Wolfgang Meins / 15.02.2018 / 06:18 / Foto: Pixabay / 41 / Seite ausdrucken

Die große Angst vor Fake-Ärzten aus Drittstaaten

Wolfgang Meins.

Kurz vor Weihnachten hatte das Deutsche Ärzteblatt noch eine stimmungsvolle Nachricht für seine Leser parat: Sechzehn „geflohene“ Ärzte hätten in Hessen die Approbation erhalten und dürften nun uneingeschränkt als Mediziner in Deutschland arbeiten. Sechs Wochen später nennt der Präsident der Bundesärztekammer, Montgomery, es „überhaupt nicht mehr tragbar“, Berufszulassungen und Approbationen nur auf der Grundlage von Sprachprüfungen und nach Kontrolle der eingereichten schriftlichen Unterlagen auszusprechen.

Man müsse zum Beispiel ausschließen, so Montgomery weiter, „dass Menschen als Arzt tätig werden, die sich in ihren Heimatländern Zertifikate gekauft haben, ohne jemals die Universität besucht zu haben“. Auch habe man mittlerweile festgestellt, „dass das Qualitätsniveau einiger Drittstaatler (also Personen aus dem Nicht-EU-Ausland) so schlecht ist, dass man es mit der alleinigen Überprüfung der Dokumente und durch Kenntnisprüfung nicht auseichend feststellen kann“.

Gefordert wird eine obligatorische Prüfung auf Niveau des zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, also der schriftlichen Prüfung nach dem 10. Fachsemester (sogenanntes „Hammerexamen“) und der mündlichen nach dem anschließenden praktischen Jahr. Montgomery kündigt zügige Gespräche mit der Gesundheitsministerkonferenz an, denn für Änderungen seien entsprechende Beschlüsse der Gesundheits- und Bildungsministerkonferenz erforderlich.

„Anerkennungstourismus aus strukturschwachen Ländern“

Der Bundesärztekammer-Präsident hält den Ball ansonsten eher flach. Statt einer markigen Presseerklärung – wie zum Beispiel zur Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen – belässt er es bei einem Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt, das darüber knapp berichtet. Wahrscheinlich ist das ganze eine Reaktion auf die kurz vorher erhobenen entsprechenden Forderungen der Präsidentin der Niedersächsischen Ärztekammer, Wenker. Die ist schon länger in dieser Sache unterwegs und kritisierte bereits im Mai 2017 „den im Kielwasser des Flüchtlingsstroms entstandenen Anerkennungstourismus aus strukturschwachen Ländern“.

Dazu muss man wissen, dass es bundesweit 22 regionale Approbationsbehörden gibt, die getrennt vor sich hin prüfen. Erst seit September 2017 existiert als Pilotprojekt eine zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe – also nicht nur für Mediziner – mit einem geplanten Arbeitsvolumen für 3.000 Anträge pro Jahr, die in enger Kooperation mit den Landesbehörden die eingereichten Unterlagen prüfen soll.

Es handelt sich keinesfalls um ein zahlenmäßig unbedeutendes Problem: Allein in Niedersachsen sind knapp 3.700 Ärzte aus Drittstaaten tätig. Allerdings stieß die Initiative der dortigen Ärztekammer, zum Schutz der Patienten die bestehenden Zulassungsregeln für Drittstaatärzte zu verschärfen, auf Ablehnung bei der niedersächsischen Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD). Sie berief sich dabei auf die Bundesregierung, die die derzeitigen Anerkennungsregeln auch für gelungen halte.

Dilettierende Drittstaatärzte im Krankenhaus

Was nun in den letzten beiden Jahren, in welcher Häufigkeit, konkret vorgefallen ist, dass sich der Bundesärztekammer-Präsident Sorgen um das Patientenwohl machen muss, ist bisher kaum öffentlich geworden. Eine Ausnahme findet sich hier in der Neuen Westfälischen. Ansonsten scheint die Medien das Thema nicht zu interessieren. Diese Art von Skandalen schätzt man dort offenbar nicht besonders.

Ab und an hört man natürlich das ein oder andere von den geschätzten Kollegen und ist dann jeweils froh, nicht mehr in verantwortlicher Position im Krankenhaus tätig zu sein. Aber natürlich haben weder Aufsichtsbehörden noch Krankenhäuser oder dilettierende Drittstaatärzte ein Interesse daran, ihre Verfehlungen öffentlich zu machen.                

Zum Autor: Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe und Arzt für Psychiatrie und Neurologie sowie außerplanmässiger Professor für Psychiatrie (UKE-Hamburg). Zuletzt tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

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Leserpost

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Jochen Lindt / 15.02.2018

Irgendjemand muß diese Ärzte einstellen bzw durchwinken. Im Zweifelsfall der Chefarzt.  Das Problem ist nicht nur politisch, sondern eben auch hausgemacht, denn keine Klinik kann gezwungen werden, diese unqualifizierten Leute einzustellen.

Klaus Beck / 15.02.2018

Wenn ich mich daran erinnere, dass ich, in Bayern geboren, vor dem Antritt meiner Chefarztstelle neben Approbation, Promotion, Abiturzeugnis, Geburtsurkunde und Führungszeugnis sogar einen “Unbedenklichkeitsnachweis” der Birthler-Behörde (über meine nicht vorhandene StaSi-Vergangenheit) vorlegen musste, finde ich das richtig toll, dass ein paar Jahre später zweifelhafte Kollegen mit zweifelhafter Herkunft und mit noch zweifelhafterer Ausbildung in einem Art “Notzulassungsverfahren” (so etwas gab es schon mal vor 80 Jahren) auf die deutsche Bevölkerung losgelassen werden, und dies abgesegnet von einer schier unfaßbaren Besetzung der Bundesärztekammer namens “Mongomery”, der Anfang 2016 sogar behauptete, dass durch die vergleichsweise gesunden Flüchlinge die Gesundheitskosten in Deutschland dauerhaft sinken werden. Andererseits: Warum soll die Gesellschaft nicht jene Gesundheitspolitik bekommen, die sie an der Wahlurne bestellt hat?

Hans Büchner / 15.02.2018

Niedersachsen? Glück gehabt. Vor kurzem durfte ich dort im Urlaub zwei Krankenhäuser kennenlernen. In der Notaufnahme Ultraschall durch einen Arzt aus Drittstaaten. Dass er gar nicht wusste, was er sah, wurde mir erst 10 Minuten später klar, Da kam er in Begleitung eines zweiten Arztes wieder. Dieser wiederholte die Prozedur und erläuterte seinem Kollegen erstmal, welche Organe zu sehen waren. Dank spontaner Selbstheilung konnte ich nach einigen Tagen abreisen.

Karla Kuhn / 15.02.2018

Nachdem ich die Briefe von Herrn Kreutzer und Herrn Mabuse gelesen habe, frage ich mich, WIE es überhaupt zu diesem Skandal kommen konnte. Wurde er gewollt in Kauf genommen um die “Ärzte” die nach langer Flucht und “Traumatisierung” nicht noch weiteren unzumutbaren Strapazen auszusetzen?  Haben wir jetzt, nicht nur eine Zwei Klassen Medizin, sondern eine verheerende DREI KLASSEN MEDIZIN; mit BADERN VOM BASAR ?? (nicht alle). Werden eventuelle Körperverletzungen und eventuelle Todesfälle von den schweigenden zuständigen Behörden in Kauf genommen, weil es von Seiten der Politik nur “EINZELFÄLLE” sein dürfen ?? ALLE, die sich hier durch ihr Schweigen mitschuldig machen müssen zur Verantwortung gezogen werden.  Und die “Ärzte”. die die Dreistigkeit hatten, ohne jede medizinische Grundlage die ihnen anvertrauten Menschen in Gefahr gebracht hatten, müssen, nachdem ihre DNA registriert wurde, sofort ausgewiesen werden. Das Geld und die Zeit für einen Prozeß sollte man sich sparen, wenn keine Körperverletzung oder Todesfälle vorliegen. Sonst zieht sich das Prozedere ewig in die Länge. Was ich aber nicht verstehen kann ist, den Ärzten im Krankenhaus, die mit solchen “Kollegen” arbeiten müssen, muß doch aufgefallen sein, daß das Nichtskönner sind.  Jetzt ist es auch an der Zeit, die gesamte Asyl-und Flüchtlingspolitik unter die Lupe zu nehmen. Das Alter der Flüchtlinge muß medizinisch festgestellt werden und damit doppelt oder noch mehr Registrierungen von Flüchtlingen ausgeschlossen werden können, muß eine bundesweite Datenbank eingerichtet werden, wo jeder Flüchtling, der sich bei einer Behörde meldet, um Sozialleistungen zu beantragen, seine DNA abgeben muß. Jede Behörde muß auf diese Datenbank zugreifen dürfen. Alles andere ist Augenwischerei und verstärkt das Mißtrauen gegenüber der Politik, den Behörden und auch den Flüchtlingen. Darunter leiden die, die wirklich wegen Krieg oder Verfolgung fliehen mußten.

Thomas Bonin / 15.02.2018

Der Tenor deckt sich mit den Augenzeugenberichten einer befreundeten Bekannten, die im Verwaltungsbereich eines (nord-)deutschen Krankenhaus (als Teil eines großen Klinik-Verbundes) arbeitet. Hauptsächlich handelt es sich um Bewerbungen von syrischen “Fachärzten”, ihres Zeichens i.d.R. blutjung (aber “mit “Erfahrung”), ohne halbwegs akzeptable Deutschkenntnisse und meist fehlenden oder unklaren Arbeits- resp. Ausbildungsnachweisen. Abgesehen von der Chuzpe, sich unter derartigen Vorbedingungen, ernsthaft zu bewerben, liegt es letztlich an den Empfehlungen der jeweiligen Chefärzte, ob es tatsächlich zu Arbeitsverträgen, Praktika oder Ablehnungen kommt. Bisher sei es gelungen, alle dubiosen Bewerber abzuwimmeln (Freigaben besitzen bis dato noch Seltenheitswert, in diesem Falle handelt es sich primär um Iraner). Indes häufen sich auf Patientenseite Fälle, sich generell nicht “von Ausländern” untersuchen bzw. behandeln zu lassen - unabhängig davon, ob solche Verweigerungen objektiv gerechtfertigt sind oder nicht; aber in diese Richtung entwickelt sich das Stimmungsbild. Warum dies noch keine öffentliche Debatte ausgelöst hat, geschweige von unseren Spitzenpolitikern auf die tagesaktuelle Agenda gesetzt wurde, hängt offensichtlich damit zusammen, dass Letztere bestens ver- und umsorgt werden von ihren Privaten Krankenversicherungen. Der große Rest an “bereits länger hier lebenden” Steuerzahlern sollte daher beten, eisern gesund zu bleiben, getreu dem Motto: “Deutschland hat ein hervorragendes Gesundheitswesen, man sollte nur nicht krank werden!”.

Michael Scheffler / 15.02.2018

Das ist insofern ironisch, als zur Wende bei uns Ossis noch genauer hingeschaut wurde: eine Bekannte von mir, die in Ungarn Zahnmedizin studiert hatte, bekam nicht sofort ihre Anerkennung. Die Schweden sahen das und mit der schwedischen Anerkennung klappte es dann auch hier. Wenn man - wie ich im Ingeneursbereich - mit Anerkennungen zu tun hat und solche Mängel vor fast drei Jahren kundtat, wurde man gleich als Rassist etc. beschimpft. Nun holt die Realität die Träumer ein.

Christian Dehnert / 15.02.2018

Wir haben tausende Ärzte aus Drittstaaten, die für die Versorgung in ihren Herkunftsländern sicher dringender benötigt werden. Dafür vergießen wir Krokodilstränen über Fluchtursachen und unzureichende Entwicklungshilfe. Wird dieses Problem bei den Zulassungsverfahren berücksichtigt?

O. Prantl / 15.02.2018

Hier auch die andere Seite: Ein befreundeter Arzt, kommend aus der Gegend Kirgisien als deutsche Stalinverschleppte, dort ausgebildeter Frauenarzt, hat hier eine Zusatzausbildung zum Arzt für Notfalleinsätze mitgemacht. Diese Ausbildung war mit einer Prüfung (?) abgeschlossen worden, bei welcher zu jeder Frage die richtige aus drei Antworten angekreuzt werden musste. Bestanden hat, wer 50 % der Fragen richtig angekreuzt hat. Durchfallquote 50 % !! Seine Aussage über deutsche Ärzte war, “ohne Apparate können die gar nichts”.

Armin Pieroth / 15.02.2018

Die internationale Vergleichbarkeit von Titeln ist ein Dauerproblem. Hinzu kommen Übersetzungsprobleme was die Studieninhalte und Zeugnisse angeht. Beispiele: mein Bruder erhielt einen Dipl.Ing.Maschienbau zugeteilt, erworden in der Tschechoslowakei. Nachforschungen ergaben eine Studiendauer von einem(!) Semester. Meine Ingenieurschule wurde von einer Firma in Angola angeschrieben. Beigelegt war das Zeugnis eines “Ingenieurs” der Firma. Es war die Zulassung zur Aufnahmeprüfung. Lehrpläne einer amerikanischen High School lagen im Lehrumfang bis zu 2 Jahren hinter deutschen zurück; bestimmte mathematische Verfahren wurden erst garnicht gelehrt: Beispiel quadratische Gleichung: gibt in den Taschenrechner die Daten a,b,c, ein und lese das Ergebnis ab. Hier haperts auch innerhalb der EU gewaltig. Statt diese Probleme zu lösen, die ja schon innerhalb Deutschlands zwischen den Ländern bestehen, kümmert man sich lieber um den Krümmungsradius von Gurken.  Und alles von meinem Geld. Ein Trauerspiel - und ein Zeichen, was wir zur Zeit für eine Sorte von Politiker haben: unfähig und unwillig auf ganzer Breite.

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