Peter Grimm / 22.10.2019 / 14:30 / Foto: VOA / 27 / Seite ausdrucken

Die Kinder der Carla-Josephine S.

Es ist immer wieder erschütternd, zu sehen, was eine Ideologie aus einem Menschen machen kann. Sobald es einen Fall gibt, der diesen Stoßseufzer rechtfertigt, reagiert man hierzulande normalerweise betroffen über das konkrete Schicksal und versucht dann je nach eigener weltanschaulicher Verortung entweder die Gefährlichkeit der jeweiligen Ideologie herauszuarbeiten oder sie bis zur Beinahe-Harmlosigkeit weg zu relativieren. Insbesondere, wenn es um den radikalen Islam geht, ist diese Rücksichtnahme weit verbreitet. Da sich extremistische Muslime im Gegensatz zu ihren eher weltlichen Kollegen auf Gott beziehen, gibt es offenbar Beißhemmungen. Gerade den vielen Europäern, die selbst keinerlei Bezug mehr zum hierzulande meist aufgeklärten heimischen Glaubensleben haben, fällt es schwer, die Grenze zwischen Religiosität und menschenverachtender Ideologie zu erkennen. Da ist es einfacher, sich unter dem Label Religionsfreiheit die aus Unsicherheit erwachsene falsche Toleranz schönzureden. Solche Nachsicht begünstigt aber den Weg in den Extremismus, insbesondere für leichtgläubigere Konvertiten.

Das sind so die ersten Gedanken, die einem kommen können, wenn man wieder einmal eine entsprechende Geschichte in der nüchternen Juristenprosa der Generalbundesanwaltschaft liest.

Beabsichtigte Züchtigung

Im konkreten Fall geht es um die 32-jährige Carla-Josephine S., gegen die der Generalbundesanwalt jüngst Anklage erhoben hat:

„In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Carla-Josephine S. reiste im Herbst 2015 über die Niederlande und die Türkei mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. Die Angeschuldigte nutzte für die Abreise eine berufsbedingte Abwesenheit ihres Ehemanns aus, der mit der Ausreise seiner Kinder nicht einverstanden war. In der Folgezeit hatte er während deren Aufenthalts in Syrien keinen Einfluss auf das Leben und die Lebensumstände der Kinder und konnte das ihm gemeinsam mit Carla-Josephine S. zustehende Sorgerecht nicht mehr ausüben.

In Syrien lebte sie mit ihren Kindern in der Stadt Raqqa in verschiedenen Unterkünften, die von Gegnern des IS bombardiert und beschossen wurden. Alle drei Kinder wurden auf Veranlassung der Angeschuldigten im Sinne des IS religiös unterrichtet und mussten sich eine öffentliche Hinrichtung ansehen. Zudem ließ Carla-Josephine S. ihren Sohn im Alter von sechs und sieben Jahren mehrfach in einem Ausbildungslager der Terrororganisation militärisch, insbesondere im Umgang mit Schusswaffen, ausbilden und Wachdienste leisten. Als er die IS-Ideologie hinterfragte, meldete Carla-Josephine S. dies der örtlichen „Religionspolizei“. Wie von ihr beabsichtigt, wurde er daraufhin von deren Mitgliedern gezüchtigt. Im Jahr 2018 kam ihr Sohn bei einem Raketenangriff ums Leben.

Anfänglich versuchte Carla-Josephine S., ihren Ehemann in Telefonaten ebenfalls zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Dort sollte er sich nach ihrem Willen für die Dauer von drei Monaten in ein paramilitärisches Ausbildungslager des IS begeben und anschließend für die Terrororganisation kämpfen. Hierzu war ihr Ehemann jedoch nicht bereit. Die Angeschuldigte heiratete daher nach islamischem Recht im Frühjahr 2016 einen aus Kenia oder Somalia stammenden IS-Kämpfer. Dieser wies die Angeschuldigte in die Handhabung eines vollautomatischen Sturmgewehrs des Typs Kalaschnikow (AK 47) ein. Zudem betreute Carla-Josephine S. Geldtransaktionen für IS-Mitglieder, die über einen internationalen Finanzdienstleiter abgewickelt wurden. Zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts erhielt die Angeschuldigte von der terroristischen Vereinigung monatlich 100 US-Dollar.

Die Angeschuldigte war darüber hinaus Mitglied der „Katiba Nusaiba“. Bei dieser handelt es sich um eine Kampfeinheit des IS, die ausschließlich aus weiblichen Angehörigen besteht. Carla-Josephine S. fuhr als Mitglied dieser Einheit andere Frauen zum Schießtraining. Zudem besaß sie eine Handgranate, um mit dieser bei einem gegnerischen Angriff möglichst viele Gegner, sich und ihre Kinder zu töten.

Nachdem die Angeschuldigte im Mai 2017 ein Kind zur Welt gebracht hatte, verließ sie aufgrund der zunehmenden Bombardierungen im Juni 2017 mit ihren vier Kindern Raqqa. Ihr (neuer) Ehemann blieb dort zurück und verstarb. Daraufhin erhielt sie von dem Witwenbüro des IS einmalig 1.000 US-Dollar.“

Ein angemessenes Urteil

Später muss Carla-Josephine dann nach Deutschland heimgekehrt sein. Seit dem 6. Juni befindet sie sich jedenfalls in Untersuchungshaft. Die Anklagepunkte sind:

„Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Im Zusammenhang hiermit wird ihr zudem ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) zur Last gelegt. Darüber hinaus besteht der hinreichende Tatverdacht der Entziehung dreier Minderjähriger mit eingetretener konkreter Todesgefahr, davon in einem Fall mit Todesfolge (§ 235 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 StGB), der Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) und der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB) sowie des Kriegsverbrechens gegen Personen, konkret der Eingliederung eines Kindes unter 15 Jahren in eine bewaffnete Gruppe im Zusammenhang mit einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 Var. 2 VStGB).“

Angesichts dessen, was sie zudem ihren Kindern zugemutet und angetan hat, scheint es ziemlich unmöglich zu sein, zu einem allen Umständen angemessenen Urteil zu kommen. Ein Urteil der hiesigen Gesellschaft über die Ideologie, die diesem Lebensweg zugrunde liegt, wäre da leichter zu finden.

Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

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Leserpost

netiquette:

Paul Braun / 22.10.2019

Stramme Leistung die eigenen Kinder der “Gesinnungspolizei” aus zu liefern. Aber vermutlich verstehe ich das nicht, weil - Frauen sind ja besser. Von daher verstehe ich auch nicht, warum diese Frau wieder hier ist. Wo doch die hiesige Qualitätspresse uns ständig vor Augen führt, wie sehr Frauen hier benachteiligt werden.

Richard Loewe / 22.10.2019

Ein fuer die Kinder und die Allgemeinheit gutes Urteil gibt die deutsche Gesetzgebung nicht her. Wahrscheinlich wird ihr eine tiefgreifende Persoenlichkeitsstoerung (islam ist der Oberbegriff) attestiert und sie wird zu einer Bewaehrungsstrafe mit psychologischer Betreuung verurteilt. Die psychologische Betreuung kann selbstverstaendlich von einem islamischen Geistlichen durchgefuehrt werden. Zwar nicht im Namen, aber auf Kosten des Volkes… Ich bin mir sicher, von der Dame wird die deutsche Bevoelkerung nach der Betreuung wieder hoeren und ich wage die Vorhersage, dass “allahu akbar” in der Berichterstattung auftauchen wird.

Heiko Engel / 22.10.2019

Sofort freilassen. € 3000,— pro Monat Taschengeld, weil der deutsche Staat, also vier alle, daran Schuld tragen, dass sie so wurde wie sie ist. Ich bin empört, entschuldige mich und ich schäme mich auch. Stehe bereits in der Ecke. Haftentschädigung € 250.000,— . Auch anweisen. VW spendiert ab sofort alle 5 Jahre ein neues Fahrzeug, Handy dazu und Haus mit Garten in deutscher Großstadt nach Wunsch. Achso; Handschlag und persönliche Entschuldigung vom leitenden Oberstaatsanwalt ( einen Strauß Rosen dazu ). Irgendwas verkehrt ??? Nicht korrekt ??? Habe ich etwas nicht verstanden ??? Und die netiquette wäre damit auch gegeben und erfüllt.

Wolfgang Nirada / 22.10.2019

Schickt diese “Carla-Josephine” wieder dahin wo die sich die letzten Jahre so wohl gefühlt hat. Anscheinend zahlt dieser ISLAMISCHE STAAT sogar Renten aus - etwas wofür ich in Deutschland künftig keine Garantie mehr geben würde.

B.Kröger / 22.10.2019

“...Europäern, die selbst keinerlei Bezug mehr zum hierzulande ...haben” , außer, wenn es um den Erhalt ihre Lebensgrundlage geht, dann haben sie plötzlich wieder ein Zuhause, das sie dann alimentieren darf.

Gerald Weinbehr / 22.10.2019

Warum schon wieder die Aufregung? Der MDR hat doch am 5. Oktober in einem Tweet klar gestellt, was Sache ist: “Islamisten sind keine Muslime (früher: Moslems). Islamisten nutzen den Islam nicht aus religiösen Gründen, sondern instrumentalisieren ihn für extremistisch-politische Zwecke.” Das sollten die “rechten” Islam-Hasser endlich zur Kenntnis nehmen und es auch mal gut sein lassen. Im Ernst, man fragt sich wirklich, was in den Köpfen unserer selbsternannten “Eliten” vorgeht, wenn man den MDR-Tweet liest. Und der ÖRR steht mit dieser Verblendung ja nicht allein, diese Haltung ist in linksgrünen Kreisen sehr weit verbreitet. Da wird Realitätsverweigerung in Reinkultur zelebriert. Das ist völlig fehlgeleitete Toleranz am falschen Platz, deren Ausmaß verstörend ist. Vogelstrauß-Politik mit Persilschein-Ausstellung. Mir konnte bis heute niemand erklären, warum Moslems hierzulande als große Bereicherung gefeiert werden, obwohl die Religion/Ideologie des Islam per se frauenfeindlich, homophob und anti-aufklärerisch ist. Ohne wenn und aber

Karla Kuhn / 22.10.2019

Für mich ist diese Frau bar jeglicher Verantwortung für ihre Kinder und hat den Tod ihres Sohnes billigend in Kauf genommen.  Ferner hat sie in Kauf genommen, daß andere Menschen sterben. Sie ist für mich krank im Kopf und warum sollen wir STEUERZAHLER für diese Frau auch noch die Prozesse bezahlen ,  ab mit der nach Syrien, mir ist es völlig egal, was dort mit ihr passiert. Solche Weiber haben keine Gnade verdient ! “....zu einem allen Umständen angemessenen Urteil zu kommen.” Für diese Frau gibt es kein angemessenes Urteil. Manchmal bedauere ich, daß die Todesstrafe völlig abgeschafft wurde, hier wäre sie angemessen !  Genau so wie für den Amri und vor allem für den Frankfurter Hauptbahnhofmörder, der gnadenlos einen achtjährigen Jungen grauenvoll ermordet hat. Aber der wurde in der Klapse untergebracht !!

Martin Stumpp / 22.10.2019

Da werden sich doch sicher mildernde Umstände finden lassen, z.B. Religionsfreiheit. Das Gericht will sich doch sicher nicht nachsagen lassen islamophob zu sein.

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