Fabian Nicolay / 08.01.2022 / 06:15 / Foto: Pixabay / 66 / Seite ausdrucken

Die Löschbrigaden sind unterwegs

Es ist mittlerweile eine Hysterie und Anmaßung im Gange, mit der die Social-Media-Plattformen und ihre selbsternannten Fakten-Spezialisten Texte, Bilder, Posts und Kommentare wie Zensurbehörden scannen und zu Fällen von Beanstandungen und Strafen hochstilisieren.

Ich habe mir in letzter Zeit aus gegebenem Anlass öfter eine blöde Frage gestellt: Was sind eigentlich „Gemeinschaftsstandards“? Wer im Internet Inhalte publiziert, liest oder mit Social-Media-Kanälen weiterverbreitet, auf neudeutsch „postet“, begegnet ihnen zwangsläufig in Form von Hinweisen und Warnungen der Plattformbetreiber. Bei Verstößen gegen diese Gemeinschaftsstandards gibt es eine Reihe gestaffelter Restriktionen. Das sind Blockaden oder Löschungen von Inhalten und Kanälen, Hinweis-Labels auf „verdächtige“ Inhalte, die von sogenannten Faktenprüfern für nicht angemessen, faktenverzerrend oder „unzureichend“ angesehen wurden, oder in denen von Prüfalgorithmen Reizworte oder -bilder gefunden wurden, die als unsittlich angesehen werden und deshalb weder dem Leser noch den Werbetreibenden zugemutet werden sollen. Wir reden hier nicht von Kinderpornografie, Hakenkreuzen und wüsten Beleidigungen, sondern von alltäglichem, kritischem Journalismus, der systematisch behindert wird.

Es gibt keine Normen für diese Prüfungen, außer einer durch Gesinnung veranlassten Kontrolle politischer Korrektheit, in der der Meinungskorridor auf das verengt ist, was die Haltung der offiziellen Politik, der WHO oder anderer supranationaler Institutionen hergibt. Beanstandete Abweichungen von diesen Vorgaben reichen von „falscher Wiedergabe“ wissenschaftlicher Tatsachen bis zu „unkorrekter Meinung“. Oftmals reicht ein Anfangsverdacht, eine anonyme Denunziation oder eine unvorsichtig gewählte Überschrift, die im nicht-digitalen Leben als absolut unverfänglich angesehen würde, um das Ziel der Publizistik, nämlich Reichweite, empfindlich zu stören.

Nichts ist mehr „normal“

Es ist mittlerweile eine Hysterie und Anmaßung im Gange, mit der die Social-Media-Plattformen und ihre selbsternannten Fakten-Spezialisten Texte, Bilder, Posts und Kommentare wie Zensurbehörden scannen und zu Fällen von Beanstandungen und Strafen hochstilisieren. Nichts ist mehr „normal“. Auf der Suche nach „Hass und Hetze“ und „Fake-News“ vergaloppieren sich die Internet-Konzerne und ihre Zensur-Armeen zunehmend in einem von Voreingenommenheit und Gesinnungstümelei geprägten Puritanismus, der absurd, überzogen und schädlich ist und darüber hinaus die Wirksamkeit unseres Rechtssystems infrage stellt. Denn die Plattformen definieren, was rechtens ist und urteilen abseits der grundgesetzlichen Garantien einer freien Gesellschaft nach eigenem Rechtsempfinden. Die Prohibition und ihre Sittenwächter gehören mittlerweile zum Establishment der „Gemeinschaftsstandards“ und haben neben ihrer spießigen Kontrollwut die anti-liberale Phase des Internets eingeläutet.

Noch einmal zu meiner anfänglichen Frage: Was sind eigentlich diese Gemeinschaftsstandards? Gelten sie tatsächlich für die Gemeinschaft in Gänze, also für alle, für unsere Leser und unsere Nichtleser, für mich, den Bundespräsidenten und die Ungeimpften? Sind sie gar so allgemeingültig und einfach zu verstehen wie die Zehn Gebote, oder so erhaben-nüchtern wie das Grundgesetz? Oder können Gemeinschaftsstandards auch genau das Gegenteil abbilden, wenn sie zwar von vielen in frenetischer Begeisterung für richtig gehalten werden, aber sich dennoch fatal falsch und menschenverachtend auswirken? Schließlich konnten sie auch Infames wie die Hexenverfolgung, oder die Nürnberger Rassengesetze auslösen. Irgendwie kommt man ihnen nicht so leicht bei, denn meistens sind sie heute freundlich formuliert, an ihrer Auslegung allerdings hapert es. Das macht sie unsympathisch.

Aber auch in den Grauzonen des Ungefähren und Moderaten repräsentieren sie oft genug das Unrechte und Parteiische einer Seilschaft oder eines Kartells und vertreten dann doch nur Klientel-Interessen geradezu gegen die Anliegen der demokratischen Gemeinschaft. Dann verstoßen die „Gemeinschaftsstandards“ gegen die Regeln der Vernunft, den Wettbewerb, die Meinungsfreiheit, gegen die Gesetze der Gemeinschaft und auch gegen Menschenrechte. Auf jeden Fall sind solche Standards gefährlich ambivalent. Und sie sind das Steckenpferd von Heuchlern.

Schwach im Angesicht der allgemeingültigen Ethik

Denn wer auf Basis seiner Standards Willkür walten lässt und Verleumdung betreibt, vergeht sich eigentlich selbst an der Gemeinschaft. YouTube, eine Tochter von Google, hat unseren Video- und Podcast-Kanal Achgut.Pogo mit über 100.000 Abonnenten und hunderten von Beiträgen kurz vor Weihnachten komplett gelöscht. Der Video-Plattform und den Gemeinschaftsstandards gefiel unsere Covid-19-Berichterstattung nicht. Sie war nicht konform mit der Doktrin – das ist das korrekte Wort für einen autoritär ausgerichteten Wahrheitsanspruch, der Andersdenkende und anders Argumentierende ausgrenzt und vergessen machen will.

Das Wort „Gemeinschaftsstandards“ ist eigentlich eine lapidare Beschreibung für Folgendes: Eine Menschengruppe, zum Beispiel eine selbsternannte „Mehrheit“, oder eine kleine unternehmerische Elite, eine Gruppe „Erwachter“, Auserwählter, oder eine Wissenschaft, die sich selbst als das Nonplusultra exponiert, erklärt ihre Haltung für allgemein verbindlich, unumstößlich, unwiderlegbar. Trotz aller Überlegenheitsgesten: Die schönfärberische Wortschöpfung „Gemeinschaftsstandards“ ist so unsäglich schwach, gerade wegen ihrer peinlichen Nähe zur Doktrin – und deshalb ist sie genau genommen auch so schwach im Angesicht der allgemeingültigen Ethik. Gemeinschaftsstandards sollte man niemals zu probaten Handlungsmaximen erklären, wie den Kategorischen Imperativ. Sie sind schlicht nicht auf alle Menschen gleichermaßen übertragbar, das ist ihr offensichtlicher Malus. Sie haben den lächerlichen Imperativ einer schrillen Bademeisterpfeife.

Pommes für den schnellen Hunger auf Political Correctness

Mir geht das schwache Wort längst auf den Geist. „Gemeinschaftsstandards“ sind nämlich fettiges Junk-Food im philosophischen Feinschmecker-Universum, Pizza für unbedarfte Opportunisten, Döner für Zeitgeist-Gehetzte, Pommes für den schnellen Hunger auf Political Correctness und Gratis-Mut im Compliance-Tunnel. Aber leider liegt der Fraß nicht allen Zeitgenossen schwer im Magen. Das niedrigschwellige Gesinnungs-Mantra kann Unheil anrichten, weil es sich im Windschatten der Großkonzerne und der Big Tech in die Gemüter schleicht und für die Faktenchecker-Mafia in bare Münze verwandeln lässt. Dennoch glaube ich, dass in einer funktionierenden Demokratie die rechtschaffene Ethik damit zwar verlangsamt, aber nicht gebeugt oder beendet werden kann. Solange der Rechtsstaat besteht, können Gemeinschaftsstandards auf Dauer keine Parallelexistenz führen. Sie werden irgendwann abgewählt, oder schlicht juristisch exekutiert.

Alle genannten Beispiele haben ihre Zeit, ihre „Follower“, Fanatiker oder Vollstrecker. Das Wort „Gemeinschaftsstandards“ ist kein Garant für Wohlverhalten, Rechtschaffenheit und Wahrheit derjenigen, die diese Standards so lautstark vertreten. Dienen sie doch zu häufig der Ausgrenzung und Schikanierung, um Handlungen – nämlich die eigenen – hochzujubeln und zu adeln. Die bedauernswerten Kollegen bei YouTube, Facebook, Correctiv und anderen „Faktencheckern“ sind sich im Angesicht ihrer moralischen Überlegenheit und ihrem angeblichen Zugang zu sakrosankten „Fakten“ oft siegessicher gewesen. Aber sie werden am Ende verlieren, weil Haltung und daraus generierte Wettbewerbsvorteile nichts gegen Wahrhaftigkeit ausrichten können, die nicht ihr Fähnchen nach dem Wind hängt. Aus dieser Selbstentlarvung kommt keiner raus.

Noch interessiert das den Vize-Vorsitzenden des Deutschen Journalistenverbandes Mika Beuster wenig. In einem MDR-Aktuell-Interview am 30. Dezember bestätigte er, dass an der YouTube-Löschung des Achgut-Kanals rein gar nichts auszusetzen sei und keine Zensur vorläge. So einfach macht es sich der Verband, der gern verfolgte Journalisten unter seine Fittiche nimmt und die Unterdrückung von Meinungsfreiheit in aller Welt anprangert. Aber im eigenen Land kommt es halt darauf an, ob Journalisten die richtige Haltung zeigen und sich damit der Protektion des Verbandes als würdig erweisen.

Gegen den Feldzug der Moralapostel, der so wenig aufgeklärt und abwägend wie rechtschaffen oder unvoreingenommen ist, sollten wir uns klar positionieren. Es muss verhindert werden, dass sich die pubertär-cholerischen Auswüchse der „Cancel Culture“ und die gesinnungstechnische Schleimspur der Konzerne mit ihren Handlangern weiter breit machen. Das wäre ein echter Dienst für die Demokratie.

Dieser Text erschien zuerst im wöchentlichen Newsletter von Achgut.com (jeweils am Freitag), den sie hier kostenlos bestellen können.

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Frank Schellinger / 08.01.2022

“Gemeinschaftsstandards” der großen Internetkonzerne für ihre Socialmediaplatformen wie Facebook, Twitter, Google (insbesondere für YouTube), usw. sind zumindest in Deutschland nichts anderes als AGB. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die BGH-Urteile vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20: “Menü Suchen Zur Startseite des BGH Bundesgerichtshof Zur Startseite Presse Pressemitteilungen Nr. 149/2021 Bundesgerichtshof zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem Vorwurf der “Hassrede” Beiträge gelöscht und Konten gesperrt hat Bundesgerichtshof zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem Vorwurf der “Hassrede” Beiträge gelöscht und Konten gesperrt hat Ausgabejahr 2021 Erscheinungsdatum 29.07.2021 Nr. 149/2021 Urteile vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20. Zitat: “Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook vom 19. April 2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards unwirksam sind. Dies gilt jedenfalls, weil sich die beklagte Anbieterin nicht gleichzeitig dazu verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen. Wurde aufgrund der unwirksamen Geschäftsbedingungen der Beitrag eines Nutzers gelöscht und dessen Konto vorübergehend mit einer Teilsperrung belegt, hat der Nutzer einen Anspruch auf Freischaltung des gelöschten Beitrags und gegebenenfalls auch auf Unterlassung einer erneuten Kontosperrung und Löschung des Beitrags bei dessen erneuter Einstellung.” Bei der Durchsetzung helfen gute Anwälte. Steinhöfel z. B. hat da eine große Erfahrung und Erfolgsquote.

F. Michael / 08.01.2022

Dass Löschen und Bücher verbrennen hatten wir doch in den letzten 90 Jahren zweimal in Dummland und nichts daraus gelernt, es beginnt wieder und dann fragt sich wieder Jeder, wie konnte es so weit kommen. Diktaturen beginnen am Anfang alle anderen Meinungen zu vernichten, Kritiker werden zu Rechten erklären und dann beginnen sie ihre Idiologien zu verbreiten, das war 1933 und 1949 in Deutschland so und seit 2015 ist es wieder da. In 2020 mit der angeblichen Pandemie, welche eigentlich eine Grippewelle ist, hat man das verschärft und will nun zum Endsieg gelangen, deshalb geht SPAZIEREN, wehrt Euch jetzt. Gestern hat Herr Kubicki öffentlich den Rücktritt vonn Söder gefordert, da er in Bayern die Fallzahlen zu gunsten der Ungeimpften erhöht hat und diese Menschen damit öffentlich stigmatiesiert, es beginnt der Zerfall.

T. Schneegaß / 08.01.2022

Wenn wir mehrheitlich begriffen haben, dass unter dem Vorwand einer Pandemie-Bekämpfung (dafür wurde die PLANdemie ja schließlich erfunden) die weltweite Abschaffung der Demokratie mit all ihren die Weltfinanz-Mafia massiv störenden Grund- und Freiheitsrechten läuft und bereits vor dem Abschluss steht, haben wir auch begriffen, dass es gar nicht anders laufen KANN, als im Beitrag dargestellt. Die zu den Grund- und Freiheitsrechten zwingend dazugehörende Meinungsfreiheit hätte schon bisher und würde auch künftig den ablaufenden Prozess nicht möglich machen.

lutzgerke / 08.01.2022

Michael Schumacher hätte gesagt, die Fälle würden hochsterilisiert. Der Gemeinschaftsstandard ersetzt die Konvention, nur daß beim Gemeinschaftsstandard der Dümmste die Richtlinie vorgibt. Auf die Straße wirft man seinen Abfall hin und die Aludosen stopft man in die nächste Hecke. Die Grünen haben mit ihren Gelben Rattensäcken auch die Standards eingeführt, Kühlschränke nachts an der Bushaltestelle zu entsorgen und den Abfall neben den Mülleimer zu werfen. Ein weiterer Standard ist die chinesische CO2-Kleidung mit Ausdünsteffekt. Bevorzugt wird der übergroße Plastiksack in Stepp mit Hundehaarimitat als Kragen. / Das Internet ist von vorne herein falsch konstruiert worden und ich glaube auch, daß auf das Falsche geklagt wird. Google, Youtube und Facebook sind rechtlich Provider, was man schon daran sieht, daß sie keine eigenen Inhalte haben. Die werden auch als Provider versteuert. Wenn sie aber Reklame vor die Inhalte der User schalten, ändert sich der rechtliche Status, damit werden die zu globalen Medienkartellen. Auch die Zensur macht aus einem Provider ein Medium. Vergleichbar ist Youtube mit einem Stromanbieter, der einem vorschreibt, was man mit dem Strom kochen darf. Macht man Bockwürstchen warm, wird der Strom abgeschaltet, das Bockwürstchen quasi zensiert. Und das Netzwerkdurchsuchungsgesetz hat seinen Ursprung bei den Nazis. Es lief sowieso auf Zensur hinaus. Die Zensur ist der Struktur immanent. Die wollte nur nach draussen.

Paul Salvian / 08.01.2022

Typisch für den aktuellen Zerfall der politischen Kultur ist die Dauererregung von Politikern und Mainstream-Medien über „Fake News“ und “Hass und Hetze”. Immer öfter wird auch einer strafrechtlichen Verfolgung das Wort geredet. Fragt sich eigentlich niemand, wann es einen solchen Bruch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zuletzt gegeben hat? Am 31. März 1933, dem “Tag von Potsdam”, unterschrieb Hindenburg die „Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung“. Darin hieß es: “Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder eines Landes oder das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbänden schwer zu schädigen, wird ... mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.” Damit waren regierungskritische Fake-News strafbar. Aber das reichte der Regierung noch nicht. Am 20. Dezember 1934 wurde die Verordnung umgeformt zum „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“. Neu hinzu kam ein Paragraph, mit dem über Tatsachenbehauptungen hinaus nun auch geäußerte Werturteile bestraft werden konnten: „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht“, wird mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft. Da steht wörtlich “gehässig” und “hetzerisch”. Ich will hier nichts verharmlosen, aber interessant finde ich das schon.

Robert Loeffel, Bern / 08.01.2022

Ich bin wegen diesen Gemeinschaftsstandards seit Donnerstag dieser Woche wieder einmal auf Facebook für sieben Tage gesperrt. Meine Erfahrung zu meinen Sperrungen auf Facebook kann ich kurz und bündig erklären, es waren immer Sperrungen im Zusammenhang mit Kritik von meiner Seite an den Linken. Bei den Linken ist die Blockwart-Mentalität und das Denunziantentum sehr ausgeprägt und erlebt heute eine Hochkonjunktur. Sie fühlen sich gereizt wenn man mit der Kritik an ihnen und ihren hehren Zielen nicht den nötigen Respekt entgegen bringt. Dann werden sie Fuchsteufels wild, sind beleidigt, gekränkt und laufen im Verpetzen zu Höchstform auf. Für mich seit Jahren eine Tatsache die Zensur kommt heute GANZ KLAR VON LINKS!!! Wer nicht im linken Gleichschritt marschiert ist schliesslich voll Nazis. Mein Buchtipp das Buch von Michael Brückner und Udo Ulfkotte: „POLITISCHE KORREKTHEIT von Gesinnungspolizisten und Meinungsdiktatoren“.

Johannes Schuster / 08.01.2022

Früher haben wir ohne Internet und social Sockenstink auch ganz gut gelebt. Mit Radio, gelber Telefonzelle und ohne die Existenz solcher Medien war die Wirtschaft innovativer und effizienter, zumindest hat das Internet nichts dahingehen “revolutioniert”, daß wir heute nicht trotz oder wegen dieser Errungenschaft eine tiefe Finanzkrise hätten. Rein hypothetisch: Würde man im Rahmen einer Regulierungsanordnung wegen dieser Praktiken den Strom zu den Servern der ...ot-zen- Show - Portale kappen, würde man die vermissen ? 2 Wochen Entzugserscheinung und dann würde das Vergessen losgehen. Wir haben Fazebuck früher nicht vermisst und ich würde es heute nicht vermissen und Twitter lese ich nicht. Vielleicht würden die Leute ihre Zeit mit Hobbies füllen und endlich mal was Sinnvolles für die Seele tun, etwas, was Freude macht und länger bleibt als ein dämlicher Kommentar.

Peter Holschke / 08.01.2022

@BKKopp - Freie Entscheidung des Unternehmens? Schönes Märchen, höre ich immer wieder gern. Sie haben das staatliche Zensurgesetz vergessen. So kann sich jeder den schwarzen Peter zuschieben und am Ende war’s keiner.

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