Der Solinger Messer-Attentäter Issa al-H. soll nie wieder in Freiheit kommen. Während der Plädoyers versuchte der Syrer, das Wort an sich zu reißen.
Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht haben am Mittwoch die Plädoyers im Prozess gegen den 27-jährigen Issa al-H. begonnen. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft und die Anwälte der Nebenkläger waren sich schnell darin einig, für ihn eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen dreifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs, schwerer Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) zu fordern. Außerdem forderten Ankläger und Nebenkläger die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Verhängung einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Das Plädoyer der Verteidigung ist für kommenden Dienstag geplant.
Der Syrer hatte bereits zum Prozessbeginn Ende Mai zugegeben, am 23. August 2024 beim „Festival der Vielfalt" in Solingen auf Menschen eingestochen zu haben. Dabei wurden die 56-jährige Apothekerin Ines W., der 67-jährige Stefan S. sowie der 56-jährige Florian H. getötet. Zehn weitere Besucher des Stadtfestes wurden schwer verletzt. Letzte Woche hatte er seine Tat mit Waffenlieferungen der deutschen Regierung an Israel begründet. Zuerst habe er einen Anschlag mit einem Molotow-Cocktail auf die israelische Botschaft in Berlin geplant, sagte der Syrer dem Gericht. Dann habe er sich aber für das Stadtfest in der Nähe seiner Flüchtlingsunterkunft entschieden. Dort habe er sich dadurch „provoziert gefühlt", dass „in Deutschland Menschen tanzen, während in Palästina Kinder sterben".
Bereits am Dienstag hatte der forensische Psychiater Johannes Fuß Issa al-H. als voll schuldfähig eingestuft. „Hier liegt nichts vor, das als seelische Störung zugeordnet werden kann", sagte der Psychiater. Die Tat von Issa al-H. sei „planvoll, gesteuert und zielgerichtet" gewesen. Außerdem warnte der Psychiater eindringlich vor einer von al-H. ausgehenden „Wiederholungsgefahr". Unter Bezugnahme auf das Personal der Haftanstalt hatte Fuß auch angemerkt, der 27-Jährige werde in der Untersuchungshaft zumeist „schlafend, betend oder im Koran lesend im Bett angetroffen".
"Einer der schwersten politisch-religiösen Anschläge der vergangenen Jahre"
Zu Beginn ihres Schlussvortrages warf Staatsanwältin Antje Groenewald Issa al-H. vor, er habe es „versäumt, zur Aufklärung beizutragen" und „erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme sein wahres Gesicht gezeigt". Dies sei das „eines Islamisten und Jihadisten". Bei seiner Tat habe es sich um „einen der schwersten politisch-religiösen Anschläge der vergangenen Jahre" gehandelt. Den Antrag auf Verhängung einer Sicherungsverwahrung begründete sie mit der weiteren Gefährdung der Allgemeinheit durch Issa al-H. „Es mangelt ihm an ernsthafter Reue", sagte Groenewald. Bei „ihm missfallenden politischen Entwicklungen, auch losgelöst vom Nahost-Konflikt", müsse mit weiterer Gewalt gerechnet werden.
Im weiteren Verlauf ihres rund 75-minütigen Plädoyers sprach die Staatsanwältin aber auch davon, dass Issa al-H. im Vorfeld seiner Tat mit Hilfe von Google die Adresse der israelischen Botschaft in Berlin herauszufinden versucht habe. Damit räumte sie indirekt ein, dass seine eigene Darstellung, die Botschaft sei sein erstes Anschlagziel gewesen, offenbar der Wahrheit entspricht. Die Darstellung hatte bei Prozessbeobachtern Verwunderung ausgelöst, da dies in der öffentlichen Hauptverhandlung bis zu seiner eigenen Wortmeldung dazu nicht erörtert wurde.
Später stellte sich auf Nachfrage heraus, dass die entsprechenden Ermittlungserkenntnisse zu seiner Google-Suche nach der israelischen Botschaft den Prozessbeteiligten vom Gericht in Form des sogenannten Selbstleseverfahrens übermittelt wurden. Bei diesem Verfahren werden Akten an die Prozessbeteiligten herausgegeben, damit diese deren Inhalt abseits der öffentlichen Hauptverhandlung in Erfahrung bringen können. Kritiker sehen in diesem Verfahren eine Missachtung des Öffentlichkeitsgebots, da Journalisten und Prozesszuschauer so nichts vom Inhalt dieser Beweismittel erfahren können.
Um überflüssige Wiederholungen zu vermeiden, beschränkten sich alle Anwälte der Nebenkläger am Mittwoch zumeist darauf, das Plädoyer der Bundesanwaltschaft nur um weitere Elemente zu ergänzen. Das aber ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Er hat friedlich feiernde Menschen mit Allahu-Akbar-Rufen angegriffen. Dabei hat er mit so großer Wucht zugestochen, dass mehrere Geschädigte nicht nur Eintritts-, sondern auch Austrittswunden aufwiesen", schilderte Simon Rampp. Dabei betonte der Anwalt, der sechs Überlebende und drei Hinterbliebene vertritt, darunter auch die 85-jährige Mutter von Ines W., die Arglosigkeit der Angegriffenen: „Meine Mandanten wurden von hinten angegriffen, während sie getanzt haben", sagte Rampp. „Mehr Heimtücke geht nicht."
Mehrere Überlebende verfolgten die Plädoyers im Saal
„Der Angeklagte hat sich nicht gestellt", fuhr Rampp fort und erinnerte dabei an die „Halsabschneider-Geste", die Issa al-H. kurz vor seiner Festnahme laut der Zeugenaussage der beteiligten Polizisten gemacht hatte. „In der Hauptverhandlung konnte ich bei ihm weder Reue noch Mitgefühl mit den Opfern erkennen. Aber er hatte mitunter Freude an dem Verfahren, denn man sah ihn mehrfach lachen. Und auch sein Hass auf den deutschen Staat war mehrfach ersichtlich." Als Beispiele dafür nannte Simon Rampp al-H.s Chat-Eintrag „Ich ficke Deutschland und seine Homosexuellen" sowie dessen kürzliches Sitzenbleiben beim Eintreten des Gerichts. Zum Ende seines Plädoyers erinnerte Rampp daran, dass Urteile „im Namen des Volkes gesprochen werden" und forderte: „Die Menschen in Deutschland erwarten eine klare Haltung des Rechtsstaates."
Auch der Rechtsanwalt Athanasios Antonakis, der Lea V., Bärbel V. sowie den wegen seines Kampfes mit Issa al-H. als „stiller Held von Solingen" bekannt gewordenen Robert K. vertritt, ging mit dem Angeklagten hart ins Gericht: „Die Menschen in Solingen haben vielen Schutzsuchenden aus aller Welt ein Obdach gegeben und sich dies viel Geld kosten lassen. Und ausgerechnet diese Menschen greift man an?" Antonakis warf al-H. vor, er habe sich „ein Jahr nach seiner Tat noch immer nicht davon distanziert". Der Anwalt forderte eine Stärkung der Ausländerbehörden, um Menschen, die kein Aufenthaltsrecht haben, schneller abschieben zu können: „Damit wir keinen Robert K. mehr brauchen, der sich einem Mörder in den Weg stellt." Ebenso wie mehrere seiner Vorredner deutete auch Antonakis an, dass die Zahl der Getöteten ohne Robert K., der bei seinem Kampf mit Issa al-H. selber schwer verletzt wurde, vermutlich deutlich höher ausgefallen wäre.
Mehrere Überlebende des Anschlags, darunter auch Lea und Bärbel V., verfolgten die Plädoyers im Saal. Bei Lea V. ist noch immer unklar, ob sie ihren Beruf als Veranstaltungstechnikerin wieder wird ausüben können. Grund dafür ist der Verlust ihres Gleichgewichtssinns. Ihre Mutter Bärbel V. kann bis heute ihren rechten Arm nicht mehr normal bewegen. Auch kann die 63-Jährige nur noch leise sprechen, da ihre Stimmbänder durch den Messerstich zerfetzt wurden. In mehreren Schlussvorträgen wurde ein weiterer Überlebender angesprochen, der Wochen nach dem Anschlag einen Herzstillstand erlitten hatte und damit dem Tod gleich zweimal knapp entronnen war.
An Michael W., der am 23. August hilflos zusehen musste, wie seine Frau Ines in seinen Armen verblutete, erinnerte dessen Anwältin Carola Drewes: „In der Angst um seine Frau hatte er seine eigene schwere Verletzung gar nicht bemerkt. Was mein Mandant erleben musste, werden wir niemals nachfühlen können." Michael W. sei „dankbar für 40 glückliche Jahre, die er mit seiner Frau hatte, bevor sie ihm genommen wurde". Ebenso wie ihre Kollegen kritisierte auch Drewes die Haltung, die Issa al-H. vor Gericht offenbart hat: „Er zeigt keine Reue und sieht die Schuld für seine Tat immer nur bei anderen. Auch vor diesem Hintergrund halte ich die Höchststrafe für tat- und schuldangemessen."
Issa al-H. versuchte während der Plädoyers mehrfach, das Wort an sich zu reißen. Zuerst musste Antje Groenewald deswegen ihren Schlussvortrag unterbrechen. Das Gericht und die Bundesanwaltschaft schritten aber sofort ein: „Herr al-H., Sie haben jetzt nicht das Wort", wies ihn der Vorsitzende Richter Winfried van der Grinten zurecht. „Wir haben das Wort und nicht Sie", fuhr Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten den Dolmetscher an, der al-H.s Ausführungen übersetzte.
Als Carola Drewes zu ihrem Plädoyer ansetzte, rief Issa al-H. wild gestikulierend seinen Verteidiger Daniel Sprafke sowie seinen Vertrauensdolmetscher zu sich. Offenbar gelang es Sprafke, seinen Mandanten wieder zu beruhigen, woraufhin Drewes ihren Schlussvortrag halten konnte. Lediglich bei den von Männern vorgetragenen Plädoyers blieb der Syrer ruhig. Nach diesen Vorgängen wird allgemein erwartet, dass der 27-Jährige sein für Dienstag vorgesehenes letztes Wort erneut zu einer ausführlichen Rechtfertigung seiner Tat nutzen wird. Die Urteilsverkündung ist für kommenden Mittwoch geplant.
Peter Hemmelrath, Jahrgang 1963, arbeitet seit 2013 als Journalist und Gerichtsreporter. Seine Schwerpunkte dabei sind Islamismus, Antisemitismus sowie die Berichterstattung über staatsschutzrelevante Gerichtsverfahren.
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Es ist ein Einzelfall. Die Religion des Friedens damit in Zusammenhang zu bringen, sollte wegen Hass & Hetze eine Geld-, wenn nicht Gefängnisstrafe nach sich ziehen. Wer entsprechenden Verbrechen eine Bühne bietet, wie Achgut, gehört verboten, aber hallo!
(Ein böses) Auto erfasst Kinder in Wedding. BMW abschieben…
Ein dschihadistischer Mörder, dessen Verbrechen ungewöhnlich viel und nachhaltiges Aufsehen erregt hat, wird jetzt wahrscheinlich zu Lebenslänglich (also zu 15 Jahren) verurteilt, vielleicht sogar zu 30 Jahren aufgrund besonders schwerer Schuld. Aber viele Issa-A-Hs sind für psychisch krank erklärt worden, und absehbar werden die meisten dieser Fälle auch weiterhin mit „der traumatisierte Täter ist psychotisch“ abgeschlossen. Der Somalier, der 2021 in Würzburg drei Menschen tötete, wurde vom psychiatrischen Gutachter als schuldfähig eingeschätzt, aber die Richterin, die offenbar weiß, was sich gehört und deren psychiatrische Qualifikation zumindest in ihrer eigenen Sicht über der der eines Psychiaters rangiert, erklärte ihn für schuldunfähig. Damit nahm sie den überlebenden Opfern und den Hinterbliebenen der toten Opfer übrigens auch jede Aussicht auf ein staatlich zu bewilligendes Schmerzensgeld für Opfer terroristischer Anschläge. Und mir (aber ganz sicher nicht nur mir!) fiel auf, dass man achselzuckend über eine ermordete, über 80-jährige Frau hinwegging, die mit ihrem eigenen Leben das eines kleinen Mädchens gerettet hatte. Auch die Courage, mit der eine ethnisch gemischte Gruppe von 15 Männern den Messeraktivisten entwaffnete und festhielt, wurde nur von „den Falschen“ (AfD, alternative Netzmedien) wahrgenommen. – Es ist Krieg. Nicht mit „den (muslimischen) Migranten“, aber mit einer zunehmenden Zahl von Dschihadisten. Jeder in flagranti ertappte, muslimische Messer-Aktivist, der nicht nachweislich im Rahmen eines persönlichen, unpolitischen Konflikts zugestochen hat, sollte als auf frischer Tat ertappte Partisan im Krieg behandelt, also an die Wand gestellt werden. Kleine Klarstellung: integrierte sowie nicht integrierte, aber friedliche und auch kleinkriminelle Muslime wären davon nicht betroffen, sondern wirklich nur dschihadistische Terroristen/Partisanen.
Islamisten und Mitgefühl… jaja… und Zitronenfalter falten Zitronen und Merz sagt immer die Wahrheit… lol
Er sitzt jetzt seine Jahre ab (m. E. maximal 10), dann kommt er raus und hat die Karenzzeit für die deutsche Staatsangehörigkeit erfüllt und wird eingebürgert. Wetten daß? Einer rot-grünen Regierung wie der unsrigen mit einer entsprechend angepaßten Justiz (ein Prozeß, der längst in vollem Gange ist) ist alles zuzutrauen.
Wer wirklich verstanden hat was hier läuft, ich hoffe ich konnte dabei helfen, der fordert jetzt lebenslänglich + Sicherungsverwahrung. Das Problem ist viel größer als es auf den ersten Blick aussieht…
@ Andreas Spata:„….Versuch den deutschen Staatsapperat soweit wie möglich von islamischer Einflussnahme frei zu halten. “ ==> Dazu dürfte es bereits zu spät sein. Ich las kürzlich entweder hier oder auf TICHY die zitierte Aussage eines Muslims, wie schön es inzwischen in Deutschland sei, überall auf den Ämtern gebe es bereits Araber/Muslime, und auch Sprachprobleme gebe es dadurch kaum, weil man quasi unter sich sei (sinngemäß). Wenn man die Durchseuchung des Sicherheitsapparates in Berlin mit Clanmitgliedern und anderem muslimischem Gesox sieht, weiß man, was das Stündlein geschlagen hat. Und es sollen doch nach den Wünschen von Linken, SPD und Grünen und auch CDU, im Namen der Teilhabe, immer mehr werden! Lasset alle Hoffnung fahren….Würde man einmal eine Aufstellung machen, wieviele Muslime bereits überall in der Gesellschaft in Positionen sind, wo sie ihren Einfluß zugunsten von ihresgleichen ausüben, würden einem die Augen tränen. Beispiel: die kürzliche Liste der Wissenschaftler*innen, die sich pro Palästina aussprachen („Verweigerung aus Gewissensgründen. Für Menschenrechte und die Einhaltung des internationalen Rechts“). Dazu die zahllosen „Medienschaffenden“, die Funktionsträger in Parteien, Abgeordnete und Landtagen und Bundestag, usw., Mitarbeiter von Ämtern, Behörden, Krankenkassen, und und und. Für wen werden diese Menschen einstehen, für wessen Interessen, wenn es hart auf hart kommt?