Unsere Kollegin Anabel Schunke wurde wegen angeblicher Volksverhetzung zur Zahlung von 5.400 Euro verurteilt. Bemerkenswert an diesem Fall ist, mit welchem Eifer eine doppelt beschäftigte Staatsanwältin agiert, die sich selbst zuarbeitet. Hört sich seltsam an, ist aber so.
Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich öffentlich etwas zu meinem Fall sagen soll. Als jemand, der nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, der nicht mal die Nerven hätte, eine Kaugummi-Packung im Drogeriemarkt zu klauen, ist so ein Strafverfahren auch für die Psyche schon eine hammerharte Angelegenheit, bei der man auch immer fürchtet, dass etwas von dem Dreck, mit dem man beworfen wird, hängen bleibt.
Vor dem Hintergrund der antidemokratischen Transformation, die sich hier gerade unter Federführung der Ampel-Regierung vollzieht, mit welchen Mitteln der politische Gegner mittlerweile bekämpft wird, halte ich es jedoch für richtig, meinen Fall der öffentlichen Beweisführung über das, was hier gerade geschieht, hinzuzufügen. Zudem hat man sich, wie zu erwarten, bei der Goslarschen Zeitung dieser Schmierenkampagne angeschlossen und einen Artikel dazu verfasst, der mir jetzt bereits eifrig von Leuten aus meiner Heimatstadt zugeschickt wurde. Vielen Dank also auch an die Goslarsche Zeitung, dass ihr direkt alle informiert habt.
Ich wurde im September 2022 wegen Volksverhetzung angezeigt. Grund dafür war ein Post auf X (damals noch Twitter) vom 08.04.2022. Im Strafbefehl wird die anstößige Stelle wörtlich wiedergegeben:
Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen. Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen „Antiziganismus" bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird.
Strafrechtlich relevant wegen Volksverhetzung!
Man teilte mir mit, dass nach hiesiger Bewertung eine strafrechtliche Relevanz gemäß §130 StGB (Volksverhetzung) vorliegen könne. Mittlerweile vier Anwälte, die im Laufe der Zeit mit dem Fall beschäftigt waren, sehen das anders.
Mein Anwalt beantragte damals Akteneinsicht und fand so heraus, dass die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser neu geschaffene „Meldestelle für Hasskriminalität im Internet“ hinter der Anzeige gegen mich steckt.
Mein Anwalt versuchte, die Sache abzuwehren. Wir argumentierten stichhaltig u.a. mit zahlreichen Artikeln, die die von mir getätigten Aussagen faktisch untermauern sollten. Zudem zielte mein Post im zweiten Absatz deutlich auf eine Kritik an der derzeitigen Politik von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ab und nicht auf eine pauschale Verunglimpfung aller Sinti und Roma. Ich spreche von einem „großen Teil“ und nicht von einem „Großteil“ oder gar „allen“.
Damit gab man sich jedoch nicht zufrieden, und das Ding landete vor dem Amtsgericht. Ich beschloss, in Absprache mit meinem Anwalt, der kein Strafrechtler ist und sich bis dato hauptsächlich erfolgreich um meine Sperrungen auf Twitter und Meta kümmerte, die renommierte Kanzlei Höcker aus Köln in diesem Fall hinzuzuziehen. Auch hier kam man innerhalb der Kanzlei zur selben Einschätzung – dass diese Äußerung mitnichten den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Das Kuriose: Der Richter, der den Strafbefehl später selbst verhängte, verweigerte das zunächst. Nach seiner Rechtsauffassung (!) war der Tweet eine zulässige Kritik an Nancy Faeser und eben nicht strafbar. Er lehnte den Erlass des Göttinger Strafbefehls daher ab. Eine riesengroße Last fiel von mir ab. Ich dachte, ich hätte es hinter mir. Das Verfahren wäre damit beendet gewesen.
Doch für die Göttinger Staatsanwältin war der Fall nun von solch großer Bedeutung, dass sie Beschwerde einlegte.
Die Staatsanwältin hat zwei Jobs
Und nun wird es noch kurioser: Die zuständige Staatsanwältin in Göttingen ist zugleich für die Meldestelle von Nancy Faeser tätig. Es gibt also de facto keine wirkliche Trennung zwischen der Meldestelle auf der einen Seite und der zuständigen Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite, die den Fall übernimmt. Die zuständige Person bei der Meldestelle ist zugleich auch die zuständige Staatsanwältin in Göttingen.
Dass eine solche „Personalunion“ überhaupt rechtsstaatlich zulässig sein kann, hätte ich nie gedacht. Meine Anwälte waren von diesem „Überengagement“ der Staatsanwaltschaft, die ansonsten gerne über ihre dünne Personaldecke und Überbelastung klagt, auch sehr überrascht.
Meine weitere Recherche ergab dann, dass die zuständige Meldestellen-Staatsanwältin regelmäßig zum Thema „Hass und Hetze“ im Netz publiziert. Vielleicht ist ihr der Strafbefehl gegen mich deshalb so wichtig. Es wird allmählich klar, dass die ganze Sache hochgradig politisch motiviert ist.
Lange Rede kurzer Sinn: Die Sache ging also zum Landgericht, und dort wurde dann entschieden, dass der zuständige Richter vom Amtsgericht, der den Strafbefehl abgelehnt hatte, seine Entscheidung doch noch einmal überdenken möge. Am Ende wurde dann zum Amtsgericht zurückverwiesen, und der Richter, der den Strafbefehl zunächst abgelehnt hatte, machte nun auf „Geheiß“ des Landgerichts die 180-Grad-Wende und erließ den Strafbefehl – entgegen seiner ursprünglichen Rechtsauffassung.
Ich war runter mit den Nerven. So etwas zieht sich ja ewig. Mittlerweile war es Ende 2023. Ich wollte unter keinen Umständen vor Gericht, weil mich die Rechtsstreite der letzten Jahre bereits psychisch an meine Grenzen gebracht haben und ich deshalb mittlerweile an richtigen Panikattacken leide. Ich war psychisch so runter, dass ich trotz des empfundenen Unrechts und dem unterstellten politischen Willen bereit war, den Strafbefehl anzuerkennen, damit ich einfach meine Ruhe habe und nicht vor Gericht muss. Allerdings wurde mir davon abgeraten. Zumal es eben nach Einschätzung diverser Anwälte absolut keine Volksverhetzung ist.
90 Tagessätze a 60 Euro, macht 5.400 Euro
Mittlerweile sind diverse Anwälte in den Fall involviert. Man kann sich also vorstellen, was das an Zeit, Nerven und Geld kostet, und man darf sich auch durchaus wundern, welche Ressourcen der Staat hier freimacht, um jemanden wegen eines solchen Postings strafrechtlich zu verfolgen.
Meine Anwälte waren bis zuletzt guter Dinge, dass wir einen Freispruch erwirken werden, weil es halt einfach nach der Einschätzung aller Juristen, die sich den Fall angeschaut haben, keine Volksverhetzung ist.
Dieser Optimismus wurde nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft forderte gar 120 Tagessätze à 60 Euro. Der Richter urteilte schließlich auf 90 Tagessätze à 60 Euro. Macht 5.400 Euro. Zum Vergleich: Mein Anwalt sagte mir nach der Verhandlung, dass man 90 Tagessätze für gewöhnlich dafür kriegt, wenn man jemandem den Kiefer bricht. Aber so ist das eben mit den Prioritäten in diesem Land. Vorbestraft ist man damit übrigens nicht.
Da meine Anwälte nach wie vor geschlossen die Ansicht vertreten, dass es sich bei meinem Post nicht um Volksverhetzung handelt, haben wir umgehend Berufung gegen das Urteil einlegt, das somit nicht rechtskräftig ist. Dennoch titelte die Goslarsche Zeitung groß mit einem Bild von mir und schreibt, dass ich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist mittlerweile so erschüttert, dass ich keine Prognose mehr wage. Ich habe seitdem massive Ängste und auch zunehmende psychische Probleme. Und genau das macht so etwas mit Menschen. Es ist eine schleichende Zermürbung. Bis man irgendwann keine Kraft mehr hat und das Urteil einfach akzeptiert. Aber das werde ich nicht. Es ist Nancy Faesers Meldestelle, die hinter der Anzeige steckt und es ist politisch motiviert.
Es soll etwas an mir hängen bleiben, und das tut es ja jetzt auch schon. „Volksverhetzung“. Das klingt schlimm. Das klingt verdächtig und rechtsextrem. Und deshalb hat man es in der Presse auch direkt dankenswerterweise aufgenommen. Damit es das Erste ist, was Leute sehen, wenn sie mich googlen.
Für jemanden, der nie mit dem Strafrecht zu tun hatte, ist das einfach richtig übel. Ich wollte an dieser Stelle auch mal zeigen, was das mit Menschen macht. Welcher Psychoterror das ist und wie unerträglich es ist, zu sehen, wie man verfolgt wird, während andere sich in diesem Land benehmen können wie die Axt im Walde, ohne sich dafür verantworten zu müssen.
Wie gesagt: Hier passieren ungute Dinge. Und ich unterstelle, dass die Sache gegen mich dazugehört.
Anabel Schunke schreibt als Kolumnistin unter anderem für die Schweizer Weltwoche. Mehr über sie finden Sie auf ihrer Facebookseite und bei Twitter.

Sehr geehrte Frau Schunke, wenn man den Passus „Ein großer Teil“ durch „Praktisch alle“ ersetzen und statt „Sinti und Roma“ einfach „Zigeuner“ schriebe, würde ich Ihren Post sofort unterschreiben. Ihrem mutigen Artikel kann ich jedenfalls vollständig zustimmen und ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie die Ausdauer aufbringen können, gegen dieses, mittlerweile für Deutschland typische Schandurteil, durch alle Instanzen vorzugehen. Vielleicht hilft es Ihnen dabei, wenn Sie realisieren, dass Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist sondern nur noch eine erbärmliche Gesinnungsdiktatur. Machen Sie sich klar, dass Sie zu den Guten gehören und die Gegenseite nur noch aus Abschaum besteht. Und eines noch zu dem Volk, dass Sie angeblich verhetzt haben: dieses Volk kann man nicht mehr verhetzen, es ist so gehirngewaschen, dass es die Wahrheit fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Ich würde ja sagen, dass es „in großen Teilen“ nur noch aus Affen besteht, die nichts mehr hören und sehen und nur noch nachplappern, aber nichts mehr sagen können. Aber das wäre eine Beleidigung aller Affen. Kein Affe wäre nämlich so dumm, gegen seine eigenen Interessen zu handeln. Hätten sie sich so verhalten wie die Deutschen jetzt, wären sie als Teilordnung längst ausgestorben.
Mal eine Idee: einfach die Meldeportale nutzen und den linksgrün verbreiteten Hass melden-die so beschäftigen, dass sie nix anderes mehr tun können, als sich mit sich selbst zu beschäftigen…
Liebe Frau Schunke, Sie haben nur die Wahrheit gesagt. Ein ungarischer Witz: „Was möchte man unter keinen Umständen von einem Zigeuner hören?“ „Guten Morgen lieber Nachbar!“ Ich bin kaum einem Ungarn begegnet, der von der Lieblingsminderheit noch nicht bestohlen worden wäre. Die Zigeuner schulden mir 50€. Wir haben auch einen rechtschaffenen und selbstkritischen Zigeunerbaron, der von Ungarn & Zigeunern gleichermaßen geachtet wird. Er benennt genau dieselben Probleme wie Sie Frau Schunke. ♦ Die Staatsanwältin und der unwürdige Richter machen sich der Rechtsbeugung schuldig. Die Staatsanwältin macht sich selber indirekt der Volksverhetzung schuldig, indem sie die Probleme unter dem Teppich kehrt und damit eskaliert. Solche Leute wie die Staatsanwältin wollen anscheinend, dass die Kriminalität steigt. Sie Frau Schunke haben sich keiner Volksverhetzung schuldig gemacht. Richter & Staatsanwältin & Nancy wissen das ganz genau. Richter & Staatsanwältin sind Lügner & Verleumder, weil sie Lügen über Sie verbreiten. Ebenso verbreitet de Zeitung Lügen und gehört dafür abgestraft. ♦ Der Staatsanwältin geht es darum das Aussprechen von allgemeinen Problemen zu verhindern. Die Messerkriminalität ist ein allgemeines Problem, also kein Einzelfall, es besteht ein übergeordneter Zusammenhang. Man soll sich abstechen lassen, ohne sich dazu kritisch äußern zu dürfen. „Na hören Sie mal, Sie haben mich erstochen!“ „Da sagen Sir nur weil ich Ausländer bin!“ ♦ Staatsanwältin & Richter sind amtsunwürdig und gehören aus dem öffentlichen Dienst entlassen!
Auch aus eigener, wenn auch minderer Erfahrung weiß ich, daß man die Justiz meiden sollte. Ihr Fall zeigt, wie viele andere, daß die ganzen Gesinnungsstraftaten, so wie Volksverhetzung, in einem Rechtsstaat nichts zu suchen haben. Wegen ihrer völlig beliebigen Unbestimmtheit „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln“ eignen sich diese Strafrechtsparagraphen bei entsprechend gesinnten Staatsdienern hervorragend dazu, Kritiker an bestimmten unerfreulichen Mißständen einzuschüchtern, ärmer zu machen oder einzusperren. Auch die Tausenden Verfahren von Politikern wegen §187ff. Beleidigung zeigen, wie Gesinnung kriminellem Verhalten gleichgestellt wird. Wenn Verfahren wegen Mord, Totschlag, Vergewaltigung ellenlang nicht beginnen, und alle nach mehr Personal für die Justiz schreien, hat das vielleicht genau mit dieser Gesinnungsjustiz zu tun. Leider streben alle politischen Parteien danach, die Strafjustiz auszudehnen, statt sie auf das Wesentliche zu beschränken. Lassen Sie sich nicht unterkriegen! Übrigens fand ich den Gesang: „Lustig ist das Zigeunerleben…. BRAUCHEN DEM KAISER KEIN ZINS ZU GEBEN“ wegen seiner Staatswiderständigkeit immer ganz vorbildlich.
Und wieder ein schlagender Beweis dafür, verehrte Frau Schunke, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat, sondern in einer zunehmend aggressiv agierenden linkswoken Gesinnungsdiktatur leben! Und es ist etwas dran an Ihrer Vermutung: Man schmeisst auf ‚höhere Weisung‘ hin mit Dreck in der Hoffnung, dass irgend etwas davon hängenbleibt. In nicht wenigen ‚hochrangigen‘ Schubladen unserer Republik scheinen Reproduktionen der 1976 fabrizierten Stasi-Zersetzungs-Richtlinie ‚Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge‘ herumzugeistern, die man im Bedarfsfall ‚klammheimlich-begeistert‘ ans Licht befördert, um sie in geradezu fiebrigem Eifer zur Anwendung zu bringen…
Versuchen Sie, durchzuhalten!!!
Frau Schunke, seien Sie versichert, es bleibt nichts an Ihnen hängen bei den klugen und vernünftigen Menschen, wir wissen alle, womit wir es hier zu tun haben. Aber es bleibt hingegen alles an der verantwortlichen Staatsanwältin hängen, an den verantwortlichen Gerichten und der demokratiefeindlichen Politik, die dahintersteht. Wir leben nicht länger in einem Rechtsstaat, davon bin ich seit einiger Zeit überzeugt, Ihr Fall ist nur einer von vielen – denken Sie beispielsweise an Michael Ballweg. Die Verantwortlichen hierfür wollen den freien Geist an sich brechen, das ist symptomatisch für die Totalitären. Sie, Frau Schunke, Sie haben nur eine Meinungsäußerung getätigt – sie sind also Opfer und die anderen sind die Täter, die unser Grundgesetz nicht verstehen und Meinungsäußerungen kriminalisieren. Was in meinen Augen für Juristen eine bodenlose Schande der Extraklasse ist, Und wie sich die Justiz willfährig der Politik beugt und damit den Rechtsstaat preisgibt. Aber gehen Sie zu denen, die diese Regierung und diese Parteien wider besseres Wissen gewählt haben. Dort finden Sie die letzten Verantwortlichen.
Sie sind noch jung, verlassen Sie dieses Land und überlassen es den Abwrackern in Politik und Justiz.