Von Okko tom Brok.
Beleidigungen sind ein unvermeidliches Nebenprodukt der freien Meinungsäußerung. Eine reife Gesellschaft eliminiert sie nicht, sondern lernt, mit ihnen umzugehen.
Beleidigungen, diese verbalen Dolche, fliegen seit Jahrhunderten über Esstische, durch Gerichtssäle und mittlerweile über die digitalen Kanäle sozialer Medien. Von Shakespeares kunstvollen Schmähungen („Thou art as fat as butter!“, Henry IV, Part I, Act 2, Scene 4), über Luthers bissige Polemiken, bis hin zu den heutigen Twitter-Gefechten – die Kunst der Beleidigung ist stets Ausdruck menschlicher Kreativität und Abgründe zugleich. Doch wann überschreitet eine Beleidigung die Grenze zur strafbaren oder moralisch fragwürdigen Äußerung? Und sollten öffentliche Personen, wie jüngste Fälle in Deutschland zeigen, besonderen Schutz genießen – oder besondere Kritik aushalten?
Im Kern ist eine Beleidigung eine dem Sarkasmus verwandte Form der Sprache, die darauf abzielt, zu schmähen oder herabzusetzen. Aus moralischer Sicht steht sie auf den ersten Blick im Widerspruch zu den Tugenden von Respekt, Empathie und Menschenwürde. Die kantische Ethik etwa würde eine Beleidigung als Versagen sehen, den Anderen als Selbstzweck zu behandeln und ihn stattdessen zum bloßen Objekt des Spottes zu degradieren. Aus Sicht einer christlichen Ethik könnte sie zusätzlich als Verstoß gegen das Gebot der Nächstenliebe gesehen werden. Dem hält allerdings der evangelische Theologe Thomas Gerlach entgegen, „eine Beleidigung kann doch nur in dem Maße verletzen, wie sie wahr ist! Ist sie aber nicht wahr, warum regen wir uns dann auf?“
Dabei sind nicht alle Beleidigungen gleich. Es gibt den gezielt formulierten Stich, intellektuell präzise geschliffen, und das rohe Ausrutschen der Zunge, mehr Gebell als Biss. Moralisch gesehen mag Letzteres als impulsives Versagen entschuldbar sein, während Ersteres Fragen zur Absicht und Verantwortung des Sprechers aufwirft.
Beleidigungen und das Gesetz: Der Fall von Politikern
In Deutschland ist der rechtliche Umgang mit Beleidigungen überraschend rigoros. Nach §185 StGB sind Beleidigungen und Verleumdungen strafbar, während §188 StGB für politische Persönlichkeiten besonderen Schutz vorsieht, indem Verleumdungen oder üble Nachrede gegen Menschen „im politischen Leben“ härter geahndet werden. Diese Regelung soll die Würde des Amtes wahren und über den Stil der demokratischen Debatte wachen. Jüngste Fälle werfen jedoch die Frage auf, wie sinnvoll ein solcher Schutz ist. Die Kontroversen um satirische Kritik an politischen Führungspersonen oder um provokante Aussagen auf sozialen Medien zeigen ein Dilemma: Sollten Politikerinnen und Politiker nicht gerade aufgrund ihrer öffentlichen Rolle eine höhere Toleranzgrenze gegenüber Kritik – und sogar Beleidigungen – haben? Schließlich lebt eine funktionierende Demokratie von lebhaften Debatten, die oft an der Grenze zwischen Kritik und Kränkung balancieren.
Das digitale Zeitalter hat die Beleidigung zu einem allgegenwärtigen Phänomen gemacht. Ein Tweet, impulsiv abgeschickt, kann innerhalb von Sekunden um die Welt gehen und sowohl Beifall als auch Empörung hervorrufen. Die Anonymität des Internets ermutigt viele, Dinge zu sagen, die sie von Angesicht zu Angesicht nie wagen würden, und schafft so ein Meinungsklima, das die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und verbaler Gewalt verschwimmen lässt.
In diesem Kontext dienen Gesetze wie §188 StGB als Schutz und Schwert zugleich. Einerseits schrecken sie vor schwerwiegenden Angriffen ab, die das öffentliche Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben könnten. Andererseits besteht die Gefahr, dass legitime Kritik unter dem Vorwand des Würdeschutzes zum Schweigen gebracht wird. Die jüngsten gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland verdeutlichen diese Spannung, wenn entschieden werden muss, ob eine Aussage Satire oder Verleumdung ist.
Das Recht auf Kritik und die Verantwortung für einen respektvollen Umgang
Traditionell bewertet die deutsche Justiz den Tatbestand der Beleidigung als geringfügig und stellt die Verfahren zumeist gegen Auflagen oder geringe Bußgelder ein. Da es sich beim Strafrecht um ein „Individualrecht“ handelt, das „stets nur die individuelle Einzeltatschuld zum Gegenstand hat und gesellschaftliche Großstörungen folglich auch nur insoweit erfassen kann“ (Dr. habil. Sven Großmann), kann eben dieses Strafrecht kein Instrument der politischen Auseinandersetzung gesellschaftlicher Gruppen und ganzer Gesellschaften sein.
Aus moralischer Perspektive wirft die besondere Empfindlichkeit gegenüber Beleidigungen politischer Persönlichkeiten ein Paradox auf. Politiker sollten als Vertreter des Volkes die Prinzipien der Meinungsfreiheit und des offenen Dialogs verkörpern. Reagieren sie jedoch auf jeden Angriff mit juristischen Maßnahmen, riskieren sie, als dünnhäutig oder autoritär wahrgenommen zu werden – Eigenschaften, die demokratischen Idealen widersprechen. Gleichzeitig könnten ungebremste Verleumdungen und körperliche Angriffe dazu führen, dass fähige Menschen sich scheuen, überhaupt in die Politik zu gehen, aus Angst vor persönlicher Diffamierung.
Die ethische Herausforderung besteht daher darin, das Recht auf Kritik mit der Verantwortung für einen respektvollen Umgang zu verbinden. Vielleicht gibt die biblische Jahreslosung für 2025 aus dem 1. Thessalonicherbrief 5,21 hier eine Orientierung: „Prüfet alles, das Gute behaltet.“ Dieses Prinzip lädt sowohl Sprecher als auch Hörer dazu ein, zwischen berechtigter Kritik und grundloser Schmähung zu unterscheiden – die eine zu fördern und die andere zu verwerfen.
Die Beleidigung als Gradmesser der Demokratie
Beleidigungen, so geschmacklos sie sein mögen, sind ein unvermeidliches Nebenprodukt der freien Meinungsäußerung. Eine reife Gesellschaft eliminiert sie nicht, sondern lernt, mit ihnen souverän, umsichtig und mitunter humorvoll umzugehen, wie es beispielswese der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl (1930–2017) einmal in einem Interview mit Günter Jauch humorvoll in seinem unverkennbaren pfälzischen Dialekt formulierte: „Wer in der Politik an der Spitze steht, ist wie der Hahn auf dem Kirchturm: Jeder Wind, jeder Sturm umweht ihn, das muss man aushalten. Es hat mich niemand gezwungen, Parteivorsitzender zu werden, es hat mich niemand gezwungen, Bundeskanzler zu werden.“
Für Politiker kann die Fähigkeit, Beleidigungen und öffentlichen Angriffen mit Würde zu begegnen, ein Zeugnis ihres Charakters sein, während die Öffentlichkeit wachsam bleiben muss, Kritik und das Recht auf die freie Meinungsäußerung nicht unter dem Deckmantel des Würdeschutzes ersticken zu lassen. Die Wähler schließlich sollten sich bei kommenden Wahlen keine allzu dünnhäutigen, kritikscheuen Persönlichkeiten in hohe und höchste Staatsämter wählen.
Am Ende liegt das wahre Maß einer Beleidigung nicht in den Worten selbst, sondern in der Reaktion, die sie hervorruft. Ein weiser Mensch – wie auch eine weise Gesellschaft – weiß, wann es Zeit ist, die sprichwörtlich „andere Wange hinzuhalten“ (Mt 5,39), und wann es notwendig ist, entschieden Stellung zu beziehen. In diesem subtilen Tanz der Worte zeigt sich letztlich unser Engagement für Wahrheit und Freiheit.
Der Autor ist Lehrer an einem niedersächsischen Gymnasium und schreibt hier unter einem Pseudonym.
Das Dienstpersonal muss grundsätzlich in der Lage sein, Kritik besser wegzustecken als die Herrschaft.
Dies gilt besonders in einer Demokratie (Herrschaft des Volkes).
Wo sind wir hingekommen, wenn sich die Domestiken (nichts anderes ist das Regierungspersonal) wegen jeglicher Kritik aufregen? Da bleibt nur Personalwechsel – oder Personal, das sich mal schlau macht darüber, was seine Rolle in einer Demokratie ausmacht: Der Bürger (die Herrschaft) zahlt, die Dienstboten haben zu spuren und zu schlucken!
Selbst der einzige legitime Kritikpunkt von Dienstboten ist irrelevant: Über die Bezahlung und die Arbeitszeit entscheiden ausschließlich die Dienstboten selbst.
„Die Wähler schließlich sollten sich bei kommenden Wahlen keine allzu dünnhäutigen, kritikscheuen Persönlichkeiten in hohe und höchste Staatsämter wählen.“ Seit wann können die Deutschen hohe und höchste Staatsämter direkt wählen? Bitte um Aufklärung.
Mir fällt gerade etwas furchtbares ein: Ist das der Grund, warum die EU jetzt Baumwolle verbieten will? Weil es dann keine (Baumwoll-)Bademäntel mehr gibt? Müssen wir uns dann in Plastiksäcke hüllen? Aber die werden/sind doch dann auch verboten! Was sollen wir dann anziehen, wenn sie uns um 5 Uhr früh abholen?
Das „ unvermeidliche Nebenprodukt “ erscheint mir nicht plausibel. Es ist natürlich einfacher, jemanden einen „ inkompetenten Narren “ zu nennen – was relativ harmlos klingt – als sich sachlich mit als kritikwürdig erachteten Aussagen und/Handlungen einer Person auseinanderzusetzen. Die plakative Attacke auf eine Person, die Argumentation ad hominem, hat keinen Informationswert, ist kein sinnvoller Beitrag zu einem Diskurs. Sie sucht nur Aufmerksamkeit für einen Wichtigtuer. Sie dient nur dem Aufwühlen von negativen Emotionen gegen die attackierte Person. Martin Luther und auch Helmut Kohl hatten noch keine digitalen Plattformen auf denen Hans und Franz, gerne auch anonym, sachliche Kritik und/oder persönliche Beleidigungen verbreiten können. Hand und Franz wahrscheinlich mit weniger Breitenwirkung, Prominente umso mehr. Die Algorithmen der Plattformen, und das Geschäftsinteresse der Plattformen kommen noch obendrauf. Persönliche Beleidiungen aller Art sind nicht die unvermeidliche Rückseite der Medaille „ freie Rede “. Das meint nur Elon Musk / Kekius Maximus mit ca. 200 Millionen Followern.
Von gelernten DDR-Bürgern kann man lernen, wie Zensur umgangen werden kann. Treffende Beleidigungen setzen sich über den Flurfunk durch. Oder, heute , eben über den Streisand-Effekt.
„Erkläre einem Blöden das er blöd ist?“ Wie soll man z.B. die kirchliche Suppenküchenhilfe wie Göring Eckardt beleidigen, wenn sie selbst vermutlich den IQ eines Seepferd hat? Sie nimmt als Grundlage für das polizeiliche Eintreten von Türen „Und dann kommen Drohungen, dann kommen Gewaltandrohungen, und dann kommt Gewalt“. Damit pauschaliert sie alle Mensch/Kritiker. Demnächst kommt die staatliche Putativnotwehr und sie töten alle Kritiker. Ähnliche Begründung war das Zeitalter der klerikalen Eugenik. Die Frau ist so einfältig „Atomstrom verstopft die Leitungen“ und das Hirn. Fazit „Dummheit ist ansteckend, Verstand wächst sich kaum zur Epidemie aus.“ – Kazimierz Bartoszewicz. „Der Neurobiologe Gerald Hüther konstatierte schon vor über einem Jahrzehnt, dass unser Schulsystem “aus neugierigen Kindern angepasste Blödlinge macht„“. Können sich die Klimaterroristen bei Ebbe nichtmal an der Klippe über die sie als Lemminge herunter fielen, festkleben? Die Justiz sollte feststellen das einfältige Menschen nicht beleidigt werden können. Diese sind meist bildungsresistent. „Eine Person ist dann “bildungsresistent„, wenn sie auch nach der x-ten Wiederholung der Erklärung einfach nichts begreifen will“ auch „Bildung überhaupt oder eine Erhöhung des eigenen Bildungsgrads ablehnend; vertiefter Kenntnis nicht zugänglich“. Dummheit als Selbstbehauptung, Staatsräson §185 StGB.
Als vor Jahren der Grüne Özdemir im ZDF öffentlich die Teilnehmer an den PEGIDA-Demos als „abartige Mischpoke“ beleidigte und damit auch mich, habe ich ihn persönlich, also nicht öffentlich, „zurückbeleidigt“, indem ich ihm mitteilte, dass „Mischpoke“ die Lieblingsbezeichnung Goebbels für die Juden war, verbunden mit der Frage, ob er für die Demonstranten von PEGIDA das gleiche Los befürworte, wie Goebbels für die Juden? Darauf verklagte mich die feine Herr wegen Beleidigung, da ich ihn mit mit dem Faschisten Goebbels verglichen hatte. Vollkommen ohne „Hintergrund“, willkürlich und boshaft, jedem klar ist.