Peer Ederer, Gastautor / 06.11.2018 / 06:25 / Foto: Mstyslav Chernov / 56 / Seite ausdrucken

Die Geschichte des Polizisten J.

Von Peer Ederer.

Seit 40 Jahren kennen wir uns bereits gut. Wir treffen uns als Freunde regelmäßig, tauschen uns aus über unsere Lebenspfade, gemeinsame Erfahrungen und Erwartungen. Beim letzten Klassentreffen war aber J. nicht mit dabei. J. war erfahrener Polizist und stolz auf seinen Beruf. Klassenkameraden erzählten mir die traurige Geschichte, warum er nicht mehr kommen konnte. 

Am 18. März vor drei Jahren wurde der Neubau der Europäischen Zentralbank in Frankfurt eingeweiht. Bereits Monate zuvor hatten gewaltbereite Terrorspezialisten dazu aufgerufen, diesen Tag mit Gewalt gegen den Staat zu begehen. Die Polizei wusste, was auf sie zukommt. Material und Einsatzkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet wurden zusammengezogen, um Ordnung zu halten; die Hälfte aller bundesweit verfügbaren Wasserwerfer war in Frankfurt stationiert. Mein Freund J. war auch im Einsatz. Bereits am frühen Morgen des 18. März verwandelten sich Teile der Frankfurter Innenstadt in bürgerkriegsähnliche Zonen. Dies waren keine handelsüblichen Randalierer mit zu viel Testosteron im Blut – dies waren Staatsfeinde mit Ausbildung und Erfahrung in Gewaltausübung.

Der Terrormob trennte meinen Freund J. in seinem Panzerwagen von seiner Einheit. Der Wagen wurde umgestoßen und angezündet. Ihm und seinem Kollegen blieb nichts anderes übrig, als den Wagen zu verlassen, wo er von dem Mob in Empfang genommen wurde. Er entkam nur knapp mit seinem Leben. In der Folge litt er unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und musste schließlich – nur 51 Jahre alt – frühverrentet werden, weil er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Noch immer kämpft er täglich mit den Folgen dieses Tages, die ihn letztlich davon abhielten, zu unserem Treffen zu kommen. 

Irgendein politischer Sonntagsredner versprach, dass die Täter, die in Frankfurt diese immensen Personen- und Sachschäden anrichteten, die volle Härte des Rechtsstaates erfahren würden. Das Ergebnis dieser Härte war dann ein paar Wochen später in den Fußnoten der Presse nachzulesen: 675 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, darunter gegen 505 namentlich bekannte Verdächtige. 645 davon wurden ohne Ergebnis eingestellt. Lediglich 8 Straftaten wurden vor Gericht verhandelt. Es kam zu 6 Verurteilungen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, die zu Bewährungsstrafen  führten. Das war also die volle Härte des Rechtsstaates? Die Polizei hatte unter anderem 405 höchst gewaltbereite Demonstranten eingekesselt und festgesetzt. Kein einziger der Aufrührer wurde bestraft. Laut Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) konnte die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben, da die Gewalttäter meist vermummt waren.

War es also nur ein "Unfall", der J. widerfahren ist, ein Berufsrisiko, ein Einzelschicksal? Ich denke nicht – im Gegenteil. Mein Freund J. wurde Opfer einer gefährlichen Verwirrung, die die deutsche Rechtsstaatlichkeit heimsucht. Jagt der rechte Pöbel Menschen durch die Straßen, dann ist das ein entfesselter Mob. Stecken linke Terroristen Autos in Brand und verwüsten Innenstädte, dann ist das eine Folge falscher Polizeiprovokationen.

Landfriedensbruch ist keine Bagatelle

Ein Demonstrant landet nicht zufällig und unschuldig – vermummt und mit Waffen ausgestattet – in einem Polizeikessel. Wer sich dort befunden hat, der hatte die feste Absicht, Gewalt gegen die gesellschaftliche Ordnung auszuüben – oder hatte dies bereits getan. Besonders schwerer Landfriedensbruch ist keine Bagatelle – diese Straftat setzt die Axt an den Grundfesten einer freiheitlichen, toleranten und friedliebenden Gesellschaft an. Selbst allein die Absicht ist extrem gefährlich, nicht nur die Durchführung.

Es fällt mir schwer zu glauben, dass der gesamte deutsche Gesetzeskorpus es unmöglich macht, solche in flagranti erwischten Straftäter wie in Frankfurt entsprechend hart zu bestrafen. Mir erscheint das eher Ausflucht zu sein und gewollte oder zumindest geduldete Toleranz des Justizsystems gegenüber einer Gewalt, die den deutschen Staat aus seinen Angeln heben möchte. Außerdem stellt sich die Frage, warum der Gesetzgeber nicht eine klarere Rechtsgrundlage schafft, mit der solche Terroristen klar und hart bestraft werden können. (Passt dazu, dass Verfassungsschutz und Innenministerium in den letzten Monaten und eigentlich Jahren mehr mit politischen Ränkespielen Aufmerksamkeit erzielen als mit Erfolgen zum Schutz des deutschen Rechtsstaates?)

Im Kern geht es hier um das Toleranz-Paradoxon. Karl Popper hat dieses Problem bereits 1945 unmissverständlich beschrieben:

Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“

Mit anderen Worten: Die Toleranz kann gegenüber den Intoleranten nur durch Intoleranz verteidigt werden. Wer die Intoleranz mit Hinweis auf das Toleranzgebot duldet, der schafft die Toleranz ab. Klarer als Popper geht es nicht. Übersetzt heißt das aber auch: Wer den Rechtsstaat schützen will, in dem er seinen Staatsfeinden Rechtsschutz gewährt, der gefährdet den Rechtsstaat.

Von den „Grünen“ zu verantworten

Diese Verwirrung im Umgang mit dem Toleranz-Paradoxon zeigt sich fortlaufend. Der als Staatsgefährder eingestufte, mutmaßliche Personenschützer von Osama bin Laden, Sami Ben Mohamed A., lebte seit 1997 in Deutschland. 13 Jahre lang versuchte die Stadt Bochum, ihn in sein Heimatland Tunesien abzuschieben. Das Problem an der Auslieferung war und ist, dass Tunesien nicht zusichern kann oder will, dass in einem dortigen Rechtsverfahren keine Folter angewendet würde. Foltern verstößt gegen die Menschenrechte, und deswegen durfte Deutschland Sami A. nicht dorthin ausliefern. Die jahrelangen Prozesse um seine Auslieferung kosteten den Staat bereits Millionen.

Bekanntermaßen nutzte die Stadt Bochum eine kurze juristische Lücke, um ihn dennoch am 13. Juli 2018 nach Tunesien zu verfrachten. Bekanntermaßen verlangte anschließend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, er müsse wieder nach Deutschland zurückgeholt werden. Anschließend bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens in Münster die Entscheidung von Gelsenkirchen. Dafür erntete das OVG viel Unverständnis und Kritik in der breiten Öffentlichkeit – und dann ging die Verwirrung erst richtig los. 

Sami A. läuft frei in Tunesien herum, es besteht keinerlei Foltergefahr. Trotzdem soll er zurückgeholt werden. Ein provinzielles Oberverwaltungsgericht kann nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen urteilen. Wenn eine Abschiebung nach Tunesien durch ein Urteil von Verwaltungsrichtern verhindert werden kann, dann liegt es auch daran, dass die Bundesregierung mit ihren Versuchen, Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsländern zu deklarieren, an den Landesregierungen mit grünen Koalitionsregierungen scheiterten. Ein deutsches Oberverwaltungsgericht hätte dann eine Rechtsgrundlage und müsste nicht selbst herausfinden, was in Tunesien los ist. Die Münsteraner haben insofern falsch gelegen, weil nachweisbar Osamas bin Ladens Leibwächter nicht gefoltert wurde. Aber wie soll ein OVG die komplexen religiös-politischen-stammesgelenkten Zustände eines arabischen Landes mal so nebenbei richtig einschätzen? 

Typisch für die verquerte Diskussion über diesen Fall ist auch, dass die Grünen sich als Verteidiger des unabhängigen Rechtsstaates aufspielten, nachdem der nordrhein-westfälische Innenminister Heribert Reul sich besorgt über das OVG-Urteil aus Münster geäußert hatte, indem er auf die Diskrepanz zwischen schwer verständlichen Urteilen und der Erwartungshaltung der Bürger hinwies. Das war noch keine Urteilsschelte. Aber er wies damit auf die schwer nachvollziehbare Toleranz gegenüber potenziellen Terroristen und der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit hin, die in diesem Fall von den "Grünen" zu verantworten ist. Aber darüber wurde nicht berichtet.

Wenn die Intoleranz die Toleranz vernichtet

Das OVG und auch viele Pressekommentatoren sahen die Existenz des Rechtsstaates deswegen gefährdet, weil auch einem Terroristen die Grundrechte des Rechtsstaates garantiert werden sollen. Auch ein Krimineller, auch ein Terrorist, hat Anspruch auf seine Menschenrechte. Das stimmt. Die Androhung oder nur die Möglichkeit von Folter ist eine schwerwiegende Verletzung des Menschenrechts, und daher ist es richtig, dass eine Auslieferung in folterverdächtige Staaten normalerweise nicht möglich ist. Außerdem empörte sich das OVG darüber, dass politischer und öffentlicher Druck auf seine eigenen Entscheidungen und die des VG Gelsenkirchen ausgeübt würde.

Genau an dieser Stelle kommt das Toleranz-Paradoxon ins Spiel. Sami A. ist nicht einfach nur ein normaler Krimineller, oder gar ein normaler Terrorist. Er ist jemand, der prinzipiell den Rechtsstaat in toto abschaffen möchte und für die Errichtung eines islamischen Gottesstaates kämpft. Ob er dafür Gewalt eingesetzt hat und ob er tatsächlich ein Leibwächter von Osama bin Laden war, wofür viele Indizien sprechen aber es keine hundertprozentigen Beweise gibt, spielt eigentlich keine Rolle.

Sami A. wünscht sich unbestrittenermaßen die Einführung eines fundamentalistischen Religionsstaates, in dem Menschenrechte überhaupt nicht mehr geachtet werden. Seit Jahren predigt er Hass und radikalisiert Jugendliche gegen den deutschen Staat, während er mit seinen vier Kindern in Bochum von Hartz IV lebt. Er ist nachweisbar mit einem weltweiten Netzwerk von sowohl IS- wie Al Qaida-Extremisten in regem Kontakt. Solche Personen sind eine massive Gefährdung für die Existenz des deutschen menschenrechtsachtenden Rechtsstaates. 

Das Gericht hat hier also eine Abwägung zu treffen zwischen den unbestrittenen Menschenrechten dieses vermutlichen Terroristen und dem mindestens ebenso wichtigen Erhalt der Menschenrechte aller Einwohner des deutschen Rechtsstaates. Wenn dem OVG diese Abwägung nicht so recht gelungen zu sein scheint, dann dürfen sich die Richter nicht in der Vorstellung wähnen, als seien sie nicht Teil der deutschen Gesellschaft und deswegen nicht kritisierbar. Diese Richter haben eine zentrale Aufgabe, den deutschen Rechtsstaat zu verteidigen und dürfen ihn nicht gefährden – und wenn sie dieser Aufgabe laut Popper’scher Definition nicht gerecht werden, dann ist gesellschaftspolitische Kritik sehr wohl angebracht, auch an OVG-Richtern.

Burkaträger entziehen sich der Toleranzgrundordnung

Weniger eklatant aber nicht weniger wichtig ist daher auch die leidensvolle Debatte um ein Vollverschleierungs- und Burkaverbot in Deutschland. Hier stehen die Menschenrechte der Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit dem Menschenrecht der grundsätzlichen Gleichberechtigung aller Menschen im deutschen Rechtsstaat gegenüber. Es ist auch wieder eine Abwägung, die auf den ersten Blick schwierig ist. Grundrechte sind Grundrechte, weil sie eben keine unterschiedliche Wertigkeiten haben, sie sind immer zu gewährleisten. Was aber, wenn sie sich gegenseitig widersprechen?

Karl Popper hilft weiter: Religionsfreiheit kann nur solchen Religionen gewährt werden, die auch andere Religionen tolerieren. Meinungsfreiheit kann nur solchen Meinungen gewährt werden, die auch andere Meinungen tolerieren. Beides ist im Fall von Burkaträgern nicht gegeben. Burkaträger entziehen sich mit ihrer Kultur und religiösen Praxis der Toleranzgrundordnung der deutschen Gesellschaft, indem sie deren Ansprüche an individuelle Freiheit und öffentliche Identifizierbarkeit und damit Verantwortbarkeit nicht tolerieren. Sie verlieren damit, Popper folgend, ihren Anspruch darauf, toleriert zu werden. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits zweimal entschieden, sowohl für Frankreich wie für Belgien, dass ein Verbot der Vollverschleierung mit den Menschenrechten vereinbar ist. Einem entsprechenden deutschen „Burkaverbot“ würde also eigentlich nichts im Wege stehen. Wäre da nicht eine christdemokratisch-geführte GroKo, der die Wahlstimmen der deutsch-islamischen Religionsgemeinde wichtiger zu sein scheinen, als die Grundwerte einer freiheitlichen Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Also stellte folgerichtig die AfD am 22. Februar 2018 den parlamentarischen Antrag für ein Verschleierungsverbot. 

Eine schöne Falle, die GroKo-Dompteur Alexander Gauland da bereitete: Wie kann eine christdemokratisch-geführte Regierung dagegen sein, wenn nicht einmal der Europäische Gerichtshof darin eine Menschenrechtsverletzung sieht? Andererseits ist es für die CDU undenkbar, einem AfD Antrag zuzustimmen. Also wurde CDU Parlamentsneuling Philipp Amthor auf die große Bühne geschickt, der in einer berühmt gewordenen Rede im Bundestag feststellte, dass ein Verhüllungsverbot zwar wünschenswert sei, aber nicht vereinbar mit dem deutschen Rechtsstaat, von wegen Religionsfreiheit und so. Die Presse feierte Herrn Amthor dafür, dass er „die AfD zerpflückte“. Derweil fragen sich viele Normaldeutsche vermutlich, auf wessen Seite der deutsche Rechtsstaat eigentlich kämpft – für die deutsche Kultur der Toleranz und Freiheit oder für eine fundamentalistische Kultur des Hasses und der Isolation? Da ist sie wieder, die Verwirrung.

Selbsternannte Moralisten

Den ganzen Sommer über randalierten Aktivisten im Hambacher Forst gegen dessen Rodung. Dieses letzte Bruchstückchen Wald – denn der allergrößte Teil ist schon längst weg –, eingepfercht zwischen Riesenbaggern und Autobahnen ringsherum, ist ein erneuter Schauplatz derselben Verwirrung. Man kann unterschiedlicher Ansicht sein über Sinn und Unsinn von Braunkohlestrom, aber es ist für einen Rechtsstaat nicht tolerabel, dass Polizisten mit Leib und Leben um die Durchsetzung von mehrfach festgestelltem Recht in bürgerkriegsartigen Szenen kämpfen müssen. Aber auch im Hambacher Forst müssen die randalierenden Gewalttäter keine konsequente Strafverfolgung fürchten – letztlich aus denselben Gründen wie in Frankfurt vor drei Jahren bei der EZB Eröffnung.

Deswegen ist das, was meinem Freund J. widerfahren ist, kein unglücklicher Unfall, sondern ist Ergebnis eines systematischen Versagens des deutschen Justiz- und Rechtssystems, sich entschieden gegen diejenigen Personen und Gruppierungen zu stellen, die die freiheitliche und tolerante Gesellschaftsordnung Deutschlands durch Intoleranz zerstören.

Mein Freund J. ist offensichtlich für die "Toleranzprediger" gegenüber rechter wie linker Gewalt ein hinzunehmender Kollateralschaden eines Rechtsstaates, dessen freiheitliche Wurzeln sie offenbar nicht schätzen. Das Argument, dass der Rechtsstaat sich selbst korrumpieren würde, wenn er seinen Rechtsschutz nicht auch seinen Feinden gewährt, ist inhaltlich falsch, unlogisch und feige. Der Held in dieser Geschichte ist mein Freund J., aber sein Kampf für unsere Freiheit endete mit dem Verlust seiner eigenen Freiheit. Die Sonntagsredner und Moralisten stehlen sich derweil aus der Verantwortung, die deutsche Gesellschaft gegen die Übergriffe der Intoleranten zu schützen.    

Prof. Dr. Peer Ederer lebt in der Schweiz. Er ist unter anderem Honorarprofessor der
Zeppelinuniversität in Friedrichshafen mit den Schwerpunkten Humankapital, Wachstum und Innovation und leitet das „Global Food and Agribusiness Network" der China Europe International Business School Zurich Campus und der Wageningen Universität, Niederlande.

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Stefan Lanz / 06.11.2018

Ich bin selber Polizist und dieser Artikel spricht mir aus der Seele! Leider wird unser Apperat von den gleichen Opportunisten wie in der Politik angeführt, leider gibt es für meinen Arbeitgeber mehr als genug (auch beamtenrechtliche) Möglichkeiten, jemanden rauszuschmeissen/kaltzustellen, als man sich draussen vorstellen mag. Die Politik/Justiz geht nicht zimperlich um mit Beamten (siehe zB. Maaßen), die gegen das System aufbegehren, geht aber, wie im Artikel gut beschrieben, absolut zimperlich mit Straftätern um, die das eigene Weltbild stärken. Kein Wunder, dass sich immer mehr Polizisten (auch schon in jungen Jahren) in den Tagdienst verabschieden, krankschreiben lassen oder innerlich von ihren Beruf verabschieden. Wir sind, wie alle anderen, nur Figuren auf dem Schachbrett. Es ist zum Kotzen.

Stefan Elbel / 06.11.2018

“Religionsfreiheit kann nur solchen Religionen gewährt werden, die auch andere Religionen tolerieren. Meinungsfreiheit kann nur solchen Meinungen gewährt werden, die auch andere Meinungen tolerieren.” Da stimme ich 100% zu. „Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ (Benjamin Franklin) Damit meint Benjamin Franklin aber sicher nicht, dass man jede Art von Freiheit, sei es Religionsfreiheit oder Meinungsfreiheit uneingeschränkt toleriert. Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz.

Andreas Rochow / 06.11.2018

Diese Debatte sollte dringlich in unseren Parlamenten geführt werden. Auch die bürgerkriegsähnlichen Krawalle von Hamburg dürfen nicht ad acta gelegt werden. Der von Ihnen, verehrter Herr Professor Ederer, gewählte Begriff der “Verwirrung” ist ein maßgeblicher Ausdruck der “Verwerfungen”, die die humanitaristischen Multikulti-Gesellschaftsingenieure mit der Masseneinwanderung in Kauf nehmen. Und das ist aber erst der Anfang! - Was Sie rechtsphilosophisch zu Popper und Toleranz in Erinnerung rufen, verstehe ich als einen Appell an die Politik. Das generelle “Aber”, mit dem immer häufiger die Stringenz unseres Strafrechts relativiert wird, wenn es um migrantische Täter und einheimische Opfer geht, erfasst aber der Begriff der “Verwirrung” nicht mehr hinreichend. Das nationale Strafrecht wird durch eine Fülle übernationaler Gesetze und Richtersprüche für die Bürger (und Richter) nahezu unverständlich und kaum noch durchsetzbar. Wenn dabei sogar die Rechtsverbindlichkeit unseres Grundgesetzes mehr und mehr in Frage gestellt wird - von innen wie von außen! - dann darf man das ” Erosion der Rechtstaatlichkeit” nennen.

U. Unger / 06.11.2018

Daher meine Rechtslogik, als toleranter Bürger und Demokrat anwenden, Herr Ederer. Jeder Straftäter stellt sich mit Tatbegehung außerhalb der Wertegemeinschaft, und es ist daher nicht unfair, ihn zeitlich befristet, teilweise auszuschließen. Es ist eine Willensentscheidung des Täters, auch bei spontanen Straftaten. Diese Rechtslogik galt mal. Die Fürsprecher des Verbrechens haben es durch stetige Überinterpretation der Grundrechte geschafft, dass Recht eines Individuums derart zu überhöhen. Aus meiner Sicht hat ein funktionierender Rechtsstaat keine andere Aufgabe, als daran zu erinnern, dass jeder sich permanent um die Vorzüge des Rechtsstaates zu bewerben hat. In der Demokratie entscheidet die Mehrheit, wie dies inhaltlich aussieht. Wenn es Politikern gelingt, die Mehrheit von nur leichten Strafen für schwerste Verbrechen zu überzeugen, dann ist dies so. Es ist einfach ein demokratisches Ergebnis, Egal ob es aus falschverstandenem Humanismus, oder aus echter krimineller Energie einzelner Politiker entstanden ist. Ich persönlich unterstelle jedem, der sich für geringe Strafen bei irreversiblen Tatbegehungen ausspricht, sich selbst vor möglichen Folgen einer selbst begangenen Tat abzusichern. Wer sich für mildere Strafen auf großer Bühne äußert, könnte bereits Taten selbst begangen haben. Die unbescholtene Mehrheit macht sich dies leider nicht bewusst.  Ihr Freund J. ist irreversibel von der Mehrheit der Gesellschaft preisgegeben worden. Nun hat er in unserem Staat das Recht, politisch seinen Fall erneut zur Sprache zu bringen. Er kann zwar nicht für sich selbst eine Veränderung der Rechtslage herbeiführen, aber für andere. Sie und Ihr Freund nehmen es als Schicksal an, da in ihrem Text weder O- Ton noch zusammengefasste Gedanken Ihres Freundes auftauchen. Ein wenig schwach bisher, finde ich, so wird das nix. Sie beide könnten nachlegen. Wollen Sie?

Frank Volkmar / 06.11.2018

“Toleranz-Paradoxon”. Ein treffender Begriff, der auch auf andere Begriffe zutrifft. Das ist aber von den Medien zu verantworten. Da wird in Sprechchören skandiert “Hamas, Hamas, Juden ins Gas” oder “Jude, Jude feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein” - Was passiert ? Eigentlich nichts, nur eine eher beiläufige “Erklärung”, das damit wohl eher Israel gemeint wäre. Hebt nur einer seinen rechten Arm zu einem Zeitpunkt der medial verwertbar erscheint, wird eine Lawine losgetreten. Hinterfragt noch jemand was dem Ganzen zugrunde lag ? Nein, und das hat System.

Nico Schmidt / 06.11.2018

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ederer, was wäre wohl passiert, wenn ProChemnitz einen Panzerwagen der Polizei umgekippt hätte und die Insassen lebensgefährlich verletzt hätte? Das gebrüll von SPON und ähnlichen Medien hätte man auf der Raumstation ISS gehöhrt. Was sich ANTIFA und ihre Spießgesellen hier leisten, ist Wahnsinn. Es ist aber Gewalt gegen die Bösen und damit gut. Wenn Sie falsch parken, werden dann aber wieder alle Hebel des rechtsstaates in Bewegung gesetzt. Der betroffene Polizist tut mir sehr leid. Vor allen Dingen, weil er von seinem Dienstherren nicht nur verraten und verkauft wurde, sonder weil er auch noch im Stich gelassen wurde. MfG Nico Schmidt

Marc Blenk / 06.11.2018

Lieber Herr Ederer, Artikel 4 des GG besagt: ) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Von Religionsfreiheit ist in der deutschen Verfassung nicht die Rede. Religionsfreiheit hieße, dass Religionen kollektiv bestimmte Rechte hätten. Haben sie aber nicht. Artikel 4 des GG ist ein Individualrecht, d. h. die Person genießt Glaubensfreiheit. Man kann an den Wunderheiler Sakrotan glauben, waa aber nicht bedeutet, dass dies auch zur Anerkennung als Religion führt. Das entscheidende ist, dass weder Staat noch andere Bürger, noch ein Zwangskorsett, dass das Hineingeborensein in eine Religionsgemeinschaft bedeuten kann, das Individuum in seiner Glaubensfreiheit einschränken darf! Und dagegen verstößt nun der Islam allein schon dadurch, dass man aus dieser Gemeinschaft nicht austreten kann. Auch das nicht freiwillige Tragen von Burka, Niqab und Kopftuch ist unmittelbarer Eingriff in die garantierte Glaubensfreiheit. Und wir wissen, dass es dass es da noch mehr solcher Zwangsmaßnahmen gibt, die ich hier nicht weiter aufzähle. Der den nach dem Wortlaut des Koran praktizierende Moslem widerspricht schon per definitionem der Glaubensfreiheit. Seine Ansprüche auf Religionsfreiheit existieren demgegenüber gar nicht. Die ungestörte Religionsausübung ist nicht der Schutz einer jeweiligen Religion, sondern der Schutz des Einzelnen, dass für seinen notwendige tun zu dürfen. Nochmal: Glaubensfreiheit ist ein Individualrecht und kein Kollektivrecht. Ich wünsche von Herzen ihrem Freund alles Gute und dass er seine Traumata überwindet.

Andreas Geisenheiner / 06.11.2018

Guter Artikel eines klugen Mannes, aber die Wiederholung der Chemnitz-Lüge im ersten Halbsatz “Jagt der rechte Pöbel Menschen durch die Straßen, dann ist das ein entfesselter Mob ” macht den ” Vorfall” nicht wahrer. Zu befürchten ist dagegen, dass der Chemnitzer ” Nischl” ersetzt wird durch ein Denkmal des “Gejagten” mit jährlichem Feiertag.

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