Henryk M. Broder / 19.02.2018 / 16:00 / 17 / Seite ausdrucken

Die Genossen haben das letzte Wort

Das hat es in der bald 70-jährigen Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Fast vier Monate nach den Wahlen zum Bundestag ist das alte Kabinett noch immer „geschäftsführend“ tätig. Unter der Führung von Angela Merkel spielten die Minister „Business as usual“, derweil Emissäre von Union und SPD in tage- und nächtelangen Sitzungen einen Koalitionsvertrag aushandelten – so, als müssten sich die Parteien erst einmal aneinander herantasten.

Nun gibt es einen 178 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag, aber die Regierungsbildung stockt. Denn der SPD-Vorstand hat den rund 460.000 Genossinnen und Genossen versprochen, dass sie über den Vertrag abstimmen dürfen. Der Mitgliederentscheid soll vom 20. Februar bis zum 2. März stattfinden, das Ergebnis einen oder zwei Tage später verkündet werden.  

Was nach einem basisdemokratischen Procedere aussieht, ist eine höchst problematische Art, sich der politischen Verantwortung zu entziehen. Wer in die SPD eintreten will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Er muss aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Das heißt, nicht wahlberechtigte Teenager dürfen bei dem Mitgliederentscheid ebenso mitmachen wie Zugewanderte, die der SPD beigetreten sind, ohne deutsche Staatsbürger sein – Türken, Griechen, Italiener, Polen, Spanier und vermutlich auch einige Schweizer und Österreicher, die in Deutschland leben und arbeiten.

Es gibt kein imperatives Mandat

Was nicht weiter von Bedeutung wäre, denn Parteitagsbeschlüsse sind für die Regierungsarbeit nicht bindend.

So hat ein CDU-Parteitag Ende 2016 beschlossen, die Doppelpass-Regelung aufzuheben, worauf die Kanzlerin erklärte, es werde „in dieser Legislaturperiode keine Änderung geben“. Und dabei blieb es.

Es gibt im deutschen Wahlrecht kein „imperatives Mandat“. Die Abgeordneten sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Das gilt auch für die Parlamentarier der SPD. Die Parteiführung weiß es, handelt aber nicht danach. Und so könnte passieren, dass über die Regierungsbildung nicht die 47 Millionen Wähler entscheiden, die am 24. September ihre Stimmen abgegeben haben, sondern die 460.000 Mitglieder der SPD.

Was der Herr im Himmel verhindern möge. Ersatzweise das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Zuerst erschienen in der Züricher Weltwoche

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Leserpost

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Wirsam, Dietmar / 19.02.2018

Solange es möglich ist, dass die zwei größten Wahlverlierer Deutschlands seit 1945 eine Regierung bilden können, wollen und dürfen ist eigentlich nur noch das Schlimmste zu befürchten und das Beste zu hoffen. Zumal es so aussieht, als ob das Grundgesetz mitunter nicht das Papier wert zu sein scheint auf dem es steht. Auch in der “DDR” gab es auf dem Papier wunderbare Gesetze. Leider wurde sich nicht daran gehalten und AM als staatsnahe Person(FDJ-Funktionär) wird das immer noch wissen. Mit freundlichen Grüßen

Uta-Marie Assmann / 19.02.2018

Das Bundesverfassungsgericht ?!? Das glauben Sie doch nicht wirklich, Herr Broder ! Das BVerfG hat sich bisher nicht gegen die vielfachen Rechtsbrüche der Regierung Merkel gestellt und wird es auch weiterhin nicht tun. Sehen Sie sich an, wer da sitzt. Denken Sie tatsächlich, dass (heutzutage) Bundestag und Bundesrat Richter wählen, die - wie z.B. der hervorragende Prof. Horst Dreier, den Merkel seinerzeit zu verhindern wusste - unabhängige Persönlichkeiten und damit schwer ‘lenkbar’ sind ?

Gabriele Kremmel / 19.02.2018

Inzwischen schwant mir, dass es völlig egal ist, wie es mit der GroKo, oder wie auch immer man es nennen mag, weitergeht. Merkel wird alle Realitäten ignorieren und weitermachen wie bisher, selbst wenn es einem Putsch gleich käme. Sie kommt mit allem durch weil keiner sie aufhält, egal was sie tut.

Gottfried Meier / 19.02.2018

Hoffentlich nutzen die Genossen ihre Chance, Merkel zu beseitigen! Kein aufrechter Sozi sollte mit seiner Stimme diese Kanzlerin stützen.

Gerd Koslowski / 19.02.2018

Minderheitsregierung oder Neuwahl, alles andere ist eine Mißachtung des Wählers, der am 24. September deutlich gezeigt hat, was er von dieser GROKO hält. Aber auch wenn sie zustande kommt, sehe ich sie nicht bis 2021 unverändert regieren, sagt mir so ein 89er Bauchgefühl. Die nächste 180 Grad Kehre der Alternativlosen und das aufgebauschte Problem von Frau Schwesig werden zusammen mit importierter Folklore weiteren Bürgern die Augen öffnen.

Michael Lorenz / 19.02.2018

In der Sache hat Herr Broder sicher recht: das biegt nicht nur den Verfassungsgedanken, es bricht ihn. Aber macht nicht eine gewisse A.M. genau das Gleiche? Und gibt dann nicht: Minus mal Minus = Plus?

Heinrich Lodsch / 19.02.2018

Ihrer Argumentation folgend sind auch Koalitionsverhandlungen verfassungswidrig, da sich dazu Funktionäre zusammentun und über das Abstimmungsverhalten ihrer Parteiangehörigen einigen. ;) Ich hoffe auf Ablehnung der “GroKo” und Zwang in eine Minderheitsregierung. Nie wird man schöner die Demontage der vermeintlich mächtigsten Frau der Welt bestaunen können. Wird Sternstunden auf Phoenix geben, die noch in Jahrzehnten angehenden Politikern als Negativbeispiel vorgespielt werden.

Ludwig Reiners / 19.02.2018

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe zeigt keinerlei Bestrebungen, die verfassungswidrige Tätigkeit der Regierung zu unterbinden - obwohl es die Möglichkeit und auch die Pflicht dazu hat. Entsprechende Verfassungsbeschwerden werden ja auch gar nicht angenommen. Die personelle Zusammensetzung und mancherlei ganz besondere Verfassungsrichter sind ein Garant dafür, daß eher ein Kamel durchs Nadelöhr geht als daß das Verfassungsgericht die Verfassung schützt.

Richard DAWSON / 19.02.2018

Vier Monate? Fünf!

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