Von Okko tom Brok.
Beleidigungen sind ein unvermeidliches Nebenprodukt der freien Meinungsäußerung. Eine reife Gesellschaft eliminiert sie nicht, sondern lernt, mit ihnen umzugehen.
Beleidigungen, diese verbalen Dolche, fliegen seit Jahrhunderten über Esstische, durch Gerichtssäle und mittlerweile über die digitalen Kanäle sozialer Medien. Von Shakespeares kunstvollen Schmähungen („Thou art as fat as butter!“, Henry IV, Part I, Act 2, Scene 4), über Luthers bissige Polemiken, bis hin zu den heutigen Twitter-Gefechten – die Kunst der Beleidigung ist stets Ausdruck menschlicher Kreativität und Abgründe zugleich. Doch wann überschreitet eine Beleidigung die Grenze zur strafbaren oder moralisch fragwürdigen Äußerung? Und sollten öffentliche Personen, wie jüngste Fälle in Deutschland zeigen, besonderen Schutz genießen – oder besondere Kritik aushalten?
Im Kern ist eine Beleidigung eine dem Sarkasmus verwandte Form der Sprache, die darauf abzielt, zu schmähen oder herabzusetzen. Aus moralischer Sicht steht sie auf den ersten Blick im Widerspruch zu den Tugenden von Respekt, Empathie und Menschenwürde. Die kantische Ethik etwa würde eine Beleidigung als Versagen sehen, den Anderen als Selbstzweck zu behandeln und ihn stattdessen zum bloßen Objekt des Spottes zu degradieren. Aus Sicht einer christlichen Ethik könnte sie zusätzlich als Verstoß gegen das Gebot der Nächstenliebe gesehen werden. Dem hält allerdings der evangelische Theologe Thomas Gerlach entgegen, „eine Beleidigung kann doch nur in dem Maße verletzen, wie sie wahr ist! Ist sie aber nicht wahr, warum regen wir uns dann auf?“
Dabei sind nicht alle Beleidigungen gleich. Es gibt den gezielt formulierten Stich, intellektuell präzise geschliffen, und das rohe Ausrutschen der Zunge, mehr Gebell als Biss. Moralisch gesehen mag Letzteres als impulsives Versagen entschuldbar sein, während Ersteres Fragen zur Absicht und Verantwortung des Sprechers aufwirft.
Beleidigungen und das Gesetz: Der Fall von Politikern
In Deutschland ist der rechtliche Umgang mit Beleidigungen überraschend rigoros. Nach §185 StGB sind Beleidigungen und Verleumdungen strafbar, während §188 StGB für politische Persönlichkeiten besonderen Schutz vorsieht, indem Verleumdungen oder üble Nachrede gegen Menschen „im politischen Leben“ härter geahndet werden. Diese Regelung soll die Würde des Amtes wahren und über den Stil der demokratischen Debatte wachen. Jüngste Fälle werfen jedoch die Frage auf, wie sinnvoll ein solcher Schutz ist. Die Kontroversen um satirische Kritik an politischen Führungspersonen oder um provokante Aussagen auf sozialen Medien zeigen ein Dilemma: Sollten Politikerinnen und Politiker nicht gerade aufgrund ihrer öffentlichen Rolle eine höhere Toleranzgrenze gegenüber Kritik – und sogar Beleidigungen – haben? Schließlich lebt eine funktionierende Demokratie von lebhaften Debatten, die oft an der Grenze zwischen Kritik und Kränkung balancieren.
Das digitale Zeitalter hat die Beleidigung zu einem allgegenwärtigen Phänomen gemacht. Ein Tweet, impulsiv abgeschickt, kann innerhalb von Sekunden um die Welt gehen und sowohl Beifall als auch Empörung hervorrufen. Die Anonymität des Internets ermutigt viele, Dinge zu sagen, die sie von Angesicht zu Angesicht nie wagen würden, und schafft so ein Meinungsklima, das die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und verbaler Gewalt verschwimmen lässt.
In diesem Kontext dienen Gesetze wie §188 StGB als Schutz und Schwert zugleich. Einerseits schrecken sie vor schwerwiegenden Angriffen ab, die das öffentliche Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben könnten. Andererseits besteht die Gefahr, dass legitime Kritik unter dem Vorwand des Würdeschutzes zum Schweigen gebracht wird. Die jüngsten gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland verdeutlichen diese Spannung, wenn entschieden werden muss, ob eine Aussage Satire oder Verleumdung ist.
Das Recht auf Kritik und die Verantwortung für einen respektvollen Umgang
Traditionell bewertet die deutsche Justiz den Tatbestand der Beleidigung als geringfügig und stellt die Verfahren zumeist gegen Auflagen oder geringe Bußgelder ein. Da es sich beim Strafrecht um ein „Individualrecht“ handelt, das „stets nur die individuelle Einzeltatschuld zum Gegenstand hat und gesellschaftliche Großstörungen folglich auch nur insoweit erfassen kann“ (Dr. habil. Sven Großmann), kann eben dieses Strafrecht kein Instrument der politischen Auseinandersetzung gesellschaftlicher Gruppen und ganzer Gesellschaften sein.
Aus moralischer Perspektive wirft die besondere Empfindlichkeit gegenüber Beleidigungen politischer Persönlichkeiten ein Paradox auf. Politiker sollten als Vertreter des Volkes die Prinzipien der Meinungsfreiheit und des offenen Dialogs verkörpern. Reagieren sie jedoch auf jeden Angriff mit juristischen Maßnahmen, riskieren sie, als dünnhäutig oder autoritär wahrgenommen zu werden – Eigenschaften, die demokratischen Idealen widersprechen. Gleichzeitig könnten ungebremste Verleumdungen und körperliche Angriffe dazu führen, dass fähige Menschen sich scheuen, überhaupt in die Politik zu gehen, aus Angst vor persönlicher Diffamierung.
Die ethische Herausforderung besteht daher darin, das Recht auf Kritik mit der Verantwortung für einen respektvollen Umgang zu verbinden. Vielleicht gibt die biblische Jahreslosung für 2025 aus dem 1. Thessalonicherbrief 5,21 hier eine Orientierung: „Prüfet alles, das Gute behaltet.“ Dieses Prinzip lädt sowohl Sprecher als auch Hörer dazu ein, zwischen berechtigter Kritik und grundloser Schmähung zu unterscheiden – die eine zu fördern und die andere zu verwerfen.
Die Beleidigung als Gradmesser der Demokratie
Beleidigungen, so geschmacklos sie sein mögen, sind ein unvermeidliches Nebenprodukt der freien Meinungsäußerung. Eine reife Gesellschaft eliminiert sie nicht, sondern lernt, mit ihnen souverän, umsichtig und mitunter humorvoll umzugehen, wie es beispielswese der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl (1930–2017) einmal in einem Interview mit Günter Jauch humorvoll in seinem unverkennbaren pfälzischen Dialekt formulierte: „Wer in der Politik an der Spitze steht, ist wie der Hahn auf dem Kirchturm: Jeder Wind, jeder Sturm umweht ihn, das muss man aushalten. Es hat mich niemand gezwungen, Parteivorsitzender zu werden, es hat mich niemand gezwungen, Bundeskanzler zu werden.“
Für Politiker kann die Fähigkeit, Beleidigungen und öffentlichen Angriffen mit Würde zu begegnen, ein Zeugnis ihres Charakters sein, während die Öffentlichkeit wachsam bleiben muss, Kritik und das Recht auf die freie Meinungsäußerung nicht unter dem Deckmantel des Würdeschutzes ersticken zu lassen. Die Wähler schließlich sollten sich bei kommenden Wahlen keine allzu dünnhäutigen, kritikscheuen Persönlichkeiten in hohe und höchste Staatsämter wählen.
Am Ende liegt das wahre Maß einer Beleidigung nicht in den Worten selbst, sondern in der Reaktion, die sie hervorruft. Ein weiser Mensch – wie auch eine weise Gesellschaft – weiß, wann es Zeit ist, die sprichwörtlich „andere Wange hinzuhalten“ (Mt 5,39), und wann es notwendig ist, entschieden Stellung zu beziehen. In diesem subtilen Tanz der Worte zeigt sich letztlich unser Engagement für Wahrheit und Freiheit.
Der Autor ist Lehrer an einem niedersächsischen Gymnasium und schreibt hier unter einem Pseudonym.
Früher wusste man noch, wie man angemessen auf eine Beleidigung zu reagieren hatte. Man forderte den Beleidiger zum Duell (besonders elegant finde ich es, wenn man vorher noch seinen Handschuh auszog und dem Lümmel links und rechts um die Ohren schlug. Man wollte sich ja nicht die Hand an ihm schmutzig machen). Geht heute leider nicht mehr, weil die meisten Beleidigten (Leberwürste) beim besten Willen nicht satisfaktionsfähig sind. Von dem Zeitpunkt an, als man seine Ehre an eine übergeordnete Instanz auslagerte die sie verteidigen sollte, war es mit ihr eigentlich vorbei.
Die Rede von der ‚Verbalen Gewalt‘ will zuallererst doch dem Reden, der freien Rede an den Kragen, und keineswegs der Gewalt. Die nahezu allmächtig verbündeten Wokerati rücken damit landauf, landab der Freien Rede, und mit aller Gewalt zumal, tyrannisch auf den Leib. Das ist eine der Wundermixturen aus ihrem Salbader-Bauchladen. Diese Schönen Seele verkaufen ausgerechnet mit dieserart schludrigem Sprechen über Gewalt, und über das politischere Reden, ihren geschlossen gewaltsinnigen Totalitarismus und schanghaien sich damit Feinfbilder en masse, sogen. Gewqalttäter, die sie angeblich zu Opfern machten. Auf solche Floskeln sollte man besser nicht hereinfallen, und schon gar nicht hier.
Zuweilen sollen sich vermeintliche Beleidigungen letztlich als Tatsachenbeschreibungen herausstellen. Und je unfähiger eine Regierung, desto höher die betreffende Wahrscheinlichkeit.
Was sagt es eigtl. über ein Land bzw. dessen ‚demokratisch gewählten Volksvertreter‘ (vulgo: Politiker) aus, wenn jene ‚Volksvertreter‘ sich ob jeder- sei sie auch noch so berechtigt – Kritik über ‚Beleidigungen‘ echauffieren (oder gar die Exekutive bemühen): diese ‚Volksvertreter‘ hingegen den Demos ohne Not tatsächlich – teilweise – aufs Übelste beschimpfen?
Wenn ‚verbale Gewalt‘ etwas anderes als verbale Aufforderung zur Gewalt bedeuten soll, dann ist das ein Oxymoron, etwas was sich an sich selbst widerspricht und was darum so wie ausgesagt gar nicht real gibt. Eines der beiden Wörter müsste also jeweil metaphorisch lediglich gemeint sein verbak oder Gewalt. Noch die kräftigste, zupackenste, böseste, ect. Sprache ist keine Gewalt, mithin eben keine Gewalthandlung. Verletzende Sprache ist vielleicht ein Tatbestand der Beleidigung, aber keine Gewalt-Handlung, darum keine Gewalt. Gewalt, auch nicht wie im Wort Staatsgewalt verwandt, welche die materielle Drohung mit potentiellen Grwaltmitteln umschreibt, ist die fetteste Beleidigung, Üble Nachrede ect. noch nicht, so sie eben rein verbaler Gesetzesübertritte sind. Erst durch eine manifeste Drohung, wird aus an Personen gerichtetes Verbalem, den Grundbedingungen des Handels nach, ob mit materiellen oder rein ideellen Mitteln nämlich vollbracht, dann eigentlich erst mittelbare verbale Gewalt.
Im Internet kommen plötzlich alle zusammen, die sonst wohlweislich sozial und verbal getrennt waren. Als das Straßenmädchen „Pretty Woman“„ in der Oper sagt:“ Ich hätte mir fast in die Hose gepinkelt„, sind die oberen Damen schockiert. Über die da Oben und die Politiker wurde im Volk immer gelästert und beleidigt. Das blieb auf den kleinen lokalen Kreis begrenzt und kam so nie vor Gericht. Jetzt, wo alles weltweit verbreitet wird, nehmen die Besseren Oberen die derbe Sprache des Volkes nicht als solches zur Kenntnis, sondern fühlen sich beleidigt, was noch früher durch die Satisfaktionsunfähigkeit ignoriert wurde. Und die Hellen Oberen, die das dunkle Volk beleidigen, werden sowieso nie belangt. Alle Gesinnungsparagraphen im Strafgesetzbuch sollten in einer echten Demokratie entfallen.
Am liebsten sind mir diejenigen, die selbst gerne austeilen, aber äußerst empfindlich reagieren, sobald sie selbst ins Visier genommen werden.
Wie ein Helge Lindh, der über AdG-Leser herzog und dann den Staatsschutz einschaltete, weil er sich beleidigt fühlte.