Joachim Nikolaus Steinhöfel / 12.09.2015 / 11:12 / 8 / Seite ausdrucken

Die One-Woman-Show: Erlaubt ist, was die Kanzlerin anordnet

Seit Januar 2014 ist die sog. „Dublin III“-Verordnung in Kraft. Diese bestimmt, dass derjenige Mitgliedsstaat, in dem eine geflüchtete Person erstmals europäisches Territorium betritt, das Asylverfahren durchführen muss. Mitgliedstaaten, in denen diese Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist, sind alle Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.

Geltendes Recht ist auch das bundesdeutsche Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Nach § 14 AufenthG ist die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet unerlaubt, wenn er einen erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufenthaltstitel nicht besitzt. Verstöße gegen diese Vorschrift sind strafbar (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstafe).

In einer Phase, in der das Dublin-Abkommen ihrer Einschätzung nach nicht mehr funktioniert, greift Kanzlerin Merkel jetzt beherzt zur Selbstjustiz. Sie hat am vergangenen Wochenende das Dublin-Abkommen ohne parlamentarische Billigung oder sonstige rechtliche Befugnis im Alleingang außer Kraft gesetzt, um 20.000 Flüchtlingen aus Ungarn den Zugang nach Deutschland zu eröffnen. Das wurde als „einmalige humanitäre Aktion“ bezeichnet. Man mag die Tat als „humanitäre Aktion“ erachten. Oder daran Zweifel haben. Mehr

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Harald Drings / 15.09.2015

Wer Regierungshandeln für strafbar hält, der sollte Merkel Anzeigen. Reflexartige Rücktrittsforderungen helfen nicht weiter und sind angesichts der Mehrheitsverhältnisse auch wenig glaubwürdig. Die Kanzlerin würde sich vermutlich auf einen übergesetzlichen Notstand berufen. Fragwürdig, aber schwer zu widerlegen. Der Skandal ist so oder so nicht die Aufnahme der Flüchtlinge, sondern das übergehen des Parlaments. Unverständlich, denn die Mehrheit dürfte wohl kaum gefährdet sein. Vielleicht will man Kritiker nicht zu Wort kommen lassen.Die Demokratie mit EU-Recht retten zu wollen ist sinnlos. In der EU ist das Parlament ganz offiziell kaltgestellt.

Panagiotis Tsolkas / 14.09.2015

Ach Herr Steinhöfel, was soll denn das?Frau Merkel hat sich doch bisher immer über geltendes EU-Recht hinweggesetzt, wenn es ihr denn genehm war. Es ist doch nur noch eine Frage der Zeit, wann eine missliebige Person sich ad patres versammelt, weil "alternativlos".

Alex Georg / 14.09.2015

Wäre es nicht Zeit für eine Kampagne: Bürger entziehen Merkel ihr Vertrauen ?

Renate Simon / 14.09.2015

@Thomas Robert RauschGut gefordert, aber wer sollte das Misstrauensvotum stellen? Ich sehe weit und breit niemanden im Parlament, der dies tun wollte. Die große Koalition und da vor allem die Kanzlerin und die SPD tun doch alles zum Machterhalt. Eine Opposition, die diesen Namen auch verdiente, haben wir nicht. Gabriel erdreistete sich doch dieser Tage noch zu behaupten, pro Jahr schafften wir 500.000 Einwanderer, vergessend, dass diese dann auch das Recht auf Familienzusammenführung haben. Der Wähler hat das bekommen, was er gewählt hat, leider. Es hilft mir nicht festzustellen, dass ich diese Parteien nicht gewählt habe. Leider sehe ich zur Zeit nichts und niemand, der mir Mut macht, dass sich bei der nächsten Wahl, so sie in 2017 ordnungsgemäß stattfindet, auch nur irgendetwas ändern könnte.

Petra Horn / 13.09.2015

Ich fordere ein Amtsenthebungsverfahren!Dies ist ein Aufruf an die Regierungen der Bundesländer.Fürs erste würde es schon reichen, wenn diese Willkommen-Schreier im Büßerkleid bekennen würden, daß sie sich vollkommen vergallopiert und dem deutschen Volk und den steuerzahlenden Mitbürgern Unmögliches aufgebürdet haben.Alle weiteren Ankömmlinge bitte direkt zu den Willkommens-Schreiern zur Vollverpflegung und Beherbergung schicken.Außerdem gibt es da ja noch die darbenden Familienangehörigen in aller Welt, die nach der Willkommenslogik ebenfalls ein Recht haben an unserem nicht enden wollenden Reichtum teilzuhaben.Bitte alle ihr Vermögen direkt dorthin überweisen!!PS: Sarrazin for Bundeskanzler!Der einzige, der noch Hirn in der Birne hat.

Ralf Tetzner / 12.09.2015

Wieso findet sich da nicht mal ein tapferer Jurist, der solchen Verstößen nachgeht?! Gern auch zur persönlichen Profilierung...

Ronald Sändig / 12.09.2015

Schade ist es, dass ein Herr Miersch, der sich doch derartig kritisch zu Pegida etc. äußerte, nun angesichts der derzeitigen Situation nicht mehr zu hören ist.

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