Selbst auf die Gefahr hin, der großen deutschen Errungenschaft des Mülltrennens scheinbar nicht die notwendige Referenz zu erweisen, möchte ich kurz einen Fall aus Kaufering bei Landsberg ansprechen, von dem ich im Landsberger Tagblatt, einer Lokalausgabe der Augsburger Allgemeinen gelesen habe. Gericht und Landratsamt haben dort viele Stunden ihrer Zeit dem Vergehen einer Frau gewidmet, die in einen Papiercontainer nicht nur Papier sondern auch einige Flaschen, eine Erdnussdose und – es ist nicht zu fassen – sogar Nudeln geworfen hat.
Ich will diese Tat in ihrer Ungeheuerlichkeit nicht herunterspielen. Jeder weiß und versteht, dass die Missachtung des Mülltrenngebots bei uns ein Vergehen ist, das dem widerrechtlichen Rauchen ins nichts nachsteht, ja, es an Schändlichkeit womöglich noch übertrifft.
Die Täterin, eine ältere Dame, wurde dank der Wachsamkeit der in Kaufering tätigen Wertstoffhofüberwachungsfachkraft auf frischer Tat ertappt, ihre Tat wurde auftragsgemäß an die vorgesetzte Dienststelle gemeldet. Sie war überführt, leugnen half nichts. Allerdings konnte ihr kein Vorsatz nachgewiesen werden. Also fand man sich nach langer Seelen- und Paragraphen-Prüfung bereit, ihr eine bloße Fahrlässigkeit zuzugestehen. Vor Gericht war der Fall gekommen, weil die Müllnichttrennerin das vom Landratsamt festgelegte Bußgeld nicht zahlen wollte. Sie legte mehrfach Einspruch ein. Es folgte eine Bußgeld-Odyssee. Hier ist sie in Zahlen: zunächst 150 Euro wegen vorsätzlicher Flaschen- und Nudelfehlplatzierung, dann 180 Euro wegen der Mahngebühren und schließlich 75 Euro wegen Anerkennung des minder schweren Vergehens der Fahrlässigkeit.
Es war für die Täterin allerdings ein Pyrrhus-Sieg, denn sie musste, da sie nun mal eine beträchtliche Mülltrennschuld auf sich geladen hatte, die Gerichtskosten tragen. Außerdem scheiterte sie mit dem Versuch, auf tätige Reue zu plädieren. Ihre Behauptung, sie habe den Falschmüll eigenhändig aus dem nicht zuständigen Container wieder herausgeholt und nachträglich in die dafür vorgesehenen Behälter verbracht, wurde von den Experten des Landratsamtes als zeitlich und technisch unmöglich widerlegt.
Diese Geschichte aus dem deutschen Alltag hat neben ihrem Charme mehrere weitere erwähnenswerte Aspekte. Erstens zeigt sie, was unsere steuerfinanzierten Ämter und Gerichte so alles beschäftigt. Es sind eben nicht nur die großen, weltbewegenden Dinge sondern auch die kleinen, ich möchte fast sagen: niedlichen Alltagsprobleme. Zweitens zeigt sie, dass unser traditionelles Überwachungs- und Meldewesen nichts von seiner Durchschlagskraft verloren hat. Drittens zeigt sie, dass zwischen Individualvergehen und öffentlich rechtlichem Fehlverhalten offenbar eine Lücke klafft. Oder stimmt es etwa nicht, dass unsere Müllverbrennungsanlagen den lupenrein sortierten Müll gar nicht vertragen? Und dass darum jede Menge anderer Müll, den wir vorher fein säuberlich getrennt haben, hinterher ganz unsauber wieder hinzugefügt werden muss, damit die Dinger anständig brennen?
Hier greift offenbar der alte Lateiner-Satz, wonach dem Ochsen nicht geziemt, was Jupiter geziemt. Wobei die Ochsen wir sind, und die liebe Hoheitlichkeit die Rolle des Jupiters übernimmt. Man könnte auch von Volksverdummung sprechen, mit dem Zusatz, dass die Verdummung unter Strafandrohung klaglos hinzunehmen ist.
Zum Schluss noch dies: Sollte die Übertäterin womöglich in einem Anfall von Bockigkeit tatsächlich nicht fahrlässig sondern vorsätzlich den falschen Müll ins falsche Loch geworfen und dabei sogar einen kleinen illegalen Freudenjauchzer ausgestoßen haben, so möchte ich mich hier und heute als klammheimlicher Sympathisant outen. Ich weise allerdings sogleich darauf hin, dass ich mir selbst eine solche Gesetzesübertretung niemals gestatten würde.
Auch aus Pietät nicht. Die Mülltrennung ist uns Deutschen heilig. Sie ist Balsam für unsere Seele, die sich danach sehnt, Ordnung zu schaffen und den Yogurt-Becher löffelrein in den dafür vorgesehenen Behälter einzuführen. Nach zwei verlorenen Kriegen und einem wackeligen Euro ist die löffel- und lupenreine Mülltrennung das letzte Rückzugsgebiet echten Deutschtums. Oder? Na, vielleicht sollte man die Fähigkeit hinzufügen, um Mitternacht bei null Verkehr an der Fußgängerampel brav auf grün zu warten. Das kann auch nicht jeder.