Am Morgen des Heiligabend konnten die Konsumenten vieler deutscher Medien eine Nachricht lesen, in der ihnen in jeder Zeile mitgeteilt wurde, dass sie sich jetzt bitte zu empören hätten. In der Lippischen Landes-Zeitung klang das beispielsweise so:
„Die gegen Hass und Hetze im Internet eintretende deutsche Beratungsstelle HateAid ist ins Visier der Regierung von US-Präsident Donald Trump geraten. Die beiden Leiterinnen der gemeinnützigen Organisation wurden ebenso wie drei andere Europäer wegen angeblicher Zensur amerikanischer Online-Plattformen mit Einreiseverboten belegt, wie das US-Außenministerium auf X mitteilte. In einer Stellungnahme sprachen die HateAid-Geschäftsführerinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg von einem ‚Akt der Repression‘. Auch die französische Regierung reagierte empört.
'Wir sind nicht überrascht. Es ist ein Akt der Repression einer Regierung, die zunehmend Rechtsstaatlichkeit missachtet und versucht, ihre Kritiker mit aller Härte zum Schweigen zu bringen‘, erklärten Ballon und von Hodenberg auf dpa-Anfrage. Die US-Regierung versuche mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich US-Konzerne in Europa an geltendes Recht halten müssen, und stelle damit ‚die europäische Souveränität infrage‘. Mit diesem Vorgehen sei eine neue Eskalationsstufe erreicht.“
Der Spiegel zitiert immerhin auch – kurz gefasst – aus der Argumentation der Staatssekretärin im US-Außenministerium, Sarah B. Rogers, auf X:
„Unsere Botschaft ist klar: Wenn Sie Ihre Karriere der Zensur amerikanischer Meinungsäußerungen widmen, sind Sie auf amerikanischem Boden unerwünscht“.
Das klingt recht schlüssig. Deshalb muss selbstverständlich sofort auch darauf hingewiesen werden, dass es sich hier um eine aus deutscher Regierungssicht verdienstvolle Art der Zensur gehandelt hat. Schließlich sei HateAid-Geschäftsführerin von Hodenberg „für ihren Einsatz gegen digitale Gewalt (…) im Oktober mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden.
Wie hart ist welche Sanktion?
Der Bannstrahl des Einreiseverbots traf nicht nur die beiden deutschen „Aktivistinnen“. Auch der frühere EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton, der federführend für die EU-Digitalgesetze zuständig war, sowie die britischen „NGO-Vertreter“ Imran Ahmed und Clare Milford waren davon laut Medienberichten betroffen. Man mag darüber streiten, ob diese Sanktionen wirklich sinnvoll und angemessen sind. Unabhängig von freiheitlichen Geschmacksfragen ist das Sanktionieren von Personen durch Regierungen derzeit (leider) in der einst westlichen Welt offenbar vielerorts beliebt.
Viele, die sich jetzt empören, haben kurz zuvor Sanktionen der EU noch wortreich verteidigt. Und dieser Hinweis soll keineswegs dahingehend missverstanden werden, ich wolle hier die Sanktionen der einen mit denen der anderen gleichsetzen. Das haben sie nicht verdient, denn aktuelle EU-Sanktionen und ihre Folgen für die Betroffenen übertreffen ein US-Einreiseverbot bei Weitem.
Wie hart werden die HateAid-Geschäftsführerinnen von dieser Sanktion getroffen? Da ich so gut wie nichts über ihre persönlichen Lebensumstände weiß, kann ich nicht genau einschätzen, wie wichtig Reisen nach Amerika für ihr alltägliches Leben sind. Ihren Lebensmittelpunkt haben sie aber augenscheinlich in Deutschland, und ihre wirtschaftliche Existenz ist dadurch ebenfalls nicht eingeschränkt oder gefährdet.
Bei EU-Sanktionen kann das schon anders aussehen. Aktuell ist davon bekanntlich der 70-jährige ehemaligen Oberst im Generalstab der Schweizer Armee, Jacques Baud, betroffen. Der Mann ist zwar Schweizer, lebt allerdings in Brüssel, was nicht überrascht, da er in seinem Berufsleben auch für die NATO tätig war. Der Grund, ihn zu sanktionieren, ist der Vorwurf, er würde Propaganda für das Putin-Regime machen. Dass er auf die EU-Sanktionsliste gesetzt wird, hat Folgen, die einer unglaublich harten Strafe gleichkommen. Manch einer beschreibt sie als „bürgerlichen Tod“.
Folgen durch die Reaktion der Finanzinstitute
Um der Gefahr vorzubeugen, selbst beim Kommentieren ausfällig zu werden, bediene ich mich zur Beschreibung selbiger Sprache lieber in einem Interview, das der Schweizer Tagesanzeiger mit dem Juristen Professor Viktor Winkler, einem Experte für internationales Sanktionsrecht, geführt hat. Ihm stellte ein Tagesanzeiger-Redakteur die Frage:
„Man spricht davon, dass die sanktionierten Personen einen ‚bürgerlichen Tod‘ erleiden. Ist der Begriff aus Ihrer Sicht angemessen?
(Winkler): Dieser Begriff wurde ja nicht zufällig kreiert. In der Sache halte ich es durchaus für korrekt, von ‚bürgerlichem Tod‘ zu sprechen.
(Frage): Warum?
(Winkler): Man muss sich die Folgen einer Sanktionierung so vorstellen: Die Betroffenen können ihre täglichen Bankgeschäfte nicht mehr tätigen, erhalten meist bis auf Weiteres ihr Gehalt nicht mehr, die Kreditkarten werden vorübergehend gesperrt, Kredite werden zurückgezogen usw. Aber die schwerwiegendsten Konsequenzen einer Sanktionierung entstehen nicht durch die streng rechtlichen Auswirkungen, sondern durch die Reaktion der Finanzinstitute.
(Frage): Können Sie das näher erläutern?
(Winkler): Die Finanzinstitute haben über die Jahre eine vorbildliche Einhaltung der Sanktionen entwickelt, was aber regelmässig dazu führt, dass weit über das streng Rechtliche hinausgegangen wird, um Risiken aufzufangen. Das ist für die Bank aufgrund ihrer rechtlichen Verantwortung gegenüber den Aufsehern äusserst sinnvoll. Für Betroffene führt es aber dazu, dass aus übermässiger Vorsicht praktisch keine Bankgeschäfte mehr möglich sind. Wir haben in der Vergangenheit auch immer wieder gesehen, dass es selbst bei der medizinischen Grundversorgung und der Arzneimittelbeschaffung grosse Probleme geben kann. Dazu gibt es inzwischen mehrere Studien.“
„Ja, auch wir sind davon überzeugt“
Hat sich darüber einer derer, die jetzt das US-Einreiseverbot gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen beklagen, erregt? Spürbar war davon nichts. Und was die deutsche Regierung angeht, eher im Gegenteil. Am 17. Dezember 2025 sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Giese, auf Nachfrage zu dem Fall Baud:
„Ich kann es mir jetzt sehr bequem machen und sagen: Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung.
All diejenigen, die mit ihrer Sanktionierung nicht einverstanden sind, haben alle möglichen rechtlichen Mittel, dagegen vorzugehen. Die können den Rat anrufen und die können auch den Europäischen Gerichtshof anrufen.“
Ein schönes Beispiel für regierungsamtlichen Zynismus. Danach, was ein solches Verfahren für einen Kläger bedeutet, wurde Professor Winkler auch im bereits zitierten Tagesanzeiger-Interview gefragt.
„(Frage): Trifft es zu, dass es für die Betroffenen sehr schwierig, teuer und aufwendig ist, sich juristisch gegen die Sanktionen zu wehren? Vor allem mit gesperrten Bankkonten.
(Winkler): Ja, das kann man so sagen. Zwar ist das eigentliche Verfahren vor den EU-Gerichten im Vergleich ausgesprochen günstig. Die Rechtsanwälte, die wie ich in diesem Bereich tätig sind, haben aber die mit Abstand höchsten Stundensätze im juristischen Beratungsmarkt. Das liegt an der Komplexität und Internationalität der Materie. Und daran, dass die wenigen hoch spezialisierten Anwälte extrem ausgelastet sind, was die Preise natürlich nochmals nach oben treibt.“
Sich dagegen zu wehren, kostet also viel Zeit und Geld, das man aufbringen muss, wenn einem Geldgeschäfte eigentlich verwehrt sind.
Wer sich jetzt über US-Sanktionen empört und damit ernst genommen werden will, sollte vielleicht vorher noch mal nachschauen, ob es in der EU nicht noch viel Empörenswerteres gibt.

Sehr geehrter Herr Grimm, das haben die Amerikaner sehr gut gemacht!
Mfg
Nico Schmidt
Es geht in der EU zu, wie im Kindergarten, wäh der hat mein Spielzeug geklaut und so kann man sich das mit der inkompetenten EU vorstellen. Russland war dem Westen geneigt, ober EU Oberfeldwebel von der Leyen, die eine Show als Kaiserin der Welt braucht und sich ärgert das Putin nicht kusch, kusch in das Körbchen macht, selbst der böse Donald ihr das Spielzeug der Macht wegnehmen will und keiner so richtig ihren Schaumschläger Selensky leiden kann, balgt sich mit hirnrissigen Sanktionen mit ihren Gegnern um ja mit ihren Playboys und Playdamen im Rampenlicht der Welt zu stehen. Auch wo Merz noch nicht Kanzler war, sagte er einen klugen Satz „Der Rauswurf Russlands aus SWIFT (Welthandelswährung, geht auf dem Kapitalmarkt hoch wie eine Atombombe“, bis er als Schuldenkanzler unbedingt Uschi und Selenky den Hintern retten will auf unsere Kosten.
Nulla poene sine lege. Galt schon vor 2000 Jahren…
„Offiziell befürwortet wird hingegen, dass die EU gegen einen einstigen Schweizer Generalstabs-Oberst Sanktionen verhängt hat, deren Folgen zutreffend als “bürgerlicher Tod„ bezeichnet werden können.“ – Es geht der EU wohl eher um Abschreckung durch „Ausbürgerung“, denn wo man keine Geldgeschäfte mehr tätigen kann, da kann man auch schlecht leben. Mit Lipp und Röper hat man (also Frau Kallas), das ja auch gemacht. Und klagen kann man dagegen anscheinend auch nicht. Kommt mir alles irgendwie bekannt vor…
Ich finde das schlampig. Mir würden deutlich mehr Idioten einfallen, die ich ausweisen oder nicht mehr einreisen lassen würde…
jetzt geht’s lo_os .. Ich freu mich drauf! Einige müssen ihre Karrierepläne wohl dringend überprüfen. So ein tolles Weihnachtsgeschenk aus den USA ..
Das Adelswappen der von Hodenbergs muss ich mal googlen