Ich bin selber Polizist und dieser Artikel spricht mir aus der Seele! Leider wird unser Apperat von den gleichen Opportunisten wie in der Politik angeführt, leider gibt es für meinen Arbeitgeber mehr als genug (auch beamtenrechtliche) Möglichkeiten, jemanden rauszuschmeissen/kaltzustellen, als man sich draussen vorstellen mag. Die Politik/Justiz geht nicht zimperlich um mit Beamten (siehe zB. Maaßen), die gegen das System aufbegehren, geht aber, wie im Artikel gut beschrieben, absolut zimperlich mit Straftätern um, die das eigene Weltbild stärken. Kein Wunder, dass sich immer mehr Polizisten (auch schon in jungen Jahren) in den Tagdienst verabschieden, krankschreiben lassen oder innerlich von ihren Beruf verabschieden. Wir sind, wie alle anderen, nur Figuren auf dem Schachbrett. Es ist zum Kotzen.
“Religionsfreiheit kann nur solchen Religionen gewährt werden, die auch andere Religionen tolerieren. Meinungsfreiheit kann nur solchen Meinungen gewährt werden, die auch andere Meinungen tolerieren.” Da stimme ich 100% zu. „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ (Benjamin Franklin) Damit meint Benjamin Franklin aber sicher nicht, dass man jede Art von Freiheit, sei es Religionsfreiheit oder Meinungsfreiheit uneingeschränkt toleriert. Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz.
Diese Debatte sollte dringlich in unseren Parlamenten geführt werden. Auch die bürgerkriegsähnlichen Krawalle von Hamburg dürfen nicht ad acta gelegt werden. Der von Ihnen, verehrter Herr Professor Ederer, gewählte Begriff der “Verwirrung” ist ein maßgeblicher Ausdruck der “Verwerfungen”, die die humanitaristischen Multikulti-Gesellschaftsingenieure mit der Masseneinwanderung in Kauf nehmen. Und das ist aber erst der Anfang! - Was Sie rechtsphilosophisch zu Popper und Toleranz in Erinnerung rufen, verstehe ich als einen Appell an die Politik. Das generelle “Aber”, mit dem immer häufiger die Stringenz unseres Strafrechts relativiert wird, wenn es um migrantische Täter und einheimische Opfer geht, erfasst aber der Begriff der “Verwirrung” nicht mehr hinreichend. Das nationale Strafrecht wird durch eine Fülle übernationaler Gesetze und Richtersprüche für die Bürger (und Richter) nahezu unverständlich und kaum noch durchsetzbar. Wenn dabei sogar die Rechtsverbindlichkeit unseres Grundgesetzes mehr und mehr in Frage gestellt wird - von innen wie von außen! - dann darf man das ” Erosion der Rechtstaatlichkeit” nennen.
Daher meine Rechtslogik, als toleranter Bürger und Demokrat anwenden, Herr Ederer. Jeder Straftäter stellt sich mit Tatbegehung außerhalb der Wertegemeinschaft, und es ist daher nicht unfair, ihn zeitlich befristet, teilweise auszuschließen. Es ist eine Willensentscheidung des Täters, auch bei spontanen Straftaten. Diese Rechtslogik galt mal. Die Fürsprecher des Verbrechens haben es durch stetige Überinterpretation der Grundrechte geschafft, dass Recht eines Individuums derart zu überhöhen. Aus meiner Sicht hat ein funktionierender Rechtsstaat keine andere Aufgabe, als daran zu erinnern, dass jeder sich permanent um die Vorzüge des Rechtsstaates zu bewerben hat. In der Demokratie entscheidet die Mehrheit, wie dies inhaltlich aussieht. Wenn es Politikern gelingt, die Mehrheit von nur leichten Strafen für schwerste Verbrechen zu überzeugen, dann ist dies so. Es ist einfach ein demokratisches Ergebnis, Egal ob es aus falschverstandenem Humanismus, oder aus echter krimineller Energie einzelner Politiker entstanden ist. Ich persönlich unterstelle jedem, der sich für geringe Strafen bei irreversiblen Tatbegehungen ausspricht, sich selbst vor möglichen Folgen einer selbst begangenen Tat abzusichern. Wer sich für mildere Strafen auf großer Bühne äußert, könnte bereits Taten selbst begangen haben. Die unbescholtene Mehrheit macht sich dies leider nicht bewusst. Ihr Freund J. ist irreversibel von der Mehrheit der Gesellschaft preisgegeben worden. Nun hat er in unserem Staat das Recht, politisch seinen Fall erneut zur Sprache zu bringen. Er kann zwar nicht für sich selbst eine Veränderung der Rechtslage herbeiführen, aber für andere. Sie und Ihr Freund nehmen es als Schicksal an, da in ihrem Text weder O- Ton noch zusammengefasste Gedanken Ihres Freundes auftauchen. Ein wenig schwach bisher, finde ich, so wird das nix. Sie beide könnten nachlegen. Wollen Sie?
“Toleranz-Paradoxon”. Ein treffender Begriff, der auch auf andere Begriffe zutrifft. Das ist aber von den Medien zu verantworten. Da wird in Sprechchören skandiert “Hamas, Hamas, Juden ins Gas” oder “Jude, Jude feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein” - Was passiert ? Eigentlich nichts, nur eine eher beiläufige “Erklärung”, das damit wohl eher Israel gemeint wäre. Hebt nur einer seinen rechten Arm zu einem Zeitpunkt der medial verwertbar erscheint, wird eine Lawine losgetreten. Hinterfragt noch jemand was dem Ganzen zugrunde lag ? Nein, und das hat System.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ederer, was wäre wohl passiert, wenn ProChemnitz einen Panzerwagen der Polizei umgekippt hätte und die Insassen lebensgefährlich verletzt hätte? Das gebrüll von SPON und ähnlichen Medien hätte man auf der Raumstation ISS gehöhrt. Was sich ANTIFA und ihre Spießgesellen hier leisten, ist Wahnsinn. Es ist aber Gewalt gegen die Bösen und damit gut. Wenn Sie falsch parken, werden dann aber wieder alle Hebel des rechtsstaates in Bewegung gesetzt. Der betroffene Polizist tut mir sehr leid. Vor allen Dingen, weil er von seinem Dienstherren nicht nur verraten und verkauft wurde, sonder weil er auch noch im Stich gelassen wurde. MfG Nico Schmidt
Lieber Herr Ederer, Artikel 4 des GG besagt: ) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Von Religionsfreiheit ist in der deutschen Verfassung nicht die Rede. Religionsfreiheit hieße, dass Religionen kollektiv bestimmte Rechte hätten. Haben sie aber nicht. Artikel 4 des GG ist ein Individualrecht, d. h. die Person genießt Glaubensfreiheit. Man kann an den Wunderheiler Sakrotan glauben, waa aber nicht bedeutet, dass dies auch zur Anerkennung als Religion führt. Das entscheidende ist, dass weder Staat noch andere Bürger, noch ein Zwangskorsett, dass das Hineingeborensein in eine Religionsgemeinschaft bedeuten kann, das Individuum in seiner Glaubensfreiheit einschränken darf! Und dagegen verstößt nun der Islam allein schon dadurch, dass man aus dieser Gemeinschaft nicht austreten kann. Auch das nicht freiwillige Tragen von Burka, Niqab und Kopftuch ist unmittelbarer Eingriff in die garantierte Glaubensfreiheit. Und wir wissen, dass es dass es da noch mehr solcher Zwangsmaßnahmen gibt, die ich hier nicht weiter aufzähle. Der den nach dem Wortlaut des Koran praktizierende Moslem widerspricht schon per definitionem der Glaubensfreiheit. Seine Ansprüche auf Religionsfreiheit existieren demgegenüber gar nicht. Die ungestörte Religionsausübung ist nicht der Schutz einer jeweiligen Religion, sondern der Schutz des Einzelnen, dass für seinen notwendige tun zu dürfen. Nochmal: Glaubensfreiheit ist ein Individualrecht und kein Kollektivrecht. Ich wünsche von Herzen ihrem Freund alles Gute und dass er seine Traumata überwindet.
Guter Artikel eines klugen Mannes, aber die Wiederholung der Chemnitz-Lüge im ersten Halbsatz “Jagt der rechte Pöbel Menschen durch die Straßen, dann ist das ein entfesselter Mob ” macht den ” Vorfall” nicht wahrer. Zu befürchten ist dagegen, dass der Chemnitzer ” Nischl” ersetzt wird durch ein Denkmal des “Gejagten” mit jährlichem Feiertag.
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