Annette Heinisch / 21.02.2018 / 06:10 / Foto: Kuebi / 32 / Seite ausdrucken

Die rote Linie bin ich

"We are in trouble", lautet die Zusammenfassung von Ian Bremmer, Chef des Politikberatungsunternehmen Eurasia Group, der diesjährigen Münchener Sicherheitskonferenz. Keiner der vielfältigen Konflikte der letzten Jahre sei gelöst worden, nunmehr drohten sie zu eskalieren, und die Politik hat keine adäquaten Werkzeugen, damit umzugehen.

Als eine der sechs Hauptgefahren für den Weltfrieden, welche auf der Sicherheitskonferenz benannt wurden, ist die Erosion der Institutionen in den westlichen Ländern, also Regierungen, Parteien, Gerichte, Medien und Finanzinstitutionen. Dass wir tatsächlich auf der Schnellspur zu einem echten Staatsversagen sind, wird sehr anschaulich in einem Beitrag auf der Achse des Guten beschrieben.

Diese Erosion der Institutionen nimmt bei uns momentan enorme Fahrt auf. Anschauliches Beispiel für die Erosion der Institutionen ist die verhinderte Demonstration für Frauenrechte in Berlin. Am letzten Samstag, den 17.02.2018, setzte sich eine angemeldete Demonstration in Richtung Bundeskanzleramt in Marsch. Aufgrund von massiven Blockaden von spontanen Gegendemonstranten wurde sie abgebrochen, denn die Polizei gewährleistete nicht das Demonstrationsrecht.

Was das Recht sagt

Zur Einordnung hier zunächst die rechtlichen Grundlagen, auf denen dieser Fall betrachtet werden muss.

Zunächst einmal ist die Versammlungsfreiheit ein Menschenrecht. Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:

Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

Das Demonstrationsrecht als Bestandteil der Versammlungsfreiheit ist essentiell für jede Demokratie. Indem die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das Versammlungsrecht garantiert, gebietet es den Staaten nicht nur, diese Versammlungen zu dulden, sondern legt den Staaten auch die Pflicht auf, die Versammlung, soweit erforderlich, erst zu ermöglichen, etwa durch das Zuverfügungstellen öffentlicher Plätze oder gegebenenfalls auch durch ausreichenden Schutz vor Gegendemonstranten. Wer Demonstrationen verhindert, vereitelt aktiv die Ausübung eines Menschenrechts.

Und jetzt zur Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz:

Art. 8 Abs. 1 GG garantiert allen Deutschen das Versammlungs – und damit das Demonstrationsrecht. Anders als die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG, die als „Jedermann-Recht“ wie ein allgemeines Menschenrecht ausgestaltet ist, ist die Versammlungsfreiheit ein Deutschenrecht. Übereinkommen der Vereinten Nationen wie die UN-Menschenrechtskonvention sind jedoch Auslegungshilfe für die Bestimmung des Inhalts und der Reichweite von Grundrechten (BVerfGE 111, 307, 317 ff.). Daher besagt das aufgrund von Art. 8 Abs. 2 GG erlassene Versammlungsgesetz in § 1 Abs. 1:

„Jedermann hat das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.“

Wer also eine Demonstration aktiv verhindert, missachtet das Grund- und Menschenrecht seines Mitbürgers.

Und nun zur Versammlungsfreiheit nach dem Versammlungsgesetz (VersammlG). Wie bereits gesagt, regelt § 1 des VersammlG, dass jedermann das Recht hat zu demonstrieren. Dazu liest man auf der Seite des Berliner Senators für Inneres:

„Das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, ist im Grundgesetz (Art. 8 Abs. 1 GG) und in der der Berliner Verfassung (Art. 26 der Verfassung von Berlin (VvB)) geschützt. In Berlin ist es Aufgabe der Polizei, dieses Recht zu gewährleisten.“

Die Berliner Polizei war also dazu verpflichtet, das Demonstrationsrecht zu gewährleisten und die Blockade aufzulösen. Dieser Pflicht ist sie nicht nachgekommen.

Es gibt Menschen oder Vereinigungen und Parteien, denen das Versammlungsrecht nicht zusteht. Diese Ausprägung des Grundsatzes der wehrhaften Demokratie ist in § 1 Abs. 2 VersammlungsG abschließend geregelt. Es handelt sich um verbotene Vereinigungen, vom BVerfG für verfassungswidrig erklärte Parteien beziehungsweise Versammlungen, die letztgenannte unterstützen oder Einzelpersonen, denen das BVerfG das Recht auf Versammlungsfreiheit abgesprochen hat.

Dieses starke Schwert der Verwirkung von Grundrechten, Verbot einer Vereinigung beziehungsweise der Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei wird nur dann gezückt, wenn die Rechte zum Zwecke des Kampfes gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eingesetzt werden. Dieses zu entscheiden, obliegt dem BVerfG.

Im vorliegenden Fall waren alle Beteiligten zur Demonstration berechtigt. Damit war die Polizei verpflichtet, für den reibungslosen Ablauf der Demonstration zu sorgen. Da die Verhinderung einer Demonstration kein Kavaliersdelikt ist, ist diese Menschenrechtsverletzung strafbewehrt.

§ 21 VersammlG lautet:

„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bei der Blockade einer Versammlung dürfte es sich zugleich um eine Nötigung i. S. d. § 240 StGB handeln, denn es wird rechtswidrig – siehe oben – mit Gewalt jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt.

Die Erosion der staatlichen Institutionen

Zunächst dürfte nach dem oben Gesagten deutlich werden, dass ein völliges Versagen der Polizei, genauer ihrer Führung (den einzelnen Polizeibeamten, der lediglich seine Pflichten erfüllt, möchte ich ausdrücklich ausnehmen), vorliegt. Sie hat ihre Kernaufgaben – die Schutzpflicht den Bürgern gegenüber und die Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung – nicht erfüllt. Sie hat vielmehr den Gegendemonstranten und Menschenrechtsgegnern die Straße überlassen. Zu klären wäre, wer die Anweisung gegeben hat, den Mob gewähren zu lassen.

Zu klären wäre weiter, ob eine Strafvereitelung im Amt gemäß §§ 258, 258 a StGB vorliegen könnte. Danach ist der Amtsträger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu verurteilen, der absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass jemand wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird. Insoweit fehlt mir die zur Beurteilung nötige Kenntnis, ob ein Strafverfahren gegen Blockierer sowie gegebenenfalls andere Störer eingeleitet wurde.

Es liegt bereits an dieser Stelle ein gravierendes Versagen des Staates vor, der seinen Bürgern die Ausübung von elementaren Menschenrechten verweigert.

Den Berichten nach, deren Wahrheitsgehalt ich allerdings nicht überprüfen kann, war sowohl der bekannte Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele dabei wie auch die Grünen Bundestagsabgeordnete Canan Bayram. Wir haben hier also bekannte Mitglieder einer im Deutschen Bundestag vertretenen Partei, die sich speziell stark macht für die Einhaltung von Menschenrechten, die Ausübung derselben in Deutschland aber offenbar aktiv vereitelt.

Auf dem Blog Publico des Autors Alexander Wendt ist ein Aufruf der Grünen aus Neukölln abgebildet, der zur Gegendemo mit der inhaltlich falschen Behauptung auffordert, es handele sich um eine AfD-Demonstration. Außerdem behaupten sie, dass die Forderung nach körperlicher Unversehrtheit von Frauen (ein Menschenrecht gem. Art. 2 Abs. 1GG) sowie Beachtung gleicher Rechte für Frauen (ein Menschenrecht gem. Art. 3 GG) Rassismus sei. Sie unterstellen – ohne jeglichen Beweis – dass es sich um „Rassismus unter dem Deckmantel des Feminismus“ handele.

Angenommen, sämtliche den Demonstranten unterstellten Behauptungen wären wahr, dann dürfte die Demonstration dennoch nicht verhindert werden. Denn Demonstrationen sind nicht nur dann zulässig, wenn der Inhalt gefällt. Der Prüfstein der Freiheit ist gerade, wie man mit Andersdenkenden umgeht.

Die anderen Parteien interessieren sich überhaupt nicht dafür, dass offenbar viele Mitbürger, weibliche wie männliche, das Recht der Frauen auf körperliche Unversehrtheit und Gleichberechtigung in Gefahr sehen. Der demonstrierende Bürger fühlt sich also nicht nur von der Polizei, sondern auch von den Parteien im Stich gelassen.

Die Medien ignorieren die Menschenrechtsverletzung

Keines der Medien, die von ihren Kritikern als „Mainstreammedien“ bezeichnet werden, thematisiert die mitten in Berlin stattfindende Menschenrechtsverletzung, stattdessen werden die Teilnehmer der Demonstration „in die rechte Ecke gestellt“, das Anliegen der Demonstration wird marginalisiert, indem die Teilnehmerzahlen niedrig geschätzt werden. In einem Fall wird sogar eine Teilnehmerin im Bild dargestellt und durch Fantasien des Autors lächerlich gemacht – es wird die ganze Trickkiste eingesetzt, um das legitime Anliegen von Mitbürgern zu diskreditieren und ihren Willen zu brechen, zukünftig von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen.

Auf Nachfrage eines Leserkommentars, was der Autor eines Zeitungsberichts denn zu der Verhinderung der Grundrechtsausübung sage, kommt lediglich die Antwort desselben: „...vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich finde eine Blockade einer angemeldeten und genehmigten Demo ziemlich dämlich und falsch.“

Mit Verlaub: Dass, was da passiert ist, ist nicht „ziemlich dämlich und falsch“. Es ist ein Skandal. Sämtliche Wertmaßstäbe scheinen völlig verrutscht zu sein. Es ist brandgefährlich, denn Bürger, die nirgendwo mehr Gehör finden, die auch der Presse nicht mehr trauen, sind genau die explosive Mischung, vor der praktisch zeitgleich auf der Münchener Sicherheitskonferenz gewarnt wird.

In Hamburg hat eine Bürgerin ebenfalls gewagt zu demonstrieren, und zwar gegen die Regierung. Dass Bürger der Regierung ihren Unmut zeigen dürfen, ist einer der Hauptgründe, warum das Demonstrationsrecht installiert wurde. Über viele Jahre war das problemlos möglich, nicht so heute.

Auf das Haus der Initiatorin wurde ein Anschlag verübt, die Antifa stellte sich schützend vor die Regierung und versuchte, die Demonstration nach Kräften zu stören. Mit Erfolg. Aus Angst um ihre Kinder zog sich die ursprüngliche Initiatorin zurück. Danach fand sich eine weitere Hamburgerin, die eine neue Demonstration anmeldete. Nach einem Bericht des Hamburger Abendblattes haben aber „mutmaßlich linksextreme Gruppen“ in sozialen Netzwerken Name und Foto der Anmelderin gepostet, so dass auch sie sich aus Angst zurück zog.

Wir sind wieder soweit, dass ein Bürger nicht seine Meinung sagen kann, ohne berechtige Angst um die körperliche Unversehrtheit und Hab und Gut haben zu müssen. Das aber wird vom Hamburger Abendblatt nicht kritisch hinterfragt, vielmehr wird – wie in Berlin – versucht, die Demonstration zu diskreditieren. Sie sei „stark umstritten“, was sicherlich korrekt ist, denn die Antifa findet sie nicht gut. Da die AfD nicht involviert ist, wird nun – ohne jeden Beweis – kolportiert, „Teile der Türsteher-Szene“ seien an der Organisation beteiligt.

Das aber offenbart ein völlig verfehltes Demokratieverständnis: Es gibt kein Zweiklassen-Demonstrationsrecht. Auch Türsteher sind Bürger dieses Landes und haben genau die gleichen Rechte wie jeder andere auch. Was wären wir für ein Staatswesen, in dem eine kleine, selbsternannte Elite meint, das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit nur den zuzugestehen, welche die eigene Gesinnung teilen und Berufe haben, die sie als sozial akzeptabel betrachten.

So funktioniert Demokratie nicht. Die zu unterdrücken, die offensichtlich für „Pack“ gehalten werden, hat dauerhaft noch nie funktioniert, nicht einmal in autoritären Staaten. Aber die gefährliche Erosion der Institutionen – sie ist da. We are in trouble.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Johannes Streck / 21.02.2018

Werte Frau Heinisch, Sie schreiben: „Zunächst dürfte nach dem oben Gesagten deutlich werden, dass ein völliges Versagen der Polizei, genauer ihrer Führung (den einzelnen Polizeibeamten, der lediglich seine Pflichten erfüllt, möchte ich ausdrücklich ausnehmen), vorliegt.” - Nun ja, weshalb ausnehmen? - Vielleicht beschäftigen Sie sich z.B. einmal mit dem §63 des Bundesbeamtengesetzes bzw. was gemeinhin „Remonstration“ genannt wird.

Alexander Brandenburg / 21.02.2018

Der “Kampf gegen Rechts” kann auch als “Kampf gegen Recht” gelesen werde. Diese Leseweise hat den Vorteil der Wahrheit. Die Aushebelung der Versammlungs-und Demonstrationsfreiheit ist nämlich ein Kernziel dieses Kampfes. In der Regel geht es um die Verhinderung von Öffentlichkeit und um Einschüchterung, Bedrohung und Verletzung der körperlichen Unversehrtheit derjenigen, die ihr verbürgtes Versammlungs- und Demonstrationsrecht wahrnehmen wollen. Unter der Regierungsflagge des ehrenwerten Kampfes gegen Rechts werden die antifaschistischen Stalinisten und die Polizei zu abgestimmtem Tun zusammengeführt. Flankiert wird das Ganze von der Kartell-Presse. Da es nicht ratsam ist, die Polizei in aller Öffentlichkeit für die Verhinderung eines zentralen Grundrechtes einzusetzen, übernimmt die stalinistische Abteilung diese undankbare und in den Grauzonen operierende Arbeit, die demokratischen Abweichler auf den Regierungspfad der Tugend nötigenfalls mit Gewalt zurückzuführen. Diese Aufgabe ist eine Abgeltung der staatlichen und stattlichen Alimentierung der Stalinisten-Fraktion. Die Polizei schaut dem Treiben des Bürgerschutzes zu und greift allenfalls ein, wenn die Gewaltdosis ein tolerierbare Grenze überschreitet. Die mutigen Kämpfer wissen, dass ihre Aktionen von der Polizei nie und nimmer geahndet werden. Die Polizei selbst schützt natürlich in gewissem Umfang und Rahmen auch die Demonstranten und beweist damit ihre Existenzberechtigung. Wir erkennen die Doppelstruktur der Rechtszerstörung: Polizei als rechtlich auftretende Ordnungsmacht auf der einen Seite und die Antifa- Saubermänner als in den rechtlichen Grauzonen und in den Bereichen der Straftaten tätige Ordnungsmacht. Beide Mächte haben eine abgestimmte Arbeitsteilung. Wie gut solche Zusammenarbeit funktioniert, zeigen die jüngsten Beispiele in Hamburg und die Berliner Frauen-Demo.

Dominic Wagner / 21.02.2018

Wenn immer wieder geschrieben wird, das Merkel-Regime sei von 87,5 Prozent der Wählern gewollt, so ist das natürlich noch kein Beleg dafür, dass sich nicht dennoch etwas ändern lässt. In der DDR stimmten im Mai 1989 98,85 Prozent für den Wahlvorschlag der Nationalen Front (selbst wenn man die Wahlfälschungen rausrechnet, bleiben sicherlich mindestens ebensoviele Stimmen übrig wie für die Blockparteien im Herbst 2017) und kein halbes Jahr später war von diesen Figuren erst einmal nichts mehr übrig. Also nicht den Mut verlieren. Allerorten tut sich was, auch in kleinen Städten, worüber fast nie berichtet wird. Mit den momentan Herrschenden hat es freilich überhaupt keinen Sinn reden zu wollen, Steinmeier z.B. lädt “Cottbuser Bürger” zu sich ein, lässt aber “Zukunft Heimat” außen vor, weil das Treffen “überschaubar” bleiben solle und “Vollständigkeit ohnehin nicht gewährleistet” werden könne. Kein weiterer Kommentar erforderlich.

Sofie Lauterbach / 21.02.2018

In Hannah Arendts Buch “Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft” liest sich -nicht nur- das Kapitel “Das zeitweilige Bündnis zwischen Mob und Elite” wie eine Analyse gegenwärtiger Zustände.

Andreas Rochow / 21.02.2018

Wenn wir ein Rechtssystem haben, gegen das Rechtsanwälte, Institionen, Weltkonzerne wie VW und Rheinmetall, sogar die Bundeskanzlerin verstoßen können, ohne dass sich daraus Folgen ergeben, ist das zu beklagen. Die Intransparenz des Rechts (Prototyp Steuerrecht) begünstigt “die da oben” und benachteiligt “die da unten”. Im Koalitionsvertrag findet sich kein einziger Hinweis auf diesen Missstand, dessen Beseitigung höchste Priorität verdient. Derweil soll jede Form von Kritik, Opposition und Widerstand mit massenmedialer Denunziation, organisierter Gewalt und Zensur unterdrückt werden. Wo bleibt die Stimme der “demokratischen” Parteien, wo bleibt das Parlament? Sind wir übethaupt noch ein demokrstischer Rechtsstaat?

Herwig Mankovsky / 21.02.2018

Deutschland ist zum Idiotenstaat verkommen, dank des Merkel-Systems und seiner 87,5%-igen Wählerschaft. Und Jahrzehnte später war wieder mal keiner dabei…..

Werner Arning / 21.02.2018

Den Vertretern eines autoritären, antidemokratischen, linken Denkens ist wie über Nacht und völlig unverhofft ein Teil der Macht in den Schoß gefallen, sozusagen von Merkels und der Medien Gnaden. Dass auch staatliche Institutionen sich dieser neuen Macht beugen, zeigt wie fragil unsere Demokratie in Wirklichkeit noch ist. Wie scheinen in ihr noch gar nicht angekommen zu sein, sind noch tief geprägt von Autoritätshörigkeit und Unverständnis gegenüber demokratischen Werten. Im Verhalten der Antifa und der Reaktion darauf seitens der Medien, lässt Hitler freundlich grüßen. Die Polizei ist ausführendes Organ, die Beamten trifft wohl keine Schuld. Sie spüren jedoch den Geist, der aktuell weht und werden spüren auf wessen Seite sie sich zu schlagen haben, wollen sie ihren beruflichen Werdegang nicht gefährden. Diesen Geist spüren auch Richter, Mitarbeiter in Behörden, Ärzte und eigentlich jeder Bewohner dieses Landes. Ob man sich ihm beugt, steht auf einem anderen Blatt Papier. In solchen Situationen können Helden geboren werden, auch wenn über sie nicht in der Zeitung berichtet werden wird.

Dr. Gerd Brosowski / 21.02.2018

Irgendwer hat die Anweisung gegeben, die Blockade der Demonstration nicht aufzulösen. Wer ist “irgendwer”? In welcher Form wurde angewiesen? Etwa nur mündlich? Wieso besteht der Polizeiführer, der so angewiesen worden ist, nicht auf schriftlicher Form? Dazu hat - hatte? - er nach dem Beamtenrecht einen Anspruch. Dieser Anspruch soll gewährleisten, dass Verantwortung unzweideutig übernommen wird und der Befehlsgeber erkennbar ist. Andernfalls greift die unselige Praxis um sich, dass er Ausführende sich auf einen “Befehl von oben” beruft, der Befehlsgeber aber im Nebel verschwindet. So fängt die Erosion der Institutionen an, so ruiniert man das Berufsbeamtentum.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Annette Heinisch / 19.03.2024 / 06:00 / 150

Schrödern mit Scholz?

Von Annette Heinisch und Gunter Weißgerber. Die Kriegsgefahr wird in den nächsten Jahren eher größer als kleiner. Wir leben nicht in Zeiten, die Fehler verzeiht. …/ mehr

Annette Heinisch / 04.03.2024 / 06:15 / 90

Correctiv:  Das Kartenhaus fällt, der Fake wirkt weiter

Kartenhäuser neigen dazu, instabil zu sein. Ein kräftiger Windstoß, und schon fallen sie zusammen. So ist es der „Recherche“ von Correctiv ergangen, sie entpuppte sich…/ mehr

Annette Heinisch / 29.01.2024 / 16:00 / 18

Ganz großes Kino!

Sind sie nicht putzig, unsere Mächtigen? Ich finde sie dermaßen drollig, dass ich für deren Theater Popcorn besorge. Ansonsten hilft ein Gesetz von Isaac Newton…/ mehr

Annette Heinisch / 08.01.2024 / 06:15 / 166

Mein kleiner Wutanfall zur Protest-Woche

Normalerweise bin ich ja ein freundlicher und gemütlicher Mensch, stets um Sachlichkeit bemüht (ja, ich weiß, was das heißt!). Aber momentan bin ich einfach nur…/ mehr

Annette Heinisch / 05.01.2024 / 06:20 / 93

Kanzlertausch und Kompromat

Übergibt Olaf Scholz bald an Boris Pistorius? Der Kanzler hat nicht nur die Cum-Ex-Affäre am Hals sondern auch „Wirecard“, den größten Skandal in Deutschlands Wirtschaftsgeschichte.…/ mehr

Annette Heinisch / 03.01.2024 / 14:00 / 40

Gibt es ein Recht auf Fahnenflucht?

Die Ukraine will auch im Ausland lebende wehrfähige Männer einziehen. Während Justizminister Buschmann sich gegen die Ausweisung solcher Personen ausgesprochen hat, finden andere, sie hätten…/ mehr

Annette Heinisch / 14.12.2023 / 14:00 / 91

Braucht Deutschland neue Parteien? Und wenn ja – welche?

Wie also soll in Deutschland ein Politikwechsel gelingen? Anders ausgedrückt: Warum soll derjenige, der einen Wechsel möchte, die Union wählen? Sie hat praktisch alle Chancen…/ mehr

Annette Heinisch / 24.11.2023 / 06:15 / 33

Mit weniger Steuern mehr soziale Gerechtigkeit?

Meistens werden Steuersenkungen als Vorteil für die Reichen denunziert. Tatsächlich sind nicht die Armen die Verlierer, denn alle Bürger profitieren von einer blühenden Wirtschaft und…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com