Nach über drei Jahren strafrechtlicher Verfolgung wegen angeblicher Volksverhetzung ist die Bloggerin Anabel Schunke letzte Woche „unanfechtbar“ freigesprochen worden. Schunke hatte im April 2022 auf X sinngemäß geschrieben, dass sich ein großer Teil der Sinti und Roma in Deutschland und anderen Ländern selbst aus der zivilisierten Gesellschaft ausschließen würde, indem sie den Sozialstaat und damit den Steuerzahler betrügen, der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkämen, weitgehend nur unter sich blieben, klauten, Müll einfach auf die Straße werfen und oft als Mietnomaden von Wohnung zu Wohnung zögen.
Die niedersächsische „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ der Staatsanwaltschaft Göttingen brachte das Verfahren seinerzeit ins Rollen. Schunke wurde in Folge vom Amtsgericht Goslar wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Braunschweig hatte im Berufungsverfahren jedoch keine Verletzung der Menschenwürde erkennen können, die zum Straftatbestand der Volksverhetzung gehört und sprach Schunke frei. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Braunschweig letzte Woche nach Medienberichten bestätigt und die von der der Staatsanwaltschaft Göttingen beantragte Revision verworfen.
Am Ende hat der Rechtsstaat funktioniert, könnte man beruhigt schließen, aber Schunke musste jahrelang mit dem Ruf leben, der Volksverhetzung angeklagt zu sein. Und leider fügt sich dieser Fall in eine Reihe anderer ein, in denen eine missliebige Meinungsäußerung zum Einsatz der Strafjustiz führte.
Ein prominenter Fall war in diesem Jahr der des Medienwissenschaftlers und Publizisten Norbert Bolz. Der hatte auf die „taz“-Überschrift „AfD-Verbot und Höcke-Petition: Deutschland erwacht“ 2024 in einem Post mit den Worten reagiert: „Gute Übersetzung von ‚woke‘: Deutschland erwache!“ „Ich hielt das für einen guten Witz“, sagte er der WELT. „Ich habe mir nicht vorstellen können, dass man das missverstehen kann.“ Doch nach einer Meldung beim staatlichen Portal „Hessen gegen Hetze“ hatte die Staatsanwaltschaft bekanntlich die Ermittlungen wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch aufgenommen. Schlagzeilen machte der Fall, als nach fast einem Jahr die Polizei zur Hausdurchsuchung bei Bolz erschien.
Bis niemand mehr wagt, Kritik zu äußern
Auch dieser Fall ist jetzt abgeschlossen, allerdings nicht ohne einen bitteren Beigeschmack. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren „nach Zahlung einer Geldauflage (im unteren vierstelligen Bereich) an eine gemeinnützige Organisation“ am Freitag eingestellt, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete. Nach wie vor gelte für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Er sei damit „nicht verurteilt“. Trotzdem kritisiert Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel – der selbst nicht mit dem Fall betraut war – die Entscheidung auf „X“: „Das Nachgeben sendet ein fatales Erfolgssignal an politisch weisungsgebundene Strafverfolger“. Damit hat er zwar unzweifelhaft recht, aber wie der Fall Schunke zeigt hätte Bolz anderenfalls vielleicht jahrelang mit der Rolle als Angeklagter leben müssen.
Reibungslos funktioniert der Rechtsstaat eben leider nicht mehr, denn gerade auch beim Einsatz solcher Mittel wie Hausdurchsuchungen kann auch das Ermittlungsverfahren schon eine Art Bestrafung sein, auch wenn am Ende ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens steht.
Auch in der Schweiz gab es in der letzten Woche einen Freispruch wegen einer beklagten Meinungsäußerung. SVP-Nationalrat Claudio Zanetti war angeklagt, weil er im Januar 2024 auf X einen Beitrag eines israelischen Armeesprechers geteilt hatte. Das Bild habe eine Faust mit Israel-Logo gezeigt, die ein Hakenkreuz in Palästina-Farben zerschlägt. Darüber stand „Nie wieder ist jetzt, komme was wolle.“ Hintergrund war natürlich der mörderische Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023.
Die Staatsanwaltschaft habe wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken sowie eine Buße von 600 Franken gefordert, heißt es in Medienberichten. Doch für das Bezirksgericht Hinwil war Zanettis Re-Post kein Grund, ihn wegen Diskriminierung und Aufruf zum Hass zu verurteilen. Stattdessen habe der Richter bei der Urteilseröffnung festgestellt, dass man den Diskriminierungsartikel nicht allzu ausgiebig anwenden dürfe, „sonst besteht die Gefahr, dass niemand mehr wagt, Kritik zu äussern.“ Genau das ist das Problem mit der gegenwärtigen Häufung dieser Verfahren.
Na danke für das Bild – sie ist ja nicht nur eine richtig Hübsche, sondern hat dazu noch richtig was in der Birne – tolle Frau! Aber diese Kombination reizt eine gewisse Sorte Orks aus einem gewissen Shithole anscheinend bis aufs Blut und raus kommt dann eine Spielart von Hasskriminalität, die sich offenbar mäßig befähigte, aber umso gesinnungseifrigere Staatsanwälte genehmigen können, ohne dabei irgendein Risiko einzugehen… Mit vorzeigbarer Juristerei hat das nicht viel zu tun, mit intellektueller und charakterlicher Verkommenheit aber umso mehr. Klar kann man noch erleichtert sein, dass nicht alle Juristen von der Sorte sind und stattdessen das Ansehen der Gilde zu retten im Stande und willens. Hoffen wir mal, dass das so bleiben wird. Zu wünschen ist Frau Schunke jedenfalls, dass sie in Schönheit und mit Geist weiter unverzagt ihren Weg geht und sich nicht einschüchtern läßt! Aber ist halt, wie man so sagt, reine Nervensache… und kostenlos auch nicht.
freue mich für Anabel und alle anderen, die sich nicht unterkriegen lassen. Ich schreibe unter einem nome de plume, obwohl ich hier in den Staaten freie Meinungsäußerung genieße, und bewundere die Tapferen in Deutschland. Volksverhetzung, Beleidigung, Propaganda: daß das von Staat geahndet wird, ist pervers.
Das freut mich sehr für Frau Schunke, der Anklagevorwurf war ja grotesk, die Autorin war ganz eindeutig auf der rechtlich zulässigen Seite mit ihren Äußerungen.
Aber die Belastung bis zu diesem positiven Ende war sicherlich groß. Hoffentlich war es finanziell nicht so schmerzhaft (Kosten der Strafverteidigung). Der Gegner hingegen streicht fein abgesichert seine Beamtenbesoldung ein; dass einmal wegen Verfolgung Unschuldiger ermittelt wird, kann man de facto vergessen.
Psychisch belastet Normalos wie uns der Vorwurf einer strafbaren Handlung sehr; die Verurteilung zu einer Geldstrafe empfänden manche vielleicht als Stigma, selbst wenn es einen finanziell gar nicht juckt. Womöglich sollten wir an unserer Einstellung arbeiten, wenn der Staat sich so entwickelt wie bislang und sagen: Na und?
Diese Strafverfahren insbesondere gegen Journalisten, das ist eine riesengroße Einschüchterung, es werden Exempel statuiert, selbst an Autoren mit relative kleiner Reichweite.
Unserereins darf hier oder vielleicht noch bei WELT schimpfen, man lässt uns – denn es lesen ja bloß die paar Hanseln, die sowieso genauso denken. Aber Blog-Autor oder ähnliches zu sein und die Wahrheit zu sagen, das ist hierzulande leider schon ein erhebliches Risiko seit einigen Jahren.
Wie es wohl ausgegangen wäre, wenn sich jemand „Schunke-Style“ über Juden „in Deutschland und anderen Ländern“ geäußert hätte? Wie die Berichterstattung auf Achse zum etwaigen Freispruch ausgefallen wäre, glaube ich aber sicher zu wissen!
Wenn Herr Bolz seine Pension nicht aufs Spiel setzen wollte, hat er genügend Grund gehabt, sich auf eine Einstellung gegen Auflage einzulassen. Die Voraussetzungen für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis sind recht schnell erreicht. Ich kann ihn verstehen.
Soweit ich es wahrnehmen kann, sind die von Ihnen erwähnten „Fälle“ noch vergleichsweise glimpflich für die Betroffenen ausgegangen. Der Schriftsteller Akif Pirincci und der allgemein bekannte Querdenker Michael Ballweg hatten weniger Glück. Beide wurden erst freigesprochen, nachdem ihre juristischen Bekämpfer sie direkt und indirekt existenziell schwer geschädigt hatten. Ballweg erhält sein „eingefrorenes“ Vermögen von ca. 200.000 Euro nicht zurück, obwohl es ein nachweislich legitim erworbenes Vermögen ist. Stattdessen verlangt das Finanzamt von ihm, „Gewerbesteuer“ für die Organisation und Durchführung von Demos zu zahlen, obwohl eine Demo Geld kostet und keines einbringt. Dass die Demo auf Umwegen zu höheren Einkünften des Organisators führen kann, sollte erst Sache des Finanzamtes sein, wenn der Organisator tatsächlich mehr einnimmt als vor der Demo. Noch schlimmer ging es Pirincci, der seit 2015 verleumdet, geschäftlich ausgestoßen (sogar die freundlichen, sehr erfolgreichen Katzen-Krimis werden nicht mehr verlegt) und wiederholt in langdauernde (d.h. teure) Verfahren wg. angeblicher Volksverhetzung hineingezwungen wurde. Am schlimmsten wurde und wird anscheinend Frau Dr. med. Bianca Witzschel verfolgt, die 2,5 Jahre bekam, weil sie die Patienten, die sich an sie wandten, bis zu 1/2 Stunde lang untersucht, aber nicht den umständlichsten und aufwändigsten, möglichen Untersuchungsmethoden unterzogen hatte. (Gleichzeitig war es legal, wenn nicht-aufsässige Ärzte Patienten krankschrieben, über die sie nur aus Mails oder Telefonaten wussten, dass Erkältungssymptome vorlagen). Dr. Witzschel muss die mäßigen Honorare, die sie erhielt, korrekt abgerechnet haben, sonst wäre sie ja auch wegen Steuerhinterziehung oder Unterschlagung verurteilt worden. Trotzdem plünderte man sie um 49.000,-- Euro aus, die sie, so die MSM, „zurückgeben“ musste, ohne das Geld jemals jemandem weggenommen zu haben.. Jetzt soll sie weitere 17.000,-- Euro zahlen. – Ach ja: „Wirsindrechtsstaat“.
Ich kann die so genannte Geldauflage für Herrn Bolz überhaupt nicht nachvollziehen.
Im Falle einer erwiesenen Volksverhetzung verurteilen, ansonsten Freispruch.
Dieser komische Kuhhandel ist weder Verurteilung, noch Freispruch, aber eine Strafe.
Er wollte sich verständlicher Weise das Verfahren vom Hals schaffen.
Es erscheint mir aber dennoch komisch, dass man durch so einen Kuhhandel ein Verfahren beenden kann.
So kann man die Leute in Prozesse verwickeln und mittels Zermürbung ohne einen Schuldspruch eine Strafe zahlen lassen.
Ist sowas überhaupt rechtens?