Im Kern ist die Unterscheidung zwischen Beleidigung und Kritik ganz einfach: Beleidigungen sind darum keine Kritik, weil sie sich nicht auf eine (politische) Handlung beziehen, welche auch anders erfolgen könnte. Sie sind meist auf die Person bezogen: A….loch ist das bekannteste Beispiel. Kritik, auch ätzende Kritik, bezieht sich auf Handlungen. Ein paar Beispiele von dem Kellner, der bekanntermaßen scharfe Gerichte serviert (ich bin sicher, dass die meisten Leser wissen, wen ich nun zitiere): “der vollgefressene XY”, “Pommespanzer”, “ein Gesicht, das nur eine Mutter schön finden kann”, “ungewaschenes Kind” etc. sind einfach Beleidigungen. Dagegen sind: “das verbale Außenmassaker”, “Senilus” und “die linksradikale XY” Kritik, weil sie nicht auf die Person als Mensch, sondern auf das politische Handeln der Person gerichtet sind. Ich begrüße durchaus, dass Bemerkungen der ersten Gruppe, Beleidigungen. mit heftigen Geldstrafen belegt werden. Nur um nicht falsch verstanden zu werden: 11000 Euro ist schon OK, wenn das Einkommen entsprechend ist. Aber Hausdurchsuchungen - insbesondere bei klarer Beweislage - sind ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit. Die Bemerkungen der zweiten Gruppe sind in meinen Augen z.T. herrliche Schöpfungen der Kreativität und verdienen Applaus und Anerkennung. Nur der Vollständigkeit halber: es gibt natürlich eine graue Übergangszone. Ist “Schwachkopf” nun eine Beleidigung (der Mann hat ja immerhin promoviert) oder Kritik (ein Fachminister, dem elementare Kenntnisse seines Fachs fehlen, könnte schon schwach im Kopf sein). Auch “Hohlbratze”, “zu oft an die Zimmerdecke geknallt” und ähnliches ist nur indirekte Kritik. Hier sollte die Rechtsprechung Klarheit verschaffen. Ich denke, man müsste mit solchen Bemerkungen leben können.
Was mußte sich Kohl, aber auch andere Politiker aufgrund ihres ausgeprägten Dialekts beleidigen lassen. Da wurden ganze Völkerstämme mit beleidigt. Ziel auf einen und triff alle. So konnten die Beleidiger sich eines breiten Rückhalts bei ihren Partei- und Stammesgenossen sicher sein, die nun ihre Vorbehalte offiziell bestätigt sahen. Von den heutigen Politikern sprechen kaum noch welche Dialekt, sind in dieser Hinsicht nicht mehr angreifbar, ergo ein Problem weniger. Dann müssen nunmehr andere und derbere Beschimpfungen her, plus die enorme Reichweite im Netz- das trifft dann viel härter als weiland Hänseleien aufgrund der Sprechweise. Das heutige sterile Hochdeutsch transportiert auch nicht gerade Sympathien zum Wähler oder Zuseher, alles kommt gleichermaßen aus dem Sprechbaukasten. Die Sprecher sind unautentisch, unglaubwürdig, substanzlos, ja unehrlich. Vielleicht eine Provokation für geerdete Leute, die dann sich von denen nicht mehr angesprochen fühlen. Und das Netz sucht sich dann halt gnadenlos die Schwachstellen dieser „Volksvertreter „ , die extrem dünnhäutig reagieren aufgrund ihres ertappten Totalversagens. Schaffen sich dann ihre eigenen Schutzparagraphen, unglaublich. Gibts nur hierzulande. Was die Politik heute der Bevölkerung zumutet, ist schon an Verachtung nicht mehr zu beschreiben. Da nimmt es nicht wunder, daß viele ihre Unbill öffentlich stellen. Und werden herb abgestraft, absurd.
Viele beleidigen meine Intelligenz.Na und? Es sind halt Schwachköpfe.
Herr Brok, das Wesen der Beleidigung als solche ist nicht immer als solches zu verstehen. Was ist, wenn der Beleidiger nur eine Wahrheit ausdrückt? Hier kann nur dann eine Beleidigung vorliegen, falls diese nicht der Wahrheit entspräche. Der Terminus “Arschloch” beschreibt den Charakterzustand des Beleidigten. Wahr oder unwahr? Ich bin irgendwann dazu übergegangen, Arschloch zu umschreiben mit “charakterlicher Schließmuskel”. Das klingt umgangssprachlich feiner & präziser. Ihnen als Lehrer empfehle ich die Abkehr von der Billig-Genderei, wie Politikerinnen & Politiker. Machen Sie es, wie die Briten. Weibliche & männliche Politiker. Auch Politikerinnen sind & bleiben Politiker. Auch, so wie männliche Hebammen Hebammen bleiben & nie zum Hebammer mutieren.
@ A. Kaltenhauser - “Wer beleidigt sein will, soll sich zivilrechtlich durchsetzen und dann auch darlegen/beweisen, dass sein Leben deswegen nunmehr stark beeinträchtigt ist.” - Ua. die Beleidigung gehört zu den Privatklagedelikten gem. § 374 StPO , wird von der Staatsanwaltschaft bei gestelltem Strafantrag n u r verfolgt, wenn das sog. “Öffentliche Interesse” vorliegt. Da aber selbige Behörde dem jeweiligen Justizminister weisungsgebunden untersteht, ist auch klar, wan und bei wem / gegen wen dieses “Öffentliche Interesse” erkannt wird. Um auf Nummer sicher zu gehen, haben die Politdarsteller für “sich” 2021 deshalb ja auch die justiziable “Majestätsbeleidigung” § 188 StGB eingeführt, was sodann auch über so Abmahnvereine wie “So done” diee quasi automastisierte Verfolgung von “Beleidigern” dieser “Herrschaften” zB mittels Durchsuchen der sog. sozialen Medien ermöglicht, mit den daraus resultierenden politischen Anzeigenweltmeistern mit entsprechender “legaler Abzocke” der “gefischten Beleidiger”. Mit diesen Aussichten rotieren vermutlich zB Wehner und Strauß in ihren Grabkammern.
Ich schreibe hier unter Klarnamen! Holger Kammel! Bergmann, Bergbauingenieur, Kann jederzeit weltweit arbeiten. Wie wessihaft doof und feige muß man eigentlich sein, um unter Pseudonym zu schreiben? Gruß an alle Kumpel. Gesamtdeutsch. Gesamteuropäisch, weltweit. Ich war 16 Jahre alt, als ich das erste mal in ein Bergwerk eingefahren bin. Glück Auf.
Auch “Beleidigung” ist ja Interpretationssache, maßgeblich nicht, was gesagt wurde, sondern von wem und in welche Richtung - Wenn selbige zB von einem Herrn Bömermann kommt oder von einer Sarah Bosetti, dann wird daraus nicht justiziable “Kunst”. Anders herum wird aus einem ganz normalen Satz ala “Make America great again” plötzlich justiziables “Nazi-Sprech”. Mag jeder für sich entscheiden, wo er (noch) den “Rechtsstaat” oder bereits den “Willkürstaat” findet.
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