Manches in den USA kommt einem gerade sehr bekannt vor. Weil andere die politischen Spielregeln zu ihren Gunsten ändern könnten, ändert man sie lieber schnell noch selbst, solange man dazu die Macht hat. Joe Biden versucht es jetzt - sicher vergeblich - mit dem Obersten Gericht.
Reformen erfreuen sich besonders bei denen großer Beliebtheit, die von ihnen profitieren. Und weil schon im Wort „Reform“ nicht von Verbesserung oder Fortschritt die Rede ist, müssen wortreiche Begründungen gefunden werden. Am besten ist irgendein Wert in Gefahr und muss gerettet werden – was zusätzlich auch noch Eile verlangt. Besonders beliebt in westlichen Staaten ist, dass die Regierungen versuchen, sich mehr Einfluss auf die höchsten Gerichte zu verschaffen.
Das passiert immer dann besonders gern, wenn die Richter den ideologischen Gesetzesvorhaben schallende Ohrfeigen verpassen, oder wenn versucht werden soll, unliebsame politische Gegner von der Macht fernzuhalten. Meist sogar beides zugleich, wie man an den „Reformplänen“ in Deutschland und in den USA sehen kann.
Justizminister Buschmann hat natürlich nur Gutes im Sinn, wenn er davon spricht, die „Widerstandskraft“ des Bundesverfassungsgerichts zu stärken. Der Minister macht sich Sorgen, dass für die Ernennung eines Richters bereits eine einfache Mehrheit in Bundestag und Bundesrat genüge. Hinter dieser Sorge steckt natürlich eine noch größere, nämlich dass es den Ampelparteien und der Union irgendwann in der Zukunft vielleicht schwerfallen könnte, solche Mehrheiten zu verhindern. Deshalb möchte man mit einer erforderlichen 2/3 Mehrheit zur Richter-Ernennung die Früchte etwas höher hängen.
Und weil solche Mehrheiten für Team Buschmann in Zukunft noch viel schlechter erreichbar sein werden, bedient man sich eines Tricks: Sollte „für längere Zeit“ keine 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat zustande kommen, genügt ein solches Quorum auch in nur einer Kammer. Selbst wenn also die nächste Bundestagswahl für die Ampelparteien zum Desaster würde, hätte man – zumindest vorerst – noch eine 2/3-Mehrheit in der Länderkammer. Wer morgen die Macht verlieren kann, denkt eben nicht an übermorgen, wenn die Mehrheitsverhältnisse sich mal umgekehrt haben.
Diese Reform ist natürlich ein weiteres AfD-Brandmauerding, überzuckert mit einigen populären und scheinbar machtbegrenzenden Details wie Amtszeitbegrenzung und Altersgrenze für Richter. An eine Amtszeitbegrenzung von Politikern und Mandatsträgern hat aber mal wieder keiner gedacht. Seltsam auch, dass Buschmann und Kollegen ganz offensichtlich davon ausgehen, dass die Schwefelpartei sich brav an alle Regeln hält, auch sie ständig zu deren Ungunsten geändert werden.
Auf dem Niveau eines Messerverbotszonenschildes.
Gleichzeitig wird man nicht müde, vor der braun-dreiunddreißiger Machtergreifung zu warnen, die ganz sicher geplant sei und schon morgen starten könnte. Doch was stimmt denn nun? Lässt sich die AfD widerstandslos mit Gesetzen einhegen, ist sie offenbar keine große Gefahr. Ist sie jedoch eine Gefahr, wie könnten Gesetze sie davon abhalten, nach der Machtergreifung das BVVG mit all seinen Richtern, Senaten, Brandmauern und Urteilen bunt anzumalen und links liegen zu lassen? Das ist intellektuell auf dem Niveau eines Messerverbotszonenschildes.
In einer merkwürdigen Parallelität versucht man auch in den USA, das höchste Bundesgericht auf Linie zu ziehen. Genauer gesagt: Präsident Biden versucht das. Eine entsprechende Reform gehört neben „Krebs besiegen“ (kein Witz) zu den Kleinigkeiten, die er sich für die letzten Monate seiner Amtszeit noch vorgenommen hat. Biden scheint vom Weißen Haus in eine Simulation vom Weißen Haus umgezogen zu sein, in der man ihn an den Hebeln ziehen lässt, ohne dass die Drähte noch irgendwo hinführen. Man muss nur den offiziellen X-Kanal von POTUS durchgehen, um zu bemerken, dass es keinerlei Bezüge zur aktuellen Nachrichtenlage mehr gibt.
Wie Buschmann ist auch Biden der Meinung, das Oberste Gericht müsse geschützt werden. Außerdem funktioniere es nicht mehr richtig, weil es ständig Urteile verkünde, die Biden nicht gefallen. Immunität für Präsidenten? Biden möchte einen Verfassungszusatz, der die gerade festgestellte (teilweise) Immunität des Präsidenten für dessen Amtshandlungen abschafft.
Doch wer nicht über die Immunität von Abgeordneten, Senatoren und Richtern redet, sollte über die Immunität von Präsidenten besser schweigen, zumal Biden der Strafverfolgung wegen des unrechtmäßigen Besitzes von geheimen Dokumenten nur deshalb entgangen war, weil der Sonderermittler ihn wegen seines mentalen Zustands für prozessunfähig erklärte. Ein Umstand, den die Medien zuerst empört zurückwiesen, nach der verunglückten Debatte mit Trump „überrascht“ feststellten und nach Bidens Verzicht auf die Kandidatur wieder konsequent ignorierten.
99 Richter?
Auch Biden würzt seine „Reform“ mit populären Forderungen wie der Begrenzung der Amtszeit von Bundesrichtern auf 18 Jahre und einen strengen Kodex aus Verhaltens- und Ethikregeln, die der Kongress festlegen soll. Doch all das gibt es bereits. Der Ethics Reform Act von 1989 verlangt von den Richtern die Offenlegung von Geschenken und ihren finanziellen Verhältnissen. Nur deshalb weiß die Öffentlichkeit von den Einladungen zu Urlaubsreisen für Clarence Thomas. Dem „Code of Conduct“ für US-Richter unterwirft sich der Supreme Court freiwillig, und wenn es darüber hinaus Zweifel an den dort geregelten Grundsätzen Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit gibt, kann jeder Richter via Impeachment-Verfahren aus dem Amt gekegelt werden. Wozu also diese Initiative?
Neun Richter sitzen seit 1869 am Supreme Court, ernannt auf Lebenszeit vom Präsidenten, vom Kongress bestätigt. Wenn ein Richter stirbt oder freiwillig aus dem Amt scheidet, ernennt der jeweilige Präsident natürlich einen Nachfolger, der seiner politischen Linie entspricht. Hat man als Präsident Glück wie Trump, der in vier Jahren drei Richter ernennen konnte, kann man die politische Ausrichtung des Gerichts ändern. Hat man Pech wie Jimmy Carter, ernennt man gar keinen, weil keine Stelle vakant ist.
Das Ganze ist nicht planbar – oder sollte es zumindest nicht sein, weil es nicht statthaft ist, Druck auf Richter auszuüben, um ihren Ruhestand zu beschleunigen. Seit langem gibt es deshalb die Bestrebung, einfach die Anzahl der Richter so weit zu erhöhen, dass die Mehrheitsverhältnisse wieder zur Tagespolitik der Präsidentschaft passen. Und so ginge es dann hin und her, bis aus neun Richtern irgendwann 15, 27 oder 99 geworden sind. Ein autokratischer Albtraum mit demokratischem Antlitz.
Diese als „packing the court“ bezeichnete Methode möchte Biden nun in einer milden Variante einführen. Im offiziellen Statement des Weißen Haues heißt es dazu: „President Biden supports a system in which the President would appoint a Justice every two years to spend eighteen years in active service on the Supreme Court.“
Schlechtes Gedächtnis für Regeländerungen
Also alle zwei Jahre ein neuer Richter? Kann man machen, aber da sind ja schon neun, und die wird man auch nicht los. Vorausgesetzt, die alten Richter – von denen viele noch gar nicht so alt sind – gehen nicht freiwillig, hätte man nach zwei Jahren zehn, nach vier Jahren 11 Richter und so weiter. Spätestens bei einer geraden Anzahl Richter zieht der Beobachter eine Augenbraue hoch. Patt-Situationen ließen sich dann nicht mehr vermeiden. Doch vielleicht ließe sich ja sogar eine Lösung finden, die eine Erhöhung der Anzahl der Richter vermeiden würde, wenn…ja, wenn Bidens Vorschlag auch nur den Hauch einer Chance hätte, die erforderliche 2/3-Mehrheit in beiden Kammern für die nötige Verfassungsänderung zu bekommen. Noch dazu jetzt, in der heißen Phase der Präsidentschaftswahlen. Ganz zu schweigen von 3/4 der Bundesstaaten, die ebenfalls „ja“ sagen müssten.
Vielleicht ist es ohnehin besser, nicht allzu rasch mit Regeländerungen bei der Hand zu sein. Die Demokraten haben diesbezüglich leider ein schlechtes Gedächtnis: Weil Obama 2013 seinen Kandidaten für eine eher unbedeutende Regierungsbehörde nicht durch den Senat bekam, verkleinerte man dort per Geschäftsordnung die nötige Mehrheit bei Ernennungen. Das betraf allerdings auch die Bestätigung von Bundesrichtern und ermöglichte es Trump in seiner Präsidentschaft, mit nur einfacher Mehrheit insgesamt drei Richter an den Supreme Court zu schicken.
Hätten die Dems die Geschäftsordnung nicht geändert, wäre die Zusammensetzung des Gerichts heute völlig anders, und ob Biden sich an dessen Urteilen stören würde, ist höchst ungewiss. Wie man so sagt: Man trifft sich immer zweimal im Leben. Das trifft natürlich auch auf die Republikaner und Trump zu. Der Richter-Kandidat, den man kurz vor der Wahl 2016 verhinderte, heißt Merrick Garland und sorgt heute als Bidens Justizminister für jene Flut von Sonderermittlern und Prozessen gegen Trump, die jedoch zum großen Ärger Bidens an den Toren des Supreme Court verebbt.
Roger Letsch, Baujahr 1967, aufgewachsen in Sachsen-Anhalt, als dieses noch in der DDR lag und nicht so hieß. Lebt in der Nähe von und arbeitet in Hannover als Webdesigner, Fotograf und Texter. Sortiert seine Gedanken in der Öffentlichkeit auf seinem Blog unbesorgt.de.