Zwei Polizistinnen flüchteten vor einer Schießerei, ließen einen verletzten Kollegen als auch den Streifenwagen mit Bewaffnung zurück. In erster Instanz wurden sie zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Jetzt war die Berufungsverhandlung.
Im Mai 2020 waren zwei Polizistinnen in einen Einsatz hineingeraten, als ein Drogendealer bei einer Verkehrskontrolle auf zwei Polizeibeamte geschossen hatte, von denen einer in den Oberbauch getroffen wurde und zu Boden ging. Nur seine schusssichere Weste verhinderte eine schwerere Verletzung. Die beschossenen Beamten hatten das Feuer erwidert. Innerhalb von 20 Sekunden fielen insgesamt 21 Schüsse. Anstatt zu helfen, flüchteten die Polizeibeamtinnen kopfüber zu Fuß und ließen dabei ihre in Not geratenen Kollegen und ihren unverschlossenen Funkstreifenwagen, inklusive der Bewaffnung und Ausrüstung, zurück. Eine Zeugin fasste ihre Eindrücke zusammen „Die sind so wirr gelaufen, ich dachte erst, sie seien betrunken“. Danach hielten sie eine Autofahrerin an und dirigierten diese aus sicherer Entfernung in der Gegend herum. Die Polizistinnen begründeten in der Verhandlung ihr Verhalten unter anderen mit „Todesangst“. Ich berichtete hier, hier, hier und hier über den Fall. Eine Zusammenfassung der Ereignisse finden Sie hier.
In der ersten Instanz wurden die beiden Frauen durch das Amtsgericht Schwelm wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Damit hätten Sie ihren „Job“ nicht weiter ausführen dürfen und wären aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden.
Ihre Berufung hatte teilweise Erfolg. Das Landgericht Hagen senkte die angedrohte Haftstrafe um acht Monate und verurteilte die beiden Angeklagten nur noch zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren gemäß dem zuständigen Gerichtssprecher dafür plädiert, die Berufung zu verwerfen. Über das weitere berufliche Fortkommen der gegenwärtig suspendierten Polizeibeamtinnen entscheidet ein Disziplinarverfahren.

Einer meiner Söhne ist Polizist. Eines Tages auf Streife wird er mit einer jungen Kollegin zu einem Einbruch gerufen. Dort angekommen, weigert sich das Polizei-Mädel in das betreffende Haus zu gehen, bevor Verstärkung kommt, mit den Worten „Aber da ist ja der Einbrecher noch drinnen!“ Darauf mein Sohn „Genau deshalb gehen wir jetzt da rein“. Zum Glück war dann der Bösewicht schon weg.
Wenn ich, wenn auch nur im Fernsehen, sehe, wie ein Skalpell durch die Haut dringt und ein Schnitt durchgeführt wird, sehe ich weg, weil mir der Anblick höchst unangenehm ist. Das habe ich bei meiner Berufswahl berücksichtigt – bin kein Chirurg geworden. Und das ist auch gut so.
Wer solche Kameraden hat braucht weder Krieg noch Feinde. Was dann jedoch passiert spottet jeder rechtsstaatlichen Behandlung. Selbst als Politessen nicht tragbar.
Wäre ich einer der Kollegen der beiden ängstlichen Grazien, würde ich mir sehr gut überlegen, ob ich mit ihnen in einen gefährlichen Einsatz fahre. Ich habe in meinem Beruf mit der gleiche Klientel zu tun, wie die Polizei und habe daher schon oft gesehen, dass die Mädels sich in wirklich harten Situationen nicht wirklich allein durchsetzen können, sondern immer die Hilfe männlicher Beamten brauchten. Aber da wir ja in einer Welt zwanghafter Gleichmacherei, Realitätsverweigerung und einer Nancy (AnitFa) Faeser leben, sind meine Ansichten natürlich antiquiert, räächts und überhaupt völlig unerheblich.
vielen Dank an das hohe Gericht. Wenn ich jetzt die Hilfe brauche bei einer Schießerei und es kommen 2 Damen der Polizei angefahren mit ihrem tollen Polizeiwagen, um mir zu helfen, dann drückt die Fahrerin von diesem Polizeiauto tief in das Gaspedal und so verschwinden über alle Berge und haben ohne Ihren Auftrag Leben zu retten, den Tatort dann verlassen. Dann ist das unterlassene Hilfeleistung und Unterstützung einer Straftat. Sind dann ab jetzt Frauen überhaupt fähig, den gefährlichen Polizeidienst ordnungsgemäß nach dem Gesetzt auszuführen. Oder muss jetzt bei jedem Einsatz ein Gericht entscheiden, welche Möglichkeiten Frauen bei der Polizei haben um unbeschadet aus einer Strafverfolgung im Dienst haben. Jetzt muss man ,wenn man im Notfall die Polizei ruft per Telefon, bitte schicken sie keine Beamtinnen, es könnte sein, die Damen sind am Tatort überfordert mit Ihren Aufgaben. Armes Deutschland
@Rolf Wächter / 12.10.2022 -
„Unsere Polizei müßte als Schulungsmaterial mehr Kriminalfilme ansehen, besonders die aus den USA. Da können sie lernen wie man sich richtig verhält und wie man Mut beweist.“ --- Tehehehe … das ist wahr. „Show me your hands! I said SHOW ME YOUR HANDS! … he’s got A GUN!“ -----> Piffpaff, piffpaff, piffpaff, piffpaff und piffpiffpaffpaff ist das N-Wort deader than a doornail …! --- Wenn man sich für die Wahrheit interessiert, dann muss man sich die öffentlich einsehbaren FBI-Statistiken ansehen. Da erfährt man, dass die 13% schwarze Bevölkerung für etwa 40% aller schweren Verbrechen verantwortlich ist.
Es sind Frauen.Natuerlich bleiben sie im Dienst.Schon wegen der Agenda.