Ein Blick in die Nachrichten der letzten Stunden.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl in Berlin.
Zweifel an der Rechtmässigkeit der in Berlin durchgeführten Bundestagswahl haben jetzt neue Nahrung von höchster Stelle erhalten, meldet nzz.ch. Knapp zwei Monate nach dem Wahlchaos in der deutschen Hauptstadt habe der Bundeswahlleiter Georg Thiel bereits am Donnerstag beim Bundestag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Das habe seine in Wiesbaden ansässige Behörde am Freitag mitgeteilt. Die Frist für derartige schriftliche Einsprüche ende am 26. November. Einspruchsberechtigt sei jeder Wahlberechtigte, von Amts wegen aber auch der Bundeswahlleiter.
Thiel habe angeführt, dass es in einigen Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie zu Schlangen davor gekommen sei. «Es kam daher zu teilweise sehr langen Wartezeiten, so dass in der Folge viele Wählerinnen und Wähler nicht von ihrem Wahlrecht haben Gebrauch machen können», so Thiel weiter.
Keine Kultur, kein Sport, keine Weihnachtsmärkte und Alkoholverbot.
Nach Bayern verhängt auch Sachsen strenge Maßnahmen, die mit der Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus begründet werden. Dazu würden Kontaktbeschränkungen und eine Absage aller größeren Veranstaltungen gehören. Wie in Bayern werden auch die Weihnachtsmärkte verboten.
In Sachsen dürften laut Gesundheitsministerin Köpping (SPD) in Kreisen mit als hoch geltenden Inzidenzzahlen Ungeimpfte das Haus nur noch mit einem triftigen Grund verlassen. Für diesen Personenkreis gelte darüber hinaus eine nächtliche Ausgangssperre. Zudem dürfe sich ein Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen. Für den Handel gelte die 2G-Regel mit Ausnahme der Grundversorgung und für den Zugang zum Arbeitsplatz die 3G-Regel. Alle Einrichtungen im Kultur- und Freizeitbereich würden geschlossen, große Veranstaltungen und die Beherbergung von Touristen untersagt. Im öffentlichen Raum gelte ein Alkoholverbot und die Gastronomie muss um 20 Uhr schließen, heißt es in den sächsischen Corona-Regeln. Diese Regeln sollen zunächst bis zum 12. Dezember gelten.
In Bayern gelte nach einer Entscheidung der Landesregierung in Gebieten in denen mehr als ein Prozent der Einwohner positiv getestet wurden, ein Lockdown, landesweit müssten Clubs, Diskotheken und Bars für die nächsten drei Wochen schließen. Weihnachtsmärkte seien abgesagt. In Bayern und auch in Sachsen sollten Kitas und Schulen aber geöffnet bleiben.
Der oberste Wächter über die Rechtmäßigkeit von bundesweiten Wahlen wie Bundestags- und Europawahlen sehe deshalb vor allem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verletzt, wie ihn das deutsche Grundgesetz formuliere. Die aufgetretenen Wahlfehler könnten laut Thiel auch mandatsrelevant gewesen sein. Es könne demnach nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine andere Sitzverteilung des Bundestages ergeben hätte.
Nun müsse der Bundestag handeln. Zunächst werde der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments den Einspruch für die Abgeordneten vorbereiten. Über den Einspruch selbst müsse dann das Plenum des Parlaments entscheiden. Die Abgeordneten könnten das Ergebnis in einem oder mehreren der betroffenen Berliner Wahlkreise wegen Mandatsrelevanz für ungültig erklären und dort eine lokale Wahlwiederholung anordnen.
Sollten Thiel oder andere Bürger, die Einspruch erhoben haben, von der Entscheidung des Bundestages nicht überzeugt sein, bleibe ihnen in zweiter und letzter Instanz der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Binnen zweier Monate könne dort eine Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt werden.
Polizei kündigt Großaufgebot und zahlreiche Kontrollen an.
Kurz vor dem Inkrafttreten des bundesweiten Lockdowns haben Gegner der Corona-Politik zu Demonstrationen in Wien aufgerufen, zu denen mehrere tausend Menschen am Samstag in der Wiener City erwartet werden, meldet kleinezeitung.at. Die FPÖ veranstalte die größten Kundgebungen. Ihr Obmann Herbert Kickl werde aber nicht dabei sein, da er positiv auf das Coronavirus getestet wurde und sich in Quarantäne befinde. Die Polizei sei mit einem Großaufgebot im Einsatz. Rund 1.300 Beamte seien in die Bundeshauptstadt kommandiert worden. Das Innenministerium habe genaue Kontrollen der Maskenpflicht bzw. der 2G-Nachweise angekündigt, auch auf den Zufahrtswegen zu den Versammlungspunkten. Auch in Reisebussen gelte die FFP2-Maskenpflicht.
Proteste gegen Einführung von 2-G-Regeln.
Bei schweren Ausschreitungen in Rotterdam bei einer Kundgebung gegen schärfere Corona-Regeln hat es nach Schüssen der Polizei sieben Verletzte gegeben, meldet kleinezeitung.at. "Es gibt Verletzte in Zusammenhang mit den abgegebenen Schüssen", habe die Polizei in der niederländischen Hafenstadt am späten Freitagabend mitgeteilt. Später habe es geheißen, auch in den Reihen der Polizei wären Beamte verletzt worden. Die Beamten hätten nicht nur Warnschüsse abgegeben. Dutzende Menschen seien festgenommen worden.
Bei der nicht angemeldeten Demonstration Hunderter Menschen gegen eine weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen sei es im Zentrum von Rotterdam zu gewalttätigen Krawallen gekommen. Auf Gehsteigen und Straßen seien Brände gelegt und Polizeiautos in Brand gesteckt worden. Zurück geblieben sei eine Spur der Verwüstung.
Mit einem Großaufgebot hätte die Polizei nach eigenen Angaben versucht, wieder Ordnung zu schaffen. Dabei seien auch die Bereitschaftspolizei und ein Wasserwerfer zum Einsatz gekommen. Polizeieinheiten aus dem ganzen Land wären in der Hafenstadt zusammengezogen worden. Ein Hubschrauber sei über den von Rauchschwaden durchzogenen Straßen zu hören gewesen. "Ein maximaler Einsatz der Polizei ist möglich, um die Ordnung so schnell wie möglich wieder herzustellen", habe die Polizei gegen Mitternacht mitgeteilt. Der Zugverkehr von und nach Rotterdam sei wegen der Krawalle eingestellt worden, hätten die Niederländischen Eisenbahnen mitgeteilt. Am frühen Samstagmorgen sei der Verkehr dann wieder aufgenommen worden.
Die Kundgebung, zu der mehrere Organisationen aufgerufen hätten, habe sich gegen Pläne der Regierung gerichtet, Ungeimpfte aus Veranstaltungen, Cafés und Restaurants auszusperren.
Kostenübernahme für Tests noch ungeklärt.
Die slowakische Regierung macht einen Rückzieher bei gerade beschlossenen Corona-Maßnahmen, meldet orf.at. Gestern hätten die Gesundheitsbehörden in Bratislava bekannt gegeben, dass die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz auf unbestimmte Zeit verschoben werde.
Erst am Donnerstag habe die Regierung beschlossen, dass ab Montag neben Geimpften und Genesenen nur solche Personen zur Arbeit gehen dürften, die mindestens zweimal pro Woche einen negativen Corona-Test nachweisen können. Schon eine Woche zuvor habe das Parlament die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Arbeitgeber die entsprechenden Nachweise kontrollieren und Mitarbeiter ohne 3-G-Nachweis vom Betreten ihres Arbeitsplatzes ausschließen dürften, ohne ihnen einen Lohnersatz zahlen zu müssen.
Das für die Detailregelungen und die Überwachung der Maßnahmen zuständige Amt für Öffentliche Gesundheit UVZ habe jedoch über die staatliche Nachrichtenagentur TASR mitgeteilt, dass die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz am Montag nicht in Kraft treten könne. Die Regierung hätte noch nicht geklärt, wer die Kosten der Corona-Tests und Kontrollen zu tragen habe.
…bundesweit innerhalb der letzten sieben Tage.
Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz gab das RKI am Samstagmorgen mit 362,2 bezogen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen an, meldet welt.de. Das bedeute, dass in diesem Zeitraum 0,3622 Prozent der Einwohner positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Am Vortag habe der Wert noch bei 340,7 (0,3407 Prozent) gelegen. Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Patienten mit einem positiven Corona-Testergebnis je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen habe das RKI zuletzt mit 5,34 (Vortag: 5,30) angegeben, es betraf also 0,00534 Prozent der Menschen in Deutschland. Der bisherige Höchstwert habe um die Weihnachtszeit 2020 bei rund 15,5 gelegen. Im Rückblick auf diese Periode des Corona-Ausnahmezustands wurde offiziell bilanziert, dass es zu keiner Zeit eine allgemeine – also Einzelfälle ausgenommen - Überfüllung der Intensivstationen gegeben habe. Allerdings sind im Verlauf des Jahres 2021 Intensivbetten abgebaut worden.