Der AfD wird Extremismus vorgeworfen, wenn sie Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft als „deutsches Volk“ bezeichnen wollen. Was ist davon zu halten?
Politik spielt sich auf verschiedenen Ebenen, Schauplätzen und Lokalitäten ab: in den Medien, im Parlament, in illustren Zirkeln und in Netzwerken – den historisch realen Entstehungsorten von Verschwörungstheorien –, in den Universitäten, in den Schulen, neuerdings auch in den Kitas, in den Kirchen, auf der Straße – und vor Gericht. Was die Straße betrifft, so werden die nächsten Wochen und Monate zeigen, ob die seit Mitte Januar – im Gefolge der Aufregung um ein „Geheimtreffen“ von AfDlern und der „Werteunion“ zugehörigen CDU-Mitgliedern in Potsdam – allerorts inszenierten Demonstrationen „gegen rechts“ bis zu den EU-Wahlen im Juni sowie zu den Landtagswahlen im September unvermindert anhalten.
Den Parolen nach geht es um die Verteidigung der Demokratie und der offenen Gesellschaft gegen ihre Feinde, d.h. gegen die rechts bis weit rechts von der CDU/CSU angesiedelte AfD. Ihre Existenz als politischer Störfaktor verdankt sie der „Flüchtlingskrise“ im Gefolge des Bürgerkriegs in Syrien und der von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel verfügten Grenzöffnung. Ihr Aufstieg zu einem Machtfaktor im politischen System ist dem unverminderten Zustrom von Migranten zuzuschreiben, von denen die wenigsten Anspruch oder Aussicht auf Asyl gemäß Art. 16a GG haben. Abgeschoben wird – entgegen aller Rhetorik der Regierenden, obenan Bundeskanzler Scholz – von hunderttausenden Migranten ohne Aufenthaltsrecht – fast niemand. Allein im Jahr 2023 kamen wieder weit über 300.000 Asylbewerber ins Land.
Seit Jahren wird in der Bundesrepublik eine fruchtlose Debatte über das Thema „Migration“, über die Belastbarkeit der Sozialsysteme und – mit nachlassender Emphase – über „Integration“ der „Zugewanderten“ geführt. Bis auf eine lautstarke Minderheit von Aktivisten („No nations! No borders!“) sind sich dabei fast alle – selbst diejenigen, die eine „Obergrenze“ ablehnen – einig, dass „wir nicht alle aufnehmen können.“ Nichtsdestoweniger hat sich am Faktum der massiven illegalen Einwanderung, befördert von allerlei Hilfsorganisationen, seit dem „Krisenjahr“ 2015 nichts geändert. Dank derlei Fakten konnte sich die AfD – laut Meinungsumfragen bis dato kaum beeinträchtigt von der breit angelegten Kampagne – als zweitstärkste Partei in der Bundesrepublik etablieren.
Die prognostizierten Wahlerfolge signalisieren nicht nur den dramatischen Machtverlust der Sozialdemokraten und der den medialen Diskurs beherrschenden Grünen. Sie stellen das alte Parteiensystem in einigen Bundesländern – und den parteipolitisch verfassten ordre établi im ganzen Land – infrage. Politisch bedeutsamer als die vielen Demonstrationen „gegen rechts“ erscheint daher die Auseinandersetzung mit der AfD, die auf der juristischen Bühne stattfindet.
Extremismusvorwurf
Angestoßen wurde sie von der Partei selbst, nachdem der von Kanzlerin Merkel anno 2018 – als Nachfolger des konservativen Hans-Georg Maaßen – zum Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) berufene Thomas Haldenwang (CDU) die AfD 2021 als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ bezeichnet hatte. Parallel dazu stuften die Verfassungsschutzämter mehrerer Bundesländer die AfD – und insbesondere die „Junge Alternative“ – auf ihrer politischen Negativskala als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Gegen die vom BfV verfügte Indikation als undemokratischer Verdachtsfall wehrt sich die AfD – nach einer Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Köln – mit einer Flut von Anträgen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. So oder so birgt der Prozess enorme Brisanz.
Der von den Verfassungsschützern erhobene, von der Partei bestrittene Extremismusvorwurf bezieht sich auf das als subversiv verfassungswidrig befundene Verhältnis der AfD zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dabei geht es um die Interpretation und Gewichtung von Proklamationen von Führungsfiguren wie Björn Höcke und unterer Parteichargen sowie um die Auswertung von Druckerzeugnissen oder medialen Bekundungen der Partei und deren geistigem Umfeld, obenan das „Institut für Staatspolitik“ Schnellroda und die „Identitäre Bewegung“.
Die bundesdeutsche Verfassung, in wichtigen Punkten, zuletzt in der Frage der Staatsangehörigkeit mehrfach geändert, gründet – laut Definition des Bundesverfassungsgerichts im Verbotsverfahren gegen die NPD 2017 – auf drei Prinzipien: Menschenwürde und Rechtsgleichheit, Volkssouveränität und Gewaltentrennung. Lässt man alle anderen Vorwürfe gegen die als „rechtsextremistisch“ (oder „in Teilen rechtsextremistisch“) unter Verdacht gestellte Partei beiseite, so rückt ins Zentrum der Auseinandersetzung deren Selbstverständnis, genauer: der von ihr propagierte Volksbegriff. Von Anbeginn verstand sich die – anfangs nur als „rechtspopulistisch“ etikettierte – AfD als demokratisches Sprachrohr des von den abgehobenen „Eliten“ mit Geringschätzung regierten Volkes. Die Verteidiger der repräsentativen Demokratie hielten mit dem Vorwurf des „Populismus“ – Synonym für eine vermeintlich simplistisch und emotionale begründete Vorstellung von Demokratie – dagegen.
Unvereinbar mit dem Grundgesetz?
In der vor dem OVG Münster ausgetragenen Kontroverse über den Charakter der AfD geht es längst nicht mehr um „Populismus“. Es geht um die Ausdeutung des im Grundgesetz an mehreren Stellen – obenan in der Präambel in großen Anfangsbuchstaben – invozierten Begriffs „deutsches Volk“. Der Hauptvorwurf der Verfassungsschützer gegen die AfD richtet sich gegen den von der Partei – und von der ihr ideologisch zugeordneten Neuen Rechten – vertretenen Volksbegriff. Sie verfechte einen „völkischen“, ehnisch-identitären, mit dem Grundgesetz unvereinbaren Volksbegriff.
In ihrer Kritik an der anhaltenden Einwanderung operiere sie mit verfassungswidrigen, nazistisch oder rassistisch eingefärbten Schlagworten wie „Umvolkung“ und verbreite die Verschwörungstheorie von dem angeblich von globalistischen Eliten vorangetriebenen „großen Austausch“ – eine Begriffsübernahme aus dem Arsenal der französischen extrême droite. Mit ihrer ethnozentrischen Polemik, allgemein mit ihrem auf Abstammung gegründeten Volksbegriff, verletze die Partei den universalistischen Geist des – als Absage an die Nazi-Ideologie – formulierten Grundgesetzes. Die Verfassungsschützer und ihre links-progressiven Stichwortgeber beanspruchen eine – von Geschichte und Kultur losgelöste, „moderne“ Interpretation des Subjekts der res publica. Mit der Brandmarkung als „ethnisch/ethnizistisch“, „völkisch“ oder gar „rassistisch“ wird das – nicht nur von der AfD geforderte – Festhalten an einem historisch-kulturellen Volksbegriff und Kritik an einer vermeintlich eindeutigen, postnationalen Definition von Demokratie von vornherein abgewiesen.
Das als Subjekt eines modernen, demokratischen Staatswesens ausgewiesene „Volk“ konstituiere sich von Mal zu Mal durch sein von allen Staatsbürgern ausgeübte Wahlakte. Die Zugehörigkeit zum „Volk“ gründe allein in der – von der Ampel-Koalition jüngst großzügig verliehenen – Staatsbürgerschaft. Die AfD wehrt sich gegen den mit „Rassismus“ begründeten Extremismusverdacht mit dem Verweis auf ihr Programm, wo als „deutsches Volk“ alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft benannt sind. Zur Widerlegung des vom Verfassungsschutz behaupteten Ethnizismus und/oder Rassismus hat sie zudem vor dem OVG Münster mehrere Mitglieder mit migrantischer Herkunft als Zeugen aufgeboten.
Vom Nazismus historisch belastet
Im Folgenden geht es nicht um Parteinahme pro/contra AfD, sondern um kritische Präzisierung des dem Grundgesetz zugrundeliegenden Begriffs. Das semantische Verdikt über den „rechten“ Begriff „deutsches Volk“ basiert auf einem von seinen Autoren überspielten Widerspruch: Als Letztbegründung für die Verfassungswidrigkeit des vermeintlich „ethnisch“ reduzierten Volksbegriffs dient stets das Verbrechensregime des Nationalsozialismus, d.h. der für Deutsche, genauer: für die heutigen und künftigen Nachfahren des mit dem Nazismus historisch belasteten deutschen Volkes, verpflichtender Bezug auf die deutsche Geschichte.
Der von links-progressiver Seite propagierte, politische beliebige Volksbegriff ist nicht nur ahistorisch, sondern zielt am Selbstbewusstsein der „neuen Deutschen“ vorbei. Die Veränderung der Gesellschaft im Zeichen von „Multikultur“ und/oder unter den – in sich widersprüchlichen Leitbildern von „Vielfalt“ hier und „Identität“ dort (diversity vs. identity) führt – entgegen aller Intention – dazu, dass in der „demokratisch“ deklarierten politischen Sozialisation der NS-Bezug an Relevanz verliert. Sichtbar und lautstark hörbar wurde diese Negativkonsequenz für das am Gegenbild des Nazi-Regimes orientierte nationale – zugleich postnationale – Selbstbild der Bundesrepublik in den antiisraelischen – und antisemitischen – Parolen („Free Palestine From German Guilt“) auf den Demonstrationen im Gefolge des Gaza-Krieges.
Mit Betroffenheitsritualen ist den in den europäischen Einwanderungsländern aufgeflammten ethnisch-nationalen Konflikten nicht beizukommen. Kurden, Türken, Araber, jüngst auch Eritreer – denken mehrheitlich gar nicht daran, sich hierzulande in unserer postnationalen Demokratie – mit einer spezifisch nationalgeschichtlicher Gedenkkultur – zu „integrieren“. Sie halten an ihren eigenen ethnisch-nationalen und religiös-kulturellen Identitäten fest. Sie agieren inmitten der Multikultur („bunt statt braun“) und ungeachtet aller interkulturellen Bildungsbestrebungen politisch als Völker in eigener Sache.
Wer sind wir?
Die Widersprüchlichkeit des gegenüber dem „rechten“ Nationalismus behaupteten „modernen“ post- und antinationalen „demokratischen“ Volksbegriffs tritt zudem nicht nur in dem von links-progressiver Seite stets propagierten Eintreten für die Belange unterdrückter Völker und/oder Indigenen hervor.
Wer sind wir? Wer ist das Volk? Noch immer nimmt die Erinnerung an den 20. Juli und das Vermächtnis des Kreisauer Kreises in den Gedenkriten der Bundesrepublik hohen Rang ein. Es bleibt zunächst zu fragen, inwieweit derlei Gedenken überhaupt noch zum „modernen“, ahistorischen Selbstbild der als Staatsziel proklamierten „modernen Einwanderungsgesellschaft“ passt. In dem im August 1943 von den „Kreisauern“ verabschiedeten Verfassungsentwurf lautet Grundsatz 7: „Die besondere Verantwortung und Treue, die jeder Einzelne seinem nationalen Ursprung, seiner Sprache, der geistigen und geschichtlichen Überlieferung seines Volkes schuldet, muss geachtet und geschützt werden.“ Im Sinne der Umdeutung eines historisch-kulturellen Volksbegriffs zu einem „ethnischen“ Abstammungsmythos hätte der zitierte Passus heute als verfassungsfeindlich zu gelten.
Ein Blick auf die jüngere politische Gegenwart genügt, um die Unhaltbarkeit der von den universalistisch-progressiven Demokratie-Interpreten als einzig zulässig verfochtenen Begriffs zu demonstrieren: Die nach dem Mauerfall auf den Montagsdemonstrationen proklamierte – von vielen „antinationalen“ Westdeutschen mit Widerwillen vernommene – Parole „Wir sind ein Volk!“ eröffnete und forcierte 1989/90 den Weg zu der im Grundgesetz als Staatsziel definierten Wiedergewinnung der deutschen Einheit. Zeitlich parallel nutzten die Völker des Baltikums, die Georgier und nicht zuletzt die Ukrainer die Krise des Sowjetimperiums zur Erringung ihrer staatlichen Unabhängigkeit. Die Litauer, Letten, Esten, Moldavier, Ukrainer und Georgier – und vergeblich die Tschetschenen – agierten als Völker mit ethnisch-nationalen Traditionen, nicht als postnationale Bürgerinnen und Bürger der Staaten (Sowjetrepubliken) in den von den Sowjets definierten Grenzen.
Bruchlinien
Conclusio: Bei der als vermeintlich verfassungsgemäßen Separation und Unterscheidung von ethnos und dêmos handelt es sich um eine falsche Antithese. Gleichwohl besitzt sie im Hinblick auf die demographische Entwicklung Deutschlands (und anderer Länder Westeuropas) sowie im Hinblick auf die tabuisierte „Leitkultur“ einer demokratischen Gesellschaft theoretische und politisch-praktische Relevanz. Mehr noch, sie birgt hinsichtlich der Zukunft unserer – allein im „Kampf gegen rechts“ betonten – evidenten Spaltungstendenzen hohe politische Brisanz. Die allerorts – im Gefolge missglückender „Integration“ – erkennbaren kulturellen, sozialen und ethischen Bruchlinien verlangen längst nach einer offenen Debatte über die Zukunft „unserer modernen Einwanderungsgesellschaft“.
Im Hinblick auf die AfD geht es nicht um ein lupenreines demokratisches Führungszeugnis. Nichtsdestoweniger befinden sich die Verfassungsschützer um Haldenwang sowie die links-grünen opinion leaders auf dem Holzweg, zu glauben, mit der Perhorreszierung der Partei wegen ihres Festhaltens an einem historisch-kulturell – und nur im weitesten Sinne „ethnisch“ – definierten Volksbegriff seien alle damit zusammenhängenden, bedrängenden Zukunftsfragen aus der Welt zu schaffen. Was die desintegrativen Phänomene in der deutschen Gesellschaft betrifft, gewinnt – vor dem Hintergrund des für die Demokratie als lebensnotwendig beschworenen „Zusammenhalts“ – der islamistisch erhobene Zeigefinger des Fußballspielers Antonio Rüdiger an Symbolkraft.
Für die Zukunft des „deutschen Volkes“ ist nicht die Hautfarbe entscheidend, wohl aber die religiös-kulturellen und ethnisch-kulturellen Bruchlinien. Es ist angebracht, an das viel zitierte Diktum des Verfassungsrechtlers Ernst-Wilhelm Böckenförde zu erinnern, dass für die Lebensfähigkeit der freiheitlichen Demokratie eine gewisse Homogenität und insbesondere ein – prekärer – kulturell vermittelter Grundkonsens Voraussetzung ist. Der Bannfluch der um das „Volk“ – um die Reinheit des postnationalen Begriffs – besorgten Verfassungsschützer träfe posthum auch den als Autorität noch unangefochtenen katholischen Sozialdemokraten.
Herbert Ammon, geb. 1943 in Brieg (Schlesien), ist ein deutscher Publizist, Historiker, Studienrat a.D. Er engagierte sich in den 1980ern in der damaligen Friedensbewegung, u.a. als Repräsentant des „Offenen Briefes“ des DDR-Regimekritikers Robert Havemann an den sowjetischen Staats- und Parteichef Leonid Breschnew. 1981 zusammen mit Peter Brandt Herausgeber des Buches „Die Linke und die nationale Frage“. Mitgründer und Mitglied im Kuratorium der Deutschen Gesellschaft e.V. zur Förderung politischer, kultureller und sozialer Beziehungen in Europa.

@L. Luhmann : >>Es läuft vieles darauf hinaus, dass die Möglichkeit eines Bürgerkrieges dereinst einen Silberstreif am Horizont bilden könnte, der den Menschen wieder Hoffnung geben wird. Ich denke, dass unsere Zersetzer diese Stimmung erzeugen wollen.<< ## Ich denke da ja an ein Heer von genetisch vervollkommneten Winkerkrabben, die auf alles losgehen, was winkt. Sozusagen ein Wink-Spiegel. Ein Wink mit dem Spiegel. Umgedrehte Winkerkrabben. Auf den Rücken bekommen die so einen chinesischen Chip geklebt, wo der Donald immer glaubt, die kämen aus den USA, von Quallenkomm, Zum Abschalten, wenn sie alles nieder gerungen haben, kann man die Krabben bequem auf den Rücken legen. Denken Sie mal darüber nach! Ich würde Sie dazu gleich mal unverschlüsselt über WebEx kontaktieren, ob Sie die Führung übernehmen wollen. Die 50 Kilometer Natodraht liegen schon in Abu Graib bereit. Endlosrolle. Das gibt auch Raum für Experten: Winkerkrabben-Dreher. Aber wo sollen wir diese Fachkräfte nur wieder her bekommen, auch noch in ausreichender Stückzahl? Ich glaube, das geht doch nicht. Schade. Lesen Sie auch „Fortune: Bill Gates on a global epidemic: ‚Time is not on our side‘ BYAdam Lashinsky March 18, 2015 at 11:26 PM GMT+1“. Bitte auch alle Bilder lesen. Und dann „InsideOver quel-filo-rosso-tra-bill-gates-e-loms“ Und die Bilder. Immer an die Bilder denken. Zefix, mein Rollator… Es klemmt immer. Nänziie! Nänzieeh!! Es klemmt wieder. Ommms. Ich muss ruhiger werden. Ommmms. … Ommmms.
@RMPetersen / 05.04.2024
Ich gebe Ihnen ein Wort und eine Agenda. -
„Ethnozid bezeichnet den gewollten Versuch, die kulturelle Identität einer bestimmten ethnischen Gruppe zu zerstören, ohne jedoch ihre Angehörigen zu töten, wie es beim Völkermord der Fall wäre.“
– „September 2016 durch die UNO-Generalversammlung verabschiedet worden war. Hauptziel des Migrationspaktes ist, dass die beteiligten Staaten die notwendigen Rahmenbedingungen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration schaffen.“ – Noch ein Hinweis: Bei der UNO gibt es Unterlagen, in denen mehrere Punkte und Szenarien gelistet sind. In einem Szenario steht, dass Deutschland weit über 200.000.000 Bewohner vertragen könne. – Ein weiterer Hinweis: Lesen Sie in und stauenen Sie über Coudenhove-Kalergis Buch „Praktischer Idealismus“. Merkel ist C.-Kalergi Preisträgerin.
Deutschland besteht m.E. aus dem Staatsgebiet und dem Staatsvolk. Zum Volk gehört m.E. jeder der Deutscher im Sinne des Gesetzes ist: Beim Bundesamt für Justiz steht: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Art 116: (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben. +++ Hinzu kommen Gäste +++ Zur Leitkultur: In der Landwirtschaft redet man auch von Neben.- und Begleitkulturen. Die Leitkultur ist jene die am häufigsten anzutreffen ist und keine Vorschrift. Das wiederum kann mit der Religion nichts zu tun haben da es keinen Zwang im Glauben geben kann. Im Iran gibt es prozentual nicht mehr Gläubige sondern es wird m.E. nur mehr gelogen um die eigene Haut zu retten. Ggf sollten so genannte Verfassungsschützer erst mal die Verfassung ändern bevor sie mit neuen Definitionen daher kommen. PS „Der Gegensatz“ zum Abstammungsrecht ist vermutlich Staatsangehörigkeit nach Geburtsort. Das müsste man dann auch ändern, wenn einem das andere zu ethnisch ist.
Im Namen des völkischen Nationalismus wurden viele Völkermorde begangen. Die engagierten Linken wollen dem vorbeugen, indem sie alle Völker & Nationen ausrotten.
Eigentlich ist den Ausführungen von H. Ammon nichts hinzuzufügen. Danke, das ist Klartext.
Der Nazi – Zeit ist es geschuldet, dass selbstverständliche Termini wie „Volk“ verdächtig gemacht werden. Albern !
Ganz vereinzelt sieht man in Brandenburgischen Gärten schwarz-rot-goldene Flaggen. Ich warte nur auf den Irrsinn, dass eine
linksgefährliche Lady wie Faeser veranlasst dem nachzugehen . DAS SIND DOCH EINDEUTIG RECHTSEXTREME TENDENZEN, STAATSGEFÄHRDEND sozusagen.
@Hr. Ostrowski – Sorry, Ihre Einlassungen sind ziemlich konfus !!!
Denke ich an Deutschland in der Nacht, im jetzigen Zustand, ist mir das alles völlig egal. Es hat keinen Sinn, darüber zu streiten, zu diskutieren, für etwas zu kämpfen. Hier zählt für mich nur noch Springsteen: Es gibt hier nur Gewinner und Verlierer und lass dich bloss nicht auf der falschen Seite erwischen.
Daß der Begriff „Umvolkung“ nazistisch sein soll, verwirrt mich.
Hat die NSDAP jemals von Umvolkung geredet? Gab es diese Vokabel und den damit gekennzeichneten Vorgang (- bzw. die Befürchtung) denn damals überhaupt? Wenn nicht, kann „Umvolkung“ nicht nazistisch sein.
Und wenn zB Joseph Fischer in einem Buch schwadronierte, das Deutsche Volk müsse durch Zuwanderung „verdünnt“ werden – ist das nicht eine Umgestaltung des Volkes auf dem Territorium Deutschlands, die man Umvolkung nennen könnte?