Der Termin liegt bald eine Woche zurück. Die Sonntagsreden sind gehalten und verhallt. Siebzig Jahre Grundgesetz abgefeiert, als sei es um die Straßenverkehrsordnung oder einen Verein zur Pflege des Brauchtums gegangen. Im Garten des Bundespräsidenten trafen sich Angela Merkel und Roland Kaiser bei Kaffee und Kuchen. Die Maisonne strahle über berüchtigten, berühmten und weniger berühmten Gästen sowie über Lieschen Müller und dem kleinen Mann der Straße. Von einer „wunderbaren Tafel“ sprach die Kanzlerin nachher.
Ob sie zuvor selbst einmal in das gefeierte Gesetzeswerk geschaut hat, wissen wir nicht. Spielt auch keine Rolle. Über ihr Verhältnis dazu ist genug gesagt. Dass sie mit dem Text wenig anzufangen weiß, nie begreifen konnte, was da geschrieben steht, pfeifen mittlerweile die Spatzen der eigenen Partei von den Dächern. Die meisten ihrer Kollegen mögen das sogar gut verstehen. Spricht doch wenig dafür, dass die politische Klasse generell in der Sache noch sonderlich belesen ist. Bis zu den Artikeln 56 und 64 scheinen die wenigsten vorgedrungen zu sein. Der darin festgeschriebene Amtseid, demnach die Mitglieder der Regierung ihre „Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“ sollen, ist längst ein frommer Wunsch geworden, für viele unvereinbar mit der persönlichen Karriereplanung, den Belangen der Parteien oder der Europäischen Union.
Mit dem Grundgesetz ins Bett
Ober sticht Unter, die Realität das Gesetz. Kein Grund also, sich länger durch den Paragraphen-Dschungel zu schlagen, nicht einmal für den Bürger. Wer, Hand aufs Herz, würde noch mit Grundgesetz unterm Kopfkissen einschlafen, obwohl es doch genug Anlässe gäbe, nach der Deckung des politischen Handelns durch die Verfassung zu fragen. Ob großen Teilen des Volkes als Souverän überhaupt noch bewusst ist, welche Freiheiten das Grundgesetz den Bürgern zusichert.
Man lese nur Artikel 5, wo es heißt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Wie kann es da sein, dass just einen Tag vor Steinmeiers Kaffeeklatsch zum Siebzigsten des Grundgesetzes bekannt wurde, nur noch 18 Prozent der Deutschen würden es noch wagen, sich im öffentlichen Raum frei zu äußern. Glauben wir der repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, dann zieht sich eine Mehrheit von 58 Prozent in die Familien oder den Freundeskreis zurück, wenn sie über „Tabuthemen“ wie Islam oder Flüchtlingspolitik sprechen will: die freie Meinungsäußerung hinter vorgehaltener Hand.
Vergessene Freiräume
Gut möglich, dass manche schlichtweg vergessen oder nie gewusst haben, welche Freiräume ihnen das Grundgesetz garantiert. Die Jüngeren zumal dürften davon im multikulturellen Schulunterricht wenig mitbekommen haben. Ebenso und wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Bürger, Frauen und Männer, das Vertrauen in eine Verfassung verlieren, auf die das politische Gewerbe selbst nicht mehr viel geben mag – bei einer autokratisch verfügten Grenzöffnung nicht anders als beim Verhökern des Volksvermögen für die Schnapsidee vom vereinten Europa.
Der Fisch aber, hat uns Brecht gelehrt, stinkt stets vom Kopfe her. Der Bundespräsident höchstselbst versprach seinen Gästen an der Kaffeetafel zur Feier des Grundgesetzes, dasselbe „auf die Probe“ zu stellen. Denn: „Freiheit braucht Regeln.“ Und offenbar sollen das andere sein, als sie mit der Verkündigung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 aufgestellt wurden. „Das Verfassungswerk“ müsse sich „fortentwickeln“, sagte die Kanzlerin. Ein Schelm, dem dabei Böses schwant, eine historische Rolle rückwärts nach Jahrzehnten ungeregelter Meinungsfreiheit.