Folgt man der oben im Artikel beschriebenen Falldefinition der WHO und dem darin genannten Dokument “Laboratory testing for coronavirus disease (COVID-19) in suspected human cases”, dann fällt auf, dass auch die WHO unter “Infektion” zunächst auch nur die Laborbestätigung durch einen PCR-Test versteht. Lediglich in Fällen, wo diese negativ sind und trotzdem eine starke epidemiologische Verbindung zu einem Infektionsgeschehen besteht, kann auf serologische Untersuchungen zurückgegriffen werden. Ist der PCR-Test jedoch positiv, reicht das der WHO allem Anschein nach auch aus. Daher ist die Definition von “Infektion” hier genau so unzureichend, wie beim RKI. Passt doch!
Helmut Driesel, “....dass gegebenfalls eine Unterlassung von Maßnahmen die Regierung sehr leicht in juristisch heikle Situationen bringen könnte.” Eine Regierung ist nicht dazu da, um das Volk zu pampern. EIGENVERANTWORTUNG ist gefragt. Als das Virus seinen Höhepunkt erreicht hatte, sind wir alle OHNE MUNDSCHUTZ und ABSTAND gut durchgekommen. Es lagen weder TOTE auf den Dtraßen noch waren die Intensivstationen überfüllt. Gestorben wurde auch an Embiolien und an ATMUNGSGERÄTEN. Für mich ist ein Covid Toter nur einer, dessen TOT DURCH DIE OBDUKTION bestätigt wurde. Alles andere ist für mich nicht ehrlich. Die Zahlen, mit denen täglich jongliert wird, interessieren mich absolut nicht. Gates und Co. sollen ihr Geld in eine SINNVOLLE FORSCHUNG stecken, dann helfen sie der Menschheit. Ansonsten interessieren mich solche Typen nicht. Für mich sind die trotz ihres Reichtums arme Personen
Dr. Petra Funk-Rüffert , ” Allerdings habe ich kein Vertrauen mehr in unsere Justiz, was die Feststellung der Rechts- bzw. Verfassungswidrigkeit im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen anbelangt.” Wenn Sie als Anwältin bereits schlechte Erfahrung mit der Justiz erleben mußten, frage ich mich, WIE z. B. ich als Laie damit umgehen soll. Mein Vertrauen in die Justiz ist seit 2015 geschwunden, mit Beginn der “Corona Krise” tendiert es gegen NULL. Es wird mit Sicherheit nicht wiederkommen. Mein Politikvertrauen ist 2005 absolut gestorben, weil eine ehemalige linientreue Person aus dem Unrechtsstaat die Chance hatte, in den Kanzler Sessel gehievt zu werden. Daß durch diese Frau bis heute etliche Gesetze außer Kraft gesetzt werden und KEIN GERICHT IN DEUTSCHLAND verurteilt die Person dafür, aber EIS essende 15 jährige, die angeblich die “Coronaregeln” nicht eingehalten haben, weil sie KEINE 50 METER vom Eisstand entfernt waren und pro Person 150,00 Euro zahlen müssen, ist eine Ungeheurlichkeit, die auch vielen Menschen den Glauben an GERECHTIGKEIT ausgetrieben hat. Ich meide Mainstreammedien wie die Pest, a, glaube ich NULL, egal WAS erzählt wir und b, ko…. mich die Überbringer bloß noch an, weil sie wahrscheinlich nicht mal den Mut haben, dagegen aufzustehen !! Ich freue mich über JEDEN ARZT, ANWALT, AUTOR und auch über JEDEN LESER, überhaupt über JEDEN, der sich NICHT einschüchtern läßt, von den Möchtegern “Großen” und seine Meinung offen und ehrlich kund tut. Das ist Balsam für meine Seele. Es wirkt auf mich, wie die PNI sagt, immunstärkend. DIE PANIK UND ANGST wegen “Corona”, die von Seiten VIELER Politiker und bestimmten Medien geschürt werden, können dagegen viele Menschen richtig krank machen, PNI/Psycho-Neuro-Immunologie.
Sehr geehrter Herr Neuhof, da -kurz gefaßt- die staatlichen Beschränkungsmaßnahmen der persönlichen Freiheit mit den (falsch zugeordneten) Zahlen des RKI begründet werden, müßten selbige eigentlich rechtswidrig sein, somit auch die neuerdings bei Zuwider- handlung geforderten Bußgelder. Es wäre insofern mal interessant zu erfahren, ob und wieviele Bußgeldverweigerer inzwischen klagen, und ob es dazu schon gerichtliche Püfungen in einem Hauptverfahren gab, wie auch zitierfähige, rechtskräftige Urteile. Im übrigen halte ich den kurz vor dem Wahltermin der NRW-Kommunalwahl angekündigten (vielfach, wie jetzt berichtet wird nicht durchgesetzten) Maskenzwang, die Stigmatisierung von Maskenverweigerern für nicht vereinbar mit einer “freien und gleichen Wahl” wie sie eigentlich hier rechtlich garantiert sein sollte. Bemerkenswert aus meiner Sicht, daß trotz der erstmaligen Vergrößerung des Kreises der Wahlberechtigten auf die ab 16jährigen erneut nahezu den Hälfte der Wahlberechtigten dem “Urnengang” fern geblieben ist. Ggf. auch wegen der “Corona-“Maßnahmen?
es werden keine Covid-Faelle gezaehlt; der Souveraen wird ausgezaehlt. TKO.
Wollte man vor Gericht mit Aussicht auf Erfolg klagen, würde man den Nachweis erbringen müssen, nach welchen Kriterien sich positiv getestete Personen unterscheiden lassen, nämlich in solche, von denen ein Ansteckungsrisiko ausgeht und solche, bei denen das nicht der Fall ist. Dazu müsste eine Studie durchführt werden mit Probanden, die sich freiwillig anstecken lassen von positiv getesteten Personen, bei denen unterschiedliche diagnostische Merkmale festgestellt werden. Dazu dürfte kein Kläger in der Lage sein. Ohne eine solche Studie würde man mit noch so fundierter Argumentation nicht durchdringen. Das RKI würde vermutlich allein auf ein virtuelles Ansteckungsrisiko, verbunden mit Grundrechtsgefährdungen für Risikogruppen, abstellen, so dass ein Streit um die Präzision von klinisch-pathologischen Definitionen keine ausschlaggebende Rolle spielen dürfte. Wogegen man m.E. klagen könnte, wären Grundrechtsgefährdungen durch übermäßige Rechtsverordnungsermächtigungen des Bundesgesundheitsministers nach § 5 IfSG, bis hin zur Gefahr der Anordnung einer Impfpflicht, und sei es eine faktisch erzwungene durch den Ausschluss von Impfverweigerern vom öffentlichen Leben. Absatz 5 enthält eine Grundrechtseinschränkung: “(5) Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt.” Hier meint der Gesetzgeber offenbar, dem Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG Rechnung zu tragen. Er müsste dann allerdings diese Grundrechtseinschränkung klar bestimmen, was er keineswegs nicht tut. Es ist zwar von “insoweit” die Rede, zuvor jedoch nicht von “inwieweit”. Der Staat darf in keinem Fall zum Zwecke des Schutzes von Leben und körperlicher Unversehrtheit bestimmter Personen Leben und körperliche Unversehrtheit anderer Personen gefährden. Er darf nicht mit dem Schicksal von Menschen würfeln. Über diesen Grundsatz könnte sich keine Besetzung des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzen.
Ein JEDER (mich eingeschlossen) der die im Artikel genannt Zu- und Missstände erkennt und versteht, ist so lange (mit-) verantwortlich für sie UND all ihre Folgen, solange er nicht AKTIV im Rahmen der Gesetze dagegen vorgeht. Ein JEDER macht sich aktiv schuldig, wenn ihm eine nicht abgeschlossene Straftaten bekannt wird, und er sie nicht zur Anzeige bringt (§138, StGB). Und nun? Wer ist mutig genug, seine Komfortzone zu verlassen und einmal im Leben kein Feigling zu sein? Keiner? Dann wäre es nett, wenn all die Mutlosen sich hier solange jeglichen Kommentar ersparen, bis sie wieder reinen Gewissens in den Spiegel schauen können.
Wir müssen uns wehren, es wird immer dreister. Letzte Nacht um 1 Uhr gingen im Hotel in Suhl, in dem wir mit einer Gruppe von 12 Personen übernachteten, die Rauchmelder mit irrsinnigen Getöse an. Da eine Bekannte zwei Nächte zuvor wegen eines zu lauten Kühlschranks nicht schlafen konnte, die Rezeption verständigte, die sich aber außerstande sah, das Übel abzustellen, nahmen wir an, in diesem Haus sei mehr defekt (Grand Hotel). Vom Fenster aus sah ich Gäste im Pyjama und Maske auf einer Feuertreppe stehen. Als ich die Zimmertür öffnete, um Rauch zu ermitteln, roch ich nichts, aber eine Oma lief mit Rollator zur Treppe (Aufzug ausgestellt), ebenso ein junges maskiertes Paar. Mein Mann und ich beschlossen angesichts dieser Aufführung uns anzuziehen, die wichtigsten Utensilien einzupacken und ebenfalls nach unten zu gehen. In der Lobby kein Mensch, vor dem Hoteleingang ein Feuerwehrauto mit Warnleuchte, ein zweites Feuerwehrauto stand in 50 m quer auf der Kreuzung. Die Gäste standen bzw. saßen herum und harrten der Dinge. Durch das Restaurant kamen zwei Feuerwehrleute aus der Küche gelaufen, ohne Ergebnis, wie ich an den Wortfetzen erkennen konnte. Irgendwann liefen die ersten Gäste wieder rein, was wir dann auch taten. Ich fragte einen Feuerwehrmann, der mit der Nachtwache von der Rezeption erneut ins Restaurant ging, ob denn hier mal irgendein kompetenter Mensch eine Ansage machen könnte. Es gab keine, auch nicht von der weiblichen etwas verhuschten Nachtwache, die auf mich den Eindruck einer Billiglohnkraft machte. Der Hoteldirektor bestand heute morgen darauf, daß es keine Übung gewesen sei, wovon ich aber ausgehe. Um so schlimmer, wenn er recht hat, denn eine 81-jährige alleinstehende, sehr schwerhörige Dame aus unserer Gruppe schlief weiter. Bei diesem ganzen Theater wurde nicht einmal überprüft, wer von den Gästen überhaupt unten erschienen war. Ich kam mir vor wie ein für dieses Spektakel bezahlender Statist. Um unsere Sicherheit ging es mit Sicherheit nicht.
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