Anabel Schunke / 13.08.2024 / 15:00 / Foto: Achgut.com / 71 / Seite ausdrucken

Die Meldestelle für Hasskriminalität im Internet geht in die Vollen

Unsere Kollegin Anabel Schunke wurde wegen angeblicher Volksverhetzung zur Zahlung von 5.400 Euro verurteilt. Bemerkenswert an diesem Fall ist, mit welchem Eifer eine doppelt beschäftigte Staatsanwältin agiert, die sich selbst zuarbeitet. Hört sich seltsam an, ist aber so.

Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich öffentlich etwas zu meinem Fall sagen soll. Als jemand, der nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, der nicht mal die Nerven hätte, eine Kaugummi-Packung im Drogeriemarkt zu klauen, ist so ein Strafverfahren auch für die Psyche schon eine hammerharte Angelegenheit, bei der man auch immer fürchtet, dass etwas von dem Dreck, mit dem man beworfen wird, hängen bleibt.

Vor dem Hintergrund der antidemokratischen Transformation, die sich hier gerade unter Federführung der Ampel-Regierung vollzieht, mit welchen Mitteln der politische Gegner mittlerweile bekämpft wird, halte ich es jedoch für richtig, meinen Fall der öffentlichen Beweisführung über das, was hier gerade geschieht, hinzuzufügen. Zudem hat man sich, wie zu erwarten, bei der Goslarschen Zeitung dieser Schmierenkampagne angeschlossen und einen Artikel dazu verfasst, der mir jetzt bereits eifrig von Leuten aus meiner Heimatstadt zugeschickt wurde. Vielen Dank also auch an die Goslarsche Zeitung, dass ihr direkt alle informiert habt.

Ich wurde im September 2022 wegen Volksverhetzung angezeigt. Grund dafür war ein Post auf X (damals noch Twitter) vom 08.04.2022. Im Strafbefehl wird die anstößige Stelle wörtlich wiedergegeben:

Ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern schließt sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, nur unter sich bleiben, klauen, Müll einfach auf die Straße werfen und als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung ziehen. Wer das benennt, wird von der eigenen Innenministerin des neu erfundenen „Antiziganismus" bezichtigt. Wie jedwede andere Kritik an einer jahrzehntelang völlig fehlgeleiteten Zuwanderungspolitik soll auch diese unter dem Rassismusvorwurf erstickt werden. Als Deutscher bist du damit mittlerweile nicht mehr als ein Zahlsklave im eigenen Land, der alles hinnehmen muss, was ihm vorgesetzt wird.

Strafrechtlich relevant wegen Volksverhetzung!

Man teilte mir mit, dass nach hiesiger Bewertung eine strafrechtliche Relevanz gemäß §130 StGB (Volksverhetzung) vorliegen könne. Mittlerweile vier Anwälte, die im Laufe der Zeit mit dem Fall beschäftigt waren, sehen das anders.

Mein Anwalt beantragte damals Akteneinsicht und fand so heraus, dass die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser neu geschaffene „Meldestelle für Hasskriminalität im Internet“ hinter der Anzeige gegen mich steckt.

Mein Anwalt versuchte, die Sache abzuwehren. Wir argumentierten stichhaltig u.a. mit zahlreichen Artikeln, die die von mir getätigten Aussagen faktisch untermauern sollten. Zudem zielte mein Post im zweiten Absatz deutlich auf eine Kritik an der derzeitigen Politik von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ab und nicht auf eine pauschale Verunglimpfung aller Sinti und Roma. Ich spreche von einem „großen Teil“ und nicht von einem „Großteil“ oder gar „allen“. 

Damit gab man sich jedoch nicht zufrieden, und das Ding landete vor dem Amtsgericht. Ich beschloss, in Absprache mit meinem Anwalt, der kein Strafrechtler ist und sich bis dato hauptsächlich erfolgreich um meine Sperrungen auf Twitter und Meta kümmerte, die renommierte Kanzlei Höcker aus Köln in diesem Fall hinzuzuziehen. Auch hier kam man innerhalb der Kanzlei zur selben Einschätzung – dass diese Äußerung mitnichten den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Das Kuriose: Der Richter, der den Strafbefehl später selbst verhängte, verweigerte das zunächst. Nach seiner Rechtsauffassung (!) war der Tweet eine zulässige Kritik an Nancy Faeser und eben nicht strafbar. Er lehnte den Erlass des Göttinger Strafbefehls daher ab. Eine riesengroße Last fiel von mir ab. Ich dachte, ich hätte es hinter mir. Das Verfahren wäre damit beendet gewesen.

Doch für die Göttinger Staatsanwältin war der Fall nun von solch großer Bedeutung, dass sie Beschwerde einlegte.

Die Staatsanwältin hat zwei Jobs

Und nun wird es noch kurioser: Die zuständige Staatsanwältin in Göttingen ist zugleich für die Meldestelle von Nancy Faeser tätig. Es gibt also de facto keine wirkliche Trennung zwischen der Meldestelle auf der einen Seite und der zuständigen Staatsanwaltschaft auf der anderen Seite, die den Fall übernimmt. Die zuständige Person bei der Meldestelle ist zugleich auch die zuständige Staatsanwältin in Göttingen.

Dass eine solche „Personalunion“ überhaupt rechtsstaatlich zulässig sein kann, hätte ich nie gedacht. Meine Anwälte waren von diesem „Überengagement“ der Staatsanwaltschaft, die ansonsten gerne über ihre dünne Personaldecke und Überbelastung klagt, auch sehr überrascht.

Meine weitere Recherche ergab dann, dass die zuständige Meldestellen-Staatsanwältin regelmäßig zum Thema „Hass und Hetze“ im Netz publiziert. Vielleicht ist ihr der Strafbefehl gegen mich deshalb so wichtig. Es wird allmählich klar, dass die ganze Sache hochgradig politisch motiviert ist.

Lange Rede kurzer Sinn: Die Sache ging also zum Landgericht, und dort wurde dann entschieden, dass der zuständige Richter vom Amtsgericht, der den Strafbefehl abgelehnt hatte, seine Entscheidung doch noch einmal überdenken möge. Am Ende wurde dann zum Amtsgericht zurückverwiesen, und der Richter, der den Strafbefehl zunächst abgelehnt hatte, machte nun auf „Geheiß“ des Landgerichts die 180-Grad-Wende und erließ den Strafbefehl – entgegen seiner ursprünglichen Rechtsauffassung.

Ich war runter mit den Nerven. So etwas zieht sich ja ewig. Mittlerweile war es Ende 2023. Ich wollte unter keinen Umständen vor Gericht, weil mich die Rechtsstreite der letzten Jahre bereits psychisch an meine Grenzen gebracht haben und ich deshalb mittlerweile an richtigen Panikattacken leide. Ich war psychisch so runter, dass ich trotz des empfundenen Unrechts und dem unterstellten politischen Willen bereit war, den Strafbefehl anzuerkennen, damit ich einfach meine Ruhe habe und nicht vor Gericht muss. Allerdings wurde mir davon abgeraten. Zumal es eben nach Einschätzung diverser Anwälte absolut keine Volksverhetzung ist.

90 Tagessätze a 60 Euro, macht 5.400 Euro

Mittlerweile sind diverse Anwälte in den Fall involviert. Man kann sich also vorstellen, was das an Zeit, Nerven und Geld kostet, und man darf sich auch durchaus wundern, welche Ressourcen der Staat hier freimacht, um jemanden wegen eines solchen Postings strafrechtlich zu verfolgen.

Meine Anwälte waren bis zuletzt guter Dinge, dass wir einen Freispruch erwirken werden, weil es halt einfach nach der Einschätzung aller Juristen, die sich den Fall angeschaut haben, keine Volksverhetzung ist.

Dieser Optimismus wurde nicht erfüllt. Die Staatsanwaltschaft forderte gar 120 Tagessätze à 60 Euro. Der Richter urteilte schließlich auf 90 Tagessätze à 60 Euro. Macht 5.400 Euro. Zum Vergleich: Mein Anwalt sagte mir nach der Verhandlung, dass man 90 Tagessätze für gewöhnlich dafür kriegt, wenn man jemandem den Kiefer bricht. Aber so ist das eben mit den Prioritäten in diesem Land. Vorbestraft ist man damit übrigens nicht.

Da meine Anwälte nach wie vor geschlossen die Ansicht vertreten, dass es sich bei meinem Post nicht um Volksverhetzung handelt, haben wir umgehend Berufung gegen das Urteil einlegt, das somit nicht rechtskräftig ist. Dennoch titelte die Goslarsche Zeitung groß mit einem Bild von mir und schreibt, dass ich wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

Mein Vertrauen in den Rechtsstaat ist mittlerweile so erschüttert, dass ich keine Prognose mehr wage. Ich habe seitdem massive Ängste und auch zunehmende psychische Probleme. Und genau das macht so etwas mit Menschen. Es ist eine schleichende Zermürbung. Bis man irgendwann keine Kraft mehr hat und das Urteil einfach akzeptiert. Aber das werde ich nicht. Es ist Nancy Faesers Meldestelle, die hinter der Anzeige steckt und es ist politisch motiviert. 

Es soll etwas an mir hängen bleiben, und das tut es ja jetzt auch schon. „Volksverhetzung“. Das klingt schlimm. Das klingt verdächtig und rechtsextrem. Und deshalb hat man es in der Presse auch direkt dankenswerterweise aufgenommen. Damit es das Erste ist, was Leute sehen, wenn sie mich googlen.

Für jemanden, der nie mit dem Strafrecht zu tun hatte, ist das einfach richtig übel. Ich wollte an dieser Stelle auch mal zeigen, was das mit Menschen macht. Welcher Psychoterror das ist und wie unerträglich es ist, zu sehen, wie man verfolgt wird, während andere sich in diesem Land benehmen können wie die Axt im Walde, ohne sich dafür verantworten zu müssen.

Wie gesagt: Hier passieren ungute Dinge. Und ich unterstelle, dass die Sache gegen mich dazugehört.

 

Anabel Schunke schreibt als Kolumnistin unter anderem für die Schweizer Weltwoche. Mehr über sie finden Sie auf ihrer Facebookseite und bei Twitter.

Foto: Achgut.com

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Dietmar Herrmann / 13.08.2024

Sie finden es merkwürdig, daß Gruppenvergewaltigung straffrei ist, die Kritik an diesem Zustand aber Knast einbringt? Dann halten Sie bloß die Klappe, sonst kriegen Sie auch noch Ärger! Ich fragte mich anfangs, was in den Köpfen derer vorgeht, die dem eigenen Land um jeden Preis schaden wollen, obwohl sie doch so privilegiert darin leben. Schlimm ist, daß seit einiger Zeit alle Dämme gebrochen sind und diejenigen, die sich dem Zerstörungswerk entgegenstellen, mit größter Heimtücke kriminalisiert werden. Ich habe inzwischen weitgehend resigniert und halte es mit dem Sellnerschen Akzelerationismus. Da der Untergang beschlossene Sache ist, wird der Schaden umso geringer, je schneller sich dieser vollzieht. Heldenhafte Einsätze verlängern nur die Agonie und fressen die Nerven. Die Boomer scheiden gerade massenhaft aus der Wertschöpfung aus, womit dem noblen Gönnertum der Bestmenschen die Grundlage entzogen wird, die Deindustrialisierung läuft. Gerade den Schneeflöckchen wünsche ich viel Spaß unter den Gesetzen des Dschungels.

Frank Hübinger / 13.08.2024

Liebe Frau Schunke, ich finde dieses Vorgehen des Staates eines Rechtsstaates unwürdig. Gibt es eine Möglichkeit Sie zu unterstützen. Ich würde gern zu Ihrer (und damit auch meiner) Verteidigung beitragen. Lassen Sie sich nicht unterkriegen! Herzliche Grüße FH

Irene Luh / 13.08.2024

Frau Schunke, in der US-Amerikanischen Verfassung ist festgehalten, daß der Bürger sich bewaffnen darf (im Hinblick auch auf kriminelle Politiker). ++ Letztens unterhielt ich mich, hier in Europa, mit einem “Nachbarn”, einem Linken, der darüber sehr empört war (und wohl deren Verfassung überhaupt nicht kannte). ++ Dieser Nachbar benutzt, ohne es zu ahnen, eine viel gemeinere, gefährlichere Waffe, als jede Schußwaffe: die Verleumdung, die auf der heimtückischen Lüge basiert. ++ Dessen war es sich gar nicht bewußt, denn er hielt sich für eine Kopie von Einstein und sagte mir: Journalisten lügen nicht.  Er glaubt jeden Dreck, der aus dem Lügenmund dieser korrupten, käuflichen, charakterlosen, linken Journalisten kommt. ++ Sie sollten sich geschmeichelt fühlen, WENN, WENN Sie diesen kriminellen gemeinen Unsinn durchschauen. Vielleicht haben Sie in Ihrem privatem Umfeld Menschen, die Ihnen wieder Vertrauen einflößen. ++ Die Verleumdung war schon immer die Lieblingswaffe der Linken und es bleibt was hängen, aber nur bei denen, die nicht aufrichtig sind, in vielen anderen Lebensbereichen. ++ Sie sind auch deshalb “schockiert”, weil Sie es nicht für möglich gehalten haben, daß der Rechtsstaat schon so weit heruntergekommen ist. ++ Aber, sehen Sie es positiv: Sie sind was, man kennt Sie, in der Szene, Sie sind sozusagen “elitär” und der Ampelregierung ein Dorn im Auge. ++ Wenn die Akteure so weit gehen, dann muß es sehr schlimm gestellt sein, um deren Kartenhaus. ++ Die Leute lassen sich nicht “erziehen”. Nicht so wie die Ampelregierung sich das “wünscht”. Und glauben Sie mir oder auch nicht, die meisten Menschen, die darunter wirklich leiden werden, sind die uneinsichtigen Wähler dieser Ampelregierung. ++ Lernen Sie zu vergeben, auch wenn sich niemand bei Ihnen entschuldigen wird und es auch nicht bereuen wird. Noch nicht!! ++ Nehmene Sie es auf gar keinen Fall persönlich. Sie waren nur zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort. ++ Ihre Aussagen sind weiterhin wahr!!

Marcel Seiler / 13.08.2024

Sehr geehrte Frau Schunke, heute unter dieser politischen Klasse wegen “Volksverhetzung” verurteilt zu werden, ehrt sie. Es zeigt einfach, dass Sie sich noch trauen, die Wahrheit zu schreiben. Meine seelische Unterstützung aus der Ferne haben Sie. Wer weiß, wann es noch mehr von uns trifft. Nicht jedem gelingt es, den Mund zu halten, und nicht jeder kann auswandern. – Mehr als die Strafe werden wohl die Anwälte gekostet haben. Gibt es ein Unterstützerkonto? Oder hat man auch Ihnen schon alle Konten gekündigt? Lassen Sie uns das Ihre wissen, wenn sie noch eines haben.

Klaus Keller / 13.08.2024

Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei ist eine dem Bundesministerium des Innern und für Heimat nachgeordnete Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland. +++ Die Staatsanwaltschaft (StA) in Deutschland ist eine weisungsgebundene Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist. Sie ist in der Behörden- und Ministerialhierarchie letztlich weisungsabhängig vom Justizminister und wird Anklagebehörde genannt. ... schreibt Wikipedia. +++ So klar scheint mir die Trennung nicht zu sein. Wie auch immer. Ich denke man sollte nicht immer nur auf Frau Faeser blicken wenn etwas merkwürdig daher kommt, sondern sich auch immer wieder fragen was Herr Buschmann dazu sagt und wie er letztendlich handelt bzw handeln lässt. PS Es ist schon interessant wie leicht man sich so nebenbei mit dem BKA anlegen kann. Man könnte meinen das es für Frau Faeser die einfachste Vorgehensweise war das BKA zu beauftragen, da die Länder auf diese Weise gar nicht zuständig sind, da das BKA eine Bundesbehörde ist. Man benutzt bzw missbraucht für seine Zwecke worauf man Zugriff hat. Vielleicht sollte sich ein Fachmann diese Entwicklungsgeschichte genauer betrachten.

Andrej Kharadi / 13.08.2024

Eine böse Geschichte und ein Dokument der Verkommenheit des deutschen Politsystems. Hier wurde offensichtlich im Hintgergrund politischer Druck auf den Richter ausgeübt, der nach Recht und Gesetz geurteilt hatte. Dass dieser sich gezwungen sah, sich dem Druck zu beugen, ist auch ein Beleg dafür, wie das Justizsystem von der Politik in den Abwärtsstrudel gerissen wird. Doch noch ist nichts verloren! Sollte der Rechtsstaat in D. noch rigendwie bestehen, muss und wird dieses schändliche Urteil aufgehoben werden. Durchhalten!

Johannes Schuster / 13.08.2024

Ach liebe Autorin: Seien Sie getröstet: Mich und meine Frau hat man 2 Monate in Beugehunger gesetzt und die Krankenversicherung entzogen.  Ich nehme mal an als Rache für meinen Blog und bei der Gelegenheit einer orthopädischen Erkrankung meinerseits.  2 Monate wurden wir aus dem Ausland mit Lebensmitteln versorgt. Bautzen 2.0.  Die Richterin schrieb es noch in den Beschluß: “Vernichtende Wirkung”.  Ach ja, die Hauptsache zu diesem Fall wird bis heute halsstarrig nicht bearbeitet.  Rechtsstaat, auf deutsch ? Niemals ! Das ist Gog und Magog.  Wer etwas sagt, das der Moral der Macht nicht gefällt, dem dräut Arges: Das ist das Scholl - Syndrom in diesen Erben aus den Erb - Lehrstühlen der NS - Justiz. Bis in die 1970er gab es eine braune Tradition und diese hat sich “transformiert” in eine Inquisition des reaktionären Gegenteils. Ohne die Torah wäre ich schon verrückt geworden. Aber die Torah ist ein Schiff und eine Arche und G-tt ist ein Begriff über der menschlichen Anmaßung.  Und für die Zukunft: Die Taqiya ist durchaus etwas, was man ausleihen kann. Man muß eine Tatsache nicht aussprechen, es reicht, wenn man ein Bild durch einen Rahmen der Antizipation eines Lesers freigibt.

Burkhard Mundt / 13.08.2024

In der Wortschöpfung “Antiziganismus” steckt offensichtlich die Bezeichnung “Zig…er”. Frau Schunke hat korrekt die Bezeichnungen “Roma” und “Sinti” benutzt. Was ist daran Volksverhetzung? Dr. Sucharit Bhakdi wurde als Kritiker der Coronamaßnahmen auch als “Volksverhetzer” angeklagt. Was in unserem Staat derzeit abläuft, ist unfassbar. Ich wünsche Frau Schunke viel Kraft, um diese schwere Zeit durchzustehen und hoffe auf Gerechtigkeit für sie.

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