Am Abend des 18. August machte der abgelehnte, mittlerweile geduldete Asylbewerber – nach eigenen Angaben aus Bagdad stammend –, der 30-jährige Sarmad A. auf der Berliner Stadtautobahn mit seinem Auto Jagd auf Motorradfahrer. Die traurige Bilanz: Sechs teils lebensgefährlich Verletzte.
Der Täter ist in strafrechtlicher Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt. Im Februar dieses Jahres musste er sich vor Gericht verantworten, weil er 2018 in einem Flüchtlingsheim randaliert und Vollstreckungsbeamte attackiert hatte. Der psychiatrische Gutachter, so die Berliner Morgenpost, habe damals allerdings keine „dauerhafte“ psychische Erkrankung, sondern eine „drogeninduzierte Psychose“ und zudem „Schuldunfähigkeit“ festgestellt.
Aufgrund des an andere islamistische Terrorakte gemahnenden Tathergangs, einschlägigen Likes und Postings des Täters, Kontakten zu einem islamistischen Gefährder und Allahu Akbar Rufen sowie einem Gebet am Ende des furchtbaren Geschehens drängte sich sofort der Verdacht auf einen erneuten islamistischen Terrorakt auf. Für die neue Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers – auch in diesem Job wie schon vorher als Polizeipräsidentin ohne einschlägige berufliche Erfahrung – war rasch klar, dass Sarmad A. unter einem „bizarren, religiösen Wahn“ leide, der womöglich auch seine Schuldunfähigkeit begründe.
Islamistischer Terrorakt oder nicht?
Das jedenfalls habe eine psychiatrische Gutachterin festgestellt. Dementsprechend sei der Täter bereits seit dem Abend des 19. August in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Das ging für die ansonsten in der Berliner Verwaltung herrschenden Verhältnisse doch ungewöhnlich rasch. Aber vielleicht liegt das ja überwiegend daran, dass nach etlichen grün-linken Personalumsetzungen in den Berliner Sicherheitsbehörden – wo jetzt „ziemlich gute Leute“ tätig seien – bei bestimmten Problemen unter den Entscheidungsträgern nun stilles Einvernehmen herrscht und zeitraubende Diskussionen nicht mehr erforderlich sind.
Liest man sich durch die anschließende Berichterstattung in der Presse, weht einen oft die Erleichterung der Schreiber förmlich an. Für die Berliner Morgenpost, zum Beispiel, sprach plötzlich überhaupt nichts mehr für einen islamistischen Terrorakt. Fehlte doch, etwa im Gegensatz zum Anschlag auf das World Trade Center, die Vorbereitung „von langer Hand“, darüber hinaus auch ein „strategisches Ziel“. Naheliegende Gemeinsamkeiten mit verschiedenen islamistischen Terrorakten während der letzten Jahre, bei denen ein Auto als Waffe benutzt wurde, werden dagegen geflissentlich ignoriert.
Auch die generalstaatsanwaltliche Kernbotschaft eines religiösen, bizarren Wahns beim Täter stößt auf bereitwilligste Akzeptanz der Medien. Kritische Anmerkungen oder auch nur Fragen dazu gibt es keine. Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich kann auch ein fanatisierter Islamist noch – sozusagen on top – einen religiösen Wahn entwickeln. Sei es im Sinne eines Größenwahns, etwa, wenn der Betroffenen sich selbst für Gott oder als in einer ganz besonderen Beziehung zu Gott stehend hält. Oder sei es im Sinne eines Schuldwahns mit der unverrückbaren Überzeugung, gegen Gott oder seine Gebote verstoßen zu haben und deshalb eine bestimmte Art von Buße absolvieren zu müssen.
Je blühender oder bizarrer, also zerfahrener oder abwegiger ein solcher Wahn ist, desto eher kann er als solcher diagnostiziert werden. Ansonsten, vor allem, wenn weitere psychische Auffälligkeiten fehlen, wird es schwierig. Ähnlich wie bei einem von feindlichen Geheimdiensten gesuchten Spion, der gleichzeitig unter einem Verfolgungswahn leidet.
Eine etwas dürre Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft
Die folgenden Bedenken mögen ja vielleicht einen gewissen verschwörungsaffinen touch haben. Aber gerade den obersten Etagen der Berliner Sicherheitsbehörden ist mittlerweile doch wohl einiges zuzutrauen. So auch eine überwiegend unausgesprochene, gleichwohl eindeutige Direktive, bei dem Verdacht auf Terrorakte islamistischen Ursprungs die Täter lieber einmal zu viel als einmal zu wenig auf die Psychoschiene zu setzen.
Um Bedenken dieser Art zu zerstreuen, hätte die Generalstaatsanwaltschaft schon eine in psychiatrischer Hinsicht etwas gehaltvollere Stellungnahme absetzen müssen. Vor allem vermisse ich Aussagen dazu, welche Ideen den Wahn des Täters dominierten und ob diese Ideen in irgendeiner Beziehung zur Tat standen. Eine genauere Information wäre auch deshalb erforderlich gewesen, weil bei einer Untersuchung noch am Abend der Tat, durch eine in psychiatrischer Hinsicht sicherlich nicht gänzlich unerfahrene Polizeiärztin, der Täter „klar“ gewirkt habe. Erst am folgenden Tag habe dann eine Psychiaterin den bizarren religiösen Wahn festgestellt.
Es mutet schon grotesk an: Aus dem umfangreichen „Manifest“ des Attentäters von Hanau trieft der reine Wahnsinn aus nahezu jeder Seite. Dennoch konnte sich die Erzählung einer rassistisch motivierten Tat nahezu unangefochten durchsetzen und halten. Im Falle des Samrad A., bei dem weiterhin Etliches für einen islamistischen Terrorakt spricht, reicht eine schüttere Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft, um die Diskussion nach dem Motiv in den Medien schlagartig zu beenden.
Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.