Vor 80 Jahren erschien „Der Weg zur Knechtschaft“. Darin zeigt Hayek die Parallelen der kommunistischen und der nationalsozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft auf. Hayek ist aktueller denn je.
Das Kapitel über „Sicherheit und Freiheit“ bringt – neben der Fortführung des konkreten Werkgedankens an sich – zwei Aspekte, die für die gesamte Rezeption der Arbeiten von Hayek von tragender Bedeutung sind. Zum einen beschreibt Hayek hier seine Auffassung zur Frage des staatlichen Absicherns benachteiligter Individuen. Zum anderen skizziert er die Pflichtenposition des Einzelnen, wenn es um die Verteidigung der Freiheit geht.
In diametralem Gegensatz zu dem landläufigen Vorurteil, Hayek argumentiere stets nur als kaltherziger Marktradikaler, beschreibt er hier die Möglichkeit einer Gesellschaft, Einzelnen in Krisensituationen Hilfe angedeihen zu lassen: „Es ist kein Grund vorhanden, warum in einer Gesellschaft, die einen Wohlstand wie die unsrige erreicht hat, nicht allen Menschen die erste Art von Sicherheit ohne Gefahr für die allgemeine Freiheit gewährleistet werden sollte.“ Weiter konkretisiert er: „Es ist auch kein Grund vorhanden, warum der Staat die Individuen nicht in der Vorsorge für jene gewöhnlichen Wechselfälle des Lebens unterstützen sollte, gegen die wegen ihrer Ungewissheit nur wenige sich ausreichend sichern können wie im Falle von Krankheit und Unfall.“
Wesentlich erscheint ihm allerdings, eine kollektive Sicherung auf unbeherrschbare Risiken zu begrenzen: „In allen Fällen, in denen eine Gemeinschaftsaktion Schicksalsschläge zu mindern vermag, die der Einzelne nicht abzuwenden imstande ist, gegen deren Folgen aber er ebenso wenig Vorsorge treffen kann, sollte zweifellos eine solche Aktion unternommen werden.“ Das Existenzminimum ist gesellschaftlich sicherzustellen: „Es steht außer Frage, daß es eines der Hauptziele der Politik sein muß, Sicherheit gegen bittere Not zu gewähren“.
Aufrechterhaltung des Leistungsanreizes
Eine kollektive Sicherung kann Hayek sich durchaus auch zur Absicherung gegen konjunkturelle Schwankungen vorstellen. In allen Fällen aber steht die Folgefrage über die konkrete Ausgestaltung und das Maß der Hilfe im Raum: „Das wirft natürlich schwierige Fragen über die genaue Höhe des zu garantierenden Standards auf, insbesondere die wichtige Frage, ob diejenigen, die sich auf diese Weise von der Gesellschaft erhalten lassen, alle unbeschränkt die gleichen Freiheiten genießen sollen, wie die anderen.“
Das Rechtsempfinden innerhalb einer Gesellschaft, warnt er, kann Schaden erleiden, wenn die Umverteilung übermäßig ausfällt: „Es verletzt zweifellos unseren Gerechtigkeitssinn, wenn jemand ohne eigenes Verschulden und trotz angestrengter Arbeit und außergewöhnlicher Geschicklichkeit eine große Einkommensminderung erfährt. Die Sicherheit eines bestimmten Einkommens kann jedoch nicht allen gewährt werden, wenn noch freie Berufswahl gestattet sein soll. Die Unterschiede in der Entlohnung würden dann nicht mehr einen angemessenen Anreiz bedeuten, um einen Berufswechsel vorzunehmen, der wiederum im Interesse der Gesellschaft wünschenswert wäre.“
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, den Leistungsanreiz für alle Beteiligten aufrecht zu erhalten und ihn nicht durch Umverteilung zum Stillstand zu bringen. Hier findet Hayek sehr deutliche Worte. Er zitiert den im Jahre 1933 von den Nationalsozialisten wegen seiner politischen Auffassungen aus seiner Professur entfernten späteren Vater der Bonner Sozialen Marktwirtschaft Wilhelm Röpke (1899-1966) mit dessen Diktum, dass die letzte Instanz in einem Wettbewerbssystem der Gerichtsvollzieher, in der kommandierenden Planwirtschaft hingegen der Henker ist. Will man eine Gesellschaft nicht in eine Befehlsstruktur umwandeln, in deren Mitte Ungehorsam strafrechtlich verfolgt wird, muss die konkrete Verantwortung der frei handelnden Wirtschaftsteilnehmer für ihr Tun bei ihnen selbst liegen. Dieses Junktim auszubalancieren ist geradezu denknotwendig vorgegeben: „Entweder hat das Individuum sowohl die Entscheidung und das Risiko, oder beides ist ihm abgenommen.“ Wer sich gegen das Risiko wendet, dass im Falle seines Scheiterns ein Gerichtsvollzieher tätig wird, der entscheidet sich notwendigerweise für das Gegenteil. Und das ist die „Sicherheit der Kaserne“.
Die Ethik der Freiheitsverteidigung
Weit in die Zukunft der wohlfahrtsstaatlichen Umverteilungsprozesse hinein sah Hayek beispielsweise auch einen Standard der heutigen Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen voraus. Er formulierte allgemein: „Garantiert man jemandem bestimmte Mengen eines Kuchens von veränderlicher Größe, so muss spiegelbildlich der unbestimmte Anteil, der dann jeweils nur für alle anderen übrigbleibt, im Verhältnis stärkeren Schwankungen unterworfen sein als die wechselnde Größe des Kuchens insgesamt.“ Die Empirie des deutschen Gesundheitswesens von heute bestätigt diese Analyse: Ärztegruppen, denen im Gesundheitswesen gelingt, für ihre eigenen Dienstleistungen unveränderliche Vergütungssätze durchzusetzen, profitieren relativ mehr von dem Gesamtsystem als solche Ärzte, deren Vergütung relativ schwankend von dem Gesamthonorar abhängt, das für alle insgesamt zur Verteilung verfügbar ist.
Und auch die Sanktionsmechanismen gegen Ärzte, die sich den Umverteilungsregularien der monopolisierten Behörde verweigern, der sie angeschlossen sind, erinnert fatal an das Zitat von Leo Trotzki (1879-1940), das Hayek dem Kapitel insgesamt voranstellt: „In einem Land, in dem der einzige Arbeitgeber der Staat ist, bedeutet Opposition langsamen Hungertod.“
Neben diesem Gedanken zu einer möglichen und gebotenen Umverteilung, die Hayek mithin in angemessenem Umfang für prinzipiell freiheitsunschädlich vertretbar hält, dominiert als zweite Kernthese des Kapitels sein Verständnis über die Ethik der Freiheitsverteidigung. Die Freiheit des Individuums steht im Gegensatz zu seiner materiellen Sicherheit. Wer sich alle Leistungen zu seinem Lebensunterhalt nicht durch unsichere eigene kreative Anstrengung, sondern durch garantierte behördliche Verwaltungsakte finanzieren lässt, der verzichtet auch auf die Möglichkeit freier eigener Selbstverwirklichung. Dafür bezahlt man einen Preis: „Wir müssen unter allen Umständen wieder lernen, offen der Tatsache ins Auge zu sehen, dass die Freiheit nur um einen bestimmten Preis zu haben ist und dass wir als Individuen bereit sein müssen, für die Wahrung unserer Freiheit schwere materielle Opfer zu bringen.“
Dehlende Balance materieller Güterverteilung
Nur durch diesen Einsatz für die eigene Freiheit und die Freiheit aller anderen lässt sich letztlich auch vermeiden, dass eine Gesellschaft über Sicherheitsversprechen infolge Bequemlichkeit in die beschriebene Unfreiheit einer Kaserne abrutscht.
Denn hat sich eine fehlende Balance materieller Güterverteilung in einer Gesellschaft einmal eingeschlichen und verfestigt, dann ist schwierig, aus dieser Falle zu entkommen: „Niemals hat es eine schlimmere oder grausamere Ausbeutung der einen Klasse durch die andere gegeben als die der schwächeren und weniger glücklichen Angehörigen eines Produktionszweiges durch die, die fest im Sattel sitzen.“
Faszinierend schließlich ist die Einschätzung schon des Jahres 1944, dass der Beamte im Staatsapparat ein tendenziell höheres gesellschaftliches Ansehen genieße als der Unternehmer: „Die jüngere Generation unserer Zeit ist in einer Welt aufgewachsen, in der in Schule und Presse der Unternehmergeist als schimpflich und das Verdienen als unmoralisch hingestellt worden sind, in der die Beschäftigung von 100 Arbeitern als Ausbeutung gilt, aber die Kommandierung der gleichen Anzahl als ehrenvoll.“ Und genau das bleibt nicht ohne Konsequenz auf die Manieren, die sich in einer Gesellschaft entwickeln.
Den ersten Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Serie: Hayeks Warnung vor der Knechtschaft (1)
Den zweiten Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Serie: Der verlassene Weg (2)
Den dritten Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die Hayek-Serie: Die große Illusion (3)
Den vierten Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Hayek-Serie: Individualismus und Kollektivismus (4)
Den fünften Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Hayek-Serie: Zwangsläufigkeit der Planwirtschaft? (5)
Den sechsten Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Hayek-Serie: Planwirtschaft und Demokratie (6)
Den siebten Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Hayek-Serie: Planwirtschaft und Rechtsstaat (7)
Den achten Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Hayek-Serie: Planwirtschaft und Totalitarismus (8)
Den neunten Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Hayek-Serie: Wer regiert wen? (9)
Den elften Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Hayek-Serie: Der Triumph der menschlichen Gemeinheit (11)
Den zwölften Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Hayek-Serie: Das Ende der Wahrheit (12)
Den dreizehnten Teil dieser Serie finden Sie hier:
Die große Hayek-Serie: Die sozialistische Wurzel des Nationalsozialismus (13)
Carlos Alexander Gebauer, geb. 1964 in Düsseldorf, ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Publizist. Er wurde als Darsteller der seit 2002 ausgestrahlten RTL-Gerichtssendung „Das Strafgericht“ einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Im Juni 2015 wählte ihn die Friedrich-August-von-Hayek-Gesellschaft zu ihrem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Buchhinweis: Die komplette Serie von Carlos Gebauer liegt auch in Buchform vor. Sie können Sie hier im Achgut.com-Shop bestellen. Hayeks Warnung vor der Knechtschaft – Eine kommentierte Einführung in das Jahrhundertbuch „The Road to Serfdom“ 80 Jahre nach seiner Erstausgabe, 16,90 Euro, Lichtschlag-Verlag