Unsere Kollegin Anabel Schunke wurde wegen angeblicher Volksverhetzung zur Zahlung von 5.400 Euro verurteilt. Bemerkenswert an diesem Fall ist, mit welchem Eifer eine doppelt beschäftigte Staatsanwältin agiert, die sich selbst zuarbeitet. Hört sich seltsam an, ist aber so.
Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich öffentlich etwas zu meinem Fall sagen soll. Als jemand, der nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, der nicht mal die Nerven hätte, eine Kaugummi-Packung im Drogeriemarkt zu klauen, ist so ein Strafverfahren auch für die Psyche schon eine hammerharte Angelegenheit, bei der man auch immer fürchtet, dass etwas von dem Dreck, mit dem man beworfen wird, hängen bleibt.
Vor dem Hintergrund der antidemokratischen Transformation, die sich hier gerade unter Federführung der Ampel-Regierung vollzieht, mit welchen Mitteln der politische Gegner mittlerweile bekämpft wird, halte ich es jedoch für richtig, meinen Fall der öffentlichen Beweisführung über das, was hier gerade geschieht, hinzuzufügen. Zudem hat man sich, wie zu erwarten, bei der Goslarschen Zeitung dieser Schmierenkampagne angeschlossen und einen Artikel dazu verfasst, der mir jetzt bereits eifrig von Leuten aus meiner Heimatstadt zugeschickt wurde. Vielen Dank also auch an die Goslarsche Zeitung, dass ihr direkt alle informiert habt.
Ich wurde im September 2022 wegen Volksverhetzung angezeigt. Grund dafür war ein Post auf X (damals noch Twitter) vom 08.04.2022. Im Strafbefehl wird die anstößige Stelle wörtlich wiedergegeben:
Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen. Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen „Antiziganismus" bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird.
Strafrechtlich relevant wegen Volksverhetzung!
Man teilte mir mit, dass nach hiesiger Bewertung eine strafrechtliche Relevanz gemäß §130 StGB (Volksverhetzung) vorliegen könne. Mittlerweile vier Anwälte, die im Laufe der Zeit mit dem Fall beschäftigt waren, sehen das anders.
Mein Anwalt beantragte damals Akteneinsicht und fand so heraus, dass die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser neu geschaffene „Meldestelle für Hasskriminalität im Internet“ hinter der Anzeige gegen mich steckt.
Mein Anwalt versuchte, die Sache abzuwehren. Wir argumentierten stichhaltig u.a. mit zahlreichen Artikeln, die die von mir getätigten Aussagen faktisch untermauern sollten. Zudem zielte mein Post im zweiten Absatz deutlich auf eine Kritik an der derzeitigen Politik von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ab und nicht auf eine pauschale Verunglimpfung aller Sinti und Roma. Ich spreche von einem „großen Teil“ und nicht von einem „Großteil“ oder gar „allen“.
Damit gab man sich jedoch nicht zufrieden, und das Ding landete vor dem Amtsgericht. Ich beschloss, in Absprache mit meinem Anwalt, der kein Strafrechtler ist und sich bis dato hauptsächlich erfolgreich um meine Sperrungen auf Twitter und Meta kümmerte, die renommierte Kanzlei Höcker aus Köln in diesem Fall hinzuzuziehen. Auch hier kam man innerhalb der Kanzlei zur selben Einschätzung – dass diese Äußerung mitnichten den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
Das Kuriose: Der Richter, der den Strafbefehl später selbst verhängte, verweigerte das zunächst. Nach seiner Rechtsauffassung (!) war der Tweet eine zulässige Kritik an Nancy Faeser und eben nicht strafbar. Er lehnte den Erlass des Göttinger Strafbefehls daher ab. Eine riesengroße Last fiel von mir ab. Ich dachte, ich hätte es hinter mir. Das Verfahren wäre damit beendet gewesen.
Doch für die Göttinger Staatsanwältin war der Fall nun von solch großer Bedeutung, dass sie Beschwerde einlegte.
Die Staatsanwältin hat zwei Jobs
Und nun wird es noch kurioser: Die zuständige Staatsanwältin in Göttingen ist zugleich für die Meldestelle von Nancy Faeser tätig. Es gibt also de facto keine wirkliche Trennung zwischen der Meldestelle auf der einen Seite und der zuständigen Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite, die den Fall übernimmt. Die zuständige Person bei der Meldestelle ist zugleich auch die zuständige Staatsanwältin in Göttingen.
Dass eine solche „Personalunion“ überhaupt rechtsstaatlich zulässig sein kann, hätte ich nie gedacht. Meine Anwälte waren von diesem „Überengagement“ der Staatsanwaltschaft, die ansonsten gerne über ihre dünne Personaldecke und Überbelastung klagt, auch sehr überrascht.
Meine weitere Recherche ergab dann, dass die zuständige Meldestellen-Staatsanwältin regelmäßig zum Thema „Hass und Hetze“ im Netz publiziert. Vielleicht ist ihr der Strafbefehl gegen mich deshalb so wichtig. Es wird allmählich klar, dass die ganze Sache hochgradig politisch motiviert ist.
Lange Rede kurzer Sinn: Die Sache ging also zum Landgericht, und dort wurde dann entschieden, dass der zuständige Richter vom Amtsgericht, der den Strafbefehl abgelehnt hatte, seine Entscheidung doch noch einmal überdenken möge. Am Ende wurde dann zum Amtsgericht zurückverwiesen, und der Richter, der den Strafbefehl zunächst abgelehnt hatte, machte nun auf „Geheiß“ des Landgerichts die 180-Grad-Wende und erließ den Strafbefehl – entgegen seiner ursprünglichen Rechtsauffassung.
Ich war runter mit den Nerven. So etwas zieht sich ja ewig. Mittlerweile war es Ende 2023. Ich wollte unter keinen Umständen vor Gericht, weil mich die Rechtsstreite der letzten Jahre bereits psychisch an meine Grenzen gebracht haben und ich deshalb mittlerweile an richtigen Panikattacken leide. Ich war psychisch so runter, dass ich trotz des empfundenen Unrechts und dem unterstellten politischen Willen bereit war, den Strafbefehl anzuerkennen, damit ich einfach meine Ruhe habe und nicht vor Gericht muss. Allerdings wurde mir davon abgeraten. Zumal es eben nach Einschätzung diverser Anwälte absolut keine Volksverhetzung ist.
90 Tagessätze a 60 Euro, macht 5.400 Euro
Mittlerweile sind diverse Anwälte in den Fall involviert. Man kann sich also vorstellen, was das an Zeit, Nerven und Geld kostet, und man darf sich auch durchaus wundern, welche Ressourcen der Staat hier freimacht, um jemanden wegen eines solchen Postings strafrechtlich zu verfolgen.
Meine Anwälte waren bis zuletzt guter Dinge, dass wir einen Freispruch erwirken werden, weil es halt einfach nach der Einschätzung aller Juristen, die sich den Fall angeschaut haben, keine Volksverhetzung ist.
Dieser Optimismus wurde nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft forderte gar 120 Tagessätze à 60 Euro. Der Richter urteilte schließlich auf 90 Tagessätze à 60 Euro. Macht 5.400 Euro. Zum Vergleich: Mein Anwalt sagte mir nach der Verhandlung, dass man 90 Tagessätze für gewöhnlich dafür kriegt, wenn man jemandem den Kiefer bricht. Aber so ist das eben mit den Prioritäten in diesem Land. Vorbestraft ist man damit übrigens nicht.
Da meine Anwälte nach wie vor geschlossen die Ansicht vertreten, dass es sich bei meinem Post nicht um Volksverhetzung handelt, haben wir umgehend Berufung gegen das Urteil einlegt, das somit nicht rechtskräftig ist. Dennoch titelte die Goslarsche Zeitung groß mit einem Bild von mir und schreibt, dass ich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.
Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist mittlerweile so erschüttert, dass ich keine Prognose mehr wage. Ich habe seitdem massive Ängste und auch zunehmende psychische Probleme. Und genau das macht so etwas mit Menschen. Es ist eine schleichende Zermürbung. Bis man irgendwann keine Kraft mehr hat und das Urteil einfach akzeptiert. Aber das werde ich nicht. Es ist Nancy Faesers Meldestelle, die hinter der Anzeige steckt und es ist politisch motiviert.
Es soll etwas an mir hängen bleiben, und das tut es ja jetzt auch schon. „Volksverhetzung“. Das klingt schlimm. Das klingt verdächtig und rechtsextrem. Und deshalb hat man es in der Presse auch direkt dankenswerterweise aufgenommen. Damit es das Erste ist, was Leute sehen, wenn sie mich googlen.
Für jemanden, der nie mit dem Strafrecht zu tun hatte, ist das einfach richtig übel. Ich wollte an dieser Stelle auch mal zeigen, was das mit Menschen macht. Welcher Psychoterror das ist und wie unerträglich es ist, zu sehen, wie man verfolgt wird, während andere sich in diesem Land benehmen können wie die Axt im Walde, ohne sich dafür verantworten zu müssen.
Wie gesagt: Hier passieren ungute Dinge. Und ich unterstelle, dass die Sache gegen mich dazugehört.
Anabel Schunke schreibt als Kolumnistin unter anderem für die Schweizer Weltwoche. Mehr über sie finden Sie auf ihrer Facebookseite und bei Twitter.

Der Islam gehört nicht zu Deutschland.
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„Hier passieren ungute Dinge“.
Ja, hier passieren Dinge, die vor ein paar Jahren völlig unmöglich gewesen wären. Die Parteien haben sich de facto zu einer Einheitspartei zusammengeschlossen, incl CDU/CSU. Die einzige Oppositionspartei wird mit allen legitimen und illegitimen Mitteln diffamiert. Die MSM wurden von den Parteien gleichgeschaltet, und dienen als Propagandainstrumente. Da Richter und Staatsanwälte letztlich von den Parteien über sog. Wahlausschüsse (ha,ha) ins Amt gehoben werden, die Staatsanwälte zudem befehlsgebunden gegenüber den jeweiligen Justizministern sind, muss man die Justiz in Deutschland als Erfüllungsgehilfen der Politik betrachten. Was heißt das Alles für ein Land, in dem praktisch nur noch eine Partei regiert, und die sich Alles untergeordnet hat? Ich nenne das eine Parteiendiktatur. Ich kann Sie, Frau Schunke, gut verstehen, gehe aber davon aus, dass in nicht allzu ferner Zukunft, für das, wozu Sie verurteilt wurden,viel, viel drastischere Urteile gefällt werden. Frei nach Herrn Broder: „Ihr seid heute so, wie ihr früher schon ward. “ Nur: Was man sich auch eingestehen muss; 70 Prozent wählen diese Einheitspartei, und man sagt uns ja immer, dass wir in einer Demokratie leben. Jeder Schweizer würde sich totlachen. Da bei mir (leider) das Glas immer halbleer ist, sehe ich keinen gangbaren Ausweg. Ein Vorteil der Dunkelheit ist, dass sie sich nur langsam ausbreitet, und die Jungen sich (leider) gewöhnen werden. Es reicht.
Die Entwicklung hin zum Schnüffel- und Gesinnungsstaat hat vor Jahrzehnten sehr langsam angefangen, vielleicht mit dem künstlichen „Aufstand der Anständigen“ im Jahre 2000, vielleicht noch viel früher. 2017 kam das Netz-DG hinzu, dass die Internet-Betreiber zur Selbstzensur im Sinne der Regierung Merkel verpflichtete. Inzwischen geht es erschreckend schnell: vor vielleicht einem halben Jahr hat man in mutmaßlichen Hinterzimmergesprächen die Inhaber der Zeitungs- und Bahnbofsbuchhandelsketten davon überzeugt, das grenzwertig rechte Magazin „Compact“ nicht mehr in den Handel zu bringen, am 16.07.2024 hat die Kampf-gegen-Rächz-Ministerin dieses Magazin ungeheuer rechtsstaatlich unter Zuhilfenahme des Vereinsrechts verboten. „Compact“ war sicherlich zu weiten Teilen ein rechtes Schmierblatt mit radikaler Tendenz, aber ich hatte immer den Eindruck, dass die Schlagzeilen weit gemäßigter als die der früheren „National-Zeitung“ waren, d.h., dass kein Verbotsgrund bestand. Die „Nat.-Zeitung“ ist irgendwann an Leserschwund gestorben, sie wurde nie verboten. Es war unnötig (und der Untergang der „Nat.-Zeitung“ war einer von vielen Hinweisen darauf, dass das rechte, sogar rechtsextreme, Milieu sich ab vielleicht 2000 langsam mäßigte, statt immer extremistischer und gefährlicher zu werden). Das Compact-Verbot wurde mit Schlagworten und mit offenbar nicht erwiesenen, sondern beleglos in die Presse geklatschten Unterstellungen gerechtfertigt. Mit der Verurteilung Anabel Schunkes auf das Betreiben einer Staatsanwältin hin, die gleichzeitig einer Denunziationsstelle angehört, ist ein weiterer Grad an „Rechts“willkür erreicht worden. Vielleicht sind in einem Jahr auch „Tichys Einblick“, die „Achse“ und weitere alternative Medien wegen „rechtsextremistischer, verfassungsfeindlicher Inhalte“ verboten. Staatsfunk und sonstige Qualitätsjournaille würden sich dem ganz, ganz sicher nicht in den Weg stellen.
hi, vielleicht lässt sich der Fall verrechnen, wenn Sie „AfDler töten“ posten. Fragen kostet nichts.
Das Kurioseste für mich: Der Richter, die Staatsanwältin. Als es um die Gleichstellung ging, war eines der Probleme, die ich sah: Frauen an der Macht, werden Kritik an Frau verbieten, Kritik an Männer wird zur Staatsräson. Die Queernummer stand da noch nicht so im Focus. Das Frau auch Frau ausgrenzen würde, wenn diese sogenannte Linien überschreitet, daran habe ich nicht eine Sekunde gezweifelt. Denkende Frauen haben halt unter Frauen immer eine massive Mehrheit gegen sich. Jetzt zur Werbung: „Normal gibt es das überhaupt noch? Sind wir nicht alle irgendwie anders, besonders…“ Aus einem Werbespot für Brause. Die Eingangsfrage „Normal gibt’s das noch“ kann ich zumindest für die Zukunft beantworten: Im Prinzip ja, nach den letzten Meinungskriegen allerdings nur noch im Museum.
Wie kann man Sie unterstützen, Frau Schunke?!
Schade, dass Sie den Namen der Staatsanwältin nicht erwähnen. Sie handelt als öffentliche Person und ist dem Souverän darin öffentlicher Rechenschaft verpflichtet. Dasselbe gilt auch für Richter. Die Anonymisierung dieser Staatsbeamten der Judikative ist ggf. ein Anreiz für unkorrektes Verhalten bis hin zu Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch.
Ich wusste gar nicht, dass Sie so eine weiße Weste haben. Ein Zigeuner würde Sie auf jeden Fall besser verteidigen, als die amtierende Bundesregierung. Sollten Sie Geld brauchen, lassen Sie es mich wissen.