Anabel Schunke / 13.08.2024 / 15:00 / Foto: Achgut.com / 71 / Seite ausdrucken

Die Meldestelle für Hasskriminalität im Internet geht in die Vollen

Unsere Kollegin Anabel Schunke wurde wegen angeblicher Volksverhetzung zur Zahlung von 5.400 Euro verurteilt. Bemerkenswert an diesem Fall ist, mit welchem Eifer eine doppelt beschäftigte Staatsanwältin agiert, die sich selbst zuarbeitet. Hört sich seltsam an, ist aber so.

Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich öffentlich etwas zu meinem Fall sagen soll. Als jemand, der nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, der nicht mal die Nerven hätte, eine Kaugummi-Packung im Drogeriemarkt zu klauen, ist so ein Strafverfahren auch für die Psyche schon eine hammerharte Angelegenheit, bei der man auch immer fürchtet, dass etwas von dem Dreck, mit dem man beworfen wird, hängen bleibt.

Vor dem Hintergrund der antidemokratischen Transformation, die sich hier gerade unter Federführung der Ampel-Regierung vollzieht, mit welchen Mitteln der politische Gegner mittlerweile bekämpft wird, halte ich es jedoch für richtig, meinen Fall der öffentlichen Beweisführung über das, was hier gerade geschieht, hinzuzufügen. Zudem hat man sich, wie zu erwarten, bei der Goslarschen Zeitung dieser Schmierenkampagne angeschlossen und einen Artikel dazu verfasst, der mir jetzt bereits eifrig von Leuten aus meiner Heimatstadt zugeschickt wurde. Vielen Dank also auch an die Goslarsche Zeitung, dass ihr direkt alle informiert habt.

Ich wurde im September 2022 wegen Volksverhetzung angezeigt. Grund dafür war ein Post auf X (damals noch Twitter) vom 08.04.2022. Im Strafbefehl wird die anstößige Stelle wörtlich wiedergegeben:

Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen. Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen „Antiziganismus" bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird.

Strafrechtlich relevant wegen Volksverhetzung!

Man teilte mir mit, dass nach hiesiger Bewertung eine strafrechtliche Relevanz gemäß §130 StGB (Volksverhetzung) vorliegen könne. Mittlerweile vier Anwälte, die im Laufe der Zeit mit dem Fall beschäftigt waren, sehen das anders.

Mein Anwalt beantragte damals Akteneinsicht und fand so heraus, dass die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser neu geschaffene „Meldestelle für Hasskriminalität im Internet“ hinter der Anzeige gegen mich steckt.

Mein Anwalt versuchte, die Sache abzuwehren. Wir argumentierten stichhaltig u.a. mit zahlreichen Artikeln, die die von mir getätigten Aussagen faktisch untermauern sollten. Zudem zielte mein Post im zweiten Absatz deutlich auf eine Kritik an der derzeitigen Politik von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ab und nicht auf eine pauschale Verunglimpfung aller Sinti und Roma. Ich spreche von einem „großen Teil“ und nicht von einem „Großteil“ oder gar „allen“. 

Damit gab man sich jedoch nicht zufrieden, und das Ding landete vor dem Amtsgericht. Ich beschloss, in Absprache mit meinem Anwalt, der kein Strafrechtler ist und sich bis dato hauptsächlich erfolgreich um meine Sperrungen auf Twitter und Meta kümmerte, die renommierte Kanzlei Höcker aus Köln in diesem Fall hinzuzuziehen. Auch hier kam man innerhalb der Kanzlei zur selben Einschätzung – dass diese Äußerung mitnichten den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Das Kuriose: Der Richter, der den Strafbefehl später selbst verhängte, verweigerte das zunächst. Nach seiner Rechtsauffassung (!) war der Tweet eine zulässige Kritik an Nancy Faeser und eben nicht strafbar. Er lehnte den Erlass des Göttinger Strafbefehls daher ab. Eine riesengroße Last fiel von mir ab. Ich dachte, ich hätte es hinter mir. Das Verfahren wäre damit beendet gewesen.

Doch für die Göttinger Staatsanwältin war der Fall nun von solch großer Bedeutung, dass sie Beschwerde einlegte.

Die Staatsanwältin hat zwei Jobs

Und nun wird es noch kurioser: Die zuständige Staatsanwältin in Göttingen ist zugleich für die Meldestelle von Nancy Faeser tätig. Es gibt also de facto keine wirkliche Trennung zwischen der Meldestelle auf der einen Seite und der zuständigen Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite, die den Fall übernimmt. Die zuständige Person bei der Meldestelle ist zugleich auch die zuständige Staatsanwältin in Göttingen.

Dass eine solche „Personalunion“ überhaupt rechtsstaatlich zulässig sein kann, hätte ich nie gedacht. Meine Anwälte waren von diesem „Überengagement“ der Staatsanwaltschaft, die ansonsten gerne über ihre dünne Personaldecke und Überbelastung klagt, auch sehr überrascht.

Meine weitere Recherche ergab dann, dass die zuständige Meldestellen-Staatsanwältin regelmäßig zum Thema „Hass und Hetze“ im Netz publiziert. Vielleicht ist ihr der Strafbefehl gegen mich deshalb so wichtig. Es wird allmählich klar, dass die ganze Sache hochgradig politisch motiviert ist.

Lange Rede kurzer Sinn: Die Sache ging also zum Landgericht, und dort wurde dann entschieden, dass der zuständige Richter vom Amtsgericht, der den Strafbefehl abgelehnt hatte, seine Entscheidung doch noch einmal überdenken möge. Am Ende wurde dann zum Amtsgericht zurückverwiesen, und der Richter, der den Strafbefehl zunächst abgelehnt hatte, machte nun auf „Geheiß“ des Landgerichts die 180-Grad-Wende und erließ den Strafbefehl – entgegen seiner ursprünglichen Rechtsauffassung.

Ich war runter mit den Nerven. So etwas zieht sich ja ewig. Mittlerweile war es Ende 2023. Ich wollte unter keinen Umständen vor Gericht, weil mich die Rechtsstreite der letzten Jahre bereits psychisch an meine Grenzen gebracht haben und ich deshalb mittlerweile an richtigen Panikattacken leide. Ich war psychisch so runter, dass ich trotz des empfundenen Unrechts und dem unterstellten politischen Willen bereit war, den Strafbefehl anzuerkennen, damit ich einfach meine Ruhe habe und nicht vor Gericht muss. Allerdings wurde mir davon abgeraten. Zumal es eben nach Einschätzung diverser Anwälte absolut keine Volksverhetzung ist.

90 Tagessätze a 60 Euro, macht 5.400 Euro

Mittlerweile sind diverse Anwälte in den Fall involviert. Man kann sich also vorstellen, was das an Zeit, Nerven und Geld kostet, und man darf sich auch durchaus wundern, welche Ressourcen der Staat hier freimacht, um jemanden wegen eines solchen Postings strafrechtlich zu verfolgen.

Meine Anwälte waren bis zuletzt guter Dinge, dass wir einen Freispruch erwirken werden, weil es halt einfach nach der Einschätzung aller Juristen, die sich den Fall angeschaut haben, keine Volksverhetzung ist.

Dieser Optimismus wurde nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft forderte gar 120 Tagessätze à 60 Euro. Der Richter urteilte schließlich auf 90 Tagessätze à 60 Euro. Macht 5.400 Euro. Zum Vergleich: Mein Anwalt sagte mir nach der Verhandlung, dass man 90 Tagessätze für gewöhnlich dafür kriegt, wenn man jemandem den Kiefer bricht. Aber so ist das eben mit den Prioritäten in diesem Land. Vorbestraft ist man damit übrigens nicht.

Da meine Anwälte nach wie vor geschlossen die Ansicht vertreten, dass es sich bei meinem Post nicht um Volksverhetzung handelt, haben wir umgehend Berufung gegen das Urteil einlegt, das somit nicht rechtskräftig ist. Dennoch titelte die Goslarsche Zeitung groß mit einem Bild von mir und schreibt, dass ich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist mittlerweile so erschüttert, dass ich keine Prognose mehr wage. Ich habe seitdem massive Ängste und auch zunehmende psychische Probleme. Und genau das macht so etwas mit Menschen. Es ist eine schleichende Zermürbung. Bis man irgendwann keine Kraft mehr hat und das Urteil einfach akzeptiert. Aber das werde ich nicht. Es ist Nancy Faesers Meldestelle, die hinter der Anzeige steckt und es ist politisch motiviert. 

Es soll etwas an mir hängen bleiben, und das tut es ja jetzt auch schon. „Volksverhetzung“. Das klingt schlimm. Das klingt verdächtig und rechtsextrem. Und deshalb hat man es in der Presse auch direkt dankenswerterweise aufgenommen. Damit es das Erste ist, was Leute sehen, wenn sie mich googlen.

Für jemanden, der nie mit dem Strafrecht zu tun hatte, ist das einfach richtig übel. Ich wollte an dieser Stelle auch mal zeigen, was das mit Menschen macht. Welcher Psychoterror das ist und wie unerträglich es ist, zu sehen, wie man verfolgt wird, während andere sich in diesem Land benehmen können wie die Axt im Walde, ohne sich dafür verantworten zu müssen.

Wie gesagt: Hier passieren ungute Dinge. Und ich unterstelle, dass die Sache gegen mich dazugehört.

 

Anabel Schunke schreibt als Kolumnistin unter anderem für die Schweizer Weltwoche. Mehr über sie finden Sie auf ihrer Facebookseite und bei Twitter.

Foto: Achgut.com

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Leserpost

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Olaf Schulz / 13.08.2024

Hoffen wir mal, dass ein Landtagsabgeordneter in einer Anfrage klärt, ob diese Staatsanwältin ihre nebenamtliche Tätigkeit auch pflichtgemäß ihrem Dienstherrn gemeldet hat und falls ja, warum seitens des Dienstherrn keine Bedenken dagegen bestanden haben - und falls nein, welche Kosequenzen für das Verfahren und die Staatsanwältin daraus erwachsen.

gerhard giesemann / 13.08.2024

§ 130 StGB ist beliebt, um unbequeme Leute mundtot zu machen - ähnlich wie der § 106 STGB des DDR-Unrechts: jugendopposition:/lexikon/sachbegriffe/148487/staatsfeindliche-hetze-106. Der arme Staat, muss eben besonders geschützt werden. Ein “unbestimmter Rechtsbegriff”, da lässt sich immer was machen.

Dr. med. Jesko Matthes / 13.08.2024

Wenn ich denke, was mein Land in Wahrheit verdient hätte, dann bin ich ein Patriot. Wenn ich sage, was mein Land in Wirklichkeit verdient hat, dann bin ich ein Volksverhetzer.

H. Berger / 13.08.2024

Was das besondere Hass-Engagement der Staatsanwältin angeht, empfehle ich mal zu schauen, ob wie meist in solchen Fällen nicht eine Menge Bias im Spiel ist und da vielleicht mehr die eigenen Phobien und Neigungen ausgelebt werden. Wenn also beispielsweise stets nur die üblichen “Andersmeinenden“, nur Deutsche usw. als vermeintliche Täter verfolgt oder nur ausgewählte Gruppierungen als vermeintliche Opfer schutzbefohlen werden. Interessant wäre auch, ob der Hassgeschichten wegen in Göttingen reale Strafsachen vernachlässigt werden. Oder hat man dort schon alle gemeingefährlichen Brotmesser aus dem Verkehr gezogen? Das Antiziganismuskonstrukt ist in der Tat ein Paradebeispiel dafür, wie man Gruppen mit fantastischen Opfermythologien klientelisiert und für gänzlich andere Zwecke instrumentalisiert. Identitätspolitik pur. An der besonders im deutschen Akademikermilieu verbreiteten Antiziganismusbeflissenheit gibt es übrigens auch massive Kritik von manchen aufgeweckten Gitanes.

peter keller / 13.08.2024

Ich verstehe nicht: Die Wähler wollen doch eine solche Regierung und damit Justiz. Aus demokratischer Sicht, wonach die Mehrheit bestimmt, ist es legitim die Meinungsäusserungsfreiheit einzuschränken genauso wie die Todesstrafe einziführen. Entweder man ist Demokrat und akzeptiert die Mehrheitsmeinung oder lehnt den Staat per se ab und begibt sich auf das Territorium des Anarchismus.  Nachdem Sie nicht Anarchistin sind, verstehe ich dieses Gejammer nicht, Frau Schunke.

Jochen Grünhagen / 13.08.2024

Deutschland befindet sich auf einer sehr schiefen Ebene und so langsam kommt die Sache ins Rutschen. Freiheit und Rechtsstaat waren gestern, auch der vermeintliche Wohlstand wird rasant vernichtet. Was bleibt sind Heinrich Heines Worte “denk ich an Deutschland in der Nacht .......”. Für sie Frau Schunke alles Gute.

Burkhart Berthold / 13.08.2024

Herr Steinhöfel ...?

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