Grundgesetz von 1949? Ach was. Heute gilt “das islamische Grundgesetz” von Waqar Tariq, deutscher Jurist in Frankfurt am Main. Dabei wird das GG von ‘49 hergeleitet aus dem Hl. Koran, Artikel für Artikel, Sure für Sure. Ausnahme: Artikel 4, Absatz 3 (“Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst an der Waffe gezwungen werden”). Dafür gibt es im Koran keine Stütze, weil das den Dschihäd versauen täte. Ansonsten ist die Botschaft von Waqar Tariq an die Kartoffeln klar: Euer GG hättet ihr schon mehr als 1000 Jahre früher haben können. Wer’s nicht glaubt(!), Ungläubiger(!), der gehe ins ww-net unter dem genannten Begriffe, dem Namen: Waqar Tariq ist ein eifriger Autor auf der Website des LIB (= liberal islamischer Bund), stehend unter der Kuratel von Frau Dr. h.c. Lamya Kaddor. Botschaft dort: Es gibt nur Islam, es gibt nichts Bess’res als das und Tariq ist sein Prophet. Wahlweise: ... und Lamya ist sein Prophet. Inwieweit ein Verbot von Kinderehen GG-konform wäre, ist derzeit Gegenstand einer Anfrage des BGH(!) an das BVerfG - die Sache ist noch nicht entschieden. Klar ist: Kinderehen sind strafbewehrt, aber lächerlich, papperlapap. Auch Artikel 2 GG besagt: “Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit”. Ob das nun auch für die jungen muslimischen Dinger gelten soll, sofern sie sich im Geltungsbereich des GG aufhalten - wer weiß das schon, man darf gespannt sein auf den Spruch unseres BVerfG. Wo doch das GG für ALLE Menschen hier gilt ... . Gut, Frauen, Mädchen, na ja. Aber halt: Es gilt DAS ISLAMISCHE GRUNDGESETZ. Dann passt es wieder. Links darf ich nicht versenden, also bitte selber nachprüfen, alles leicht zu finden im ww-net. Porca miseria und Wassalam.
” Die meisten kommen nur fort auf einem mit Phrasen gepflasterten Weg; über Gedanken stolpern sie. “ ( Johann Jakob Mohr )
Was passiert , wenn jemand gegen ein beliebiges Gesetz verstößt? Natürlich weiß dies jeder, dann kann ein Anwalt Anklage erheben , und im Notfall macht das auch der Staatsanwalt, denn dann ermittelt er von amtswegen. Was passiert, wenn jemand gegen das Grundgesetz verstößt ? Gar nix, wenn man weit genug oben sitzt und fast nix , wenn man kein Staatsbürger ist, nur bei den ” Schon-immer -hier -Lebenden” wird sogar bei minimalen Geschwindigkeitsübertretungen , die nur mit einem weit untergeordneten Gesetz , nämlicher der StVO , zu tun haben, bei Nichtbefolgen des Zahlungsbefehles mit Haft gedroht. ... und da fragt man sich schon: ” Eh, geht’s noch ?” ABER DIE GRUNDFRAGE BLEIBT: WAS PASSIERT , BEI VERSTÖSSEN GEGEN DAS GRUNDGESETZ ? WO IST DER GENERALSTAATSANWALT ? Wo war der bei Kohl, mit seinem Ehrenwort ? Wo war der bei Koffergeschäften der CDU?Noch mehr Beispiele findet jeder leicht selbst! Bei Dragnea , geht das und bei Trump geht es auch ...
Mir stellt sich dabei nur eine Frage: Wer schützt uns vor den Staatsoberen?
Wohlfühlideologie ist inzwischen besser angesehen als Fakten. Weisen Sie mal auf Art. 33 (2) GfK hin, dass abgeschoben werden darf, egal was den Flüchtling im Heimatland erwartet, wenn er als „Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, ODER der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“
Das Grundgesetz bestimmt im Artikel 5 die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Insoweit ist dieser Freiraum vorhanden. Aber es gibt meinungs- und lautstarke “Tugendwächter” etwa in den Medien, die schon durch den Sprachgebrauch (Framing) auch in Nachrichten schon festlegen, was die “richtige” und die “falsche” Meinung ist.
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