Je offensichtlicher wird, was die Bundeskanzlerin mit ihrer fahrlässigen Zuwanderungspolitik der Gesellschaft angetan hat und weiterhin antut, desto radikaler bemüht sich die Deutungselite um Kriminalisierung von Kritikern, die sich bislang nicht haben mundtot machen lassen. Während die Forderungen der neuen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) – soweit veröffentlicht – noch nachvollziehbar sind, lassen etliche Apparatschiks mittels der unkonkreten Parole „Hass und Hetze“ die Willkür als Maßstab bei der Beurteilung von Meinungsäußerungen walten und stacheln gleichzeitig die Bürger gegeneinander auf.
Neueste Aktionen: „Hessen plant Meldesystem gegen Hass und Hetze im Netz ... Menschen, die für ein weltoffenes und vielfältiges Hessen stünden, sollten ermutigt werden, gegen diese Hass-Kommentare aufzustehen und ein klares Stopp-Signal zu setzen.“ „Hamburgs Justizsenator will europäische Regeln gegen Hass“ als globalen Standard. Vor gut einem Jahr legte selbiger Justizsenator noch Wert auf Maßnahmen gegen Overblocking, voreiliges Löschen.
„Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert einen anderen Umgang mit sogenannten Hasspostings. 'Wir haben es häufig in solchen Situationen mit schweigenden Mehrheiten zu tun. Ich glaube, es wäre klug, wenn aus schweigenden Mehrheiten mal lautstarke Mehrheiten werden, die diesen Menschen auch ihre Grenzen aufzeigen‘ … Im Südosten des Landes gibt es mit ‚CyberRight‘ eine Art schneller Eingreiftruppe.“
Umgehend anzeigen und löschen
„Bayern will Autoren von Hasskommentaren identifizieren und verfolgen … Start eines gemeinsamen Pilotprojektes des bayerischen Justizministeriums, der Staatsanwaltschaft München I und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) … Für eine effektive Strafverfolgung der Autoren von Hasskommentaren sei es zudem unerlässlich, dass die Behörden ihre wahren Identitäten kennen würden. Dazu müsse die derzeit ausgesetzte Speicherung von sogenannten Verkehrsdaten – also etwa die Kennung des Internetanschlusses samt Nutzer und Standortdaten – schnellstmöglich auf eine neue Grundlage gestellt und ausgeweitet werden.“
Die Kommission Staatsschutz hat den Begriff „Hassposting“ übrigens so definiert:
„Politisch motivierten Hasspostings werden solche Straftaten zugerechnet, die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese wegen einer zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes kausal gegen eine oder mehrere Person(en), Gruppe(n), oder Institution(en) gerichtet sind.“
Demnach müssten sämtliche diskreditierende Postings seitens hiesiger Medienleute gegen ausländische Politiker, die ihnen nicht ins ideologische Konzept passen, umgehend angezeigt und gelöscht werden.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Susanne Baumstarks Blog Luftwurzel.
Redaktioneller Nachtrag: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom heutigen Tag (03.10.2019) will künftig die EU entscheiden, was Facebook weltweit zeigen darf. (Deutsche Übersetzung hier)
Beitragsbild: Zarateman CC0 via Wikimedia
Mein Gott ,( jetzt nicht der Karel ) wie soll denn eine jetzt bereits völlig überlastete Staatsanwaltschaft damit fertig werden ? Ich hoffe das bleibt heisse Luft. Es bedarf doch zur "Bearbeitung" dieser "Fälle" mindestens ein paar Hundert Justizangestellter. Woher nehmen ? Man ist ja nicht mal in der Lage Ausweisungsanträge zügig zu bearbeiten ! Also ,ruhig Blut....
Ich erinnere mich noch genau, 2015 war allgemein auf allen Foren die Mehrheit der Leserbriefe/Kommentatoren positiv und wer Kritik übte, geschätzte/gefühlte 90% zu 10%, wurde sofort beleidigt und/oder beschimpft. Heutzutage ist es genau umgekehrt, da muss die MSM, Politik, NGO u.a. dagegen steuern, nicht zu vergessen die Jagdgesellschaft der sog. Antifa. Zu @Frank Stricker + @Jörg Themlitz, nicht zu vergessen, eine Fr. Weidel darf Nazischlampe tituliert werden! Und zu den Trollen, wegen ihrer Steuererklärung von Fr. Weidel, im BT sitzt ein Herr, welcher auch eine Spendenaffäre hatte, wurde allerdings bis heute nicht aufgeklärt, die 100000 DM fehlen bis heute, genauso wie das Vermögen der SED, deren Nachfolger ja auch im BT sitzen.
@ Frank Stricker -- Als der sog. Comedian (xtra3) Christian Ehring 2017 Frau Weidel a,s "Nazischlampe" bezeichnete, erhielt er nachträglich gerichtlich noch die Absolution. "Hass und Hetze" sind halt je nach Gesinnung heldenhaft oder strafwürdig. Um so erstaunlicher der Kühnast - Gerichtsentscheid.
Liebe Frau @IlonaGrimm, zu Ihrem Beitrag gestatten Sie bitte folgende Anwerkungen: 1. Hass und Hetze kommen IMMER von RÄCHTS (vgl. Auftritt von Renate Künast in der Talkshow von Frau Hayali). 2. Deshalb ist es nicht nötig, daß Sie sich gegen linke Aktivisten 'wehren'. Bitte bringen Sie für diese meist jungen Idealisten mehr Verständnis auf und arbeiten Sie an Ihrer 'Haltung'. 3. In unserem freien und demokratischen Land kann jeder seine Meinung sagen - solange es die 'Richtige' ist! Und jetzt wollen wir uns wieder vertragen und singen am Republik-Geburtstag gemeinsam ein Lied: 'Brüder (und Schwestern und Diverse) seht die rote Fahne, weht uns kühn voran ...
@ Wilfried Düring Ich möchte darauf hinweisen, dass nicht nur der berühmte DDR-‘Gummi’-Paragraph §106 ‘STAATSFEINDLICHE HETZE’ fröhliche Auferstehung feiert, sondern wohl auch das sogenannte Heimtückegesetz (Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen) vom Dezember 1934. Dieses Gesetz beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung und kriminalisierte zugleich alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten. Nach diesem Gesetzes wurde bestraft, wer „vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet…“. Auch grob fahrlässige Taten waren strafbar. Unter Strafe gestellt wurde zugleich, wer über Tatsachenbehauptungen hinausgehende Werturteile äußerte: „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“, wird mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft. Als öffentlich galten Äußerungen auch dann, wenn der Täter damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“ Die verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe ermöglichten es, nahezu jede kritische Äußerung zu ahnden. Die Zuständigkeit von Sondergerichten reduzierte die Schutzrechte des Beschuldigten. Eine gerichtliche Voruntersuchung und Haftprüfung unterblieb, die Ladungsfrist betrug nur drei Tage und ein Urteil wurde sofort rechtskräftig
Ist halt so in einer alten Tanten Republik, alte Tanten spritzen zwar gerne Gift und Galle, legen aber bei den andern viel Wert auf gute Manieren und dass man sich nicht zuviel Kuchen nimmt. Findet sich alles in der Literatur der 20er und auch der 50er, aber die wird bestimmt auch demnächst aus dem Netz gelöscht, wegen Hass!
@GeraldKrüger Sehr geehrter Herr Krüger, bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts durch unsere zuständigen Organe, halten Sie sich bitte bis auf Weiteres penibel an die folgende Bio-Faust-Regel: 'Hetze' ist alles, was dem Klassenfeind nützt! 'Hasskommentare' sind daher alle Bemerkungen, die sich gegen die Grünen richten oder so interpretiert werden können! Eine hinreichende Begründung wurde durch die ZDF-Expertin für Volksaufklärung Frau Nicole Diekmann bereits - auf lustige Weise (SAtire) - mitgeteilt. Sollten Sie gegen diese Auflage verstoßen, werden sich unsere zuständigen Organe selbstverständlich von Amts wegen um Sie persönlich kümmern (zwei Herren in Ledermänteln klingeln dann Punkt 05:00 Uhr morgens an Ihrer Haustür!). Soweit zum Spass. Im Ernst bedeutet das: Frau Künast (Grüne) klagt gegen Hass-Kommentare im Netz. U.a. möchte sie nicht als 'Schlampe' tituliert werden (was nachvollziehbar ist, denn wer von uns möchte das schon). Die Bezeichnung 'Nazi-Schlampe' für Frau Dr. Weidel ist dagegen völlig okay, denn 1. ist das lt. Christian Ehring (NDR) 'politisch unkorrekete Satire' 2. ist Frau Dr. Weidel in der AfD und 3. kommen Hass und Hetze IMMER von Rächts (Behauptung von Frau Künast in der Talkshow von Dunja Hayali). Kurz: Wenn Sie motzen wollen, beschimpfen Sie AfD'-ler, aber bloß niemals Grüne, Jusos und Greta. Solange Sie sich an diese Vorgaben halten, machen Sie nichts verkehrt!