Passgesetz - § 7 - Abs. 4 : 4) Ein Paß oder Paßersatz zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf nicht versagt werden Folglich können ALLE deutschen IS-Mitglieder in die Bundesrepublik einreisen.
Mir kommt diese ganze Diskussion vor wie aus einem surrealen Roman. Was gehen uns irgendwelche IS Kämpfer an, sofern sie nicht barfuß und auf Knien, Psalmen rezitierend und mit dem letzten Platz zufrieden hier wieder vor der Tür stehen? Im übrigen bin ich dafür über die dränenden Probleme hierzulande zu diskutieren, als da ist die drohende Altersarmut, die vergebliche Wohnungssuche der schon länger hier wohnenden, die gestiegenen Preise!
Gesetze gelten nur für gesetzestreue Biodeutsche. Wenn Deutsche im Ausland eine zweite Staatsbürgerschaft erwerben und die deutsche behalten wollen geht der Spaß für die gesetzestreue Bürokratie so richtig los. Die Bundesregierung diskriminiert niemanden, außer ... die Ureinwohner. Schwarz, schwul, Moslem, weiblich und Terrorist muß man sein, dann öffnet die Willkommenskultur ihre bürokratischen Pforten.
@ W.Mayer: Würde ich auch sagen. Aber dann kommen die GrünInnen jetzt oder Jahrzehnte später oder Jahrzehnte lang mit Vorwürfen gegenüber den USA, den Kurden, den Syrern, den Irakern und natürlich gegen das eigene Land, dass man damals einen furchtbaren Massenmord zugelassen hat. Und darauf hat keiner der Genannten ein Interesse.
” Ganz wie der Imam von Izmir bereits 1999 erkannt hat: „Dank eurer Gesetze werden wir euch beherrschen“ (Necla Kelek, Die fremde Braut, Kiepenheuer & Witsch, 2006, Seite 253). Dieser Gordische Knoten kann nur durch einen neuen Alexander durchschlagen werden, aber der ist weit und breit nicht in Sicht.” So gesehen würde uns eine äußerst trostlose aber auch gewaltbereite Zukunft drohen. NEIN, ich bin GEGEN die Aufnahme dieser Menschen. Sie sind FREIWILLIG in den Kampf gezogen. jetz sollen sie bleiben, wo der “Pfeffer” wächst. Gesetze hin oder her, hat sich Frau Merkel ans Gesetz gehalten, als sie die Tore für ALLE Flüchtlinge geöffnet hat ?? WAS sind das für Gesetze , wenn eine Richterin einen 16jährigen Afghanen, der BEWUßT eine Mann mit SECHS Messerstichen gemordet hat nur für SECHS einhalb Jahr hinter Gitter bringt ?? Der hat derart KALTBLÜTIG gehandelt, glaubt jemand, wenn der rauskommt, daß der geläutert Ist ?? NEIN, wenn die IS Kämpfer zurückgeholt werden, besteht auch die Gefahr, daß sie von vielen hier lebenden moslemischen Sympathisanten auch noch gefeiert werden. WAS bitteschön, soll UNS; dem deutschen VOLK alles noch zugemutet werden ?? Reichen nicht die bisherigen Messertoten, Vergewaltigten und anderen Opfer aus ?? Braucht es da auch noch die IS Rückkehrer ??
Verehrter Autor: Ihre Passparagraphen können Sie sich sonst wohin stecken. Diese Paragraphen wurden erlassen, als man noch nicht Menschen mit Benzin übergeoss und in eisernen Käfigen lebendig verbrannte. HEUTE ist eine andere Zeit. HEUTE dikutiert unsere Regierung darüber, derartige Menschenverbrenner ins Land zu holen und mit H 4 zu päppeln. Manchmal frage ich mich, wenn von Verbrechern die Rede ist, von welcher Seite wir eigentlich sprechen.
Ich sehe das Problem nicht. Wir lassen doch ohnehin jeden rein. Also lassen wir die “Freiheitskämpfer” doch auch einfach rein. Danach untersuchen wir sie psychiatrisch auf Anzeichen für Selbst- oder Fremdgefährdung. Der längere Aufenthalt in einem Bürgerkriegsgebiet rechtfertigt eine solche Untersuchung alle male. Bei positiver Diagnose weisen wir sie in eine geschlossene Abteilung ein und stellen sie medikamentös ruhig. So müssen wir nicht jedem einzelnen “Freiheitskämpfer” nachweisen wann genau, wem genau, warum genau, freiwillig oder unter Befehlsnotstand handelnd er den Kopf abgeschnitten hat (bzw. am Baukran aufgehängt, bzw. auf dem Scheiterhaufen verbrannt, bzw. vom Hochhaus gestoßen, bzw. etc pp) hat. Außerdem kann man auf diese Weise auch die IS-Bräute, denen man wegen ihrer Gesichtvermummung persönliche Schuld ohnehin nicht nachweisen könnte, aus dem Verkehr ziehen. Rechtstaatlich einwandfrei, wirksam, vergleichsweise kostengünstig und, last not least, abschreckend.
Die Rechtslage mag wie beschrieben sein. Die Sachlage ist eine andere: Jeder der in das Gebiet D. rein will, röchelt an der Grenze “Asyl”, oder kommt über die offenen Grenzen zu Frankreich, Belgien usw. rein, Und wer drin ist, bleibt drin. Das völlige Auseinanderfallen von Rechtslage zu Sachlage kennzeichnet übrigens zerfallene soziale Gebilde. Das Problem der Moslem-Brüder und-Schwestern ist also nicht, reinzukommen, sondern aus den Gefangenenlagern rauszukommen.
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