Wolfgang Meins / 24.08.2020 / 06:26 / Foto: Pixabay / 95 / Seite ausdrucken

Staatsanwältin wirft Stöckchen – Medien apportieren brav

Am Abend des 18. August machte der abgelehnte, mittlerweile geduldete Asylbewerber – nach eigenen Angaben aus Bagdad stammend –, der 30-jährige Sarmad A. auf der Berliner Stadtautobahn mit seinem Auto Jagd auf Motorradfahrer. Die traurige Bilanz: Sechs teils lebensgefährlich Verletzte. 

Der Täter ist in strafrechtlicher Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt. Im Februar dieses Jahres musste er sich vor Gericht verantworten, weil er 2018 in einem Flüchtlingsheim randaliert und Vollstreckungsbeamte attackiert hatte. Der psychiatrische Gutachter, so die Berliner Morgenpost, habe damals allerdings keine „dauerhafte“ psychische Erkrankung, sondern eine „drogeninduzierte Psychose“ und zudem „Schuldunfähigkeit“ festgestellt.   

Aufgrund des an andere islamistische Terrorakte gemahnenden Tathergangs, einschlägigen Likes und Postings des Täters, Kontakten zu einem islamistischen Gefährder und Allahu Akbar Rufen sowie einem Gebet am Ende des furchtbaren Geschehens drängte sich sofort der Verdacht auf einen erneuten islamistischen Terrorakt auf. Für die neue Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers – auch in diesem Job wie schon vorher als Polizeipräsidentin ohne einschlägige berufliche Erfahrung – war rasch klar, dass Sarmad A. unter einem „bizarren, religiösen Wahn“ leide, der womöglich auch seine Schuldunfähigkeit begründe. 

Islamistischer Terrorakt oder nicht?

Das jedenfalls habe eine psychiatrische Gutachterin festgestellt. Dementsprechend sei der Täter bereits seit dem Abend des 19. August in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Das ging für die ansonsten in der Berliner Verwaltung herrschenden Verhältnisse doch ungewöhnlich rasch. Aber vielleicht liegt das ja überwiegend daran, dass nach etlichen grün-linken Personalumsetzungen in den Berliner Sicherheitsbehörden – wo jetzt „ziemlich gute Leute“ tätig seien – bei bestimmten Problemen unter den Entscheidungsträgern nun stilles Einvernehmen herrscht und zeitraubende Diskussionen nicht mehr erforderlich sind.  

Liest man sich durch die anschließende Berichterstattung in der Presse, weht einen oft die Erleichterung der Schreiber förmlich an. Für die Berliner Morgenpost, zum Beispiel, sprach plötzlich überhaupt nichts mehr für einen islamistischen Terrorakt. Fehlte doch, etwa im Gegensatz zum Anschlag auf das World Trade Center, die Vorbereitung „von langer Hand“, darüber hinaus auch ein „strategisches Ziel“. Naheliegende Gemeinsamkeiten mit verschiedenen islamistischen Terrorakten während der letzten Jahre, bei denen ein Auto als Waffe benutzt wurde, werden dagegen geflissentlich ignoriert.

Auch die generalstaatsanwaltliche Kernbotschaft eines religiösen, bizarren Wahns beim Täter stößt auf bereitwilligste Akzeptanz der Medien. Kritische Anmerkungen oder auch nur Fragen dazu gibt es keine. Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich kann auch ein fanatisierter Islamist noch – sozusagen on top – einen religiösen Wahn entwickeln. Sei es im Sinne eines Größenwahns, etwa, wenn der Betroffenen sich selbst für Gott oder als in einer ganz besonderen Beziehung zu Gott stehend hält. Oder sei es im Sinne eines Schuldwahns mit der unverrückbaren Überzeugung, gegen Gott oder seine Gebote verstoßen zu haben und deshalb eine bestimmte Art von Buße absolvieren zu müssen.

Je blühender oder bizarrer, also zerfahrener oder abwegiger ein solcher Wahn ist, desto eher kann er als solcher diagnostiziert werden. Ansonsten, vor allem, wenn weitere psychische Auffälligkeiten fehlen, wird es schwierig. Ähnlich wie bei einem von feindlichen Geheimdiensten gesuchten Spion, der gleichzeitig unter einem Verfolgungswahn leidet.  

Eine etwas dürre Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft

Die folgenden Bedenken mögen ja vielleicht einen gewissen verschwörungsaffinen touch haben. Aber gerade den obersten Etagen der Berliner Sicherheitsbehörden ist mittlerweile doch wohl einiges zuzutrauen. So auch eine überwiegend unausgesprochene, gleichwohl eindeutige Direktive, bei dem Verdacht auf Terrorakte islamistischen Ursprungs die Täter lieber einmal zu viel als einmal zu wenig auf die Psychoschiene zu setzen. 

Um Bedenken dieser Art zu zerstreuen, hätte die Generalstaatsanwaltschaft schon eine in psychiatrischer Hinsicht etwas gehaltvollere Stellungnahme absetzen müssen. Vor allem vermisse ich Aussagen dazu, welche Ideen den Wahn des Täters dominierten und ob diese Ideen in irgendeiner Beziehung zur Tat standen. Eine genauere Information wäre auch deshalb erforderlich gewesen, weil bei einer Untersuchung noch am Abend der Tat, durch eine in psychiatrischer Hinsicht sicherlich nicht gänzlich unerfahrene Polizeiärztin, der Täter „klar“ gewirkt habe. Erst am folgenden Tag habe dann eine Psychiaterin den bizarren religiösen Wahn festgestellt. 

Es mutet schon grotesk an: Aus dem umfangreichen „Manifest“ des Attentäters von Hanau trieft der reine Wahnsinn aus nahezu jeder Seite. Dennoch konnte sich die Erzählung einer rassistisch motivierten Tat nahezu unangefochten durchsetzen und halten. Im Falle des Samrad A., bei dem weiterhin Etliches für einen islamistischen Terrorakt spricht, reicht eine schüttere Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft, um die Diskussion nach dem Motiv in den Medien schlagartig zu beenden. 

 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im sozial- und zivilrechtlichen Bereich.

Foto: Pixabay

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H.Milde / 24.08.2020

Ja,ja,  psychische Störungen kann man politisch so und so definieren und nutzen, genauso wie es üblich vom inter-nationalem lne Sozialismus gemacht wurde/wird. Auch das geht auf das Konto # Willy Brand Str.1. und Bellevue. Btw, zittert sie eigentlich noch bei öffentlichen Auftritten, sofern sie sich das noch antut,  oder stimmt jetzt die Medikamentendosis? Und keine Sorge, in der Zeit in der dieser geflüchtete Erkrankte erst mal für eine kurze Zeit strenge Delphintherapie uä. erfahren wird, holt schon der Jesus-Kreuz-verleugnende Lächler ua Sinistroviride fachkundigen Nachschub. Massel tov ,

Ricardo Sanchis / 24.08.2020

Margarete Koppers gilt den informierten Beobachter ( bereits schon als Polizeichefin ) als eine der größten Fehlbesetzungen und leuchtendes Beispiel was alles schief laufen kann wenn Stellen nicht nach Qualifikation sondern politisch besetzt werden. Insofern….. und das die Qualitätspresse sich gewissermaßen treu bleibt und sich inzwischen noch nicht mal die Mühe gibt sich den Anschein einer sachlichen und ausgewogenen Berichterstattung geben ist eigentlich nur konsequent. Wer denen noch glaubt ist selber schuld.

Nico Schmidt / 24.08.2020

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Meins, ich möchte zu gerne wissen, welches Rad die deutschen Qualitätsmedien gedreht hätten, wenn der Täter ein Deutscher gewesen wäre und die Opfer Muslime. Deutschland ist ein Land geworden, in dem es zwei Rechtsgrundlagen gibt. 1x für Deutsche, 1x für Ausländer. Ob das beim BGB mal so gplant war? MfG Nico Schmidt

Dr. Joachim Lucas / 24.08.2020

Der rosa Elefant füllt inzwischen nicht nur den ganzen Raum sondern das ganze Haus.

Rudolf George / 24.08.2020

Die These vom religiösen Wahn geht gerade jenen leicht von den Lippen, die selbst daran kranken,  d.h. an dem links-grünen Wahn.

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