“Unter das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen kann auch eine Baskenmütze fallen. Das hat das Düsseldorfer Arbeitsgericht am 29.07.2007 entschieden. Es wies damit die Klage einer muslimischen Sozialpädagogin ab, die gegen ihre Abmahnung vorgegangen war. Der Gesetzgeber habe das Recht, das äußere Auftreten von Lehrern zu regeln, sagte die Vorsitzende Richterin. Es komme nicht auf eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens an (Az.: 12 Ca 175/05).”
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