Hallo Ich Installiere in der Tiefgarage je Stellplatz eine Kraftsteckdose für 3x32A/400V. Die Leitung kommt jeweils auf den Zähler der zum Stellplatz gehörenden Wohnung, und zwar über ein Lastabwurfrelais (oder Vorrangschalter) an dieSicherungen für den Durchlauferhitzer. Wenn nun jemand in der Ladezeit warmes Wasser haben möchte, schaltet sich die Ladesteckdose ab. Da kann jeder selbst entscheiden was ihm wichtig ist.
Werter Herr Lech, Sie wollen ein nicht lösbares Problem bewältigen. Geht nicht. Also Umstieg auf andere, damit untrennbare Probleme umstellen. Feuerwehr mit allen rechtlichen und sachlichen Gegebenheiten einbinden. Falls sich die Wohnungen über der Tiefgarage befinden, bauen Sie einen Bewohnergrill und je nach Lage der Wohnung haben die Bewohner die Wahl zwischen Hitzetod und Rauchvergiftungstod (ein Atemzug genügt) ! Wenn in der Tiefgarage ein Auto brennt, haben Alle ! keine Autos und vielleicht sogar keine Wohnung mehr. Dies alles bedenkend, wird diese Wohnanlage über die Eigentümerversammlung zu einem Schlachtfeld für Juristen und führt zu Streitexzessen der Bewohner. Sehen sie bei 100 Wohnungen Räume für mindestens eine Kanzlei vor. Die daraus entstehenden Streit- und Feundschafts-Kosten werden höher sein als die Miet-Nebenkosten. Und zum Schluss, ein Schild am Garageneingang “Zufahrt und Parken von elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist mit Rücksicht auf die anderen Bewohner in der Tiefgarage verboten” löst alle Probleme. Setzen sie dieses Schild durch und fahren danach in den wohlverdienten Urlaub.
Ich bin schon etwas erschüttert, was hier für Kommentare abgegeben werden. Wollte der Autor Lösungen oder eine politische Diskussion? Nach drei Seiten Leserbriefen habe ich nicht Einen gefunden, der tatsächlich ein Elektroauto fährt und von daher die Praxis der Ladens halbwegs vernünftig beurteilen kann. Die Unkenntnis des Planers trifft auf die realitätsfernen Forderungen des Bauherrn. Kein Wunder, dass es dafür keine Lösungen gibt. Jeder, der bereits einige Zeit ein Elektroauto fährt und einen eigenen Stellplatz zur Verfügung hat, weiß dass das Vollladen über Nacht für jedes aktuell angebotene Modell mit weniger als 11kW Anschlussleistung möglich ist. Die Fahrzeuge mit den größten Batterien haben dabei Reichweiten von 400-500km. Haben wir jetzt wirklich bei 100 Wohnungen 100 Leute, die täglich 500km elektrisch fahren? Und dann bereits nach einer halben Nacht (sonst würden auch 11kW reichen) schon wieder 500km fahren müssen? Der Durchschnittpendler fährt am Tag 50-100km. Er braucht dafür je nach Fahrweise 10-30kWh Strom. Er braucht auch nicht mehr, wenn die Ladestation größer ist. Wenn man beraten werden will, geht man am Besten in ein Elektroautoforum (z. B. GoingElectric.de). Dort gibt es auch Elektriker, die bereits ähnliche Projekte geplant haben. Ach ja, ich bin alles andere als ein Grüner. Ich fahre elektrisch, weil es mir Spaß macht.
Also, wenn ich dem auf uns zukommenden Energiekollaps entgehen will, kaufe ich mir ein Pferd, ziehe irgendwohin aufs platte Land mit ganz viel Land um meine Hütte ohne Wasser und Stromanschluss herum, dann habe ich zwar kein Internet mehr, aber ich kann mich fortbewegen, mein Futter selbst anbauen, hoffentlich Wasser aus einem Brunnen schöpfen und muss nicht in der Stadt verhungern, weil Internet haben die Städter ohne Strom auch nicht mehr, fahren können die ohne Sprit oder Steckdose (weil alles vom Strom abhängig, selbst die garstige Tankstelle) ebenfalls nicht mehr und Futter im nächsten Supermarkt gibt es auch nicht mehr, weil Türen gehen nicht freiwillig auf, mangels Fenstern gibt es kein Licht und die doofen Kassen funktionieren auch nicht. Hach, wird das Leben im Deutschland nach dem Rückfall in den gemütlichen vorchristlichen Lebensstandard herrlich werden.
Pragmatische Lösung des Problems: Man stelle neben die Wohnanlage einen 20-Fuß-Container mit steckerfertigem 350kVA Dieselaggregat. Zwei Streifenfundamente und man kann das aus dem Katalog bestellen: Dann werden die Menschen, die ihr Umweltbewußtsein mit dem Fahren eines e-Mobils zur Schau stellen wollen nicht unnötig in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Gegebenenfalls kann man auch einen Gasmotor für den Antrieb des Generators nutzen und die Wärme für die Heizung der Wohnanlage auskoppeln.
Ja Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern ist in der Tat eine neue Herausforderung. Genau zu dem Thema gibt aber die neue VDI 2166/2 Richtlinie viele Hinweise. Die wesentlichen zwei Punkte sind Lastmanagement und eine vernünftige Leistung. Die 22 kW Ladeleistung kann kaum ein Auto (alte Teslas, Zoe, Smart mit Schnelllader) und braucht kaum einer. Ich habe einen Tesla und kann 22 kW zu Hause laden, aber es ist unnötig so schnell zu laden. 11 kW, d.h 16 A dreiphasig sind ein Maß das absolut ausreicht. In der Regel kommt man nicht komplett leer an. Selbst wenn jemand 80 kWh nachladen müsste, könnte er das in einer Nacht. Viele fahren auch nur ein Fahrzeug dass ein oder zweiphasig lädt, dann reduziert sich die Last weiter. Das zweite Thema ist das Lastmanagement, das ist etwas kniffeliger. Idealerweise mißt man am Hausanschluß, dass muß aber mit dem Netbetreiber abgeklärt werden. Auf diese Weise kann man die volle Synergie zwischen Wohnung und Ladestation nutzen. Spätestens wenn die letzte Spülmaschine am Abend gestoppt ist und der letzte im Bett ist, können die Fahrzeuge die Leistung unter sich aufteilen. Rechnet man mal nach wieviel Energiebedarf zu laden ist, wird schnell klar, dass Lastmanagement eher ein psychologisches denn ein technisches Problem ist. Ralf Wagner
Das eigentliche Problem scheint mir hier zu sein, dass etliche ‘Berater’ bei den Leistungen zur E-Mobilität genauso verfahren, wie wir es von der PS-Gläubigkeit bei Verbrennerautos kennen. Es werden grotesk hohe Zahlen empfohlen. Ein Beispiel. Ich selbst würde mir, wenn mein Auto heute schlapp machen würde, am liebsten einen Tesla Model 3 Hinterrad-Antrieb Maximum Reichweite kaufen, weil das ganz einfach das praxistauglichste E-Mobil am Markt ist (leider ist er arg teuer, und vor allem habe ich das rechtliche Problem mit der Eigentümergemeinschaft - aber sonst wäre das mein Auto). So ein Teil kommt 600km weit nach NEFZ. Das brauche ich auch, nämlich auf Fernreisen, zumindest für die nächsten 5-10 Jahre. Was für einen Anschluss wünsche ich mir damit für zu Hause in der Tiefgarage? 3,7kW, also 16A auf einer einzelnen Phase. Reicht völlig. Die Reichweite brauche ich ja nur für die Langstrecke, und nicht für das nächtliche Laden. Mit einer Nacht 3,7kW kommt man, pessimistisch gerechnet, ca. 200km weit. Nur wenige fahren jeden Tag regelmäßig mehr - und für die kann es ja eine Option sein, einmal pro Woche für eine halbe Stunde eine Schnellladestation aufzusuchen. Nun sind 3,7kW für jeden einzelnen Stellplatz immer noch ganz schön viel, denn so muss man eigentlich rechnen - 20 von 100 Stellplätzen mit Wallbox sind für eine Planung m.E. heutzutage viel zu wenig. Was heute schon in Norwegen gilt, wird in 5-10 Jahren auch hier Gesetzeslage sein. 100 von 100 muss man planerisch ausstatten können, auch wenn man einen guten Teil davon nur vorbereitend vorsehen muss. Insofern müssen Sie sich leider tatsächlich mit einem deutlich kräftigeren Anschluss befassen. Aber bitte beraten Sie auch dahingehend, dass die gerne geforderten 11kW oder gar 22kW für die heimische Wallbox Mumpitz sind. So etwas braucht auch in ferner Zukunft nur eine sehr kleine Minderheit, und dementsprechend darf und soll man auch planen.
sehr geehrter herr lech, ein paar ergänzende gedanken, die mir beim lesen ihres artikels durch den kopf gegangen sind. in einer süddeutschen stadt wird der bebauungsplan für ein neues zu erschließendes wohngebiet im gemeinderat besprochen, es kommt die frage auf, ob nicht für alle wohnungen und häuser ladestationen für künftige e-autos installiert werden sollten. die kosten pro anschluß sind im bereich eines tiefgaragenstellplatzes, der ortliche stromversorger kann die künftigen theoretischen stronmengen nicht ohne änderung des vorhandenen kommunalen stromnetzes, was die erschliessungskosten weiter steigert, anbieten. ich spreche immer noch vom netzausbau, woher der ladestrom kommen soll ist noch immer nicht entschieden und diskutiert. dazu ein beispiel von strommengenbewirtschaftung, die landeswasserverorgung in langenau muß den betrieb von 350 kW pumpen zur wasserförderung nach nordwürttemberg anmelden sonst bricht das örtliche netz zusammen. mfg heinrich schmid
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