Zwei Polizistinnen flüchteten vor einer Schießerei, ließen einen verletzten Kollegen als auch den Streifenwagen mit Bewaffnung zurück. In erster Instanz wurden sie zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Jetzt war die Berufungsverhandlung.
Im Mai 2020 waren zwei Polizistinnen in einen Einsatz hineingeraten, als ein Drogendealer bei einer Verkehrskontrolle auf zwei Polizeibeamte geschossen hatte, von denen einer in den Oberbauch getroffen wurde und zu Boden ging. Nur seine schusssichere Weste verhinderte eine schwerere Verletzung. Die beschossenen Beamten hatten das Feuer erwidert. Innerhalb von 20 Sekunden fielen insgesamt 21 Schüsse. Anstatt zu helfen, flüchteten die Polizeibeamtinnen kopfüber zu Fuß und ließen dabei ihre in Not geratenen Kollegen und ihren unverschlossenen Funkstreifenwagen, inklusive der Bewaffnung und Ausrüstung, zurück. Eine Zeugin fasste ihre Eindrücke zusammen „Die sind so wirr gelaufen, ich dachte erst, sie seien betrunken“. Danach hielten sie eine Autofahrerin an und dirigierten diese aus sicherer Entfernung in der Gegend herum. Die Polizistinnen begründeten in der Verhandlung ihr Verhalten unter anderen mit „Todesangst“. Ich berichtete hier, hier, hier und hier über den Fall. Eine Zusammenfassung der Ereignisse finden Sie hier.
In der ersten Instanz wurden die beiden Frauen durch das Amtsgericht Schwelm wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Damit hätten Sie ihren „Job“ nicht weiter ausführen dürfen und wären aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden.
Ihre Berufung hatte teilweise Erfolg. Das Landgericht Hagen senkte die angedrohte Haftstrafe um acht Monate und verurteilte die beiden Angeklagten nur noch zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren gemäß dem zuständigen Gerichtssprecher dafür plädiert, die Berufung zu verwerfen. Über das weitere berufliche Fortkommen der gegenwärtig suspendierten Polizeibeamtinnen entscheidet ein Disziplinarverfahren.

Eine Ermahnung hätte es doch auch getan.
Ach du liebes Lieschen. Frauchen hatten Todesangst. Na dann vielleicht ein Nagelstudio oder ne „onlyfans“-Seite aufmachen und nicht zur Polizei gehen.
Ich bin kein Polizist, ich könnte diesen Beruf auch nicht ausüben da ich dafür gar nicht die Befähigung habe meiner Selbsteinschätzung nach – und genau da ist das Problem bzw. eines der Probleme: es ist dieses verblödete System, welches uns zum einen suggerieren will daß Frauen genauso fähig sind für alle Tätigkeiten wie Männer und umgekehrt. Diesen Mädchen/Frauen wurde es doch wahrscheinlich so vermittelt durch die Gesellschaft daß sie genauso cool und hart sind wie die Kolleginnen aus den Fernsehkrimis – sie überschätzten sich selbst. Natürlich sind Frauen auch wichtig bei der Polizei, aber doch nicht in so großer übermäßiger Zahl, und wenn dann keine Models sondern echt harte Weiber. Genauso wenig möchte ich männliches Personal als Kindergärtnerinnen haben. Bundeswehr ist übrigens das gleiche Schema – diese Quotenscheiße und Gleichberechtigung (an falscher Stelle) nervt.
Unsere Polizei müßte als Schulungsmaterial mehr Kriminalfilme ansehen, besonders die aus den USA. Da können sie lernen wie man sich richtig verhält und wie
man Mut beweist.
Warum um alles in der Welt will denn sowas weiter „im Job bleiben ‚? Die Damen sind sich offenbar auch nach dem Desaster nicht dessen bewusst, daß sie für den Beruf nicht taugen. Und sowas wird dann auf uns losgelassen, besten Dank!
Da passiert weiter gar nicht. Wer denen disziplinarisch kommt, wird sofort als frauenfeindlich, homophob oder queerfeindlich oder was weiß ich noch angegriffen. Unqualifiziert sein ist doch kein Grund mehr für nicht aufsteigen können in D.
Frauen im Polizeidienst sind eine Zersetzungsmaßnahme. Sie sind ungeeignet für Sicherheit zu sorgen und bei einer Quote von 50% haben wir de facto unsere Sicherheitsorgane bei gleichen Kosten um die Hälfte geschwächt.