Die letzte Lüge vor’m Verbot

CDU, CSU und SPD würden – folgt man ihrem fast noch druckfrischen Koalitionsvertrag – demnächst gern falsche Tatsachenbehauptungen verbieten. Wollten sie es, bevor das geschieht, diesbezüglich noch mal ordentlich krachen lassen? Hier ein paar Einblicke in 144 Seiten Polit-Prosa.

Am Mittwochnachmittag gegen 15 Uhr traten die Parteivorsitzenden Friedrich Merz, Markus Söder, Lars Klingbeil und Saskia Esken vor die Presse, um ihren frisch ausgehandelten Koalitionsvertrag vorzustellen. Die beiden Herren von den Unionsparteien gaben sich fröhlich und aufgeräumt. Ihre Worte klangen, als hätten sie in der letzten Runde der Koalitionsverhandlungen viel von dem durchgesetzt, was ihre Anhänger in den Arbeitsgruppen-Papieren schmerzlich vermisst hatten. Die interessierten Leser würden Unerwartetes in den 144 Seiten entdecken und andere Dinge nicht mehr finden können, die manch einer vielleicht erwartet hätte, hieß es. 

Irgendwie traten die beiden auf, als wäre das Vaterland nun eigentlich aus dem gröbsten Unbill gerettet, weil jetzt alle nur noch ihrer in einen Koalitionsvertrag gegossenen Gebrauchsanweisung folgen müssten. Ein Kommunikationstraining zur Ausstrahlung von Erfolg und Siegesgewissheit hätte nicht besser aussehen können. 

Lars Klingbeil versuchte sich eher im staatsmännischen Auftritt, garniert mit der für ihn  inzwischen typischen Art der Ergriffenheit von den eigenen Worten. Und seine Genossin Saskia Esken stellte heraus, wie viel SPD in dem Vertragswerk enthalten ist. Sie wollte damit die Harmonie gar nicht stören, sondern ebenfalls den Verhandlungserfolg feiern. Auch wenn man den Eindruck bekommen konnte, dass Saskia Esken vielleicht einen anderen Vertrag unterschrieben hat als Friedrich Merz und Markus Söder.

Vielleicht kommt es aber auch nur darauf an, welche der 144 Seiten man gelesen und welche nur überflogen hat. Eine gefällige Lektüre ist das Konvolut nicht, und ich gestehe, dass auch ich vielleicht etwas überlesen und übersehen haben könnte. 

„Verantwortung für Deutschland“ ist das Werk überschrieben. Will sich diese neue schwarzrote Koalition jetzt „Verantwortungskoalition“ nennen? Markus Söder hatte von ihr schon in der Sondierungsphase als „der letzten Patrone der Demokratie“ gesprochen. Aber „Patronen-Koalition“ klang den schwarzroten Granden dann wohl doch etwas zu militant, selbst in Zeiten, in denen wieder über deutsche Kriegstüchtigkeit nachgedacht wird.

„Wer eine Transformation gemeistert hat“

Die Präambel erklärt schon einmal, dass eigentlich alle wesentlichen Probleme Deutschlands jetzt richtig angepackt und gelöst werden, um dann in Zeile 72 anzukündigen: „Wir feiern dieses Jahr 35 Jahre Deutsche Einheit.“ Und das Ende der DDR wird dann umgehend für die eigenen Transformations-Pläne in Legitimationsanspruch genommen: 

„Der Osten hat längst bewiesen, dass Transformation gelingen kann. Darauf wollen wir aufbauen. Wer schon einmal Transformation gemeistert hat, kann auch Zukunft gestalten.“

Gerade im Osten haben in den letzten Jahren aber eben auch immer mehr Bürger mit ihrem Wahlverhalten recht deutlich ausgedrückt, dass sie die Transformationsvorstellungen der Regierenden in den Merkel- und Ampel-Jahren nicht teilen. Was, wie sich in Umfrageergebnissen zeigt, aber kein Ost-Phänomen ist, sondern im Westen nur etwas später an die Oberfläche kommt.

Aber Merz und Söder hatten bei ihrem Mittwochnachmittag-Auftritt mit Klingbeil und Esken auch erklärt, dass beispielsweise der steigende Zulauf zur AfD aufhören werde, sobald die ersten Erfolge der neuen Regierung sichtbar würden. Das könnte durchaus so sein, aber wer kann derzeit an diese Erfolge glauben? Die Autoren des Koalitionsvertrages machen sich Mut: 

„Koalitionen aus CDU, CSU und SPD waren immer dann stark, wenn wir uns große Antworten zugetraut haben. Das ist auch jetzt unser Anspruch: Wir werden beweisen, dass drei Parteien der demokratischen Mitte das Land gemeinsam erfolgreich gestalten können. In diesem Geiste wollen wir Stabilität garantieren, neue Zuversicht stiften und unser Land umfassend erneuern.“

Große Worte. Und was findet sich konkret im Vertrag? Wie wollen die Koalitionäre „unser Land umfassend erneuern“?

Wenn es nach den großen allgemeinen Worten etwas konkreter wird, hört sich vieles so gar nicht nach Erneuerung an, sondern nach einer Fortsetzung der Politik von Merkel und Scholz, beispielsweise in der Energiepolitik. Da heißt es beispielsweise:

„Wir wollen die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg machen.“

Das würden auch die Grünen unterschreiben. Aber zur Energiepolitik können Sie hier den Beitrag eines Experten, also von Manfred Haferburg, lesen.

Das werden wir nicht machen

Blicken wir auf andere Bereiche. Die Koalitionäre versprechen so ganz allgemein recht viel. Verschiedene steuerliche Entlastungen beispielsweise, aber gerade bei Steuern lauert der Teufel im Detail. Wer am Ende wirklich wie stark entlastet wird, weiß man erst, wenn ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt.

Aber an einigen Stellen werden die Koalitionäre mit ihren Reformvorhaben im Koalitionsvertrag wirklich ganz konkret. Beispiel:

„Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein.“

oder

„Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.“

und

„Wir werden die Agrardiesel-Rückvergütung vollständig wieder einführen.“

Ja, diese Entlastung haben die Gast- und Landwirte selbstverständlich verdient, aber zum „umfassend erneuern“ muss natürlich mehr kommen.

Selbstverständlich gibt es viele schöne Worte zur Investition in die Infrastruktur, zur Digitalisierung, zur inneren Sicherheit, zur Migration – dazu später mehr – oder zum Bürokratieabbau. Vieles davon bleibt im Ungefähren und klingt zu schön, um wahr zu sein. Zum Beispiel, wenn es unter der Überschrift „Gute Gesetzgebung“ heißt:

„Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht gemacht werden müssen, werden wir nicht machen.“

Oder das Versprechen:

„Wir werden die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) reduzieren und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro senken.“

Dazu kommt auch ein Beitrag aus dem Textbausteinkasten von Olaf Scholz: 

„Zusätzlich haben wir den Anspruch, die wichtigen Vorhaben aus dem Sondervermögen schnell umzusetzen und brauchen dazu Deutschlandtempo für all diese Vorhaben.“

Und die Migration?

Doch jetzt genug mit diesen Mosaiksteinen, denn als spannend galt vor allem, ob und wie CDU und CSU das Einknicken vor der SPD, das sie bei der Neuverschuldung hinlegten, wohl in der Migrationspolitik wiederholen würden.

„Die Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, müssen deutlich reduziert werden. Wir werden Migration ordnen und steuern und die irreguläre Migration wirksam zurückdrängen. Deshalb werden wir unter anderem das Ziel der ‚Begrenzung‘ der Migration zusätzlich zur ‚Steuerung‘ wieder ausdrücklich in das Aufenthaltsgesetz aufnehmen. Dadurch werden wir auch unsere Kommunen entlasten.“

Aber nur weil „Begrenzung“ im Gesetz steht, kommt kein illegaler Einwanderer weniger hierher. Zum einen sind in Deutschland oft nicht fehlende Gesetze, sondern deren fehlender Vollzug das Problem. Und die Einwanderungs-Anreize werden zwar als Ursache benannt, bleiben aber erhalten. Warum hat niemand einfach mal bei den regierenden dänischen Sozialdemokraten abgeschrieben? Wahrscheinlich, weil bei Deutschlands künftigen Regierungskoalitionären immer noch der Wille fehlt, mit der Merkel-Politik zu brechen.

Es gibt immerhin ein paar Punkte, mit denen der Zuwanderungsdruck sicher ein klein wenig abgeschwächt wird, wie:

„Wir werden freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich beenden (zum Beispiel Afghanistan) und keine neuen Programme auflegen.“

Oder:

„Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten befristet für zwei Jahre aus. Härtefälle bleiben hiervon unberührt.“

Doch eine wirkliche Problemlösung ist das nicht. Ebenso wenig wie:

„Wir werden die Zahl der Migrations- bzw. Rückführungsabkommen mit den relevanten Herkunftsstaaten fortlaufend erweitern.“

Es klingt zwar entschlossen, wenn im Koalitionsvertrag steht:

„Wir werden in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen. Wir wollen alle rechtsstaatlichen Maßnahmen ergreifen, um die irreguläre Migration zu reduzieren.“

Aber wie sieht das konkret aus? Diese Frage stellt sich auch, wenn es um „Regelausweisungen“ nach schweren Straftaten oder die im Vertrag versprochene „Rückführungsoffensive“ geht. Nach den Erfahrungen mit migrationspolitischen Ankündigungen, die die Gemüter beruhigen sollten, bleibt das deutsche Publikum bei solchen Sätzen skeptisch:

„Die Bundesregierung wird umfassende gesetzliche Regelungen erarbeiten, um die Zahl der Rückführungen zu steigern.“ 

Konkreter heißt es:

„Die Bundespolizei soll die Kompetenz erhalten, für ausreisepflichtige Ausländer vorübergehende Haft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen, um ihre Abschiebung sicherzustellen.“

Aber was heißt das schon, wenn man etwas beantragen darf? Und auch das Folgende klingt kraftvoll, aber es sind Absichtserklärungen:

„Wir wollen eine Möglichkeit für einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung schaffen, bis die freiwillige Ausreise oder Abschiebung erfolgt. Wir werden zudem alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kapazitäten für die Abschiebehaft deutlich zu erhöhen und dafür sorgen, die Möglichkeiten für Haft und Gewahrsam praxisnäher auszugestalten. Die Möglichkeiten zur Aberkennung des Schutzstatus bei Straftätern wollen wir konsequenter anwenden.“

Faesers Gesetz bleibt

Unter der Überschrift „Leistungen für Ausreisepflichtige“ heißt es: 

„Wir sorgen für eine konsequente Umsetzung der bestehenden Anspruchseinschränkungen im Leistungsrecht.“

Das heißt zum einen, dass die bislang nicht umgesetzt wurden und zum anderen, dass aber dennoch weiter Leistungen an Menschen gezahlt wird, die eigentlich gar nicht mehr im Lande sein dürften? Warum? Auch die Beschleunigung von Asylverfahren wird wieder einmal versprochen und:

„Aus dem ‚Amtsermittlungsgrundsatz‘ muss im Asylrecht der ‚Beibringungsgrundsatz’ werden. Nach einer Ausweisung oder einer Abschiebung soll grundsätzlich ein Einreise- und Aufenthaltsverbot angeordnet werden.“

Und welche Konsequenzen hat es für einen Asylbewerber, der nicht an der Klärung seiner Identität mitwirkt? Auch die erleichterte Einbürgerung wollte die Union kippen, davon blieb nicht viel übrig: 

„Wir schaffen die ‚Turboeinbürgerung’ nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrecht fest.“

Also Nancy Faesers Gesetz bleibt, nur kann jetzt frühestens nach fünf Jahren Aufenthalt eingebürgert werden. Gönnen wir uns noch ein paar Schlaglichter aus dem Vertrag. Zunächst vielleicht ein Blick auf das CDU-Wahlversprechen, eine Merz-Regierung würde das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ kippen:

„Wir werden das Gesetz über die Selbstbestimmung im Bezug auf den Geschlechtseintrag bis spätestens 31. Juli 2026 evaluieren. Wir wahren die Rechte von trans- und intersexuellen Personen. Bei der Evaluation legen wir einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche, die Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags sowie den wirksamen Schutz von Frauen.“

Viel klarer und ernster zu nehmen sind da wohl Vertrags-Passagen, die schon in den Arbeitsgruppen-Papieren standen, beispielsweise:

„Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen.“

Also Verurteilungen wegen Volksverhetzung sollen zum Entzug des passiven Wahlrechts führen und der Volksverhetzungstatbestand soll gleichzeitig ausgeweitet werden? Welche Äußerungen, die bislang noch legal sind, sollen denn künftig strafbar werden und warum? Hält die Freiheit jetzt weniger aus als früher? Sollten nicht in einer Demokratie die Wähler  entscheiden, wen sie eines Wahlamts oder Mandats für würdig erachten und wen nicht? Dieses Vorhaben zeugt jedenfalls nicht gerade von freiheitlich-demokratischer Haltung.

"Staatsferne Medienaufsicht"

Gleichzeitig werden all die Vereinigungen, die sich unterhalb der Strafbarkeitsgrenze um  weltanschauliche Verfehlungen kümmern, weiter gefördert.

„Die Unterstützung von Projekten zur demokratischen Teilhabe durch das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ setzen wir fort“, heißt es im Koalitionsvertrag. Kein Wunder, ist das Programm doch auch ein Kind einer schwarzroten Koalition.

Und ein ganz besonderes Schmankerl ist der geplante „Umgang mit Desinformation“. Da heißt es: 

Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“

Was soll das heißen? Lügen wird verboten? Ob etwas eine „Meinung“ oder „Tatsachenbehauptung“ ist, das ist in der Tat eine presserechtliche Frage, mit der sich Gerichte oft beschäftigen müssen, wenn es darum geht, dass sich jemand in der Presse falsch beurteilt fühlt. Solange sich niemand geschädigt fühlt, ist Lügen bislang nicht illegal.

Wie soll denn eine „staatsferne Medienaufsicht“ gegen Aussagen vorgehen, die sie als falsche Tatsachenbehauptung einstuft? Das würde voraussetzen, dass es eine offizielle amtliche Wahrheit gibt. Glauben die Koalitionäre an eine solche? Gehört das nicht in einem Rechtsstaat wie bisher vor Gericht, wenn es einen Geschädigten gibt?

Ja, die Grundfesten der Bundesrepublik wirken manchmal schon etwas erschüttert. Aber immerhin haben die Koalitionsverhandler die Bundestagsabgeordneten der Koalitionsparteien ganz unerschütterlich zum gemeinsamen Abstimmungsverhalten verdonnert. In Zeile 4149 steht:

„Im Deutschen Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.“

Das ist der Moment, an dem man wieder einmal Artikel 38 des Grundgesetzes zitieren möchte:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Mit einem Grundgesetz-Zitat lässt sich der Text gut beenden, obwohl es noch ein paar weitere interessante Passagen in diesem Koalitionsvertrag gibt.

 

Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Foto: Imago/ Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

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E Ekat / 10.04.2025

Tatsachenbehauptungen sollte man nicht verbieten, sondern an einen Haftungsanspruch binden. Falsche Tatsachenbehauptungen wären dann mit Sanktionen belegt.  Und das ginge so: (fast) alles, was behauptet wird ist frei, solange man hinzufügt, kenntlich macht, daß es sich lediglich um eine Meinungsäußerung handelt. Erweckt man hingegen den Anschein, eine Tatsache zu verbreiten, so hat man dafür geradezustehen, Zu haften dann, wenn sich diese Tatsachenbehauptung als falsch herausstellt. Die Haftung besteht darin, daß man mit seinem Vermögen haftet, bis an die Grenze des Bürgergeldes. Wie viele Behauptungen würden uns erspart bleiben, die als Tatsache, als wissenschaftlich erwiesen verbreitet werden wenn der Emittent dann für die Richtigkeit mit seinem Vermögen einzustehen hätte. Erklärt dieser hingegen, daß es sich lediglich um seine Meinung handelt, so ist er von der Haftung frei. Meinungsfreiheit. Damit wären sämtliche notorischen Verbreiter von falschen Gewißheiten, wie gekaufte Wissenschaftler, Journalisten, Dummschwätzer, vor allem aber Politiker an die Richtigkeit ihrer lediglich behaupteten Tatsachen gebunden. Es gäbe keinen Klima- Alarmismus (wir haben nur noch 13 Jahr Zeit, die Welt zu retten. Ein so genannter Klimawissenschaftler in BILD, am 23. Februar 2007),  eine Frau Merkel, Mit einer (1 ) Impfung sei die Pandemie vorbei.  Äußert sie das als Meinung, dann weiß jeder Bescheid, daß es sich um ihre Vermutung und nicht um gesichertes Wissen handelt. Tatsachenbehauptungen (der Art: Ich werde nie….) eines Herrn Merz waren dann womöglich zur Meinungsäußerung geschrumpft, die er als solche ausgewiesen hätte. Die Welt sähe (meine Meinung) womöglich anders aus.

JMoennig / 10.04.2025

Die letzte Lüge vorm Verbot: Ich liebe den Sozialismus die Einschränkung der Meinungsfreiheit, den Krieg der uns alle vernichtet, die massenhafte Migration aus kullturfremden Staaten, den Islamismus ,der die Unterdrückung bringt, das Woke das die Menschen durchdrehen lässt, den sportlichen “Wettbewerb” zwischen “Männern” und Frauen, das Ende der Liebe und Toleranz, die Freiheitseinschränkung in jeglicher Form,die Knechtschaft und vor allem den Paragraph der Majestätsbeleidigung, ich liebe die Bürokratie und hohe Steuern, ich liebe diese Regiiieerung. Ich liebe die Einschränkungen der Menschenrechte für “Rechte”. Ich liebe die Lüge. Und noch vieles mehr.

Lutz Herrmann / 10.04.2025

“Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.” Im gleichen Maß, wie dem Bürger die eigene Meinung untersagt wird, fangen staatliche Stellen an zu lügen. Neulich in Berlin: Palästinensischer Influencer beschießt Wohnung mit Feuerwerkskörper. Versuchte schwere Brandstiftung nenne ich das. Nicht jedoch das Gericht. Die Gutachterin hält Glas für kristallin, es könne gar nicht brechen, müsse also vorgeschädigt sein. Selbst schuld, dumme deutsche Kartoffel.

Jörg Themlitz / 10.04.2025

@Dieter Wachsmuth: Immerhin, um das Rentenproblem (mehr Rentner und kein Geld) in der DDR zu lösen, hatte der 8. Parteitag der SED beschlossen, dass die Rentner “ab sofort” bei Rot über die Straße gehen durften.

Dieter Wachsmuth / 10.04.2025

„Gesetze, Verordnungen und Regelungen, die nicht gemacht werden müssen, werden wir nicht machen.“ Das ist ja fast wie der durch den Volksmund negierte Spruch des 8. Parteitages der SED: „Was der 8. Parteitag nicht beschloss, wird nicht sein.”

JMoennig / 10.04.2025

Die letzte Schwurbelei Wahrheit vor’m Verbot. Wo soll man da anfangen?

Günter H. Probst / 10.04.2025

Alle Koalitionen und deren Vereinbarungen haben an meiner Lebenslage nichts geändert. Seit 1990 stagniert D und mein Einkommen, und seit 2020 geht es mit Beidem bergab.

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