Thomas Rietzschel / 31.05.2019 / 06:25 / Foto: Jake Barreiro / 56 / Seite ausdrucken

Die Politik, das Grundgesetz und die Meinungsfreiheit

Der Termin liegt bald eine Woche zurück. Die Sonntagsreden sind gehalten und verhallt. Siebzig Jahre Grundgesetz abgefeiert, als sei es um die Straßenverkehrsordnung oder einen Verein zur Pflege des Brauchtums gegangen. Im Garten des Bundespräsidenten trafen sich Angela Merkel und Roland Kaiser bei Kaffee und Kuchen. Die Maisonne strahle über berüchtigten, berühmten und weniger berühmten Gästen sowie über Lieschen Müller und dem kleinen Mann der Straße. Von einer „wunderbaren Tafel“ sprach die Kanzlerin nachher.

Ob sie zuvor selbst einmal in das gefeierte Gesetzeswerk geschaut hat, wissen wir nicht. Spielt auch keine Rolle. Über ihr Verhältnis dazu ist genug gesagt. Dass sie mit dem Text wenig anzufangen weiß, nie begreifen konnte, was da geschrieben steht, pfeifen mittlerweile die Spatzen der eigenen Partei von den Dächern. Die meisten ihrer Kollegen mögen das sogar gut verstehen. Spricht doch wenig dafür, dass die politische Klasse generell in der Sache noch sonderlich belesen ist. Bis zu den Artikeln 56 und 64  scheinen die wenigsten vorgedrungen zu sein. Der darin festgeschriebene Amtseid, demnach die Mitglieder der Regierung ihre „Kraft dem Wohl des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“ sollen, ist längst ein frommer Wunsch geworden, für viele unvereinbar mit der persönlichen Karriereplanung, den Belangen der Parteien oder der Europäischen Union.

Mit dem Grundgesetz ins Bett

Ober sticht Unter, die Realität das Gesetz. Kein Grund also, sich länger durch den Paragraphen-Dschungel zu schlagen, nicht einmal für den Bürger. Wer, Hand aufs Herz, würde noch mit Grundgesetz unterm Kopfkissen einschlafen, obwohl es doch genug Anlässe gäbe, nach der Deckung des politischen Handelns durch die Verfassung zu fragen. Ob großen Teilen des Volkes als Souverän überhaupt noch bewusst ist, welche Freiheiten das Grundgesetz den Bürgern zusichert.

Man lese nur Artikel 5, wo es heißt: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Wie kann es da sein, dass just einen Tag vor Steinmeiers Kaffeeklatsch zum Siebzigsten des Grundgesetzes bekannt wurde, nur noch 18 Prozent der Deutschen würden es noch wagen, sich im öffentlichen Raum frei zu äußern. Glauben wir der repräsentativen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, dann zieht sich eine Mehrheit von 58 Prozent in die Familien oder den Freundeskreis zurück, wenn sie über „Tabuthemen“ wie Islam oder Flüchtlingspolitik sprechen will: die freie Meinungsäußerung hinter vorgehaltener Hand.

Vergessene Freiräume

Gut möglich, dass manche schlichtweg vergessen oder nie gewusst haben, welche Freiräume ihnen das Grundgesetz garantiert. Die Jüngeren zumal dürften davon im multikulturellen Schulunterricht wenig mitbekommen haben. Ebenso und wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Bürger, Frauen und Männer, das Vertrauen in eine Verfassung verlieren, auf die das politische Gewerbe selbst nicht mehr viel geben mag – bei einer autokratisch verfügten Grenzöffnung nicht anders als beim Verhökern des Volksvermögen für die Schnapsidee vom vereinten Europa.

Der Fisch aber, hat uns Brecht gelehrt, stinkt stets vom Kopfe her. Der Bundespräsident höchstselbst versprach seinen Gästen an der Kaffeetafel zur Feier des Grundgesetzes, dasselbe „auf die Probe“ zu stellen. Denn: „Freiheit braucht Regeln.“ Und offenbar sollen das andere sein, als sie mit der Verkündigung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 aufgestellt wurden. „Das Verfassungswerk“ müsse sich „fortentwickeln“, sagte die Kanzlerin. Ein Schelm, dem dabei Böses schwant, eine historische Rolle rückwärts nach Jahrzehnten ungeregelter Meinungsfreiheit.

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Leserpost

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Johannes Schuster / 31.05.2019

Die Deutschen wollten ihr Reich, nicht das GG und so steht es auch um diese Zwangspille der Alliierten.  Unterschwellig hassen die Deutschen (Juristen) das GG, weil es als Siegerrecht empfunden wird. Wer öfters mit FamFG - Beschlüssen zu tun hat, oder Verwaltungs- und Sozialrechtsfällen, der kann in jedem Verwaltungsvorgang diese Tendenz einer Ignoranz gegenüber dem GG nachweisen, wenn man sich Mühe um eine genaue Betrachtung gibt. Goldhagen ist der reinste Verharmloser. Wenn die Welt als Nanny nicht wäre, die Teutonen würden verheeren und die Welt unter ihre Biodiktatur stellen.

Walter Neumann / 31.05.2019

Diese Allensbach-Studie wurde - ganz im Gegensatz zu dem Bertelsmann-Studien-Müll - von unseren Medien fast totgeschwiegen. Die ZEIT empörte sich natürlich, Klar, passt nicht ins Konzept einer stramm linkspopulitischen Zeitung.

Horst Jungsbluth / 31.05.2019

Die Meinungsfreiheit ist dann nichts wert, wenn schwerwiegende unverrückbare Tatsachen unterdrückt und die Überbringer von der Justiz verfolgt und von den Medien totgeschwiegen werden. So geschehen, als 1989 der SPD/AL-Senat nach einem Strategiepapier mit gefälschten Vorschriften und unzutreffenden Gründen unbescholtene Bürger unter schlimmste Missbrauch der Verwaltungsgesetze wie Verbrecher jagte, während diese sich zum Schaden der Stadt und zum Entsetzen der Einwohner unbehelligt austoben durften, weil die Justizsenatorin Täter interessanter als Opfer fand”.  Es ging damals “nur” um die Besetzung Westberlins durch Stasi und NVA, da die SED zwecks Machterhalt dringend das dortige Vermögen “benötigte”.

Donald Adolf Murmelstein / 31.05.2019

Laut der EU-Kommission ist die Verschuldung Italiens von 131,4% des Bruttoinlandprodukts (2017) auf 132,2% (2018) gestiegen. Für das laufende Jahr wird gar mit 133,7 und für 2020 mit 135,2% gerechnet. Beim lesen hörte ich plötzlich Costa Cordalis singen: Anita ... Aaanita ...! Da kommt Freude auf ... 135,2 % für 2020. Ich bin zuversichtlich!

Thomas Koch / 31.05.2019

Diese Umfrage von Allensbach hätte auch gut aus der DDR stammen können. Diese 18% wären dann die stramm Systemtreuen gewesen, deren Meinung identisch mit der von Honecker und Mielke gewesen wären.

Claudius Pappe / 31.05.2019

Das Grundgesetz wurde schon 1993 zu Grabe getragen. Damals wurden vom Volke unbemerkt, mit 2/3 Mehrheit, das Entmächtigungsgesetz des Grundgesetzes zugunsten der EU vom Bundestag beschlossen. Seit dem hat die EU die Herrschaft über das Grundgesetz oder ohne Gesetzesbeschluß unsere kommunistische und vermutliche Ex-Stasi Mitarbeiterin Kasner.

Werner Arning / 31.05.2019

Ja, die freie Meinungsäußerung. Da müssen wir ein paar Regeln vorschieben. So ganz frei sollte sie besser nicht sein. Also, frei schon, aber der Rahmen, in dem sich diese Freiheit bewegt, sollte schon eng gesteckt sein. Sagen wir mal, ungefähr so weit wie die Freiheit entweder CDU oder SPD oder Grüne oder Linkspartei zu wählen.Ach ja, oder FDP.  Da ist jeder frei. Da darf jeder wählen, was er will. Und auch sagen, was er will. In diesem Rahmen ist alles möglich. In dem darf sich jeder austoben. So richtig frei. Heute wähle ich CDU, morgen vielleicht die SPD und danach bin ich dann so frei, die Grünen zu wählen. Herrlich, diese Freiheit. Und ich vertrete überall meine Meinung. Die sage ich laut. Ganz mutig. Mutig sage ich : „Also ich wähle die Grünen. Ist mir scheißegal, was ihr denkt. Ich wähle die Grünen“. Und da soll einer sagen, wir hätten keine Meinungsfreiheit, wenn jeder dazu stehen kann, die Grünen zu wählen. Also, was habt ihr zu nörgeln? Hat dir schon irgendjemand mal verboten, die Grünen zu wählen? Sogar Linkspartei darfst du wählen. Keiner verbietet das. Sogar die Antifa darfst du unterstützen. Kann ein Mehr an Meinungsfreiheit denn noch möglich sein? Wenn einer behauptet, wir hätten in D kein Recht auf die freie Meinungsäußerung, dann lügt er, dann ist der, der das behauptet, ein Rechter, ein Brunnenvergifter, ein Volksverführer. Denn bei uns kann jeder sagen und denken, was er will. Und dafür, dass das so ist und so bleibt, stehen wir Grünen und unser Grundgesetz ein. Ach ja, und natürlich unser Bundespräsident. Niemandem soll ein Nachteil daraus erwachsen, dass er etwa seine Meinung sagt, solange diese den Gesetzen nicht widerspricht. Dafür, das dem so ist, gibt es ein grünes Ehrenwort. (Da haben doch schon wieder so ein paar Rechte eine AfD-Versammlung einberufen. Sag mal bitte AfD-Watch Bescheid. Das soll dem Restaurantbesitzer leid tun).

Stefan Riedel / 31.05.2019

Entweder Meinungsfreiheit oder (Öko-)Sozialismus. Beides geht nicht. Wofür hat sich wohl die lupenreine Demokratin Merkel entschieden?

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