Der Termin liegt bald eine Woche zurück. Die Sonntagsreden sind gehalten und verhallt. Siebzig Jahre Grundgesetz abgefeiert, als sei es um die Straßenverkehrsordnung oder einen Verein zur Pflege des Brauchtums gegangen. Im Garten des Bundespräsidenten trafen sich Angela Merkel und Roland Kaiser bei Kaffee und Kuchen. Die Maisonne strahle über berüchtigten, berühmten und weniger berühmten Gästen sowie über Lieschen Müller und dem kleinen Mann der Straße. Von einer „wunderbaren Tafel“ sprach die Kanzlerin nachher.
Ob sie zuvor selbst einmal in das gefeierte Gesetzeswerk geschaut hat, wissen wir nicht. Spielt auch keine Rolle. Über ihr Verhältnis dazu ist genug gesagt. Dass sie mit dem Text wenig anzufangen weiß, nie begreifen konnte, was da geschrieben steht, pfeifen mittlerweile die Spatzen der eigenen Partei von den Dächern. Die meisten ihrer Kollegen mögen das sogar gut verstehen. Spricht doch wenig dafür, dass die politische Klasse generell in der Sache noch sonderlich belesen ist. Bis zu den Artikeln 56 und 64 scheinen die wenigsten vorgedrungen zu sein. Der darin festgeschriebene Amtseid, demnach die Mitglieder der Regierung ihre „Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“ sollen, ist längst ein frommer Wunsch geworden, für viele unvereinbar mit der persönlichen Karriereplanung, den Belangen der Parteien oder der Europäischen Union.
Mit dem Grundgesetz ins Bett
Ober sticht Unter, die Realität das Gesetz. Kein Grund also, sich länger durch den Paragraphen-Dschungel zu schlagen, nicht einmal für den Bürger. Wer, Hand aufs Herz, würde noch mit Grundgesetz unterm Kopfkissen einschlafen, obwohl es doch genug Anlässe gäbe, nach der Deckung des politischen Handelns durch die Verfassung zu fragen. Ob großen Teilen des Volkes als Souverän überhaupt noch bewusst ist, welche Freiheiten das Grundgesetz den Bürgern zusichert.
Man lese nur Artikel 5, wo es heißt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Wie kann es da sein, dass just einen Tag vor Steinmeiers Kaffeeklatsch zum Siebzigsten des Grundgesetzes bekannt wurde, nur noch 18 Prozent der Deutschen würden es noch wagen, sich im öffentlichen Raum frei zu äußern. Glauben wir der repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, dann zieht sich eine Mehrheit von 58 Prozent in die Familien oder den Freundeskreis zurück, wenn sie über „Tabuthemen“ wie Islam oder Flüchtlingspolitik sprechen will: die freie Meinungsäußerung hinter vorgehaltener Hand.
Vergessene Freiräume
Gut möglich, dass manche schlichtweg vergessen oder nie gewusst haben, welche Freiräume ihnen das Grundgesetz garantiert. Die Jüngeren zumal dürften davon im multikulturellen Schulunterricht wenig mitbekommen haben. Ebenso und wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Bürger, Frauen und Männer, das Vertrauen in eine Verfassung verlieren, auf die das politische Gewerbe selbst nicht mehr viel geben mag – bei einer autokratisch verfügten Grenzöffnung nicht anders als beim Verhökern des Volksvermögen für die Schnapsidee vom vereinten Europa.
Der Fisch aber, hat uns Brecht gelehrt, stinkt stets vom Kopfe her. Der Bundespräsident höchstselbst versprach seinen Gästen an der Kaffeetafel zur Feier des Grundgesetzes, dasselbe „auf die Probe“ zu stellen. Denn: „Freiheit braucht Regeln.“ Und offenbar sollen das andere sein, als sie mit der Verkündigung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 aufgestellt wurden. „Das Verfassungswerk“ müsse sich „fortentwickeln“, sagte die Kanzlerin. Ein Schelm, dem dabei Böses schwant, eine historische Rolle rückwärts nach Jahrzehnten ungeregelter Meinungsfreiheit.
Beitragsbild: Jake Barreiro via Wikimedia Commons

John Gray meinte in Mars und Venus sinngemäß, dass Männer die Argumente wiegen und Frauen sie zählen. Während alte weiße Männer ein Grundrecht höher hängen als Regeln der Höflichkeit, lautet die Forderung in der Weiberrepublik Deutschland: Im Prinzip darf man sagen was man will, aber nicht wenn es gegen gegen Minderheiten geht oder gegen Mehrheiten, gegen Frauen oder gegen Männer oder gar gegen die Partei. Hatten wir schon mal.
Klar erkannt, was die Autokratin in Sachen GG und seiner „ Fortentwicklung „ meint, obwohl sie sich wie immer auf irgendwelche Plattitüden beschränkt und die Konkretisierung für viele Bürger sicher interessant wäre. Aber de facto hat sie - mit gütiger Unterstützung des sogen. BVerfG - das GG in entscheidenden Teilen bereits geschliffen. Das reicht von einigen Grundrechten ( Art 1, 2, 5 und 6 zu vermutlich demnächst Art 14 ) bis hin zur Abschaffung der Gewaltenteilung und Einführung des imperativen Mandats durch Herrn Kauder. Das hindert die linksinfizierte Ideologieanstalt Harvard natürlich nicht daran, dir Dame als Kämpferin für Recht !!! und Demokratie !!!! zu würdigen. Erstaunlich, wie tief eine ehemalige ( Elite )Uni kognitiv sinken kann, aber die Bewegung der Antiaufklärung ist nicht zu bremsen.
Auch ich bin so ein Schelm, dem Böses schwant. Es basiert auf der Erfahrung der letzten Dekade: wo immer von politischer Seite als "Verbesserungen" oder "Anpassungen" verklausulierte Daumenschrauben für den Bürger laut gedacht wurden, wurden sie kurze Zeit später auch realisiert.
Das Grundgesetz bin ICH, Basta!!! gez. Merkel und Steinmeier
Guten Morgen Herr Rietzschel. Zunächst Dank für Ihren lesenswerten, gleichzeitig aber deprimierenden Artikel. Zwei Dinge noch, die mich en cholère bringen: der Tumbmichel wählt offensichtlich munter weiterhin seine Herrschaften, die es zu verantworten haben, dass er sich mehrheitlich nicht mehr traut das Maul aufzumachen - ausser wenn er sich am WE sein Grillfleisch reinzieht. Und? Grundgesetz? Kümmert immer weniger, wird gerne so zurechtgedengelt wie es grade in den Kram passt...Sehr effektiv dies praktiziert von einer alten, weissen Frau, die sich just in Boston den Harvard Ehrendoktortitel Nr.xx abholen konnte - für, unter anderem, "...[ihre] Entscheidung, in großer Zahl Migranten und Flüchtlinge ins Land zu lassen, [das] habe ihren Willen gezeigt, für das einzustehen, was sie für richtig halte – auch wenn dies unpopulär sei...." So die Laudatio. Sie bedankte sich mit ..."Wenn wir Mauern einreißen, ist alles möglich". Wie wahr, wie wahr. Sch..ss was aufs Grundgesetz und erhälst dafür im besten Falle noch einen Ehrendoktor dieser Elite-Uni nachgereicht. Geht doch!
Beim Gartenfest des Bundespräsidenten mit „Bürgern“ im Schloss Bellevue am Verfassungstag durften diskutiert und Fragen an die versammelten Präsidenten Steinmeier und Schäuble gestellt werden. Die Frage, die ich mir zeitlebens stelle, wann und wie denn die anderen 69 Verfassungstage gefeiert wurden und warum der 23. Mai kein Feiertag ist hatte niemand gestellt. Meine jährliche Probe aufs Exempel am jeweiligen 23. Mai bzgl. der Bedeutung des Tages unter Mitmenschen offenbart regelmäßig nahezu 100-prozentige Unkenntnis. Das wird auch beim nächsten 23. Mai so sein. PS: In Berlin hat der „Weltfrauentag“ als offizieller Feiertag einen höheren Stellenwert als der Verfassungstag der Bundesrepublik Deutschland. Noch Fragen?
Tja, und dann gibt es die vielen, die auch im Freundes- und Familienkreis nur noch mit der Schere im Kopf reden...