Gestern machte das Bundesverfassungsgericht den Weg frei für einen inzwischen unrühmlichen Brauch in Deutschland: Am letzten Sitzungstag des Bundestags vor der Sommerpause wird im Eiltempo ein recht umstrittenes und wichtiges Gesetz durchs Parlament gebracht, auf dass die breite öffentliche Debatte sich schneller in sommerlicher Ferienstimmung auflösen und möglichst nicht bedrohlich Fahrt aufnehmen kann. In diesem Jahr ist es die hoch umstrittene Krankenkassen-Reform oder auf Parlaments-Deutsch: das „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)“.
Die Grünen entdeckten, dass dies eine gute Gelegenheit wäre, einmal wieder wie eine richtige Oppositionspartei auftreten zu können, und ihr Gesundheitspolitiker und Bundestagsabgeordneter Janosch Dahmen klagte vor dem Bundesverfassungsgericht auf Verschiebung der Abstimmung. 278 Seiten mit Änderungsanträgen seien den Abgeordneten erst am Montag zugestellt worden, und heute sollten sie darüber final abstimmen. Dies ist nachvollziehbar eine Zumutung, denn ein Nicht-Fachmann – also die erdrückende Mehrheit der Mandatsträger – kann sich wahrscheinlich in den wenigen Tagen kaum eine fundierte Meinung zu dem Konvolut bilden.
Das ist wegen der komplizierten Materie kein Wunder, denn schon als journalistischer Beobachter mit gerade einmal branchenüblichem Halbwissen hat man den Eindruck, dass selbst manche Fachleute leicht den Überblick auf dem Felde der Gesetzlichen Krankenversicherung verlieren. Und die gesetzlich versicherten Patienten gewinnen mehr und mehr den Eindruck, dass der Politik insgesamt dieser Überblick längst entglitten ist. Dass grundsätzlich ein immenser Reformbedarf in dem System besteht und dass es für das neue Krisen-Deutschland in dieser Form nicht länger finanzierbar ist, ist wohl grundsätzlich über alle Parteigrenzen und Brandmauern hinweg unstrittig. Aber ist dieses jetzt zur Abstimmung stehende Sammelsurium von Maßnahmen, die zwar an etlichen Stellen Patienten und „Leistungserbringern“ Opfer abverlangt, wirklich eine Reform? Ist da wirklich eine klare Linie erkennbar, außer der, dass alles für die Koalitionsparteien möglichst schmerzfrei sein sollte?
Bis gestern galten die Chancen der Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht als gar nicht so schlecht, denn jeder erinnerte sich an den vergleichbaren Fall mit Habecks verkorkstem Heizungsgesetz im Sommer 2023. Damals sollte ebenfalls in der letzten Sitzung vor der Sommerpause über einen Entwurf mit vielen kurz zuvor eingebrachten Änderungsanträgen final abgestimmt werden. Damals klagte der CDU-Politiker Thomas Heilmann dagegen, weil er sich wegen der kurzen Beratungsfristen in seinen Rechten verletzt sah. Das Verfassungsgericht entschied seinerzeit im Eilverfahren, dass die Abstimmung verschoben werden muss. Drei Jahre später hatte der grüne Abgeordnete Janosch Dahmen jetzt weniger Glück als sein damaliger CDU-Kollege und scheiterte bei den Bundesverfassungsrichtern. Dabei hätten viele Gegner und Kritiker der vorliegenden Reform, die sonst gar nicht auf einer politischen Linie mit Dahmen liegen, ihm diesmal einen Erfolg gewünscht.
„Ein einziges Fiasko“
Ein wenig Dramatik blieb für den Freitagmorgen noch übrig. Die Bundesregierung wollte bis in den Freitagmorgen hinein mit den Bundesländern verhandeln, um sofort nach einem Bundestagsbeschluss auch noch die nötige Bundesrats-Zustimmung zu bekommen. Keiner in den Landesregierungen sollte auf die Idee kommen, stattdessen den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dann hätte im Herbst erneut eine Debatte über die Krankenkassenreform angestanden.
Mancher hofft nun noch bis zum Schluss, dass jemand im Bundesrat genau diese Notbremse zieht, wie beispielsweise die Organisationen der Hausärzte. Die Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, habe die Länder dazu aufgerufen, die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu blockieren, hieß es in Presseberichten. „Spätestens der Bundesrat muss diese Irrfahrt stoppen!“, wird sie dort zitiert. Ihre Warnung: „Wenn das Spargesetz so kommt, ist das ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten“.
Aber auch Gesundheitspolitiker aus den Bundesländern lehnen diese Reform ab. Der Gesundheitsminister von Rheinland-Pfalz, Clemens Hoch (SPD), habe nach Medienberichten vor den fatalen Folgen für die Krankenhäuser im Land gewarnt. Für die würden die derzeitigen Pläne nach Berechnungen des Ministeriums mindestens 175 Millionen Euro an Einnahmeverlusten pro Jahr bringen, mit steigender Tendenz. Das wiederum würde sich direkt auf kommunale Haushalte auswirken, so Hoch, denn die Kommunen wären verpflichtet, für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung finanziell einzuspringen. Und das ist nur einer von vielen Kritikpunkten des Ministers aus Mainz an dem Reform-Konvolut, das seine Genossen in Berlin mit ausgehandelt haben.
„Meine Haltung ist: Wie es jetzt läuft, ist es nicht gut“, wird Hoch weiter zitiert. Seit Wochen wären sich alle Länder einig, dass der Bund sich noch bewegen müsse. „Eigentlich bräuchten wir einen Vermittlungsausschuss“. Um den zu vermeiden, hat die Bundesregierung wie gesagt bis zum Schluss viele Verhandlungsstunden eingesetzt.
Auch Vertreter der Pharmaindustrie, Patientenorganisationen und verschiedene Facharztverbände haben ihre Ablehnung der Reform geäußert. Das könnte man selbstverständlich auch positiv interpretieren: Wenn tatsächlich große Beträge gespart werden können, die kranken Kassen etwas gesunden und alle Beteiligten unzufrieden sind, dann könnte diese Reform vielleicht einfach nur ein guter Kompromiss sein, der alle gleichermaßen und gerecht belastet, oder? Wenn das eigene Denken den engen Rahmen der politischen Selbstbegrenzung deutscher Regierungsparteien nicht verlässt, wäre ein solcher Schluss nachvollziehbar. Aber als Journalist gehöre ich natürlich schon berufsmäßig zu denen, die der Bundeskanzler gern als „Nöler“ und „Nörgler“ bezeichnet.
Wo bleibt der Kassensturz?
Denn ganz unabhängig von all der Einzelkritik der von Einsparungen Betroffenen stellt offenbar niemand ein paar grundsätzliche Fragen, ob es nicht eines grundlegenderen Umbaus des Systems öffentlicher Gesundheitsversorgung bedarf. Birgt nicht vielleicht zuallererst das ineffiziente Verwaltungssystem an sich ein großes Einsparpotenzial, das weder Patienten noch Leistungserbringer schmerzen müsste? Warum gab es vor der Reform statt nur einer Suche nach Einsparmöglichkeiten in verschiedenen Einzelbereichen keinen grundsätzlichen Kassensturz?
Der Staat reguliert gesetzlich bis ins Detail, welche medizinische Versorgung all jenen zur Verfügung gestellt werden soll, die nicht zu den besser gestellten Privatversicherten gehören. Es wird detailliert festgelegt, wie welche Leistung honoriert wird, wie Ärzte und Kliniken abrechnen müssen bzw. dürfen, welche Zuzahlungen Patienten leisten müssen. Bis ins Kleinste gibt der Gesetzgeber vor, was bezahlt werden darf und was nicht. Warum wickelt das Ganze dann nicht auch eine staatliche Stelle einheitlich ab? Warum wird dann noch ein System unterschiedlicher gesetzlicher Krankenversicherungen gebraucht, die alle mit eigenen Verwaltungen letztlich das Gleiche tun?
Solche alten grundsätzlichen Fragen wurden doch schon vor Jahrzehnten beantwortet, mögen Sie sagen. Aber stellen sie sich angesichts einer Krise nicht vielleicht neu? Selbst wenn man sie nicht mit einem grundsätzlichen Systemwechsel beantwortet, wäre es nicht Aufgabe einer Reform, mehr Veränderungen anzugehen, als sich lediglich in Ausgabenstreichungen zu verlieren?
Gehörten bei einem Kassensturz dann nicht auch Tabuthemen auf den Tisch? Beispiel: Wie viele hinzugekommene Nutznießer von Krankenversicherungsleistungen, ohne Beiträge gezahlt zu haben, kann sich das System finanziell leisten? Natürlich streift das die vorliegende Reform am Rande, wenn es um die Beitragszahlungen für Grundsicherungs-(früher Bürgergeld-)Empfänger geht. Aber sie streift es eben nur.
Nein, ich kann dazu selbstverständlich in einem Kommentar am Morgen auch kein alternatives Gesundheitsfinanzierungs-System empfehlen. Dazu bedarf es einschlägiger Fachleute und nicht der Fachfremden und allenfalls Halbwissenden. Aber wenn ein System in der Schieflage und Krise steckt, muss man es auch infrage stellen dürfen und sollte sich nicht von vornherein auf das Kurieren von Symptomen beschränken.
Verdient das ein Reform-Etikett?
Statt an ineffiziente Verwaltungsstrukturen zu gehen, wird darüber geredet, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern künftig nur noch für Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Menschen oberhalb der Regelaltersgrenze gilt. Ist es wirklich Teil eine Reform, wenn die Zuzahlungen für Medikamente steigen oder die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird? Wenn der Anspruch auf das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren auf seinen Nutzen überprüft wird oder homöopathische Arzneien nicht mehr bezahlt werden, mag das richtig sein, aber rettet man damit ein in die Schieflage geratenes System? Die deutliche Anhebung eines festen Rabatts, den Pharmakonzerne gewähren müssen, ist wahrscheinlich kein kleiner Schritt, aber es ist und bleibt eine Einzelmaßnahme, auch wenn man ein großes Sammelsurium solcher Einzelmaßnahmen zusammenstellt und als „Reform“ etikettiert. Wenn die Vergütungen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Herstellern künftig nur noch so schnell wachsen dürfen wie die Einnahmen der Kassen, ist das eine nachvollziehbar klingende Zielbestimmung. Aber was bedeutet das am Ende konkret für Ärzte und Patienten?
Selbstverständlich stehen auch Digitalisierung und Entbürokratisierung auf dem Programm. Klingt immer gut. Was das konkret heißen kann, darüber berichtete u.a. die Welt:
„Die schwarz-rote Koalition streicht im Zuge ihres Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung die Pflicht der Krankenkassen, ihre Mitglieder über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. Das geht aus der Synopse der Änderungsanträge von Union und SPD zum sogenannten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hervor, über die zuerst der „Tagesspiegel“ berichtete. […]
„Wörtlich heißt es in der finalen Beschlussempfehlung auf Seite 209 (von 226): ‚Mit dem Ziel der Entbürokratisierung und der Hebung aller finanzieller Einsparpotentiale wird die bisherige Informationspflicht der Krankenkassen bei Erhöhung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes gestrichen.‘
Zur Begründung führen die Fraktionen an, mit dem Ziel der Entbürokratisierung und der Hebung finanzieller Einsparpotenziale entfalle die bisherige Informationspflicht. Nach Koalitionsangaben sollen so Porto- und Briefkosten von rund 100 Millionen Euro im Jahr eingespart werden.“
Ist das nicht schön: Wenn Sie nicht mehr erfahren, dass Sie mehr Geld zahlen müssen, sparen die Krankenkassen. Und wenn das Geld dann eingetrieben wird, erfahren Sie ja noch früh genug von den gestiegenen Zahlungsverpflichtungen.
Das als Reform verkaufte Maßnahmen-Sammelsurium wird das Krankenversicherungssystem in dieser Form nicht retten. Irgendwann ist der Kassensturz unausweichlich.

Wenn man nicht so viel rettet wird’s billiger.
Diese Bundesregierung erscheint mir wie eine Neuauflage der „drei Affen“ nur mit veränderten Eigenschaften: „Nichts können, nichts wissen, nichts wollen.“ Deshalb erwarte ich auch nichts von diesen Menschen, außer dass sie endlich abtreten und kompetenten Politikern den Weg freimachen. Die Mutter all unserer Probleme ist die Ideologie, die dazu führt, dass wir jene Menschen aus fremden Ländern, die weder aus der EU stammen, noch hier einen Aufenthaltsgrund haben, nicht zurückführen können in ihre Länder. Das führt zur extreme Belastung der Kommunen wie auch der Krankenkassen und insgesamt des Gesundheitswesens. Die zweite Ideologie „Klima“ führt zu irrwitzigen Steuern und Abgaben auf Luft, was die Energie zusätzlich zu dem sinnlosen Ukraine-Krieg, den wir auch noch finanzieren, künstlich verteuert. Die Väter all dieser Probleme sind die Altparteien, die diese Ideologien pflegen, obwohl offen zutage liegt, wie schädlich sie sind. Also bleibt nur, diese Parteien sukzessive abzuwählen, will man noch Hoffnung für dieses Land haben.
Jetzt picke ich mir nur einen Punkt aus dieser Chaos-Reform heraus und konstatiere: Es stimmt, dass die Ehefrau eines deutschen Mannes nicht mehr „familienversichert“ wird, d. h., wenn nicht berufstätig, für eine eigene Krankenversicherung aufkommen. Jetzt frage ich mal dumm-dreist: Wie sieht das bei einem in Deutschland illegal weilenden Migranten aus? Werden dessen vier Ehefrauen auch nicht mehr bei dessen „Krankenversicherung“ einbezogen und müssen künftig selbst eine Krankenversicherung bezahlen?!
M.Kulla, das ist in der Krankenversicherung seit langem Usus. Eins meiner Medikamente kostete seit der Markteinführung in den 2010er-Jahren bis Mai 2026 genau 10 Euro Zuzahlung pro 4-Wochen-Packung. Nun wurden die „Festbeträge“ neu ausgehandelt. (Das geschieht laufend. BfArM, Archiv der Festbetragslisten: alle 14 Tage eine neue Liste. Derzeit > 1000 Seiten.)
Ab Juni: 10 Euro Zuzahlung plus 73,50 „Mehrkosten“, also pro Jahr 13 x 83,50. Ein alternatives Medikament gibt es nicht. Mehrkosten werden nicht erstattet (ich hab den falschen Vornamen).
Wie hab ich von der Änderung erfahren? Kassenzettel der Apotheke.
Werter Herr Grimm.
Sie haben es tatsächlich hin bekommen das eigentliche Hauptproblem,den riesigen rosa Elefanten,der für die Schieflage auch speziell der Krankenkassen ( und vielen weiteren Institutionen ) in Deutschland verantwortlich ist,in einem Euphemismus in einem kleinen Nebensatz unterzubringen.
Wer die kriminelle Grenzöffnung und die dadurch seit Jahren andauernde illegale Einwanderung in unser Sozialsystem und die immer deutlicher werdenden daraus resultierenden katastrophalen Folgen in solch einem Artikel nicht erwähnt,ist kein Kritiker,sondern nur ein Mitläufer,der vorgibt ein Kritiker zu sein.
Für mich stehen Sie damit auf der gleichen Stufe wie die Langnasen und sind erheblicher Teil des Problems.
Mich wundert es nicht,dass von den alten Tacheles – Leserbriefschreibern auf der Achse so gut wie niemand mehr übrig ist.
Das Wichtigstes zusammengefaßt: „Derzeit liegt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,6 Prozent von Bruttolohn und wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zu Hälfte bezahlt. Das bedeutet, dass jemand, der 8.450 Euro monatlich verdient, das ist die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung, aus seinem Einkommen 785,85 Euro in die Rentenkasse einzahlt. Das bedeutet aber auch, dass jemand der 100.000 Euro monatlich verdient (solche Spitzengehälter gibt es ja), auch nur 785,85 Euro in die Rentenkasse einzahlt. Er bezahlt also nicht 9,3 Prozent seines Einkommens, sondern nur 0,79 Prozent.
Ist das gerecht?
Man könnte das Problem der Rentenkasse also sehr leicht lösen, indem man die Beitragsbemessungsgrenze abschafft. Dann müsste jeder den gleichen Prozentsatz in die Rentenkasse einzahlen, was zur Folge hätte, dass man die Beitragssätze stark senken könnte, ohne die Rentenhöhe zu senken.
Bei Großkonzernen, die ihren Managern Gehälter in Höhe von Hunderttausenden oder sogar Millionen Euro zahlen, würde es vielleicht zu Mehrkosten kommen. Aber der Großteil der Firmen in Deutschland, vor allem der Mittelstand, würde von
niedrigeren Lohnnebenkosten profitieren.
Und man könnte das gleiche mit den anderen Sozialabgaben, also Pflege- und Krankenversicherung und usw. tun, was dazu führen würde, dass die Normalverdiener deutlich mehr Netto hätten. Die Senkung der Lohnnebenkosten könnte so schnell zu einer Erhöhung der Nettolöhne um vier oder fünf Prozent für alle “Normalverdiener„ führen. Wann gab es sowas zum letzten Mal in Deutschland?
Ja, die “armen Reichen„ müssten mehr zahlen, aber da sie so gerne Solidarität einfordern, wenn es um den Abbau von Sozialleistungen geht, könnten sie hier ja mal mit gutem Beispiel vorangehen.
Die Schweiz macht es vor, denn dort muss jeder von seinem Einkommen einen festgelegten Prozentsatz in Rente einzahlen und zwar egal, wie viel er verdient. “
So einfach ist das. Man muß es nur mal gehört haben.
Mit der Zusammenfassung der Verwaltungen der gesetzlichen Kassen in eine einzige staatliche bekämen wir ein einheitliches Management von Mangel und Wartezeiten, welches kaum zum Vorteil der Nettozahler ausfallen dürfte. Die sitzen dann beispielsweise mit Termin zur Nachsorge eines Knochenbruchs im Krankenhauskeller und kommen mit Stunden Verspätung nur dann noch am gleichen Tag dran, wenn es wirklich keinen Obdachlosen mehr gibt, den man aus Antidiskriminierungsgründen vorziehen muss.
Also bitte Vorsicht mit Forderungen nach dem großen Kassensturz, der uns ein System wie den britischen NHS, oder den Gesundheitsdiensten kanadischer Provinzen einträgt. Eher schon bringt der Kommunismus Wohlstand und Gerechtigkeit, als dass ein staatliches Monopol die medizinische Versorgung aufbessert.