Vera Lengsfeld / 13.12.2022 / 11:00 / Foto: Tom Sodoge / 64 / Seite ausdrucken

Die Rückkehr der Hexenverfolgung

Künftig soll ein Hinweis genügen, um einen missliebigen Beamten feuern zu lassen, wenn es ihm nicht gelingt, seine Unschuld zu beweisen. Damit ist der Denunziation, die sowieso in unserer Gesellschaft schon grassiert, Tür und Tor geöffnet. 

Während meiner kurzen Zeit als Lektorin beim Jungenbuchverlag „Neues Leben“ hatte ich eine Biografie über Friedrich Spee zu bearbeiten, der als Jesuit ein Buch gegen die Hexenverfolgungen schrieb, die ganz Deutschland verheerten. Damals genügte eine Denunziation, um als Hexe inhaftiert und angeklagt zu werden. Eine Unschuldsvermutung galt nicht. Die Frau hatte ihre Unschuld zu beweisen. Das war so gut wie unmöglich, denn das erwünschte Geständnis wurde unter Folter erpresst. Hielt eine Angeklagte wider Erwarten den Tortouren stand, wurde sie in den seltensten Fällen entlassen, sondern einer „Hexenprobe“ unterworfen. Man setzte sie in einen Korb, band sie fest und warf sie ins Wasser. Kam sie frei und schwamm, war sie eine Hexe, wurde eingefangen und verbrannt. Ertrank sie, war ihre Unschuld erwiesen und sie kam zur Belohnung in den Himmel. Auf dem Höhepunkt des Hexenwahns leerten sich ganze Dörfer. 

Grundlage für die Verfolgung war der „Hexenhammer“, das Machwerk zweier Mönche, die detaillierte Anweisungen schieben, wie mit Hexen zu verfahren sei. Friedrich Spee war der Erste, der die Prozesse infrage stellte. Er verurteilte vor allem, dass eine Denunziation ausreichte, das Verfahren in Gang zu setzen. Am Ende siegte Friedrich Spee, indem es ihm gelang, das Prinzip der Unschuldsvermutung durchzusetzen. Die Unschuldsvermutung geht auf den französischen Kardinal Jean Lemoine (1250–1313) zurück. Im Jahr 1631 wurde sie im deutschsprachigen Raum mit der Formulierung in dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) von Friedrich Spee in seiner umfangreichen Schrift  Cautio Criminalis, aufgegriffen und vertieft.

Eines unserer wichtigsten und grundlegendsten Rechtsgüter war also die konsequente Antwort auf ein tödliches Unrecht, begangen an hunderttausenden Frauen. Nun legte eine Frau, Innenministerin Faeser, die Axt an dieses Rechtsgut. Sie will im Beamtenrecht die Beweislastumkehr einführen. Künftig soll der Hinweis genügen, um einen missliebigen Beamten feuern zu lassen, wenn es ihm nicht gelingt, seine Unschuld zu beweisen. Damit ist der Denunziation, die sowieso in unserer Gesellschaft schon grassiert, Tür und Tor geöffnet. 

Die FDP als Mitglied der Ampelregierung schweigt nicht nur zu diesem Generalangriff auf die Meinungsfreiheit, sondern Justizminister Buschmann soll an einem Hinweisgeberschutzgesetz arbeiten, das den gesellschaftlich wertvollen „Hinweisgebern" Schutz gewährt. Sollte das so kommen, werden Denunziationen vollkommen gefahrlos sein. Der Denunziant muss nichts beweisen und ist vor Klagen geschützt.

Foto: Tom Sodoge tomsdg CC0 via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Bernd Oberegger / 13.12.2022

Heiße Staatsstreiche gibt es und auch kalte. Kalte verlaufen langsam, unterschwellig. Sie sind nicht minder schädlich. Wie entstehen sie? Regierungen können kein den Staat schützendes Potential mehr entwickeln, oder wollen es einfach nicht. So manche Blüten entwickeln sich. Nun ist oft die Beweislastumkehr in Rede. Billigen wir sie, so haben wir einen lupenreinen Stalinismus.

Karl Otto von Brausebrandt / 13.12.2022

Also mich wundert das ganze in keinster Weise,denn, Scholz war in jungen Jahren oft in der DDR und kannte auch Merkel ( steht in der Akte Scholz von Hubertus Knabe) ,Faeser ( ich bin 60 Jahre alt und stamme aus Wiesbaden) war schon immer Linksextrem sowie ihr Vater, von den Grünen gar nicht zu reden,die FDP ist eine Organisation voll von Parvenüs, und um dem ganzen den Abschluss zu geben,das alles hat die Handschrift von Angela Dorothea Kassner, genannt Merkel.Für mich zieht sie immer noch die Strippen und Regiert die Regierung!!!

Jochen Brühl / 13.12.2022

Die Verwaltungsgerichte sind gut beraten, da einen deutlichen Stopp gleich in den ersten Verfahren zu setzen. Ich bin froh, meine Kinder von einem dualen Studium für den öffentlichen Dienst abgehalten zu haben. Das sollte man sich erst einmal ansehen, wie es sich weiter entwickelt.

Helmut Kaßner / 13.12.2022

Die Türkei hat es vorgemacht. Mit einem Putsch ist nicht zu spaßen. Da gibt es anschließend jede Menge Initiativen die Ordnung wieder herzustellen. „Gehen Sie weiter hier gibt es nichts zu sehen“.

Christian Müller / 13.12.2022

Das ist nicht nur die Rückkehr der Hexenverfolgung. Auch in der stalinistischen Ära wurde so verfahren. Letztlich war der Staat durch die exzessiven Säuberungen handlungsunfähig und nur noch obrigkeitshörige Schwachköpfe trieben ihr Unwesen. Das wird noch interessant hier.

Reiner Gerlach / 13.12.2022

@ Josef Gärtner Treffer und versenkt. Aber liebe Linke, nicht so breit grinsen: ihr seid die Nächsten. Kennt man ja aus der Zeit nach 1933. Zuerst wird beobachtet, dann verboten und dann können alle nur noch die links-grüne Truppe wählen. Ist ja sonst Niemand weiter da. Wollte ich nur schnell noch loswerden, bevor Nancy ihr neues Gesetz durchhat und hier auch mitliest. U-Boote haben wir eh schon genug dabei.

Paul Ehrlich / 13.12.2022

Diese Maßnahme macht nur Sinn, wenn man dauerhaft an der Macht bleibt oder bei jeder anderen Parteienkoalition an der gleichen Agenda festgehalten wird. Daraus folgt, da wird langfristig geplant.

Peter Krämer / 13.12.2022

Die Unschuldsvermutung wird in der Welt von Frau Faeser auch weiterhin bestand haben, bei linken “Aktivisten”, Zuwanderern, Empfängern staatlicher Leistungen. Ihr geht es darum, missliebige Meinungen aus der Gesellschaft zu entfernen. Sie setzt nur fort, was unter Kanzlerin Merkel begonnen hat.

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