Aus Burma werden schwere Kämpfe in der Grenzregion zu Thailand gemeldet, ein in Algerien wegen "Beleidigung des Islam" zu einer Haftstrafe verurteilter Islamwissenschaftler befindet sich in Lebensgefahr, Russland verbietet die Arbeit von Nawalny-Organisationen, eine Staatsanwaltschaft geht mit Ermittlungen und Hausdurchsuchung gegen einen Weimarer Amtsrichter wegen dessen Maskenurteils vor und die Zahl der als Corona-Infizierte geltenden Einwohner sinkt in Deutschland auf 0,35 Prozent.
In Burma (Myanmar) ist es heute an einem Außenposten der Armee nahe der östlichen Grenze zu Thailand zu schweren Auseinandersetzungen gekommen, meldet orf.at. Streitkräfte der ethnischen Minderheit der Karen hätten den Stützpunkt am Morgen eingenommen, habe der Chef der Nationalen Union der Karen (KNU) für auswärtige Angelegenheiten, Padoh Saw Taw Nee, der Nachrichtenagentur Reuters gesagt. Das Lager sei niedergebrannt worden. Nach Angaben des KNU-Sprechers habe es auch an anderen Orten Kämpfe gegeben, aber keine weiteren Details genannt.
Auch ein thailändischer Beamter habe die Kämpfe in der Grenzregion bestätigt. „Es gab heftige Kämpfe beim Außenposten der myanmarischen Armee gegenüber der Stadt Mae Sam Laep“, habe der Beamte aus der Provinz Mae Hong Son mitgeteilt. Augenzeugen hätten von Kämpfen auf der anderen Seite des Grenzflusses Salween berichtet. Videos in Sozialen Netzwerken würden aufsteigende Flammen und Rauch zeigen.
Burmas Militär hatte bekanntlich am 1. Februar geputscht und die faktische Regierungschefin Aung San Suu Kyi abgesetzt. Einige der zwei Dutzend bewaffneten Gruppen– darunter die KNU – wollen Gegner der Junta unterstützen, die bisher in dem Versuch, Proteste gegen den Putsch niederzuschlagen, mehr als 750 Menschen getötet hat.
Nach seiner Verurteilung wegen islamkritischer Aussagen hat der algerischer Islamwissenschaftler und Journalist Said Djabelkhir ernstzunehmende Morddrohungen erhalten, meldet deutschlandfunk.de. Der 53-jährige Forscher war vergangene Woche wegen „Beleidigung des Islam“ zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Jetzt erhalte er Nachrichten, in denen stehe: „Wir warten auf deine Ankunft im Gefängnis, um deine Rechnung zu begleichen“.
Grund für Djabelkhirs Verurteilung sei dessen Kritik an der Verheiratung von Mädchen in einigen muslimischen Gesellschaften. Zudem hätte er geschrieben, dass das Opfern von Schafen – eine muslimische Tradition – bereits vor dem Islam existiert habe. Nachdem ein Forscherkollege und sieben Anwälte Beschwerde gegen ihn eingelegt hatten, war Djabelkhir am 22. April verurteilt worden. Djabelkhir habe angekündigt, Berufung einzulegen und weiterhin für die „Gewissensfreiheit“ zu kämpfen.
Die Organisationen des im Straflager inhaftierten Kremlgegners Alexej Nawalny dürfen nach Angaben seines Teams und seiner Anwälte nicht mehr arbeiten, meldet zeit.de. Ein Gericht in Moskau hätte das Arbeitsverbot verfügt, habe der Nawalny-Anwalt Iwan Pawlow mitgeteilt, der die Organisationen vertritt. Das Verbot gelte, bis über einen Antrag der Moskauer Staatsanwaltschaft entschieden sei, die Organisationen als extremistisch einzustufen, um sie dann dauerhaft zu verbieten.
Vor dem Moskauer Stadtgericht habe am Montag zudem der Prozess über einen Antrag der Moskauer Staatsanwaltschaft begonnen, Nawalnys Organisationen, darunter auch dessen Anti-Korruptions-Stiftung (FBK) und seine Regionalstäbe, als extremistisch einstufen. Nawalnys Vertrauter Leonid Wolkow habe erklärt, dass das Gericht einzelne FBK-Tätigkeiten lahmgelegt habe. Verboten sei die Stiftung selbst aber noch nicht. Er habe beklagt, die Justiz verhindere so den Kampf gegen Korruption, die friedlichen Straßenproteste und die Vorbereitung auf die Parlamentswahl im Herbst.
Eine Gerichtssprecherin habe betont, dass in der Sache der Extremismus-Vorwürfe noch nichts entschieden sei. Nach Angaben von Nawalnys Team hätte die Staatsanwaltschaft zuvor schon willkürlich und ohne Gerichtsentscheidung die Regionalstäbe Nawalnys mit einem Arbeitsverbot belegt. Richter Wjatscheslaw Polyga hätte dies bestätigt.
«Das ist eine sehr, sehr schlechte Nachricht für alle in Russland», habe Wolkow gesagt. In einem «schandvollen Geheimprozess» und mit Justizwillkür werde die Arbeit der Opposition kriminalisiert.
Wie erst jetzt berichtet wurde, saßen die Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses im niederländischen Parlament vorigen Mittwoch erwartungsvoll vor einem Bildschirm, denn Leonid Wolkow hatte sie um ein „vertrauliches Gespräch“ gebeten. Wolkow gelte als rechte Hand des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny, vertrete dessen Interessen vom litauischen Exil aus. Eine halbe Stunde habe die Videokonferenz gedauert. Doch jener Wolkow, mit dem die Abgeordneten verhandelten war gar nicht der richtige Wolkow, meldet faz.net.
Einige Abgeordnete beschlichen Zweifel, ob der Echtheit von Wolkow. Die Sozialdemokratin Kati Piri habe ihn noch mal schnell noch einmal gegoogelt, denn sie hatten zuvor schon Kontakt gehabt. „Das kann doch nicht wahr sein“, habe sie hinterher gesagt. Ihr linksliberaler Kollege Sjoerd Sjoerdsma habe seinen Eindruck so zusammengefasst: „Der bildliche Teil war sehr überzeugend, aber die Sprache entsprach nicht dem, was Nawalnys Mitarbeiter sagen würden.“ Die Abgeordneten hätten die Parlamentsverwaltung eingeschaltet. Irgendwann habe dann Wolkows Telefon geklingelt. Der niederländische Botschafter habe wissen wollen, ob er mit dem Auswärtigen Ausschuss konferiert hätte. Nein, hatte er nicht.
Es sei aber wohl auch kein Doppelgänger gewesen, sondern jemand habe mit einem Deepfake gearbeitet. So würden Bilder und Videos genannt, deren Inhalte mittels Künstlicher Intelligenz verfälscht seien. Gesichter und sogar Stimmen würden auf andere Körper übertragen. Die Abgeordneten hätten nicht den wirklichen Anrufer gesehen, sondern eine computeranimierte Variante – mit Wolkows Gesicht. Und sie seien nicht die Einzigen gewesen, denn der Deepfake-Wolkow sei in den vergangenen Wochen ziemlich aktiv gewesen. Er habe sich auch an Abgeordnete in den drei baltischen Staaten, in der Ukraine und im Vereinigten Königreich gewandt. Auch Amnesty International sei von einem falschen Wolkow kontaktiert worden.
Wegen eines Urteils gegen die Maskenpflicht in Schulen hat die Staatsanwaltschaft Erfurt gegen einen Richter am Amtsgericht Weimar ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Rechtsbeugung eingeleitet, meldet zeit.de. Es bestehe ein Anfangsverdacht, habe ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt am Montag mitgeteilte.
Der Familienrichter hatte Anfang April unter Verweis auf eine Kindeswohlgefährdung eine Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet. Das Verwaltungsgericht Weimar hätte die Maskenpflicht im Unterricht an Thüringer Schulen vergangene Woche hingegen für rechtmäßig erklärt. Die Richter hätten in diesem Zusammenhang auch erklärt, dass sie das Urteil des Weimarer Richters als "offensichtlich rechtswidrig" ansähen, weil Familiengerichte nicht befugt seien, Anordnungen gegenüber Behörden zu treffen. Die Staatsanwaltschaft sehe deshalb nun "Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist".
Mehr als beunruhigend ist es, mit welcher Konsequenz die Staatsanwaltschaft gegen einen Richter wegen dieses Urteils vorgeht. Reitschuster.de berichtet: „Am Montagmorgen gab es eine groß angelegte Untersuchungsaktion gegen Christian Dettmar, den Richter in Weimar, der eine weit beachtete Entscheidung gegen die Corona-Maßnahmen fällte und in einem konkreten Fall die Pflicht zum Maskentragen und zu Schnelltests in Schulen für rechtswidrig erklärte. Nach Angaben seines Anwalts durchsuchten Ermittler sowohl das Büro des Richters als auch sein Auto und sein Haus.“
Aktuell gelten 0,35 Prozent der Einwohner Deutschlands als SARS-CoV-2-Infizierte, wie absolute-zahlen.com nach Auswertung offizieller statistischer Daten meldet. Das sind 0,01 Prozent weniger als am Vortag. Damit wären 99,65 Prozent der Menschen hierzulande nicht akut von dem Virus betroffen, wohl aber von den mit ihm begründeten Grundrechtseinschränkungen.
Wegen großer Lieferprobleme klagt die EU gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca, meldet orf.at. Die EU-Kommission habe rechtliche Schritte gegen das britisch-schwedische Unternehmen eingeleitet, habe ein Kommissionssprecher am Montag gesagt. Der Konzern habe die Vorwürfe zurückgewiesen.
Das Unternehmen hätte „keine zuverlässige Strategie entwickelt, um die rechtzeitige Lieferung der Dosen zu gewährleisten“, habe der Sprecher erklärt. Nun müssten belgische Gerichte den Disput klären. Die Klage sei bereits am Freitag eingereicht worden, ein erster Gerichtstermin wäre bereits für Mittwoch geplant. Alle 27 EU-Staaten hätten sich hinter diese Entscheidung gestellt.
An den Lieferrückständen dürfte sich dadurch allerdings nichts ändern. Der Sprecher habe gesagt, Ziel wäre immer noch, die bestellten Impfstoffdosen so schnell wie möglich zu bekommen. Schadenersatzforderungen seien in letzter Konsequenz nicht ausgeschlossen, stünden aber derzeit nicht an.
Der britisch-schwedische Hersteller soll die Lieferungen von Coronavirus-Impfstoff an die EU in den vergangenen Monaten immer wieder einseitig drastisch gekürzt haben. Im ersten Quartal seien nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 Staaten geliefert worden. Für das zweite Quartal würden nach jüngsten Angaben 70 Millionen Dosen erwartet, obwohl ursprünglich 180 Millionen vereinbart waren. Aus Sicht der EU-Kommission verstoße der Hersteller damit gegen einen EU-Rahmenvertrag vom August 2020.
Die Vereinigten Staaten wollen bis zu 60 Millionen Dosen des Corona-Impfstoffs von AstraZeneca an andere Länder abgeben, meldet orf.at. Rund zehn Millionen Dosen könnten „in den kommenden Wochen“ nach einer Prüfung durch die Lebens- und Arzneimittelbehörde (FDA) exportiert werden, weitere 50 Millionen Dosen seien noch in verschiedenen Stadien der Herstellung, habe die Sprecherin von US-Präsident Joe Biden, Jen Psaki, nun erklärt. Diese könnten im Mai oder Juni fertiggestellt werden, habe Psaki im Weißen Haus gesagt.
Psaki habe zunächst keine Angaben zu möglichen Empfängerstaaten für den Impfstoff gemacht. Es sei auch noch unklar geblieben, ob es sich dabei um Spenden, Verkäufe oder Leihgaben handele.
Im März hätten die USA angekündigt, insgesamt rund vier Millionen AstraZeneca-Dosen an Mexiko und Kanada zu verleihen. Der Impfstoff des Herstellers sei in den USA noch nicht zugelassen. Dort seien bisher nur die Impfstoffe von Moderna, Biontech und Pfizer sowie Johnson & Johnson im Einsatz. Die US-Regierung habe sich genügend der Impfstoffe gesichert, um die gesamte Bevölkerung von rund 330 Millionen Menschen auch ohne das Produkt von AstraZeneca zu versorgen.
Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat einen mehr als zweiwöchigen Lockdown angekündigt, meldet orf.at. Von 29. April bis 17. Mai müssten alle Betriebe schließen, die keine Ausnahmegenehmigung haben, wie Erdogan erklärt habe. Die Ausnahmen würden noch vom Innenministerium bekanntgegeben. Reisen zwischen Städten wären nur mit Genehmigung möglich.
Die Türkei hatte die Coronavirus-Restriktionen bereits zu Beginn des Fastenmonats Mitte April weiter verschärft. So hätten etwa Cafés und Restaurants schließen und auf Lieferservice umstellen müssen. Zudem bestünden nächtliche Ausgangssperren.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Ulrich Siegmund und zwei seiner Wahlhelfer sind am Sonntag von zwei Männern angegriffen worden, meldet t-online.de. Siegmund hätte dabei Prellungen durch Faustschläge davongetragen, habe die Polizei am Montag mitgeteilt. Die mutmaßlichen Täter im Alter von 22 und 26 Jahren hätten die drei Männer nach Angaben Siegmunds aus einem Hinterhalt angegriffen. Der Politiker habe von zwei mutmaßlich linken Gewalttätern gesprochen. Die beiden Tatverdächtigen seien nach Angaben der Beamten polizeilich bekannt.
Nach und nach wird in immer mehr Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht unter Berufung auf das neue Bundesinfektionsschutzgesetz verhängt. Wenn in kreisfreien Städte und Landkreisen drei Tage lang in den zurückliegenden sieben Tagen 0,1 Prozent der Einwohner positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, müssen Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr eine FFP2-Maske oder eine Maske mit den Standards KN95 bzw. N95 tragen, berichtet bild.de. OP-Masken seien dann nicht mehr ausreichend. Seit gestern treffe das auch Leipzig. Wer in Leipzig mit Bus und Bahn fahren möchte, müsse seit gestern eine FFP2-Maske tragen.