Peter Grimm / 31.03.2022 / 12:00 / Foto: Pixabay / 17 / Seite ausdrucken

Die Heimkehr von Nadine, Fatiha, Gülseren und Emilie

Vor einigen Jahren brachen vier junge Frauen, die in Deutschland sozialisiert wurden, auf, um den Islamischen Staat und seine kämpfenden Männer zu stärken. Jetzt sind sie zurückgekehrt.

Vor einigen Jahren brachen vier junge Frauen auf – drei Deutsche mit und ohne sogenanntem Migrationshintergrund und eine Deutsch-Marokkanerin mit zwei Pässen, um den Islamischen Staat und seine kämpfenden Männer zu stärken. Die weltanschauliche Überzeugung, die sie freiwillig in diesen höllischen Gottesstaat trieb, hatten sie in Deutschland gewonnen.

Jetzt sind sie zurückgekehrt und wurden bei ihrer Heimkehr verhaftet. Die Geschichte dieser jungen Frauen, die in Deutschland sozialisiert wurden, wirft Schlaglichter auf die Entwicklungen, die viele Deutsche nur äußerst ungern wahrnehmen. Die Pressestelle des Generalbundesanwalts erzählt sie in der ihr eigenen Juristenprosa.

Allein die Anklage gegen die jungen Frauen klingt beeindruckend:

„Die Beschuldigten Nadine K. und Fatiha B. sind der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig. Nadine K. werden zudem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 VStGB, § 27 StGB), Kriegsverbrechen (§ 9 Abs. 1 VStGB), Menschenhandel (§ 232 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StGB) sowie Verstöße gegen das Waffenrecht (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG; § 52 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. b), § 2 Abs. 2 WaffG) vorgeworfen. Gegen die Beschuldigten Emilie R. und Gülseren T. besteht der dringende Verdacht, dass sie sich als Jugendliche und als Heranwachsende - Gülseren T. schließlich auch als Erwachsene - mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG).“

Aber viel wichtiger sind die vier Geschichten dahinter:

„In den Haftbefehlen werden den Beschuldigten im Wesentlichen folgende Sachverhalte zur Last gelegt:

1. Nadine K. folgte im Dezember 2014 ihrem Ehemann nach islamischen Ritus in die Türkei, um sodann in den Irak zu der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" auszureisen. Im Irak angekommen, schlossen die beiden sich der Organisation als Mitglieder an. Ab Frühjahr 2015 hielt sich das Paar in Mossul auf, wo die Beschuldigte den Haushalt führte und die gemeinsamen Kinder im Sinne der IS-Ideologie erzog. Die Familie lebte in einem Haus, dessen rechtmäßige Bewohner vor dem IS geflohen oder von diesem vertrieben worden waren. Dort lagerten Nadine K. und ihr Ehemann eine große Anzahl von Sprengstoff und Waffen, darunter Handgranaten, Sturmgewehre des Typs Kalaschnikow und eine Glock-Pistole. Zudem richteten sie in dem Haus mit Genehmigung und gegen Bezahlung durch den IS eine Aufnahmestelle für alleinstehende weibliche IS-Angehörige ein. Die Eheleute sorgten nicht nur für die Beherbergung und Verpflegung der Frauen, sondern unterstützten diese auch bei Heiraten oder Scheidungen vor dem Scharia-Gericht. Ab einem nicht näher bekannten Zeitpunkt zwischen Ende August 2015 und Frühjahr 2016 hielten sich Nadine K. und ihr Mann eine jesidische Frau als Sklavin. Der Mann verübte regelmäßig sexuelle Übergriffe gegen die Frau, was die Beschuldigte wusste. Zudem zwang das Paar die Sklavin täglich zur unentgeltlichen Hausarbeit und Kinderversorgung. Vermutlich im Herbst 2016 zog die Beschuldigte mit ihrer Familie nach Syrien und lebte bis Anfang März 2019 im IS-Herrschaftsgebiet. Erst zu diesem Zeitpunkt erlangte die jesidische Frau ihre Freiheit wieder.

2. Fatiha B. reiste gemeinsam mit ihrem Ehemann nach islamischen Ritus im September 2013 über die Türkei nach Syrien aus. Dort schlossen sie sich zunächst der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra (JaN)" und im November 2014 sodann dem IS als Mitglieder an. Die Beschuldigte führte für ihren Mann den Haushalt und betreute das gemeinsame Kind. Der IS vergütete dem Ehepaar deren Tätigkeiten für die Organisation mit einer monatlichen Alimentation.

3. Emilie R. ist seit 2013 Anhängerin des Salafismus. Dieser Ideologie folgend ging sie im Juni 2014 in Deutschland nach islamischem Ritus die Ehe mit einem gleichgesinnten Mann ein. Beide reisten im Juli 2014 über die Türkei nach Syrien aus und schlossen sich dem IS an. Während der Ehemann Dienste in verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation versah, sorgte die Beschuldigte für den Haushalt und die gemeinsamen Kinder. Hierfür erhielt die Familie Alimentierungen vom IS. Ab November 2015 warb Emilie R. eigenständig im Internet für den IS. Insbesondere bemühte sie sich darum, Mädchen und Frauen in Deutschland zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Dazu erteilte die Beschuldigte Ratschläge, wie eine solche Ausreise sowie eine Heirat mit IS-Kämpfern zu bewerkstelligen sei.

4. Gülseren T. reiste im Dezember 2014 über die Türkei nach Syrien aus, um sich dem IS anzuschließen. Kurz nach ihrer Ankunft heiratete sie nach islamischem Ritus einen IS-Kämpfer. Das Paar lebte bis März 2019 in verschiedenen syrischen Ortschaften unter der Herrschaft des IS. Die Beschuldigte ermöglichte ihrem Ehemann dessen Betätigung für die Vereinigung, indem sie den Haushalt führte und die gemeinsamen Kinder betreute. Im Gegenzug erhielt die Familie vom IS eine Alimentation, einschließlich durch Zuweisung einer Wohnung.

Die Beschuldigten wurden zu unterschiedlichen Gelegenheiten im Frühjahr 2019 festgenommen und befanden sich bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland in kurdischen Lagern. Sie werden im Laufe des heutigen Tages (31. März 2022) dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.“

Foto: Pixabay

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Reinhold R. Schmidt / 31.03.2022

Da wundern sich doch tatsächlich einige, warum diese Frauen nach DEU zurück kehren. Das ist ganz einfach, ein Gefängnisaufenthalt in DEU wäre für diese Frauen doch ein deutlicher, sozialer Aufstieg. Freien Ausgang kennen sie als Frau im extremen Islam sowie so nicht. Selbst ein Haftvollzug in einer Justizvollzugsanstalt für Mütter mit kleinen Kindern gleicht in DEU eher einem kostenlosen Ferienaufenthalt in einem Landschulheim. Die Kinder erhalten natürlich gratis Kita, Schulausbildung und finanzielle Leistungen, die weit über den Zuwendungen des IS liegen werden. Und mit ein paar findigen Rechtsanwälten, natürlich vom Steuerzahler bezahlt, stehen die Chancen nicht schlecht, für immer und ewig vom DEU Steuerzahler finanziert zu werden. Wahrscheinlich gibt es dann anschließend noch eine kostenfreie Familienzusammenführung für weitere Kinder, Omas, Opas, Tanten, Onkeln und anderen Verwandten in unsere weltweit offen stehenden Sozialnetzwerke.

Sabine Heinrich / 31.03.2022

Sie sind natürlich psychisch krank und bedürfen daher kostenintensiver fachärztlicher Betreuung. Gern trage ich zu deren Finanzierung bei.

Karla Kuhn / 31.03.2022

“Jetzt sind sie zurückgekehrt und wurden bei ihrer Heimkehr verhaftet”  Und sitzen auf Kosten der STEUERZAHLER in Knast, möglichst noch gut beschützt ???  WARUM um Gotteswillen lassen wir solche Personen wieder in unser Land ? Ach ja, ich vergaß, bei uns können ja “Hinz und Kunz”  offenbar OHNE Kontrolle an der Landesgrenze einmarschieren. Ob Terrorist, Kriminelle, etc. egal,  - mach hoch die Tür, die Tor mach weit…...Gerhardt Schmidt, Emilie vielleicht aber Nadine klingt für mich eher nach Berlin Marzahn.

Gerhard Schmidt / 31.03.2022

Weiße Jungs sind toxisch, araberbraune total süß - So sind se halt, die doofen deutschen Mädels, Endstation (oft) Frauenhaus…

lutzgerke / 31.03.2022

Ein Staatsanwalt wollte Fischi nach der VISA-Affäre wegen Begünstigung von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Organisierte Bandenkriminalität vor Gericht stellen und die CDU hat das verhindert. Eigentlich ist Lösung ganz einfach: die “Weisungsbefungnis” muß abgeschafft werden, dafür geht man auf die Straße und macht das Thema im Internet populär. Natürlich muß man hier mit ernstem Widerstand rechne vor allem von Merkel- und Scholz-Anhängern. Dieser Staat wird also von der Weisungsbefungnis im Klammergriff gehalten und die Mafia hat freie Bahn. Das Problem in Deutschland ist, Atomkraftwerke sind sichtbar, da kann man Steine gegen werfen, aber Genmais und Weisungsbefungnis sind unsichtbar.

Jan des Bisshop / 31.03.2022

Hier bekommen sie dann jede denkliche “Unterstützung”, damit sie sich von ihrer redikalen Gesinnung distanzieren, aber niemand wird darauf schauen, was sie nach einem offiziellen Freispruch reden oder tun, den Faeser sucht nur nach Rechtsradikalen, Islamisten sind nach dem Weltbild dieser Frau keine Terroristen.

Lars Schweitzer / 31.03.2022

Und jetzt machen sie hier weiter, irgendwann auch wieder außerhalb des Gefängnisses.

Holger Kammel / 31.03.2022

Ich denke, man kann schon unterscheiden, zwischen nur blöd und einen angeblichen Helden geheiratet und aktiver Teilnahme an Verbrechen bzw. aktiver Werbung für eine verbrecherische Organisation. Ich wundere mich, daß es noch keine feministische Organisation gab, die die Frauen als arme Opfer des Patriarchats betrauert. Wenn doch das höchste Rechtsgut die Wahrung der “Menschenwürde,”  mich würde einmal eine belastbare Präzisierung des Begriffs interessieren, und selbst das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch Gesetz einschränkbar ist, dann folgt logischerweise, daß der erste Fall nur auf eine Art angemessen bestraft werden kann. Überhaupt halte ich das Verbot der Todesstrafe für nicht vereinbar mit dem fundamentalen und mit “Ewigkeitsgarantie” versehenen Artikel 1 des Grundgesetzes. Z.B. der Umgang von kriminellen Vereinigungen mit Zwangsprostituierten oder die Massenvergewaltigung von Frauen müßte nach Artikel 1 als Strafe mindestens die Penis- und Hodenvergrößerung mittels Vorschlaghammer zur Folge haben. Könnte man sachlich mit “Abnahme der Tatwaffe” bezeichnen.

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