Quelle versiegt, die unsere Politiker für einen ewigen Zustand gehalten haben? Dann lautet der erste Satz “Wir schaffen das!” (auf deutsch: erhöhte Steuersätze und Abgaben), der zweite “Wir müssen alle den Gürtel enger schnallen” (auf dt: erhöhte Steuersätze und Abgaben, Streichung vieler Leistungen z.B. der Krankenkassen, für die schon länger hier Lebenden) und der dritte “Um den sozialen Zusammenhalt in D zu retten und größere Verwerfungen bei der Aufnahme einer fast durchgängig unqualifizierten Bestandserhaltungsmigration zu vermeiden, werden die Gelder, die die Leute asozialerweise für ihre eigene Versorgung statt für Eurorettungen, Windräder und die Umsetzung des Völkerrechts angelegt haben, in diese weit wichtigeren Kanäle für “alle” umgeleitet.” Wahrscheinlich erweist sich das chilenische Modell als sinnvoll und zukunftsreich - für Chile, Australien und weitere Länder, deren Staaten nicht mehr und mehr zu Umverteilungsbürokratien degenerieren. Mit einem ideologisierten Klauhannes wie dem dt. Staat und seinen relevanteren Politikern (Angela Merkel, Anton Hofreiter, Claudia Roth, Robert Habeck etc. etc.) funktioniert das nicht.

Andrea Fritz / 21.11.2018

Herr Gebel lässt leider Argumente, die gegen seine These der privaten sozialen Absicherung sprechen, bequem außer acht: Die USA hatten bis zu Obama-Care keine Krankenversicherung und Millionen Amerikaner konnten sich eine private Versicherung nicht leisten. Wenn Herr Gebel private Vorsorge fordert, dann muss er gleichzeitig auch einen hohen Mindestlohn fordern, um überhaupt die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Vorsorge zu schaffen. Das Beispiel mit der Gehirn-OP ist ja sehr rührend, aber völlig realitätsfern. Was ist, wenn das Geld nicht zusammenkommt? Hat der kurzsichtige Autor überhaupt eine Ahnung davon, wie schrecklich die Angst für einen Menschen ist, der dem Tod ins Auge blickt, weil ihm das Geld fehlt – ohne dass er in irgendeiner Weise faul oder verantwortungslos gewesen wäre? Ich hatte eine solch lebensnotwendige OP mit 21 und meine Familie hätte sie nicht bezahlen können. Kranken- und Rentenversicherung machen durchaus Sinn, um Menschen gerecht zu werden, die trotz guten Willens nicht arbeiten können und keine Familie haben, die sie auffängt. An allen anderen sozialen Wohltaten kann man den Hebel ansetzen. Inklusive strenger Sanktionen bis hin zu Ausschlüssen bei Missbrauch, würde das reichen, um den Sozialstaat klein, aber fair zu halten. Trotz mancher guter Aspekte ist der Artikel leider qualitativ sehr mangelhaft.

F.Jung / 21.11.2018

Werter Herr Gebel, Sie schreiben: “Denn es mobilisiert das Beste im Menschen. Dazu gehört die Übernahme von Verantwortung für sich und Andere, echte Anteilnahme, die Stärkung von Familie und kleinen Gemeinschaften, Ideen- und Erfindungsreichtum zur Überwindung von Schwierigkeiten, freiwillige Solidarität und im Gegenzug Dankbarkeit sowie nicht zuletzt Stolz und Zufriedenheit, sein Leben aus eigener Kraft zu meistern.” GENAU DAS bezweifele ich…........  Wenn es denn so wäre, müßten schon seit Langem die Reichen dieser Welt zu Bescheidenheit gefunden haben.  Und mal ein Beispiel aus vergangenen DDR-Zeiten:  Da wurde die Eigenproduktion von Lebensmitteln staatlich durch hohe Aufkaufpreise subventioniert, um diese dann verbilligt dem Volk anzubieten. Was passierte? Der Kleingärtner verkaufte beim KONSUM hinten an der Rampe seine Stachelbeeren für 3 Mark dem Staat, um sie vorne im Laden für eine Mark zu kaufen.  Die schleppte er dann nach hinten, um sie für drei Mark ..... und sie dann für eine Mark vorne ... .... Sie verstehen?  Will sagen, dass “der Mensch” per se den persönlichen Vorteil sucht, wenn ihm nicht ein paar Andere mit Übersicht und Selbstlosigkeit das erschweren.

A.Kaltenhauser / 21.11.2018

Dass privates Ansparen für das Alter auch schiefgehen kann zeigt deutlich:  Die Direktversicherung. Vom Gesetzgeber versprochen war: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen regelmäßig ein und das Ganze wird pauschal versteuert und steht dem Arbeitnehmer aber erst mit Beginn der Altersrente 60, ohne Abzüge zur Verfügung. Nebenbei kann man auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zusätzlich einzahlen, um aufzustocken. Und dann kommt 2005 eine SPD/Grünen-Regierung daher und beschließen ein sog. Modernisierungsgesetz. Dieses legt fest, dass auch VERTRÄGE die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, rückwirkend darunter fallen. Somit muss man nun, aufgeteilt auf 10 Jahre, fast 20% seines Ersparten für die Kranken- und Pflegeversicherung zuzahlen. Der Betrag ist deshalb so hoch, da eine Doppelverbeitragung stattfindet; bedeutet, man muss den Anteil des Arbeitgebers auch noch mitbezahlen. Beamte und Selbständige sind übrigens nicht davon betroffen! Betrug in Reinkultur und alle, selbst höchste Gerichte haben keine Einwände dagegen!

Belo Zibé / 21.11.2018

Dass private Unternehmen immer effizienter und effektiver arbeiten können als Staatsbetriebe steht ausser Frage.Die Effizienz macht sich i.d.Regel aber nicht dort bemerkbar ,wo sie versprochen wird. Was bspw. beim Berliner Fuhrpark /British Rail u.v.a gelang , ist auch in einem privaten Sozialkonstrukt eher wahrscheinlich.Die exorbitanten Kosten entfallen nicht, sie ändern lediglich die Richtung.Der Bedürftige heisst jetzt Aktionär , Vorstandsetage und Manager.Deren Bedürftigkeit nimmt im Zuge von Anreizen privater Effizienz meist zu, so dass die vorausgesagten höheren Netto-Einkünfte Beschäftigter entfallen.Im Gegenteil, auch ihnen widerfährt eine Richtungsänderung-sie sinken. Ideen- und Erfindungsreichtum zur Überwindung von Schwierigkeiten werden in Deutschland eher verhindert denn gefördert und kommt nicht ausschliesslich von staatlicher Seite ,sondern auch von denen ,die am lautesten nach Eigenverantwortung rufen.Auch Konkurrenz wird mitnichten nur als Belebung der Wettbewerbsfähigkeit gesehen, der man mit Innovation zu begegnen hat. Ein Beispiel von «unten» : In den neunziger Jahren erwarb ein arbeitsloser Bekannter im Zuge der US Base Auflösungen in D einen Van und baute ihn zu einem mobilen Imbiss um, mit dem er zur Mittagszeit etc. diverse Gewerbegebiete anfuhr.Die Idee war erfolgreich, seine Eigenverantwortung jedoch von kurzer Dauer; er musste den Betrieb auf Grund einer fehlenden Toilette einstellen.Offen bleibt die Frage was zuerst war: staatliche Paragraphenreiterei oder unliebsame Konkurrenz?  Was im Kleinen möglich, ist im Grossen Gewissheit, davon bin ich überzeugt.  

Rolf Lindner / 21.11.2018

Ich meine, dass es ziemlich egal ist, ob eine Versicherung privat, genossenschaftlich oder kollektivistisch betrieben wird. Die Missbrauchsgefahr ist immer gegeben, wenn es um Geld geht. Wichtig ist, dass Kontrolle stattfindet, dass die Verantwortung nicht verwischt wird, dass Verantwortliche bei Fehlern oder Missbrauch wirklich zur Verantwortung gezogen werden, keine falschen Prämissen und Anreize gesetzt werden und das verschiedene Systeme gegeneinander konkurrieren. Das Problem der derzeitig kollektivistisch betriebenen Versicherungen ist, dass genau diese wichtigen Aspekte durch die Politik weitgehend ausgeklammert wurden, was nichts anderes heißt, als dass wir eine alternative Politik brauchen, der vor allem die Möglichkeit genommen wird, Versicherungsleistungen nach ihren Prämissen zu verteilen. Krassestes Beispiel ist das Anlocken von hunderttausenden nicht versicherten, sexuell hochpotenten, jungen Männern aus Vorderasien und Afrika durch die Vergabe von Versicherungsleistungen, die wahrscheinlich zum weit überwiegenden Anteil niemals von diesem Klientel wieder eingebracht werden. Ehrlicher wäre es gewesen, wenn eine Zuwanderungsversicherung gegründet worden wäre, in die erst einmal alle Anhänger der Willkommenskultur eingezahlt hätten, statt Geld für Jubelveranstaltungen, Teddybärchen usw. auszugeben. Beteiligen könnten sich z.B. gewisse Künstler, indem sie einen Teil ihrer Gagen zur Verfügung stellen. Die gegenwärtige Praxis betrachte ich als eine Art Diebstahl, aber wie beschrieben, es findet keine Rechenschaft, keine Kontrolle statt, niemand wird zur Verantwortung gezogen.

Reiner Lorber / 21.11.2018

Meiner Meinung nach braucht keiner eine Amerikanisierung unseres Systems, das lediglich dazu führen würde das die Ärmsten sich keine Gesundheit oder den Lebensunterhalt leisten können. Die Ärmsten kommen doch zustande weil Betriebe keine vernünftigen Löhne mehr zahlen möchten oder Menschen nur einstellen die einen Zuschuß mitbringen, damit sie eben nur noch wenig Geld zahlen müssen. Der Mindestlohn der hierzulande eingeführt wurde ist, unabhängig von der niedrigen Ansetzung, mit zuvielen Ausnahmen versehen, das im Grunde kaum jemand den minimalen Lohn bekommt. Nicht die Menschen im System von heute sind der Kostenfaktor, die Betriebe sind das Problem, weil sie immer mehr Gewinn machen wollen oder müssen, besonders solche die am Aktienmarkt sind müssen zuviel Anteilseigner bedienen und sind dazu gezwungen Einsparungen bei Bediensteten zu machen. Daher sollten wir mehr eigenverantwortliche Betriebe haben, die Mitarbeiter ihrer Qualifikation oder ihrer Leistungsbereitschaft wegen einstellen, natürlich zu lebenserhaltenden Löhnen.

Helmut Driesel / 21.11.2018

Ich bin enttäuscht! Nach dem gestrigen Artikel war ich auf diesen zweiten Teil sehr gespannt. Das ist überwiegend liberaler Kaffeesatz von gestern. Es scheint Ihnen völlig entgangen zu sein, wieviel Mist die FDP in den wenigen Jahren ihrer Regierungsbeteiligung in die politischen Programme eingebracht hat. Schon alleine die kühne Vision “Kapitalgedeckte Altersvorsorge” - es müsste eigentlich jedem Hauptschüler klar sein, dass sich dafür jemand ständig höher verschulden muss. Und dieses scheinbar so unschuldige “jemand” ist auch gleich das Problem, im Zweifel sind das nämlich wir alle, die Staatsbürger. Siehe Japan! Da wäre es doch viel cleverer, die Renten prinzipiell auf Pump auszuzahlen und dann in geeigneten Intervallen gleich in den Bankbilanzen abzuschreiben. Ohne auf weiteres einzugehen, halte ich obigen Text für den schlechtesten, den der hochgeachtete Autor bisher hier vorgestellt hat.

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